(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: 1.000 Stellen?)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch völliger Quatsch! Das können Sie doch am Haus- haltsplan ablesen!)
Frau Henfling, natürlich rufen Sie jetzt: die CDU, die CDU. Klar. Aber ganz ehrlich, klar, vor fast zehn Jahren sind auch bei uns Fehler gemacht worden.
Aber dazu gehört, dass CDU und SPD noch während ihrer Regierungszeit gehandelt haben und das Laufbahn- und Beamtenrecht angepasst haben. CDU und SPD haben Klarheit geschaffen und haben den Rahmen bei Spitzenbeamten deutlich gestrafft.
Unter diesem neuen Recht haben Sie die Staatssekretäre dann unter ihrer Amtszeit eingestellt und Sie haben sich nicht an geltendes Recht gehalten.
Diese Affäre, lieber Herr Ramelow, geht weit über vorherige Fälle hinaus. Da kann Prof. Hoff hier erklären, was er möchte, auch Fälle, die überhaupt nichts mit Thüringen zu tun haben. Das haben wir seit zwei Wochen schwarz auf weiß. Wir haben uns Fehler eingestanden damals. Herr Ramelow, wann gestehen Sie sich Ihre Fehler ein?
Die Verfehlungen waren öffentlich. Konsequenzen wurden bereits diskutiert. Trotzdem haben Sie vor dem Hintergrund einer Rechnungshofprüfung und vor dem Hintergrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen Untreue die Lebenszeitverbeamtung einer Staatssekretärin vorgenommen und planen für April bereits die nächste. Sie unterschreiben damit keine Ernennungsurkunden, Sie unterschreiben Schecks auf Lebenszeit.
Herr Hoff hat schon den Amtseid angesprochen. „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ein gut qualifiziertes Regierungspersonal, die Achtung von gesetzlichen Vorgaben: Das steht für Sie offenkundig
nicht in diesem Amtseid und ist mit ihm scheinbar nicht zu verbinden. Ideologische Linientreue vor Befähigung: Jetzt versuchen Sie das – das konnten wir im „SPIEGEL“ nachlesen – mit rechtlichen Regelungen passend zu machen und den Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Sie nennen das: den Lebenswirklichkeiten anpassen. Was ist das für ein Hohn für die, die in diesem Land arbeiten? Ihre Bestenauslese heißt Versorgung von Parteifreunden.
Und da kann ich Ihnen drei Worte nicht vorenthalten: systematisch, schwerwiegend, nicht nur Einzelfälle. So beschreibt es der Rechnungshof für 2014 bis 2020. Aber was war danach? Was verschweigen Sie uns möglicherweise? Was liegt noch im Verborgenen? Was liegt unterhalb der Ebenen der Ministerbüros? Wie viele Ausschreibungen wurden vielleicht zurückgezogen, weil Ihnen die Gesinnung der Bewerber nicht gepasst hat? Wie sieht es aus mit der Befähigung der restlichen 26 Staatssekretäre abseits der acht bereits geprüften? Es ist so viel unklar, es braucht Aufklärung und die braucht es hier und jetzt.
Und da will ich Ihnen auch einen Teil nicht vorenthalten, den Sie augenscheinlich als Aufklärung und als Transparenz beschreiben, nämlich wie Sie uns hier den vollständigen Bericht des Rechnungshofs haben zukommen lassen. Ich werte das eher als Täuschung der Öffentlichkeit mit Vorgabe von Transparenz. In Wirklichkeit stufen Sie dieses Dokument als Verschlusssache-VERTRAULICH ein. Das ist vielleicht für die Öffentlichkeit nicht so leicht nachvollziehbar, aber ich will es Ihnen mal ein bisschen nachvollziehbar machen. Für mich ist es so, als ob Sie sagen: Es muss nur transparent aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten.
In Ihrer Verschlusssachenanweisung der Landesregierung steht sehr genau beschrieben, was Verschlusssache-VERTRAULICH ist und was dafür angedacht ist. Ich will es kurz vortragen: bei Spionageverdachtsfällen, bei Terrorverdacht, bei außenpolitischem Schaden für die Bundesrepublik, Gefährdung von Quellen, Gefährdung kritischer Infrastruktur. Herr Hoff, was trifft davon auf diesen Fall zu?
Was bedeutet es, wenn dieser Bericht so eingestuft ist? Wir dürfen den vollständigen Bericht – und die Präsidentin hat es in ihren einführenden Worten sehr schön gesagt, um uns alle noch mal daran zu erinnern, dass es auch wirklich so ist – weder zitieren, wir dürfen ihn nicht kopieren, wir dürfen noch nicht mal handschriftliche Notizen aus dem Geheimschutzraum mitnehmen. Unsere Mitarbeiter können ohne monatelange Überprüfung noch nicht mal Einsicht nehmen und sind dafür nicht berechtigt.
