Protokoll der Sitzung vom 17.03.2023

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Beschleunigte Digitalisierung der Notfallversorgung Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7394 - ERSTE BERATUNG

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7450 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt – und für den darf ich sprechen – ein Gesetzentwurf der Gruppe der FDP zur Novellierung des Thüringer Rettungsdienstge

setzes vor. Es ist ein Angebot, Thüringen weit nach vorn zu bringen, um nicht zu sagen, an die Spitze zu setzen bei der Frage, wie wir zukünftig unseren Rettungsdienst gestalten.

Wir wissen, Ärztemangel erschwert die Besetzung auch von Notarztdiensten, insbesondere umgehende Nachbesetzung bei akuten Notarztausfällen ist schwierig. Aber natürlich haben wir eine Verantwortung, dass wir schnellstmöglich qualifizierte, lebensrettende Sofortmaßnahmen erhalten können als Patienten, und eben auch, dass bestehende Akutkrankheitsbilder möglichst sofort in ein entsprechend geeignetes Krankenhaus gebracht werden können.

Deswegen ist unser Gesetzentwurf deutlich umfangreicher in der Zielstellung als beispielsweise der von den Kollegen der CDU. Aber beide eint, dass wir Neuerungen einbringen wollen, unter anderem die Einsetzung und die Verankerung des Telenotarztes. Denn auch hier helfen digitale Tools bei der Versorgung von Menschen. Denn oftmals müssen Notärzte gar nicht rausfahren, um direkt vor Ort zu versorgen, sondern sie werden geholt, weil Unsicherheiten bestehen, Unsicherheiten bei den Rettungssanitätern oder auch nur Unsicherheiten beispielsweise in Pflegediensten bei der Abgabe von Medikamenten und dergleichen. Also, es ist ein Unterstützungssystem für die, die für unsere Sicherheit sorgen, für unsere Gesundheit sorgen, wenn sie Kolleginnen und Kollegen mit Fachwissen kurzfristig zuschalten können.

Alternativ dazu bliebe tatsächlich das Bestehenlassen der Kommunikationslücke. Da muss ich sagen, das ist nicht unsere Idee als FDP, sondern es gibt bereits einen aus unserer Sicht sehr erfolgreichen Modellversuch hier in Thüringen und den sollten wir verstetigen.

Ihre Redezeit ist zu Ende.

Die sollte noch nicht zu Ende sein, ich habe hier noch 2 Minuten.

Entschuldigung, es hat bei mir gerade rot geblinkt, tut mir leid.

Ach so, rot ist nie gut, auch nicht bei der Redezeit.

Insofern fehlen noch zwei weitere Punkte, das eine ist die Verankerung von smartphonebasierten Ersthelferalarmierungen. Was ist das? Wir wissen doch, dass es gerade in der Fläche eben dauert, bis die Zuständigen oder auch die Kundigen am Einsatzort eintreffen. Deswegen haben viele andere Landkreise und kreisfreie Städte in der Bundesrepublik, auch ganze Bundesländer wie beispielsweise Brandenburg und Schleswig-Holstein ein solches System bereits implementiert, wo Menschen mit Ausbildung, mit ärztlicher Kenntnis, mit medizinischer Kenntnis über die Rettungsleitstellen alarmiert werden können, über GPS getrackt werden und im Umkreis von vielleicht 500 Metern oder 1 Kilometer dann sofort zur Ersthilfe ausrücken können und dann eben demjenigen, der Hilfe braucht, tatsächlich Hilfe angedeihen kann, bis dann der professionelle Rettungsdienst eintrifft. Das ist ein konkreter Ablauf, der ist, wie gesagt, auch erprobt. Eingang des Notrufs, Leitstelle löst automatisch die Alarmierung aus und, wie gesagt, die Ersthelfer wissen punktgenau, wo sie hinsollen und hinkönnen.

