gut, um das System noch mal zu verbessern, aber viele Fragen sind für uns noch nicht komplett geklärt. Zum einen gibt es keinerlei einheitliche Standards, wer überhaupt als Ersthelfer, Ersthelferin kontaktiert werden kann. Manche der Anbieter verlangen nur den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses von einer Zeit X, andere verlangen eine höherwertige Qualifikation als Rettungsassistentin oder noch weitere Weiterbildungen. Auch die Fachmeinungen sind im Mehrwert bei der Ersthelferalarmierung nicht ganz einheitlich. Gerade weil am Ende bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zum Beispiel nicht jede Minute, sondern wirklich jede Sekunde zählt, gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob der Leitstellendisponent dann am Ende die wenige Zeit, die er da eigentlich hat, investiert, um über die entsprechenden Schnittstellen die Verfügbarkeit der Ersthelfer/Ersthelferinnen in der Umgebung zu eruieren und diese dann vor Ort zu koordinieren, oder die wenige Zeit dann nutzt und investiert, um auch die anrufenden Laien quasi sofort in die Lage zu versetzen, um unter professioneller Anleitung mit der Reanimation zu beginnen. Dabei nicht zu vergessen ist auch die Frage der Haftung, gerade wenn Laien vor Ort mit einbezogen werden, um Helfende dann auch nicht in rechtlicher Unsicherheit zu lassen.
Auch der Bereich des Datenschutzes ist für uns tatsächlich sehr elementar, gerade bei diesem wichtigen Bereich. Damit das Prinzip funktioniert, benötigt es am Ende Freiwillige, die sich einer mehr oder weniger Dauerüberwachung an ihrem Smartphone, an ihrem privaten Mobiltelefon aussetzen, schließlich muss man bei dieser App dann unbedingt diesen Standort sinnvollerweise auf einige hundert Meter in wirklich aktualisierten Abständen checken und dann auch erkennen können. Wenn wir als Parlament eine solche Methode in Betracht ziehen, müssen wir auch klar regeln, in welchen Abstufungen und Intervallen dieses Standorttracking datenschutzkonform verläuft und mit welchen Sicherheitsmechanismen hier Profilbildung entgegengewirkt wird. Wir müssen also vorab die Fragen rechtssicher und im Sinne des Verbraucherschutzes beantworten können: Wo liegen die Daten, ob und wie überhaupt werden sie gespeichert, wie wird die Einhaltung der DSGVO sichergestellt, wie wird von einer Open-Source-Lösung der Grundsatz der entsprechenden Digitalstrategie unseres Freistaats eingehalten usw. usf.? Aber das werden wir dann sicher im Ausschuss weiterführen.
Die CDU war ja auch bei meiner letzten Rede emotional sehr erfreut über mein passendes Buchzitat, da füge ich auch wirklich gern hier bei dieser Rede ein Zitat – diesmal ist es ein Filmzitat aus den Känguru-Chroniken – zum Thema „Datenschutz“
ein, dann wird mir sicherlich auch Herr Zippel noch mal zustimmen, damit sich dann am Ende niemand von den Betroffenen einfach hinstellen und sagen kann, Zitat: „Wollen Sie nicht noch unterm Bett nachschauen, vielleicht finden Sie da ja meine Privatsphäre, weil, die vermisse ich seit ein paar Minuten.“
Letztendlich ist also der einheitliche Standard wichtig. Was nützt es, wenn ein Mediziner aus Jena zum Beispiel zu Besuch in Gera oder im Eichsfeld ist und dort im Nachbarhaus einer einen Herzinfarkt erleidet und er dort helfen könnte, aber gar keine Alarmierung über die App bekommt, weil zum Beispiel der Eichsfeldkreis, der bisher bei der gemeinsamen Leitstellen- und Strukturreform auch unwillig war, gar nicht an diesem Projekt der App teilnimmt? Kurzum, bevor wir dies alles abschließend gesetzlich regeln, gibt es noch eine ganze Reihe an Punkten zu klären. Vor allem aber sollten wir zunächst wirklich eine valide Erprobung in Thüringen durchführen.
