Und ich habe mich gefragt, ob eigentlich Ziel und Leitbild dieses Berichts gewesen ist, dass bei einer Wahl und nach einem vom Wähler gewollten politischen Wechsel auch in der Regierungsverantwortung eigentlich nur noch Minister ausgetauscht werden sollen, oder ob vielleicht nicht am Ende sogar – das haben wir ja in diesem Land oder in anderen Ländern auch diskutiert – der Wunsch und die Vorstellung einer Technokratenregierung die Urteile praktisch als Motiv unterlagerten, wo im Prinzip nur noch das Parlament politisch zusammengesetzt wird und man dann einer im Prinzip per se neutralen Verwaltung bis in die letzte Stiefelspitze des Ministerbüros Aufträge erteilt, aber die ansonsten tatsächliche Verwaltungsarbeit leistet. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Als politisch interessierter und als politisch ambitionierter Mensch möchte ich mir eine solche Verwaltung nicht vorstellen, weil Politik mehr ist als nur Verwaltung, sondern Politik ist die alltägliche Gestaltung des Gemeinwesens. Und das sollte uns allen doch am Herzen liegen.
Und, Herr Bühl – ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen, aber weil Sie darauf eingegangen sind –, es gibt noch eine andere Stelle im Bericht des Landrechnungshofs, die auch ein bisschen die Qualität der Sachverhaltsermittlung schmälert – Sie haben das auch sehr populistisch aufgegriffen –, nämlich den Ausbau des Leitungsbereichs. Nun hat die Landesregierung uns hier nicht nur die Berichtsteile des Rechnungshofs zur Verfügung gestellt – ich habe es angesprochen –, sondern wirklich auch alle einzelnen Stellungnahmen der Ministerien. In dem Bericht des Rechnungshofs steht: Der Leitungsbereich wird um insgesamt, ich glaube, 55 Stellen aufgebläht – das ist immer so ein schönes Wort, das die Opposition gern im Zusammenhang mit dem Haushalt sagt. Nun habe ich mir mal zwei Ministerien angeguckt, weil die besonders herausgehoben wurden: Das sind die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Innenministerium. Dort legen diese beiden Ministerien ausdrücklich nahe und argumentieren, dass es sich hier um keine Erweiterung des Stellenpools im Leitungsbereich handelt …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie tragen Sa- chen vor, die Sie nicht vortragen dürfen. Das hat Ihnen die Präsidentin vorhin gesagt, dass Sie nicht vortragen können, was Sie gestern noch in einem vertraulichen Raum gelesen haben!)
Ich gebe zu, dass das wirklich ein Problem ist. Das kenne ich aus dem Untersuchungsausschuss, man weiß am Ende gar nicht mehr, wo man was gelesen
hat, ob in der Zeitung, in Berichten oder in nicht öffentlichen Berichten. Aber ich will zumindest sagen, weil sich der Ministerpräsident dazu auch schon öffentlich geäußert hat und ich es Ihnen deswegen sagen kann – die 55 Stellen finden Sie im öffentlichen Teil und die öffentlichen Verlautbarungen des Ministerpräsidenten können Sie im Pressespiegel nachlesen –: Es sind im Prinzip Aufwüchse im Leitungsbereich, die sich auf den ersten Blick darstellen, die aber keine Stellenaufwüchse sind, sondern Ergebnis von Umstrukturierungen und Umorganisationen in den jeweiligen Ministerien, weil beispielsweise das Referat „Bürgeranliegen“ als Stabsstelle zugeordnet worden ist, und dasselbe haben wir im Prinzip auch im Thüringer Innenministerium.