Das Dritte, was genauso wichtig ist, ist auch ein Riesenproblem im Rettungsdienst, vor allen Dingen eher in urbanen Räumen, das ist klar. Berlin ist da ein besonderes Negativbeispiel, wir haben Fehlanfahrten, das heißt RTW fahren mit Patienten Krankenhäuser an, die aber in dem Moment gar keine Versorgungskapazitäten frei haben. Auch hier wollen wir die vorhandenen Modelle, wie wir sie haben, durch diese – wir wissen ja, sekundenaktuell ist ein Bett frei, sind auch die Hände am Bett, also personelle Ressourcen des Krankenhauses vorhanden, und das Fahrzeug kann tatsächlich den Patienten direkt zur Versorgung bringen und muss nicht im Zweifel, wenn wir es nicht hätten, weitergeleitet werden und verliert notwendige Zeit beim Helfen. Auch hier ist Thüringen tatsächlich schon einen Schritt weitergegangen mit dem MEDiRett, dort haben wir die Verbindung, hier haben wir die Vernetzung der Digital-Daten auf den RTW. Auch hier sollten wir genau das tun, was sinnvoll ist, Dinge, die sich tatsächlich auch bewährt haben

Jetzt ist Ihre Redezeit aber tatsächlich zu Ende.

noch ein Satz –, tatsächlich im Gesetz zu verankern, und es wäre tatsächlich ein großer Sprung nach vorn für Thüringen und vor allen Dingen für die Versorgung unserer Menschen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Montag. Wünscht die CDU die Begründung? Nein, okay. Dann würde ich jetzt die gemeinsame Aussprache dieser Tagesordnungspunkte eröffnen, und zunächst erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Zippel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Tagesordnungspunkt zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die bestimmte Thematiken unterschiedlich bearbeiten. Ich will an der Stelle betonen, dass wir an der Thematik „Telenotarzt“ schon eine ganze Weile gearbeitet haben. Ich könnte jetzt der FDP sagen, Sie haben die Idee mit dem Telenotarzt und die Intention ein klein wenig gemopst und haben das auch schon bei Ihrem Antrag mit reingeschrieben. Aber das würde ich so natürlich niemals sagen, weil Sie natürlich wussten,

(Beifall CDU)

dass wir an diesem Thema schon eine ganze Weile gearbeitet haben und bei der letzten Novellierung des Rettungsdienstgesetzes den Telenotarzt zunächst rausgenommen hatten, weil es noch eine ganze Reihe von Dingen fachlich zu überarbeiten und anzuhören galt. Aber nun sei es so. Wir haben diesen Gesetzentwurf jetzt, nachdem er inhaltlich intensiv überarbeitet wurde, heute hier ins Plenum eingebracht.

Ich will zu beiden Gesetzentwürfen ausführen und zunächst einmal zu unserem Gesetzentwurf sprechen. Ich will an der Stelle noch einmal betonen, dass die Hilfsfrist in Thüringen – also die Hilfsfrist heißt Zeit bis zum Eintreffen der Notfallrettung in Thüringen – bei 14 Minuten liegt, im ländlichen Raum sogar bei 17 Minuten. Diese Hilfsfristen werden in Thüringen leider regelmäßig überschritten. Selbst innerhalb der 14 Minuten können unwiederbringliche Schäden entstehen. Bei einem Schlaganfall – das wissen viele von Ihnen vielleicht noch aus dem letzten Erste-Hilfe-Kurs – werden pro Minute bis zu 2 Millionen Hirnzellen absterben. Bei einer Sauerstoffunterversorgung, bei einem Herzstillstand sind nach 5 Minuten Hirnschäden sehr wahrscheinlich. Wir sehen also, dass es ein besonderes Momentum hat, die Fristen einzuhalten, und dass wir dort bestimmten Zeitdruck haben.

