Protokoll der Sitzung vom 17.03.2023

zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auch die telenotärztliche Versorgung einschließt.

Die Landesregierung hält die Etablierung eines Telenotarztsystems in der Sache für äußerst sinnvoll. Mithilfe einer telenotärztlichen Beratung des ärztlichen und nicht ärztlichen Rettungsdienstes können die Einsatzentscheidungen am Notfallort zielgenauer getroffen werden und somit die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten besser behandelt werden. Es ist selbstverständlich, dass dieses System keine ersetzende, sondern eine ergänzende Funktion hat. Mit der Einführung dieser neuen Versorgungsform im Rettungsdienst stellt sich allerdings eine Reihe von Fragen, die wir im Fall einer Ausschussüberweisung näher beleuchten sollten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die dritte im Gesetzentwurf genannte Digitalisierungsmaßnahme betrifft die landesweite Alarmierung von in Smartphone-Apps registrierten Ersthelfern durch die zentralen Leitstellen. Ziel soll es sein, über diese alarmierten Ersthelfer das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Dieser Ansatz wurde meiner Kenntnis nach bislang noch nicht im Parlament beraten. Auch die Gremien des Rettungsdienstes haben sich damit noch nicht befasst. Ich möchte zunächst betonen, dass sich das Thüringer Innenministerium immer für Vorschläge zur Verbesserung des Rettungsdienstes offen zeigt. Die Digitalisierung bietet an vielen Stellen der Arbeit des Rettungsdienstes und dessen Koordinierung Chancen. Dennoch möchte ich zu dem konkreten Gesetzesvorschlag der FDP zwei Punkte zu bedenken geben. Zunächst sollte die Idee zur digitalen Ersthelferalarmierung in der vorliegenden Form mit den Leitstellenbetreibern und gegebenenfalls weiteren Beteiligten im bodengebundenen Rettungsdienst abgestimmt werden. Das ist das, was Frau Abgeordnete Vogtschmidt zu Recht auch schon angemahnt hat, nicht, dass wir hier quasi das Pferd von hinten aufzäumen. Wir müssen die Praktiker, die vor Ort mit diesen Fragen befasst sind, unbedingt beteiligen. Diejenigen, die das Vorhaben letztendlich umsetzen müssen, wissen nämlich am besten, welche praktischen Auswirkungen bei der Umsetzung zu erwarten sind.

Außerdem möchte ich noch eine weitere Idee, die Frau Abgeordnete Marx schon erwähnt hat, aufgreifen, wie wir dem Vorschlag der FDP gegebenenfalls gerecht werden können. Anstatt eine konkrete Maßnahme als Modell in ein Gesetz zu schreiben, könnte die Idee einer Experimentierklausel in Betracht gezogen werden. Eine Experimentierklausel könnte es in Zukunft möglich machen, Ideen unkompliziert zu testen und so Verbesserungen

(Staatssekretär Götze)

zu erreichen, ohne jedes Mal ein kompliziertes Gesetzgebungsverfahren initiieren zu müssen. Selbstverständlich gibt es auch da Schwierigkeiten bzw. verfassungsrechtliche Probleme, die beleuchtet und im Ausschuss diskutiert werden müssen.

Ganz im Sinne der FDP könnte so die Idee zur Digitalisierung oder anderweitigen Weiterentwicklungen des Rettungsdienstes in Thüringen technologieoffen getestet und umgesetzt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ach so, noch ein Wort zu Ihnen – Entschuldigung –, Herr Abgeordneter Mühlmann, zu den Hilfsfristen: Sie lassen immer so den Eindruck entstehen, als würde es sich bei der Aufgabe des Rettungsdienstes um eine staatliche Aufgabe handeln. Das ist so falsch wie so vieles, was Sie an der einen oder anderen Stelle vortragen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht ist es Ihnen ja nicht ganz entgangen, dass wir uns auch mit dieser Frage beschäftigen. Wir werden die Hilfsfristen durch die Einführung des Telenotarztes überhaupt nicht beeinflussen. Das ist überhaupt nicht das Ziel dieses Systems. Sondern wir müssen uns mit der Frage der Anzahl der Rettungswachen beschäftigen. Und auch das tun wir bereits. Das System funktioniert eigentlich so, dass die Rettungswachen durch die Kassen refinanziert werden. Sie haben es vielleicht mitbekommen, wir haben ein Projekt im Thüringer Innenministerium aufgesetzt, was sich mit der Frage befasst, ob der Freistaat Thüringen in diesem Bereich Fördermittel ausreichen kann. Und das tun wir gerade. Wenn uns das gelingt, dann werden wir die Einhaltung der Rettungsfristen durch die kommunalen Aufgabenträger zukünftig auch besser sicherstellen können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich drü- cke Ihnen die Daumen!)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zu den beantragten Überweisungen. Herr Zippel.