Wenn ich mich nicht irre, Herr Bühl, werden Sie das alles möglicherweise in der Stellungnahme des Innenministeriums und der Staatskanzlei nachlesen können. Ich finde, deswegen sollten wir auch ehrlich darüber diskutieren, was wirklich in dem Bericht steht und was wirkliche Grundlage für die Entscheidung ist. Da ist natürlich dann abschließend die Frage, was denn jetzt zu tun ist. Wir haben als Koalitionsfraktionen heute einen Antrag vorgelegt und gleichzeitig auch einen Selbstbefassungsantrag für den Ausschuss erarbeitet, der der Staatskanzlei zugeordnet worden ist. Wir brauchen eigentlich nicht, Herr Bühl, noch ewig lange über Ihren Antrag oder über unseren Antrag diskutieren, ob wir die Landesregierung auffordern, uns Materialien zu geben, damit wir unsere Arbeit machen können. Wir können im Prinzip gleich unsere Arbeit machen, und die Gelegenheit haben Sie mit unserem Selbstbefassungsantrag im Ausschuss für EKM. Es geht also um Bewertung, es geht um vergleichende Betrachtungen, es geht natürlich auch um eine Betrachtung von Entwicklungen, um möglicherweise dort zu hinterfragen, wo es Rechtsänderungen und vor allem auch Änderungen in der Verwaltungspraxis gegeben hat.
Sie können natürlich auch in den nächsten Wochen und Monaten mit Ausschussüberweisung, da können Sie auch noch ein Rechtsgutachten machen, da können Sie noch zitieren, ob wir einen Untersuchungsausschuss machen. Wissen Sie, wenn Sie einen Untersuchungsausschuss beantragen wollen, dann beantragen Sie einen. Dann hören Sie aber auf, darüber zu reden, dass man endlich für Aufklärung sorgen muss, wenn Sie selbst im Prinzip gar nichts aktiv dazu beitragen. Ich glaube – das habe ich Ihnen gesagt –, die Untersuchungsergebnisse des Rechnungshofs liegen auf dem Tisch, die können wir uns anschauen. Es geht jetzt darum, die Untersuchungsergebnisse aufzuarbeiten, zu bewer
ten und Schlussfolgerungen zu ziehen. Es ist nicht Aufgabe eines Parlaments, aufgrund eines solchen Berichts zu überlegen, wie man das möglichst lange als politisches Kampfinstrumentarium in der Öffentlichkeit – beispielsweise bei solchen Sondersitzungen – erhalten kann.
Doch, ich kann ein Ergebnis akzeptieren. Das Problem ist, das habe ich Ihnen doch gesagt, Herr Schard: Ihr Ergebnis stand doch am 25. November schon fest.
Doch, das können Sie doch in Pressemitteilungen nachlesen. Und der Redebeitrag von Herrn Bühl war doch jetzt auch nicht so zu verstehen, dass man – was man möglicherweise bei Gerichtsverhandlungen macht – auch mal die entlastenden, die Auffassung des Rechnungshofs widerlegenden Argumente austauscht,
dass man auch mal darüber nachdenkt, welche Folgen mögliche Rechtsauslegungen auch für die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie in Thüringen haben. Ich habe doch versucht, Sie einzuladen, sich auf dieses Gedankenspiel einzulassen.
Natürlich muss man dann auch – ich hatte das gesagt – über gesetzliche Klarstellungen reden und dort, wo es notwendig ist, dann möglicherweise auch Rechtsänderungen vornehmen. Natürlich muss man darüber diskutieren. Aber auch dazu haben Sie nicht gesprochen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich – und das meine ich jetzt wirklich in die gesamte Runde –: Politisches Vertrauen, Herr Bühl, gewinnt man nicht dadurch zurück oder überhaupt, indem man am lautesten seine Empörung hinausschreit. Politisches Vertrauen – und so will ich es auch verstanden wissen – gewinnt man nicht zurück, wenn man mit dem Finger auf den politischen Konkurrenten zeigt und sagt: Ihr habt es doch genauso gemacht. Ich glaube, politisches Vertrauen gewinnt man dadurch zurück, indem man das sich zu Herzen nimmt, was Rudolf Augstein als Aufgabe von Journalisten beschrieben hat: Sagen, was ist. Das heißt natürlich auch, wenn wir uns das zu Herzen nehmen und das auch als eigene Verantwortung, als eigene Aufgabe verstehen, dass wir