Mit dem Telenotarzt, den wir mit unserem Gesetzentwurf in Thüringen einführen wollen, soll ein zusätzliches System geschaffen werden, das notärztliche Kompetenz schnell an den Unfallort bringt, selbst wenn ein Notarzt noch nicht eingetroffen ist. Das gibt nicht ärztlichem Personal vor Ort mehr Handlungssicherheit und erhöht im Zweifel auch

(Abg. Montag)

die Handlungskompetenzen. Gleichzeitig hat ein Notarzt auch eine Zweitmeinung in kritischen Situationen zur Hand. Ein Element, das uns wichtig ist, ist, dass der Telenotarzt eben nicht nur das arztfreie Intervall überbrücken soll, sondern auch die Kompetenz, die schon vor Ort im Einsatz ist, weiter gestärkt werden soll. Auch bei Sekundärtransporten müsste dann nicht mehr ein Arzt mitfahren, sondern eine telemedizinische Betreuung wäre möglich. Damit bleibt die Klinik im Zweifel voll besetzt. Eines ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig zu betonen: Unser Gesetzentwurf regelt ganz klar, dass der Telenotarzt den Notarzt nicht ersetzt, er ist ein zusätzliches Strukturelement.

Ich will an der Stelle auch noch auf einen weiteren Punkt in unserem Gesetzentwurf hinweisen. Das ist eine Bitte, die von den Leistungserbringern an uns herangetragen wurde, nämlich dass die Kostenübernahme der Fahrerlaubnis für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter zur Erweiterung auf eine Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen C1 stattfinden soll. Das ist ein nicht unwesentlicher Punkt, der bei uns noch mit geregelt werden soll, der aber primär erst mal nichts mit dem Thema „Telenotarzt“ zu tun hat.

Der Telenotarzt ist ein Instrument, das wir in Thüringen schon erprobt haben, das gut funktioniert hat und das unserer Einschätzung nach und auch in Rücksprache mit der KV und den Akteuren vor Ort eine sehr wichtige und gute Erweiterung des Angebots in Thüringen wäre.

Folgendes zum Gesetzentwurf der FDP: Die FDP spricht hier viele wichtige Dinge an. Sie hat das Thema „Digitalisierung“ im Rettungsdienst etwas breiter aufgezogen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich halte auch viel von einer einheitlichen Digitalisierungslösung zum Beispiel für Bettenkapazitäten, was mit vorgeschlagen wird. Auch wir haben uns das bei der Kassenärztlichen Vereinigung angeschaut und finden das grundsätzlich sinnvoll. Auch den Vorschlag zur digitalen Ersthelferalarmierung sollten wir fachlich im Ausschuss beraten, auch wenn ich noch ein klein wenig verwirrt bin ob der Einordnung des jetzigen Tagesordnungspunkts 39, in dem auch die smartphonebasierte ErsthelferAlarmierung thematisiert ist. Die FDP-Fraktion hatte darum gebeten, das auf das April-Plenum zu verschieben. Ich gehe davon aus, weil Teile dessen im Gesetzentwurf hier beraten werden, aber es sorgt manchmal für ein klein wenig Verwirrung, wenn verschiedene gleichlautende Intentionen in verschiedenen Anträgen auf der Tagesordnung sind. Aber wir kennen das ja von unseren liberalen Freunden,

dass sie durchaus gern zur Füllung der Tagesordnung beitragen. Von daher sehen wir das mal positiv.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Nur kein Neid!)

Kein Neid – Anerkennung.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Mitdenken muss man bei uns schon!)

Zum Thema des FDP-Gesetzentwurfs: Ich glaube aber auch, dass wir für den Telenotarzt mit unserem eigenen Gesetzentwurf Lösungen für Probleme geschaffen haben, die die FDP eben noch nicht auf dem Schirm hatte, die im FDP-Entwurf noch nicht gesehen werden. Ich will nur zwei aufzählen, die die FDP unter Umständen nicht auf dem Schirm hatte. Das ist zum einen, dass der Telenotarzt den Notarzt nicht ersetzen darf. Das ist ein Aspekt, der im Gesetzentwurf der FDP nicht stattfindet, den wir aber bei uns klar geregelt haben. Außerdem haben wir bei der FDP das Problem gesehen, dass die Definition der Aufgaben des Telenotarztes noch um einiges zu kurz gesprungen ist. Da gibt es eine klare Notwendigkeit zu definieren, welche Aufgaben vorhanden sind. Das ist etwas, das wir – deswegen die lange Erarbeitungszeit – in einem langwierigen Prozess mit den Akteuren, mit den Leistungserbringern und auch mit den Notärzten zusammen erarbeitet haben und Ihnen jetzt mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt haben.