Falls es noch nicht klargeworden ist, wir beantragen auch die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

und würden auch dort die Federführung beantragen, bitte.

Zusätzlich? Also nicht nur der Innen- und Kommunalausschuss, sondern auch noch der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, und dort wollen Sie die Federführung haben bei Ihrem Antrag. Wie sieht das denn die FDP, Herr Montag?

(Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Auch!)

Wie „auch“?

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Hauptsache überweisen!)

Das ist jetzt ein bisschen merkwürdig, das ist ja Ihr Antrag. Auch zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Und über die Federführung müssen wir uns dann gleich noch einigen. Es wäre jedenfalls komisch, wenn die beiden Anträge in verschiedenen Ausschüssen federführend behandelt werden würden. Da würden Sie mir doch wahrscheinlich zustimmen. Deswegen wäre es ganz hübsch, wir haben da eine einheitliche Festlegung. Aber die erzielen wir notfalls auch durch Abstimmung. Herr Montag.

Federführung wäre dann natürlich im Innen- und Kommunalausschuss, aber auch mitberatend im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Das wäre das, was ich beantragen würde.

Aha, sehen Sie, das hört sich doch schon anders an. Alles klar.

Also dann haben wir jetzt erst mal den ersten Antrag, das war der Antrag der FDP-Fraktion. Da ist jetzt die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Mitglieder aus dem Haus. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Niemand. Das ist einstimmig im Innen- und Kommunalausschuss.

Jetzt auch noch die Überweisung zusätzlich erbeten an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer ist dafür? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Jetzt haben wir von hier aus auf der rechten Seite mehr freie Stühle als auf der linken Seite. Deswegen

(Staatssekretär Götze)

würde ich sagen, diese weitere Überweisung ist abgelehnt. Damit erübrigt sich die Frage nach der Federführung.

Jetzt kommen wir zu dem zweiten Antrag, das ist der Antrag der CDU-Fraktion. Wer diesen Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Mitberatung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Es sieht von hier oben erkennbar so aus, als ob die Gegenstimmen von den Koalitionsfraktionen bei der derzeitigen Besetzung der Plätze die Mehrzahl abbilden. Damit ist auch hier nur eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss erfolgt.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen jetzt noch zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 33 a

Hochschulbauplanung Thüringen 2030 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5352 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/7509 -

Hier hatten wir beschlossen, dass das noch heute abgearbeitet wird. Es ist zunächst Herr Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am Rednerpult. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, die Hochschulbauplanung 2030 beschäftigt uns jetzt mittlerweile fast ein Jahr. Durch Beschluss des Landtags in seiner 80. Sitzung am 6. Mai 2022 wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend sowie mitberatend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den An

trag in seiner 29. Sitzung am 1. Juni 2022, in seiner 30. Sitzung am 10. Juni 2022 sowie in der 34. Sitzung am 2. November 2022 und dann noch mal in seiner 36. Sitzung am 25. Januar 2023 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Wir werden sicherlich in der anschließenden Debatte auf die eine oder andere Stellungnahme noch mal eingehen, aber ich will kurz hier in der Berichterstattung die Gelegenheit nutzen zu sagen, dass die überwiegende Anzahl der Anzuhörenden den Antrag und die Initiative sowie die Zielrichtung durchaus begrüßt hat. Es gab dabei drei Schwerpunkte, die sich im Wesentlichen herauskristallisiert haben. Das war einerseits die Frage, wie wir noch schneller werden können bei der Thematik eines klimaneutralen sowie ressourcenschonenden Bauens im Hochschulbereich, auch die Frage, wie wir Räumlichkeiten hinsichtlich moderner Anforderungen an die Hochschullehre auch mit Blick auf die Erfahrungen nach der Coronapandemie schaffen können. Der dritte Schwerpunkt war die Frage der Verbesserung von Planungsprozessen, aber auch die Betrachtung von Lebenszeitkosten von Gebäuden entsprechend mit zu berücksichtigen.

