Ehrlich gesagt ist es mir bei diesen Forderungen völlig egal, ob diese Leute aufgrund irgendeines politischen Vertrauensverhältnisses oder sonstiger Bindung an den Minister eingestellt wurden. Zeigen Sie endlich echten Willen an der Beseitigung mutmaßlich gesetzwidriger Machenschaften!
Weiter im Antrag: Es handelt sich lediglich – Sie haben es oft genug gesagt, Herr Hoff – um Verstöße gegen Dokumentationspflichten. Dass ich nicht lache! Wer will denn ernsthaft einem Veruntreuer auch noch vorhalten, dass er seine kriminellen Machenschaften nicht auch noch dokumentiert?
Glauben Sie mir: Was bei den Staatssekretären ablief, ist schlimm genug, aber wirklich entscheidend ist das, was in den Leitungsbereichen ablief. Ein Beispiel, auf Seite 10 des Kurzberichts steht nachlesbar: „Unter Verzicht auf eine Stellenausschreibung eingestellte Beschäftigte wurden, ohne eine weitere Ausschreibung und oftmals ohne eine Bestenauslese durchzuführen, außerhalb des Leitungsbereichs weiterbeschäftigt.“ Die Stellen hätten Sie genauso ausschreiben müssen, haben Sie aber nicht gemacht.
Das steht auf Seite 10, schauen Sie nach! Sie setzen auf diese Art und Weise im nachgeordneten Fachbereich Personal ein, was niemals die notwendige Eignung, Leistung und Befähigung nachgewiesen hat. Sie bezahlen dieses Personal übertariflich und entfristen die Stellen ohne entsprechende dienstrechtliche Grundlagen. Das braucht dringend Aufklärung. Und diese Aufklärung kann der Antrag von CDU und FDP sicherlich unterstützen, aber mich hat die Forderung im Antrag unter Punkt 4, bei III. ist das, glaube ich, etwas ratlos zurückgelassen. Sowohl FDP als auch CDU haben in den vergangenen Wochen laut und presseöffentlich oftmals einen Untersuchungsausschuss gefordert. Den hätten Sie schon längst einsetzen können, haben Sie nicht gemacht. Sie reden die ganze Zeit nur darüber.
Und dann kommt dieser Antrag, in dem Sie unter III.4 eine umfassende Prüfung fordern. Interessant ist der angesetzte Zeitraum der Prüfung, also der Endpunkt der Prüfung, zu dem Sie das Ergebnis haben wollen: der 30. Juni. Das ist der Freitag vor der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Vielleicht stellt sich das nur für mich so dar, dass diese Prüfung Ihr Ausgangspunkt für einen Untersuchungsausschuss sein soll. Aber wenn das so ist, was soll das? Wollen Sie den Bericht dann schnell noch durcharbeiten, wenn Sie den an dem Freitag bekommen, und dann einen dringlichen Untersuchungsausschussantrag auf die Tagesordnung der zwei Arbeitstage später stattfindenden Plenarsitzung setzen lassen, obwohl Sie wissen, dass Sie dann diese zwei Drittel des Landtags, die Sie wahrscheinlich brauchen werden, um den auf die Tagesordnung draufzusetzen, überhaupt nicht kriegen? Ich meine, Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Sie auch nur einen der Linksextremisten der drei Regierungsparteien hier im Haus überzeugen,
von der finanziellen Droge zu lassen, die Sie sich schon seit Jahren auf Kosten der Steuerzahler gönnen. Sie wissen, dass für einen Untersuchungsausschuss kaum noch Zeit ist. Aber nachdem, was Sie in diesem Punkt 4 geschrieben haben, verschwenden Sie diese knappe Zeit mit vollen Händen und deshalb können wir das auch nicht mittragen.
Aber den Vogel schießt wirklich der Antrag von Ihnen, Herr Bühl, vorhin hier ab. Sie wollen überhaupt nicht aktuell aufklären, Sie wollen gar nicht schnellstmöglich vorwärtskommen, um irgendeinen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Nein, Sie
stellen auch noch einen Antrag, diesen, Ihren Antrag hier, erst mal an den Ausschuss zu überweisen, damit er besprochen wird. Sie wollen ja heute gar nicht zur Schlussabstimmung kommen, um endlich eine Prüfung anzustoßen. Nein, Sie wollen erst mal nur darüber reden. Was soll das?