Ich hoffe, dass wir in den Fachausschüssen dazu zu einem guten Austausch kommen. Ich will noch einmal betonen, dass die Grundintention beider Gesetzesanträge erst einmal in die Richtung Digitalisierung geht, wir aber – und das möge man mir zugestehen – für das Thema „Telenotarzt“, worauf unser Antrag ja spezialisiert ist, doch den deutlich weiter ausgearbeiteten Antrag vorgelegt haben. Aber ich denke, dass wir in den Fachausschüssen hier zu einem guten Austausch kommen werden, auch in Ergänzung der Aspekte, die im FDP-Gesetzentwurf stehen.

Ich möchte hier im großen Rund noch einmal dafür werben, dass wir uns für die Einführung des Telenotarztes offen zeigen. Ich habe es schon gesagt, wir haben gute Erfahrungen damit gesammelt und es wird unser aller Aufgabe sein, diesen bei den Bürgern auch insoweit ins Verständnis zu bringen, dass die Menschen nicht Angst haben, dass es hier um eine Minderleistung geht, sondern wir wollen den Menschen mit dem Telenotarzt Sicherheiten geben, dass das, was wir sonst als arztfreies Intervall gehabt hätten, jetzt deutlich verkürzt wird, schon früher ärztliche Kompetenz am Ort ist, die Notfallsanitäter vor Ort entsprechend unterstützt

werden und dass wir zu dem Punkt kommen, dass wir unter Umständen in Notfallsituationen weitere medizinische Kompetenz zuschalten können, was wir bisher noch nicht hatten. Wir hoffen, dass dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit von Menschen, die in Notfälle geraten, deutlich erhöht wird. Von daher freue ich mich auf die inhaltliche Beratung und bitte um Unterstützung für unseren Antrag hier, auch im Ausschuss dann und auch im späteren Verlauf und bitte um die Überweisung heute an die Ausschüsse zur weiteren Beratung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Vogtschmidt das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben das Rettungsdienstgesetz ja erst im Dezember des letzten Jahres auf Initiative von Rot-Rot-Grün angepasst und damals hatten wir uns ja auch schon darauf geeinigt, dass wir das im laufenden Jahr 2023 noch mit weiteren Änderungen vollenden wollen. Wir haben damals die Fristen für die Rettungsassistentinnen und -assistenten angegangen und diese verlängert und nun sind wir also im Prozess, um jetzt die Änderungen noch mal weiter vorzunehmen.

Aus der Opposition legen nun die FDP und die CDU Entwürfe vor, die im Kern jeweils auf die Regelung zur telenotärztlichen Versorgung zielen und die FDP möchte außerdem die Einführung einer Rettungshelfer-App gesetzlich verankern.

Zunächst zur App: Zehntausende Menschen erleiden jährlich einen plötzlichen Herzstillstand, völlig überraschend, meist vor der Haustür oder am Arbeitsplatz oder auf dem Weg nach Hause. Bis dann erst mal die hilfsbedürftige Person gefunden ist, die Leitstelle alarmiert ist, der Sachverhalt übermittelt ist, der Rettungsdienst vor Ort eingetroffen ist und dann mit der professionellen Wiederbelebung und Beatmung beginnen kann, vergehen ja oftmals etwas mehr als die drei bis vier wirklich kritischen Minuten, und das kann mitunter wirklich gravierende Folgen für die Betroffenen haben und über Leben und Tod entscheiden.

Daher haben wir gemeinsam mit der rot-rot-grünen Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen, um auch die schnelle Versorgung auf hohem Qualitätsniveau zu verbessern. Maßgeblich dabei ist auch die Leitstellenstrukturreform, für die

allein bis zum Jahr 2027 im Haushalt rund 60 Millionen Euro an Zuweisungen für Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen sind.