ehrlich sagen, was an Fehlern gewesen ist, dass wir ehrlich sagen, was an notwendigen Konsequenzen zu ziehen ist, und dass wir auch ehrlich sagen, was eigentlich in einer Demokratie bei einer Regierungsbildung notwendig ist, die sich aufgrund wechselnder politischer Entscheidungen von Wählerinnen und Wählern wirksam zusammengesetzt hat. Das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu, dass wir tatsächlich sagen, was ist, nicht aber Ihr Verbleiben auf der politischen Ebene bei der Auseinandersetzung mit dem Rechnungshofbericht. Ich glaube, die Koalitionsfraktionen haben hier eine gute Grundlage für eine sehr konstruktive Bearbeitung dieses Vorgangs gelegt. Ich lade Sie ein, sich an dieser konstruktiven und sachlichen Aufarbeitung und Bewertung zu beteiligen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, werte Abgeordnete und Zuschauer sowohl auf der Tribüne als auch natürlich am Livestream, zunächst eine Vorbemerkung, zwei sogar, um genau zu sein: Wenn Sie hier – beispielsweise Herr Dittes oder Herr Hoff – über die sachliche Prüfung der Vorgänge durch den Rechnungshof herziehen und diese infrage stellen, dann werfe ich Ihnen vor, dass das unredlich ist, weil Sie genau wissen, dass die Präsidentin sich das zwar hier anhören kann, aber in keiner Art und Weise gleichwertig darauf reagieren kann, da sie hier nun mal kein Rederecht hat.
Und noch eine Vorbemerkung: Wenn Sie meinen, dass die berechtigte Kritik an Ihrer fragwürdigen Einstellungspraxis alle Beamten des Freistaats in Mitleidenschaft zieht, dann sage ich: Nein, das macht diese Kritik nicht. Fragen Sie mal einen Obermeister, der mit seiner A 8 seit Jahrzehnten den Verkehr regelt und kurz vor seiner Pensionierung steht, was er meint, was ihn nach Ihrer Ansicht mit Ihren Parteigenossen verbindet, die Sie mit einer A 13, 14, 15 oder sogar 16 im Eingangsamt im 30. Lebensjahr einstellen!
Öffentliches Dienstrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Landesbediensteten in der Ausbildung in Meiningen und in Gotha lernen und in dem sie sich na
türlich auch fortbilden müssen. Das sind zum Beispiel die Beamten, die sich dort fortbilden müssen, die im Landesrechnungshof Sonderberichte verfassen. Fortbildung ist wichtig und deshalb wollte ich vor einigen Monaten beispielsweise wissen, welche Fortbildung zum parlamentarischen Fragerecht unser Besserwessi im Innenministerium absolviert hat.
Die Landtagspräsidentin hat diese Frage jedoch aus der Anfrage gestrichen. Nun fassen wir einfach mal zusammen, was die linke Landtagspräsidentin damit mutmaßlich sagen will: In Thüringen brauchen Minister der rot-rot-grünen Landesregierung nicht nur null fachliches Wissen im eigenen Ressort mitzubringen, nein, sie müssen sich auch nicht fortbilden – toll.
Nur ein halbes Jahr später haben wir jetzt diese seltsame Situation, dass diejenigen, die sich nicht fortbilden müssen, den Sonderbericht von denen, die sich fortbilden müssen, als lediglich eine andere – ich übertreibe jetzt mal –, eher unbedeutende Rechtsauffassung hinstellen. Die Tendenz geht aber natürlich dahin, dass dieser komische Landesrechnungshof eher sowieso keine Ahnung von öffentlichem Dienstrecht hat, jedenfalls niemals so viel Ahnung wie diejenigen, die seit Jahren treue Parteisoldaten mit befristeten Stellen ohne Ausschreibung, unbefristeten Stellen mit Ausschreibung, unbefristeten Stellen ohne Ausschreibung und befristeten Stellen mit außertariflicher Bezahlung endversorgen. Wem das der Möglichkeiten von Veruntreuung von Steuermitteln noch nicht genug ist: Da hätten wir noch die unbefristete Stellenvergabe ohne Ausschreibung und mit außertariflicher Bezahlung. Es ist unglaublich! Und seien Sie sich sicher: „Außertariflich“ lässt sich in jedem einzelnen Fall mit „übertariflich“ ersetzen, auch das muss an dieser Stelle gesagt werden.