Noch mal: Was soll das? Schon jetzt ist Ihr Antrag für jene, die linke Vetternwirtschaft wirklich erhellen wollen, durch diese Frist schon alleine, die ich eben genannt hatte, nicht zustimmungsfähig. In der vorliegenden Version ist das – muss ich ganz deutlich sagen – ein Untersuchungsausschussverhinderungsantrag und nicht für Aufklärung geeignet.
Wir werden uns deshalb unabhängig von der heutigen Debatte vorbehalten – unabhängig von Ihrer Entscheidung, wie Sie mit dem Antrag umgehen, ob er wirklich in den Ausschuss soll –, bis zur nächsten regulären Plenarsitzung die Einsetzung eines UA selbst zu prüfen und Ihnen dann, falls wir uns dafür entscheiden, zuvorzukommen. Ich möchte auch kurz noch begründen, warum ich dieses „falls“ sage. Schwierig zu bewerten ist nämlich an der Stelle, dass tatsächlich unbedingt aufgeklärt werden muss, wie toll es die CDU in den Jahren zuvor getrieben hat. Auch da wurde möglicherweise sehr kreativ mit Steuergeldern umgegangen.
Das wird aber in solch einem Ausschuss zeitlich erst recht nicht möglich sein und deswegen müssen wir natürlich darüber reden: Setzen wir jetzt so einen Untersuchungsausschuss ein oder verschieben wir das möglicherweise auf die nächste Legislatur?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssten Sie ja ar- beiten, das wäre ja hart!)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir können wenigstens arbeiten, im Gegensatz zu Ihnen können wir das! …)
Aber auch mal in Ihre Richtung: Sind wir doch mal ehrlich und betrachten mal die Materie, um die es hier geht, tatsächlich. Wenn es in dieser Legislatur einen echten Grund für einen Untersuchungsausschuss gab – wir haben ja drei –, dann ist das neben dem skandalösen Umgang dieser Landesregierung mit Grundrechten während Corona und der Spaziergänge genau dieser linke Steuersumpf.
Und der Sonderbeauftragte der Landesregierung --Nun, die einzige Partei, die hier in diesem Rund keinen Dreck am Stecken hat, ist die AfD.
Wenn diese Landesregierung daher wirklich an Aufklärung interessiert ist, dann stellen wir Ihnen gern eine honorige Persönlichkeit zur Verfügung, die dieses unabhängig als Sonderbeauftragter aufklären kann. Dazu braucht es aber natürlich echten Aufklärungswillen.
In den letzten Jahren hat man im Land in Wahlkämpfen von der Partei Die Linke auf Wahlplakaten den Spruch gesehen: „Es muss nicht alles anders werden, aber wir können vieles besser machen.“ Das ist der Spruch, habe ich gestern im Internet erst recherchiert: großes Wahlplakat mit Herrn Ramelow als Bild darauf und diesem Spruch aus der Bundestagswahl 2017.
Sie können es nachlesen. Ich will mal auf den Inhalt kommen. Man muss nämlich unumwunden zugeben: Während die Grünen nach Wahlen genau das Gegenteil von dem machen, was sie vor den Wahlen ihren Wählern versprochen haben, halten die Linken solche Versprechen, wenn es auch nicht zum Besten des Wählers ist.
Sie haben von der CDU bis 2014 viel gelernt. Insbesondere die Versorgung von Parteimitgliedern mit üppigen Staatsgeldern haben Sie, wie versprochen, nicht anders gehandhabt
und dabei aber noch viel effektiver die Steuerzahler beschissen, als das die CDU jemals nachweisbar hätte machen können.
Sie können es gern zugeben: Dieses Verfahren haben Sie sich wahrscheinlich aus der DDR herübergerettet und dann 25 Jahre lang gewartet, bis Sie den Staat endlich wieder nach Ihren kommunistischen Vorstellungen umbauen und ausbeuten können. Oder, das war doch bestimmt so?
Wer so mit Verfassungsrecht umgeht, ist sicherlich vieles, aber kein Freund der Verfassung, kein Freund des Grundgesetzes.
Den Satz habe ich mir nicht ausgedacht, das ist ein Zitat. Diesen Satz hat vor ziemlich genau zehn Jahren nach der ebenso verwerflichen CDU-SPD-Affäre um Zimmermann und Machnig ein Abgeordneter der Linken hier von diesem Pult gesagt, und der hieß Bodo Ramelow.