Wichtig für den Erfolg sind dabei auch die einheitlichen Standards, eine hochmoderne Technik, datensichere digitale Strukturen und auch klare Ausfallebenen, denn am Ende muss die Infrastruktur der Leitstelle eine Vielzahl von Modulen in sich verbinden. Jeden weiteren Baustein, der dazu beitragen kann, die Menschen in lebensgefährlichen Situationen noch schneller an Hilfe gelangen können zu lassen, sollten wir daher gemeinsam auf seine Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit prüfen, und dazu zählt dann eben auch die Prüfung der sogenannten Ersthelferalarmierung per App.

Wie genau funktioniert diese App denn eigentlich in der Praxis? Menschen, die in der Umgebung eines Notfalls alarmiert werden können, um dann schneller als der Rettungsdienst an sich vor Ort einzutreffen. Man meldet sich also zuvor bei einem Anbieter in dieser App an und wird im Bedarfsfall am Standort hinzugelotst. Also gerade dann, wenn in der eigenen Nachbarschaft zum Beispiel ein Notfall vorliegt oder eintritt, kann man unter Umständen schneller vor Ort sein als der Rettungswagen vom DRK oder vom ASB, der vielleicht zehn Minuten mit der Anfahrt braucht – das wurde ja auch schon angesprochen – und sich dann unter Umständen noch durch verstopfte Rettungsgassen zwängen muss.

Aber ich finde es schon trotzdem deutlich bemerkenswert, dass die FDP hier zwei Initiativen zu dem Thema auf die Plenarsitzung gebracht hat, nämlich zum Ersten den Antrag in der Drucksache 7/6451, in dem die FDP Prüfaufträge an die Landesregierung geben möchte, welche Dienstleister es überhaupt gibt, um mit den Aufgabenträgern dann erst mal ins Gespräch zu kommen, dann einen Modellversuch zu starten und dann auch erst mal rechtlich zu prüfen und zweitens auch noch mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 7/7394 dann das Instrument direkt ins Gesetz zu schreiben und die Aufgabenträger sofort zu verpflichten mit dem, was eigentlich erst noch gemeinsam geprüft werden soll.

Am Mittwoch hat dann die FDP den Antrag mit den Prüfaufträgen für das März-Plenum zurückgezogen, das behandeln wir ja dann im April. Für mich stellt sich die Frage, ob jetzt erst gesetzliche Tatsachen geschaffen werden sollen, um dann zu prüfen, ob das eigentlich alles Sinn ergibt, also den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Das fände ich persönlich bei dem Thema nicht wirklich sachgerecht, aber wir stehen dem Ansinnen einer digital unterstützten ersthelfenden Koordination grundsätzlich positiv gegenüber. Jedes Mittel ist auf jeden Fall

(Abg. Zippel)

gut, um das System noch mal zu verbessern, aber viele Fragen sind für uns noch nicht komplett geklärt. Zum einen gibt es keinerlei einheitliche Standards, wer überhaupt als Ersthelfer, Ersthelferin kontaktiert werden kann. Manche der Anbieter verlangen nur den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses von einer Zeit X, andere verlangen eine höherwertige Qualifikation als Rettungsassistentin oder noch weitere Weiterbildungen. Auch die Fachmeinungen sind im Mehrwert bei der Ersthelferalarmierung nicht ganz einheitlich. Gerade weil am Ende bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zum Beispiel nicht jede Minute, sondern wirklich jede Sekunde zählt, gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob der Leitstellendisponent dann am Ende die wenige Zeit, die er da eigentlich hat, investiert, um über die entsprechenden Schnittstellen die Verfügbarkeit der Ersthelfer/Ersthelferinnen in der Umgebung zu eruieren und diese dann vor Ort zu koordinieren, oder die wenige Zeit dann nutzt und investiert, um auch die anrufenden Laien quasi sofort in die Lage zu versetzen, um unter professioneller Anleitung mit der Reanimation zu beginnen. Dabei nicht zu vergessen ist auch die Frage der Haftung, gerade wenn Laien vor Ort mit einbezogen werden, um Helfende dann auch nicht in rechtlicher Unsicherheit zu lassen.