Ich will bei der Berichterstattung aber insbesondere auf eine Stellungnahme eingehen, das ist die der Hauptschwerbehindertenvertretung, die kritisiert hat, nicht mit auf der Anhörungsliste gewesen zu sein. Ich bin deshalb trotzdem dankbar, dass sie die Gelegenheit genutzt hat, sich an der schriftlichen Anhörung initiativ zu beteiligen und dort explizit auf die Schwerpunktsetzung der Verbesserung der Barrierefreiheit hingewiesen hat und uns auch im Anhörungsverfahren entsprechende Hinweise mit auf den Weg gegeben hat.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft empfiehlt, den Antrag mit den vorgelegten Änderungen in der Beschlussempfehlung anzunehmen. Dem hat sich auch der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in seiner 40. Sitzung am 2. März 2023 angeschlossen. Insofern bin ich jetzt gespannt auf die Beratung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und gebe Herrn Abgeordneten Liebscher von der SPD-Fraktion das Wort.

(Vizepräsidentin Marx)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Christian Schaft, für die Zusammenfassung des bisherigen parlamentarischen Ablaufs. Nach der ersten Beratung hier im Plenum im Mai letzten Jahres hat der Ausschuss im Sommer dann eine schriftliche Anhörung durchgeführt, deren Ergebnisse nach konstruktiven Gesprächen als Änderungen in die heute vorliegende Beschlussempfehlung Eingang gefunden haben. Ergänzt wurde etwa, dass wir eine bauliche Entwicklungsplanung für notwendig erachten, die sowohl in der Hochschulstrategie des Landes als auch in der Hochschulentwicklungsplanung Thüringens Berücksichtigung findet. Ebenso wollen wir die Entwicklung der Studierendenzahlen in den perspektivischen Vorhaben stärker berücksichtigen, weil wir der Meinung sind, dass diese Entwicklung maßgeblichen Einfluss auf zukünftige Raumnutzungskonzepte und notwendigerweise flexible räumliche Strukturen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Hochschulbau kommt nicht nur in der Hochschulbauplanung des Landes eine zentrale Rolle zu, er ist auch entscheidend für die Konkurrenzfähigkeit der Thüringer Hochschullandschaft. Ich wiederhole mich da gern: Exzellente Forschung und exzellente Lehre brauchen exzellente Standortbedingungen, eine exzellente, moderne Infrastruktur für das Studium sowie exzellente, attraktive Umgebungen für die Arbeit von Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern. Das alles gilt es in Thüringen in den kommenden Jahren bestmöglich und zukunftsfest zu erreichen. Unser vorliegender Antrag ist mitsamt der Beschlussempfehlung ein zielführendes Instrument, um die eben genannten Herausforderungen jetzt anzugehen. Wir sind uns sicher alle darin einig, dass es eine große Herausforderung ist, notwendige Bauprojekte in Zeiten wie diesen auf planerisch sichere Fundamente zu stellen. Seit der ersten Beratung unseres Antrags sind die Voraussetzungen für Bauvorhaben nicht günstiger geworden. Im Gegenteil, der Krieg Putins in der Ukraine, gestörte Rohstofflieferketten, eine unsichere Energiepreisentwicklung, gestiegene Materialproduktionskosten, insbesondere für Beton und Stahl, Inflation und fehlende Baufachkräfte – das alles verteuert Baukosten und macht verlässliche Planungen extrem schwierig. Gestiegene Bewirtschaftungskosten der oft energieintensiven Hochschulgebäude, von Forschungsbauten und nicht zuletzt eines Universitätsklinikums machen zugleich aber eben auch deutlich, wie dringend erforderlich energetische Sanierungsmaßnahmen sind. Erst gestern haben wir ja unter Tagesordnungspunkt 4 über einen Gesetzentwurf, der unseren Kommu