Sie inszenieren sich hier als Aufklärer, doch in Wirklichkeit versuchen Sie, unliebsame Fakten vor uns zu verstecken. Wir verlangen den Bericht!
Wir verlangen ihn nicht in irgendwelchen Geheim- schutzräumen. Dafür, Herr Ramelow, müssen Sie sorgen. Wir wollen nicht hören, was Sie zukünftig zu planen gedenken. Wir wollen wissen, was bedeutet Verantwortung für Sie. Was bedeutet Verantwortung für diese Landesregierung?
Wir wollen hören: Welche Konsequenzen ziehen Sie, Herr Ramelow, aus diesem beispiellosen Vorgang? Deshalb beantragen wir die Weiterberatung der Anträge, die heute hier auf dem Tisch liegen, im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Justizausschuss unter der Federführung des Haushaltsund Finanzausschusses. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir hier über die beiden Anträge und über den Sonderbericht des Rechnungshofs diskutieren, dann hat das zwei Ebenen: erstens natürlich, Herr Bühl, eine sachliche Ebene. Dann nehmen wir den Be richt zur Kenntnis, schauen uns die Tatsachener mittlungen an, nehmen die Fakten tatsächlich auch an und fangen an, diese erst mal einzuordnen in die Erfahrungen, die wir als Abgeordnete auch mit unterschiedlichen Funktionen haben, ob als Op positionsabgeordnete oder Regierungsabgeordne te.
wertung neben die Bewertung des Rechnungshofs und wir beurteilen damit natürlich auch ein Stück weit die Rechtsbeurteilungen und Ergebnisse des Rechnungshofs selbst. Und wir kommen natürlich auch zur Frage: Welche Schlussfolgerungen ziehen wir als Parlamentarier? Ich kann Ihnen das offen sagen: Ich als politisch Verantwortlicher für meine Partei komme natürlich nicht nur zu der Überlegung, welche Schlussfolgerungen ich als Parlamentarier ziehe, sondern welche Schlussfolgerungen man aus diesem Bericht als politisch verantwortlicher Mensch in diesem Land zieht, der auch in Parteien Verantwortung trägt und – ich komme darauf zurück – Koalitionsvereinbarungen verhandelt und abgeschlossen hat. Und man stellt sich natürlich die Frage: Wie schaffen wir auch im Interesse zukünftiger Landesregierungen und vor allen Dingen auch im Interesse zukünftiger Stelleninhaber Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, damit wir nicht jedes Mal nach dem Regierungswechsel auf dem Niveau diskutieren müssen, wie wir es eben zur Kenntnis nehmen mussten, über die Frage von Stellenbesetzungen, Besetzungen von Staatsekretären. Rechtsklarheit, Rechtssicherheit muss ein Ziel der sachlichen Bewertung des Berichts sein.
Nun gibt es aber neben der Sachebene auch eine politische Ebene. Darauf haben Sie sich eben in Ihrem Redebeitrag alleinig bezogen. Deswegen will ich auch zuerst auf diese politische Ebene eingehen. Ich finde es richtig – das hat auch etwas mit Aufgabe und Funktion einer Opposition zu tun –, wenn ein Rechnungshof in einem Sonderbericht Rechtsverfehlungen und Rechtsverstöße dokumentiert, dass man das als Opposition aufgreift und dann natürlich auch parlamentarisch thematisiert. Das ist Aufgabe und Funktion einer Opposition. Dass man da natürlich weniger verständnisvoll argumentiert und auch zuspitzender argumentiert, das ergibt sich ein Stück weit aus der politischen und auch aus der öffentlichen Rolle eines Oppositionsabgeordneten und natürlich auch aus der Tradition dieses politischen Wechselspiels; das ist geschenkt.
Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Schard und Herr Bühl, weil Sie diejenigen sind, die praktisch für die meisten Pressemitteilungen der letzten Wochen verantwortlich sind: Ihre politische Ebene ist mittlerweile so weit weg von der sachlichen Ebene der Auseinandersetzung mit diesem Bericht, dass es offensichtlich ist, dass es Ihnen weniger um Aufklärung, auch nicht um Aufarbeitung und auch nicht um Schlussfolgerungen geht, sondern dass es Ihnen darum geht, den Vorgang dauerhaft am Kochen zu halten, verbunden natürlich mit bereits feststehenden Vor- und auch Urteilen.