Der zweite Punkt der heute zu beratenden Anträge ist dann ja die telenotärztliche Versorgung. Also wenn im Krisenfall die notärztliche Versorgung wegen einer Unterbesetzung der Leitstellen wegfällt, greift kein Plan B, zumindest bis 2020. Mit der weltweiten Pandemie gab es dann ja auch weitreichende Einschränkungen in allen Bereichen der Gesellschaft, und für den akuten Notarztausfall wurde dann 2020 die dritte Eskalationsstufe eingeführt. Das war dann die Aufrechterhaltung der notärztlichen Expertise, die dann dabei gewahrt werden sollte. Der Plan B hieß dann telenotärztliche Versorgung. Im Zeitraum von ungefähr anderthalb Monaten führte dann damals die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen zusammen mit der Berufsfeuerwehr Weimar in ihrem Rettungswagen das Projekt telenotärztliche Versorgung durch. Mein Kollege Ralf Plötner und ich haben uns das letztes Jahr gemeinsam bei der KVT angeschaut und auch den Test ausgewertet, der aus unserer Sicht erfolgreich lief. Auch Rettungskräfte und Hilfesucher haben dies ebenfalls bestätigt, aber trotzdem ist auch dieses Modellprojekt immer noch nicht zu 100 Prozent wirklich durchgeplant und einsatzbereit. Es bedarf noch einiger Anpassungen, da sind wir uns, glaube ich, auch mit der Fachexpertise aus der Praxis einig, dass da noch mal drüber geguckt werden sollte. Aber eine Ausweitung der telenotärztlichen Versorgung in Thüringen begrüßen wir grundsätzlich. FDP und CDU legen ja hier zwei doch relativ voneinander abweichende Regelungsvorschläge vor, die eine Diskussionsgrundlage darstellen, jedoch wesentliche Regelungen unterm Strich vermissen lassen. Bei der CDU wird zum Beispiel wirklich einfach kein klarer Aufgabenträger benannt. Statt
dessen heißt es relativ lapidar, dass die Ministerien das richten sollen, obwohl ja auch die reguläre notärztliche Versorgung bereits gesetzlich über die KVT abgesichert wird. Das wäre hier also ebenfalls der richtige Adressat. Und weder die CDU noch die FDP sind bei den Befugnissen wirklich eindeutig. Vor allem fehlt auch hier eine klare Regelung, wie etwa mit der Aufzeichnung, Auswertung und Löschung von Videos, Bildern und Tonspuren umgegangen werden soll. Immerhin sind das diesmal dann auch wirklich sehr heikle Patientinnen- und Patientendaten, die per Videoübertragung übermittelt werden sollen.
Unser Maßstab muss es dann letztendlich sein, gemeinsam auf die Fachexpertise zu hören, die über den Landesbeirat des Rettungswesens entwickelt wird. Dort wird gerade ein dritter gesetzlicher Entwurf erarbeitet, den wir ebenso in die Debatte einspeisen möchten. Wir sollten dann also auch im Sinne dieses wirklich fachlich-inhaltlichen und auch tiefgreifenden Themas und einer bestmöglichen Lösung voranschreiten. Und wir beraten diesen Punkt natürlich gern im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, das Thema „Rettungsdienst und Notärzte“ ist uns ein wichtiges Thema, deshalb haben wir weder Kosten noch Mühen gescheut und haben unter anderem das Mitglied des Bundestags Stephan Brandner eingeflogen zu diesem Thema, der das Ganze verfolgt.
So wichtig das Thema auch ist, muss ich trotzdem an der Stelle erst mal noch festhalten, dass unter anderem die FDP hier in dem Falle von Baden-Württemberg abschreibt. Also die Zulassung eines solchen Helfer-vor-Ort-Systems hat BadenWürttemberg bereits dort im Rettungsdienstgesetz geregelt. Was das aber auch zeigt – und das ist
ja auch durchaus Anerkennung –: Andere Bundesländer machen es vor. Wieso sollte man gute und funktionierende Regelungen nicht abschreiben, es geht schließlich um das Retten von Leben.