In § 5 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz steht geschrieben: „Der Ministerpräsident“ – das sind Sie, Herr Ramelow – „ernennt die Beamten des Landes, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“ Und wenn dann in der Presse seit Jahren immer wieder steht, dass der Ministerpräsident die Staatssekretäre von Rot-Rot-Grün ernannt hat, dann spricht vieles dafür, dass ein Ermittlungsverfahren, das eine mögliche Veruntreuung von Steuermitteln aufgrund dieser Ernennungen beinhaltet, nicht zwangsläufig gegen Unbekannt geführt werden muss. Aber lassen wir die Justiz mal machen.
Doch eins kann ich versprechen: Ich werde das hinsichtlich der Weisungsgebundenheit der Thüringer Staatsanwaltschaft weiterverfolgen. Ich habe mich am Wochenende dahin gehend öffentlich geäußert, dass wir nun endlich den eingestuften Bericht anschauen können. Nachdem ich das gestern getan habe, habe ich neue Fragen und, Herr Hoff, die gehen an Sie. Ich möchte gern noch heute von Ihnen in der Plenarsitzung wissen – und diese Frage wurde noch nicht gestellt, die haben Sie mich auch vorhin nicht stellen lassen –: Wer, welche Stelle hat die neue, längere Variante des Berichts des Landesrechnungshofs als Verschlusssache eingestuft? War das der Landesrechnungshof oder war das die Landesregierung? In § 8 Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen steht nämlich: „Die [...] Verschlusssache[n] herausgebende Stelle bestimmt über die Notwendigkeit der VS-Einstufung.“ Und das ist nicht die, die den Bericht weiterleitet, sondern das ist die, die den Bericht herausgegeben hat – das ist der Landesrechnungshof. Und wenn tatsächlich wider Erwarten die Einstufung doch durch den Landesrechnungshof erfolgte, wüsste ich gern: Was, bitte schön, sind an diesem VS-Bericht „im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände [und] Erkenntnisse“?
Sie haben sicher das Zitat aus § 2 der Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen erkannt. Ich würde mal sagen, wenn man das „öffentliche Interesse“ in diesem Zitat durch „existenzielle parteieigene Interessen der Linken, Grünen und der SPD“ ersetzt, dann passt das möglicherweise, steht aber so nicht in der Verschlusssachenanweisung.
Also, Herr Hoff: Hat die Landesregierung hier möglicherweise dem angeblichen Aufklärungswillen eigenmächtig und ohne gesetzliche Grundlage einen VS-Riegel vorgeschoben?
Apropos angeblicher Aufklärungswille, schon sind wir beim Antrag von CDU und FDP: Anfänglich beinhaltet der durchaus Richtiges. In dieser Landesregierung haben nach meiner Überzeugung Menschen systematisch und organisiert Steuermittel veruntreut. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis kommen sollte,
bleibt der Satz: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Für alle, die ein gutes Gedächtnis haben
und schon länger hier sitzen: Ja, dieser richtige Satz stammt nicht von mir, den hat ausgerechnet der heutige Ministerpräsident vor zehn Jahren von diesem Pult aus an die CDU gerichtet.
Da die juristische Aufarbeitung der Vorgänge allein daher auch nicht ausschlaggebend sein kann, habe ich mal drei Punkte zusammengefasst, die aus unserer Sicht endlich umgesetzt werden müssen. Erstens: Die sofortige Auflösung aller Arbeitsverhältnisse in den Leitungsebenen, die ohne Ausschreibung und damit ohne Bestenauslese zustande kamen.
Zweitens: Die sofortige Beendigung aller Verbeamtungen, deren Ernennung noch nicht auf Lebenszeit erfolgte, wenn die vorher ohne Ausschreibung und damit ohne Bestenauslese zustande kamen.
Drittens: Die sofortige Entlassung aller Staatssekretäre, die unzureichende Voraussetzungen für die Verbeamtung als Staatssekretär mitbringen. Und ja, das schließt dieses seltsame linke Konstrukt eines angestellten Staatssekretärs mit ein.