nen und Hochschulen Hilfen zur Bewältigung der stark gestiegenen Energiekosten zugänglich machen soll, gesprochen. Das zeigt, zukünftig müssen wir bei Sanierung, Neubau und Bewirtschaftung Energiespar- und Nachhaltigkeitsaspekten noch sehr viel breitere Bedeutung einräumen, und das beginnt bereits bei den grundlegenden Planungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unlängst konnte ich mir die Baustelle des Inselplatz-Campus in Jena erneut sehr genau ansehen. Hier wird bereits heute umgesetzt, was unser Antrag für den Thüringer Hochschulbau insgesamt fordert: eine zeitgemäße, energieeffiziente, nachhaltige Bewirtschaftung der Neubauten mittels Photovoltaikanlagen, Geothermiesonden und der Nutzung von Abwärme des Rechenzentrums. Eine bewusst offene Gestaltung der gesamten Anlage wird Möglichkeiten zum Austausch der Fachbereiche untereinander und zwischen Hochschulcampus und Stadtgesellschaft bieten. Und drittens, moderne Räume ermöglichen modernes Forschen, Lehren und Lernen, gestatten aber auch Regenerationsmöglichkeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der In- selplatz-Campus soll 2025 bezugsfertig sein. Andere wegweisende Bauprojekte konnten bereits abgeschlossen werden. Ich erinnere an den komplett aus der nachwachsenden Ressource Holz gefertigten Hörsaal Green Campus an der Fachhochschule hier in Erfurt. Dieser preisgekrönte Hochschulbau setzt nicht nur neue Maßstäbe im nachhaltigen Bauen in derartigen Größenordnungen, der Hörsaal ist außerdem so konstruiert, dass er binnen kurzer Zeit abgebaut und an einer anderen Stelle wieder errichtet werden kann. Hier ist unmittelbar zu erleben, wie sich flexible und nachhaltige Modullösungen verwirklichen lassen. Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte Grace-Hopper-Bau an der TU Ilmenau. Dort wird planmäßig im Frühsommer das IT-Zentrum der Thüringer Hochschulen einziehen. Auf 560 Quadratmetern technischer Funktionsfläche und 2.000 Quadratmetern Nutzfläche sind neben den Serverräumen vor allem attraktive Arbeits- und Kommunikationsflächen mit komplexen Nutzungsmöglichkeiten ebenso untergebracht wie Räume für Tele-Teaching-Lernformen und nahezu schallisolierte Labore für Forschungen im audiovisuellen experimentellen Bereich, ein beeindruckend vielfältiges Ensemble.

In Jena schreiten die Planungen für Mitteldeutsch- lands größten biomedizinischen Hochschulcampus weiter voran: Das Bachstraßen-Areal, wo mehrere Fachbereiche der sogenannten Lebenswissenschaften an einem Ort gebündelt werden. Auch die Pharmazeutenausbildung wird dorthin umsie-

deln. Die Zustände, in denen das Institut seit Jahrzehnten arbeiten muss, sind erbärmlich, eine neue Unterbringung mehr als überfällig. Ich bin mir sicher, das Bachstraßen-Campus-Projekt wird die Innovationspotenziale in Wissenschaftspolitik und Hochschulbau gleichermaßen aufzeigen und darüber hinaus die Attraktivität des Studien- und Forschungsstandorts insgesamt nicht nur auf einem guten Niveau halten, sondern perspektivisch steigern können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss natürlich auch für die Arbeitsbedingungen gelten. Möglichst alle Statusgruppen sollen künftig in die Planung mit einbezogen werden. So fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen aktuell zu Recht deutliche Investitionen in den Hochschulbau und dabei sowohl Studierende, Lehrende als auch Forschende und nicht wissenschaftlich Arbeitende in den Blick zu nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, modernste Labor-, Forschungs- und Lehrgebäude an allen Thüringen Hochschulstandorten und für alle dort Studierenden und Arbeitenden von Nordhausen über Ilmenau und Erfurt bis nach Schmalkalden und Gera, über Jena und Weimar bis nach Eisenach müssen auch zukünftig ein zentrales Ziel unserer Landespolitik bleiben. Eben weil große Bauvorhaben so schwierig zu planen sind, müssen mittelfristig realistische Bedarfe hochschulübergreifend schonungslos ermittelt werden. Je eher damit begonnen wird, desto krisenfester können die Überlegungen ausgestaltet und ausgewogene Finanzierungen erarbeitet werden.

Ich bitte daher um Zustimmung zum vorliegenden Antrag „Hochschulbauplanung Thüringen 2030“ und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)