Die Antworten der Landesregierung auf die regelmäßigen Anfragen aus diesem Haus hier zur Einhaltung von Hilfsfristen nach dem Thüringer Rettungsdienstgesetz haben gezeigt, dass hier in vielen Regionen Thüringens noch jede Menge Nachbesserungsbedarf besteht. Ich will das auch gern an einem praktischen Beispiel verdeutlichen. Wie Anfang Februar in den Medien zu lesen war, stand letztens in Bad Lobenstein nach einem medizinischen Notfall eben keinerlei Rettungswagen oder Notarzt zur Verfügung. Auch die sofort angerückte Freiwillige Feuerwehr konnte nicht helfen, unter anderem weil sie eben über keinen automatisierten externen Defibrillator verfügte. Und letztlich verstarb der Patient dort noch vor Ort an Herzversagen. Das ist Realität. Das ist Realität in Thüringen im Jahr 2023.
Ich kann es mir an der Stelle nicht verkneifen, zumindest festzustellen – schade, dass Frau Schenk nicht mehr da ist –: Scheinbar setzt diese Landesregierung einfach andere Prioritäten. Ich will jetzt hier nicht die seltsame Personalpolitik in den Leitungsbereichen der Ministerien diskutieren, aber man muss schon festhalten:
Unser Besserwessi im Innenministerium hat es bei diesem Thema doller als andere getrieben und in den vergangenen Jahren klare Prioritäten entwickelt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich kann Sie beruhigen! Hier sind Rettungs- schwimmer anwesend!)
oder gar der Feuerwehr. Anscheinend – sie ist immer noch nicht da – wird das Geld aus Steuern durch diese Landesregierung nicht für Defibrillatoren bei der Feuerwehr eingesetzt, sondern wandert lieber in die Taschen von neu angestellten Parteifreunden.
Herr Abgeordneter Mühlmann, für den „Besserwessi“ erteile ich Ihnen nicht zum ersten Mal einen Ordnungsruf.
Aber zurück zum Thema. Solange Hilfsfristen nicht eingehalten werden können, bedarf es Werkzeugen, um diese Mängel zu beseitigen. Und dazu gehören neben der Ausstattung unserer Feuerwehren mit automatisierten externen Defibrillatoren auch die Einführung und Nutzung einer smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierung in Thüringen. Auch der kurzfristig eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes seitens der CDU ist ein solches Werkzeug, dessen Überweisung an den Ausschuss wir deshalb auch positiv sehen.
Nur können derartige Werkzeuge aber auch keine systemischen Probleme lösen. Daher an der Stelle die Frage an die Landesregierung: Wie sieht es denn jetzt und in den nächsten Jahren mit der haus- und fachärztlichen Versorgung in Thüringen aus? Fast 40 Prozent unserer Ärzte gehen in den Ruhestand und Nachfolger für ihre Praxen gibt es nur wenige. Wir sollten bei all den in Thüringen immer noch vorhandenen Missständen im Rettungsdienst alle Möglichkeiten nutzen, um Leben zu erhalten, um Leben zu retten, und dies vor allem – um die Notwendigkeit mit einer Zuspitzung noch mal deutlich zu machen –, um dem flächendeckenden Versagen der Landesregierung in diesem Bereich zu begegnen.
Deshalb ist es wichtig, diese Angelegenheit beispielsweise, wie auch schon anderweitig beantragt, im Innen- und Kommunalausschuss zu bereden, und wir werden das unterstützen. Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Mühlmann, wenn Sie da wieder Herkunftsbeleidigung ausgesprochen haben, aber Ihr Spezialist, den Sie eingeflogen haben: Wo kommt der her?
Gera, na ja. Kommen wir mal vom Volkssturm im Wasserglas wieder zurück auf die Sachdebatte. Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Antragstellern der CDU und der FDP dafür, dass sie uns hier selbstverständlich auch sehr gute Ansätze vorschlagen, wie wir die notärztliche Versorgung und das Rettungswesen weiter verbessern können. Sie haben da einen ganzen Strauß von Regelungen vorgeschlagen. Natürlich – selbstverständlich – beraten wir diese Maßnahmen sehr gern. Wenn wir uns allerdings bei diesen Themen gemeinsam um die besten Lösungen bemühen, dann haben wir als Demokraten immer drei Maßgaben, nach denen wir uns richten sollen, getragen von der gemeinsamen Wertschätzung für den Rettungsdienst: nach sachdienlichen Kompromissen zu suchen, Verlässlichkeit für das Rettungswesen sicherzustellen und vor allem bei allen Mitteln, die wir auswählen oder zur Verfügung stellen oder empfehlen oder gar vorschreiben, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Zu Punkt 1, dem demokratischen Konsens, kann ich nur noch mal voranstellen: Den Rettungsdienst, der eben nicht ureigene Aufgabe des Landes ist wie die Polizei und der auch nicht in der Art in den Gemeinden verankert ist wie die Feuerwehren, wollen wir als Landtag selbstverständlich trotzdem stärken, auch wenn es nicht die Urzuständigkeit ist. Da sind wir uns sicherlich alle einig und deswegen gibt es ja auch eine Vielzahl von Initiativen. In Ihren Gesetzentwürfen geht es überwiegend auch um die Digitalisierung des Rettungswesens. Die Umstellung auf digitale Technologien auch in diesem Bereich kann grundsätzlich ein sinnvoller Weg sein.