Deswegen nur ein ganz kurzer Rückblick auf die Genese dieses heutigen Plenums, Sie haben mich ja auch in Ihrer Begründung angesprochen, Herr Schard. Ich will das nicht weiter ausführen, denn der CdS hat es auch relativ deutlich gemacht. Am 25. November gab es die erste „SPIEGEL“-Veröffentlichung zu dem Entwurf des Sonderberichts des Rechnungshofs. Am 6. Dezember hat der Justizausschuss getagt und es wurden alle Fragen im öffentlichen und nicht öffentlichen Teil sehr transparent erörtert. Am 8. Dezember – auf Eigeninitiative der Landesregierung – hat die Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet. Mir wurde von meinen Parlamentariern im Haushaltsund Finanzausschuss berichtet, dass Sie sich gefragt haben, warum denn das jetzt noch mal sein muss, man hätte das doch vor zwei Tagen erst im Justizausschuss erlebt. So viel zur Frage, wie man Transparenz einfordert.
Am 31. Januar haben wir hier im Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde diskutiert. Es gibt zahlreiche parlamentarische Anfragen – Kleine, Mündliche Anfragen –, die mit wirklich unvergessener Kondition auch hier beantwortet worden sind und – anders als viele parlamentarische Vorgänge – auch bis heute an anderen Stellen noch mal öffentlich dokumentiert worden sind, auch die Stellungnahmen, die Antworten der Landesregierung. Das können Sie alles nachlesen, unter anderem auf der Homepage des Chefs der Staatskanzlei.
Bis heute beantragen Sie und verlangen immer, die Landesregierung soll dem Parlament jetzt endlich mal transparent Aufklärung verschaffen. Sie verlangten sogar die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs des Landesrechnungshofs in völliger Missachtung der verfassungsrechtlichen Stellung; die richterliche Unabhängigkeit des Rechnungshofs wurde hier bereits angesprochen.
Am 14. März veröffentlichte der Landesrechnungshof seinen fertiggestellten Bericht und vom 15. bis zum 17. März trafen wir uns hier zu drei Tagen Sitzungen des Landtags. Drei Tage hatten Sie die Möglichkeit, einen Antrag hier auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen, damit wir uns genau mit diesem Bericht auseinandersetzen. Sie haben das nicht getan. Nur einen Werktag nach dieser Landtagssitzung haben Sie der Öffentlichkeit erklärt: Die Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass wir ein Sonderplenum brauchen. Und diese Ankündigung, Ihre Pressekonferenz, in der Sie ankündigen, dass Sie ein Sonderplenum beantragen, Herr Bühl, haben Sie während einer laufenden Landtagssitzung verschickt. Deswegen werfe ich Ihnen nicht vor – wie Sie mir unterstellen –, dass Sie das Instrument, das Ihnen nach Geschäftsordnung
zusteht, in Anspruch nehmen. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie die Möglichkeit der parlamentarischen Beratung in den turnusmäßigen Sitzungen nicht genutzt haben, sondern das Ihnen zustehende demokratische Instrument genutzt haben, um hier heute diese Bühne größtmöglicher öffentlicher Aufmerksamkeit zu inszenieren.
Seit diesen zwei Wochen – Sie haben es ja auch angesprochen – ist ja nicht nichts passiert. Sondern die Landesregierung hat nicht nur die beiden Teile des nicht öffentlichen Berichts dem Landtag zur Verfügung gestellt – der öffentliche wurde ja durch den Landesrechnungshof selbst veröffentlicht. Sie hat darüber hinaus dem Landtag auch die Stellungnahme zu beiden Teilberichtsentwürfen zur Verfügung gestellt, damit wir auch ein Stück weit zumindest auf Seite der Exekutive die Genese des Berichts nachvollziehen können. Sie hat darüber hinaus dem Landtag auch eine allgemeine Stellungnahme zur Personalbesetzung in den einzelnen Ministerien zur Verfügung gestellt und sie hat darüber hinaus den Abgeordneten auch alle Einzelstellungnahmen der Ministerien zur Verfügung gestellt, die können wir seit Freitag hier einsehen.
Da haben Sie kritisiert, dass diese Berichte zum Teil der Vertraulichkeit unterliegen, und Sie unterstellen, die Landesregierung will hier etwas verschleiern. Deswegen sage ich, ohne es aus diesen vertraulichen Berichten zu nehmen – Herr Bühl, ich habe mir gestern die Zeit genommen, etwas mehr als Sie, um mir diese Unterlagen anzuschauen.
Man sieht es ja einfach, denn so geheim war ja die Einsichtnahme nicht, Herr Bühl. Das müssen Sie einstecken: Sie sind nach mir gekommen, aber vor mir gegangen.