Kommen wir jetzt auf die konkreten Inhalte. Maßnahmen wie der Telenotarzt oder die Ersthelfer-App werden ja schon – wie hinlänglich bekannt – seit Langem in fachlich kompetenten Kreisen diskutiert, erprobt und umgesetzt. Die Ersthelfer-App als Beispiel: Damit hat in Deutschland schon 2013 der Landkreis Gütersloh den Anfang gemacht. Nun liegt eine Reihe von Studien vor, ein Viertel der deutschen Landkreise nutzt die Anwendung mittlerweile und auch der ERC – der Europäische Wiederbelebungsrat, European Resuscitation Council – empfiehlt es in seinen Leitlinien. Letztlich geht es in der Tat immer darum, durch dieses Instrument das therapiefreie Intervall zu verkürzen. Auch der Telenotarzt wurde in anderen Bundesländern über einen langen Zeitraum wissenschaftlich begleitet, bevor er eingeführt wurde. Das haben Sie nun beide – CDU und FDP – in Gesetzesform gegossen.
Da bin ich bei meinem anderen Punkt, der Verlässlichkeit für die Rechtsanwender und unserer Pflicht zur Sorgfalt. Wir haben ja erst vor Kurzem
zu den Rettungssanitätern hier in unserem Rund spezialisiert diskutiert und versucht, deren Kompetenzen und Fähigkeiten bewusst zu fördern und auszuweiten. Dann kommt natürlich – wenn es erforderlich ist – auch noch der Notarzt hinzu. Jetzt haben wir aber den Telenotarzt noch dazwischen. Er kann natürlich auch eine wichtige Unterstützung leisten, muss es vielleicht auch, aber wir müssen schauen, dass wir bei so einem Mittel dann nicht so kompliziert werden, dass die Ersthelfer vor Ort erst mal überlegen, was machen wir denn jetzt und haben wir auch genug Zeit, um uns noch eine Zweitmeinung einzuholen. Also wir müssen aufpassen, dass der Telenotarzt sozusagen nicht mit den ausgeweiteten Kompetenzen und Fähigkeiten für die Rettungssanitäter kollidiert und dass wir dann nicht zu viele verschiedene Mittel zur Verfügung stellen, die bei dem Zeitdruck, der vor Ort herrscht, dann wieder möglicherweise einen Entscheidungskonflikt herbeiführen können bei denen, die da helfen und sagen, was müssen wir denn jetzt als Erstes eigentlich machen. Deswegen, denke ich, müssen wir uns die einzelnen Komponenten selbstverständlich in den Ausschüssen noch mal genauer anschauen.
Ein anderes Beispiel ist MEDiRett. Der FDP-Entwurf sieht vor, in die Regelung zur Aufnahme und Dienstbereitschaft der Krankenhäuser ein sogenanntes Bettenkapazitätenmodul als Mittel zur Meldung von betreibbaren freien Betten festzuschreiben. Wie die FDP auch darstellt, wird das bereits in der mobilelektronischen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst MEDiRett vollzogen. Ich will das jetzt hier mal präzisieren. Über MEDiRett können die Betten- und Behandlungskapazitäten onlinebasiert abgefragt werden. Und das ist schon wichtig, weil die Behandlungskapazitäten an erster Stelle relevant sind. Hier ist eine begriffliche Unschärfe. Wenn ein Patient dann mal behandelt und stabilisiert wurde, dann sind natürlich auch Betten und Verlegungen eine Frage. Jedenfalls kommt es auch nach dem Rettungsdienstgesetz von SchleswigHolstein auf einen landesweit einheitlichen internetbasierten und datenbankgeschützten Behandlungskapazitätennachweis an, das heißt, das ist auch noch mal ein besserer Begriff.
Beim Telenotarzt ist auch noch eine Unschärfe drin. Wie tiefgreifend die telenotärztliche Versorgung genutzt werden soll, das wird aus der Begründung des FDP-Gesetzes nicht wirklich klar. Das Ziel ist natürlich legitim, Rechtssicherheit für das am Notfallort tätige Rettungsfachpersonal. Aber eindeutige Maßgaben aus Sicht beispielsweise der Notfallsanitäter können wir hier noch nicht erkennen. So unterscheiden Sie die Fälle von niedrigschwelligen und klassischen Notarztindikationen und mal spre
chen Sie lediglich von telenotärztlichen Unterstützungssystemen, dann verweisen Sie aber wieder darauf, dass in anderen Ländern der Telenotarzt ein wesentlicher Bestandteil der notärztlichen Versorgung sei. Da müssen wir noch mal genauer draufschauen. Immerhin, die Kollegen von der CDU haben erkannt, dass wir wohl am besten im Gesetz eindeutige Vorgaben brauchen, und sich um eine Regelung in Ihrem Gesetzentwurf in § 7a Abs. 3 zu Einsatz und Anforderungen des Telenotarztes bemüht.
Wir haben auch unseren Notarzt, der ja hier bei uns im Plenum sitzt. Er hat mir auch noch mal gesagt, dass jetzt über den Kassenärztlichen Notdienst schon ein Teleportal zum Beispiel für die Medikamente da ist, die jederzeit abgefragt werden können. Das ist also auch was, wofür man jetzt nicht noch extra einen Telenotarzt braucht. Dieses System gibt es schon, da brauchen wir das Rad nicht neu zu erfinden.
Kommen wir jetzt noch mal zu den Ersthelfer-Apps. Der Antrag der FDP in TOP 39 zu den ErsthelferApps, der kommt später noch dran. Aber wir müssen eben schauen, dass wir die ganzen Vorschläge und Mittel sinnvoll koordinieren.
Was wir uns hier gemeinsam nicht leisten sollten, ist, dass wir am Ende immer nur kleine Facetten haben. Also wir denken, wir brauchen ein Rettungsdienstgesetz aus einem Guss, in dem dann alle Maßnahmen einmal grundsätzlich zusammengeführt werden müssten. Natürlich kommt immer wieder was Neues hinzu, aber den armen Menschen, die da vor Ort Hilfe brauchen und denen, die sie ihnen auch, Gott sei Dank, immer nach bestem Wissen und Fähigkeiten leisten wollen, können wir ja auch nicht wirklich helfen, wenn wir ständig die Grundlagen ändern. Das ist eine Schwierigkeit. Wir brauchen eine Verlässlichkeit, welche Systeme zur Verfügung stehen und wann man die anwenden kann und wann man die anwenden soll. Denn auch künftig werden wir für innovative Maßnahmen offen sein.
Es könnte dann auch sicherlich sinnvoll sein, eine zusätzliche Rechtssicherheit für diejenigen zu schaffen, die in ihrem Rettungsalltag neue Systeme erproben. Wir könnten deswegen möglicherweise eine Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz verankern. Pate für so ein Modell stehen beispielsweise die Nachbarn in Niedersachen und SachsenAnhalt, die eine solche Regelung getroffen haben. In diesen Ländern ist es auch so, dass mit diesen Klauseln insbesondere eine Befristung sowie definierte Kriterien zum zulässigen Anwendungsbereich von Erprobungen einhergehen.
Der Innen- und Kommunalausschuss wird in der fachlichen Beschäftigung mit Ihren beiden Gesetzentwürfen sicherlich noch viel dazulernen, auch ich, und auch manch eine Einzelposition dann vielleicht wieder ändern, die heute hier vorgetragen wurde. Aber solchen produktiven Beratungen sehen wir sehr gern entgegen und freuen uns auf die Weiterberatung im zuständigen Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Dann hat sich Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.