Er hat noch zwei weitere Sätze gesagt, die wichtig sind, ihm gegenüber heute hier wiederholt zu werden: „Machen Sie diesem unwürdigen Treiben ein Ende!“ und „[Bitte] machen Sie den Weg frei.“
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war eben ein Beitrag aus der Reihe „Die Geister, die ich rief“. Da sind sie und großes Frohlocken auf der Seite der AfD. Wie gesagt, wenn sich hier alle gegenseitig Sack und Seil, Verfassungsbruch, Vetternwirtschaft und die schlimmsten Dinge vorwerfen, also immer hart an der Sache vorbei, dann gibt es natürlich einen Nutznießer, eine Nutznießerin: Die sitzt da rechts, das ist die Unbeleckte, das Unschuldslämmchen, unsere AfD-Kolleginnen und ‑kollegen, die sich dann über ihr Wahlkampfthema freuen.
Ja, Skandal, Skandal, Skandal! Die Rufe der CDU haben also den richtigen Adressaten erreicht. Ich denke, wenn wir eins jetzt schon mal gelernt haben aus den bisherigen Argumenten und Sachverhalten, die hier vorgetragen wurden, dann ist Ihnen dieser Ausdruck leider erst in der Opposition eingefallen.
Wir haben jetzt auch schon sehr viel von der Vergangenheit gehört und davon, dass alles, das meiste, was jetzt hier vom Rechnungshof gerügt wird, auf einem Laufbahngesetz beruht, das dieser Landtag nach langen, gründlichen Beratungen beschlossen hat. Der Rechnungshof stellt jetzt in seinem Bericht fest, dass er zur Meinung kommt, dass da ein Wertungswiderspruch bestünde zwischen dem Laufbahngesetz, das wir haben, und dem allgemeinen Beamtenrecht, der aufgehoben und gemildert werden solle. Das ist für mich der Kernbereich der Vorschläge aus dem Rechnungshof, dass gesagt wird: Man muss das Laufbahnrecht jetzt erst mal wieder ändern. Das heißt natürlich auch, dass man jetzt nicht einfach unterstellen kann, dass der Bericht zum Ergebnis kommt, alles ist rechtswidrig gewesen, alles furchtbar, wie das die CDU immer wiederholt, und zwar von Anfang an. Von Anfang an wurde das in den ganzen Ausschusssitzungen gesagt. Als nur der Berichtsentwurf bekannt war, wurde immer gesagt: Der Bericht hat festgestellt. Da gab es noch gar keinen Bericht – aber egal.
Wenn jetzt aber auch der Rechnungshof praktisch zu der Empfehlung kommt, das Laufbahnrecht zu ändern, dann konstatiert er damit auch, dass dem Laufbahnrecht bisher doch entsprochen wurde. Und dann wird durch den Rechnungshof die Entscheidung gefällt, dass das Laufbahnrecht so nicht bleiben sollte. Das ist eine Empfehlung, die ist, sage ich mal, rechtspolitischer Natur, und es obliegt natürlich auch dem Landtag, darüber nachzudenken, will man dieser Empfehlung nachkommen oder will man es nicht.
Ich möchte für die, die uns vielleicht immer noch zuschauen – vielleicht gerade nicht auf der Tribüne, aber am Livestream – noch mal erklären, was denn eigentlich hier immer gegeneinander ausgespielt wird. Wir haben diese Sache, diesen Vorwurf der sogenannten Vetternwirtschaft auf der einen Seite. Und wir haben auf der anderen Seite in der Politik, wenn von einer Regierung gearbeitet wird, natürlich auch immer das Vertrauen, das auf der Leitungsebene und bei den engsten Mitarbeitern da sein muss. Politik ist eben nicht bäh und von vornherein Mist und muss irgendwie auf Verwaltungsrecht irgendwie zurückgeschrumpft werden, sondern Po
litik ist auch das, was Wählerinnen und Wähler alle fünf Jahre von uns hier verlangen, indem sie einen Landtag mit bestimmten Mehrheiten wählen. Mit diesen Mehrheiten wird eine Regierung gewählt und die soll dann Politik machen und nicht nur Verwaltung exekutieren.
In diesem politischen Raum ist das gewollt. Das ist nicht verfassungsfeindlich und nicht dreckig und nicht doof, sondern das ist das, was uns hier weiterbringt. Und nach fünf Jahren können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, war es das, war das richtig, wollen wir das weiter oder wollen wir lieber was anderes. In der Zeit soll regiert werden und regieren kann man nicht nur als Verwaltungschef, sondern indem man seine politischen Inhalte umsetzt. Da braucht es im Leitungsbereich und bei den Staatssekretären natürlich Leute, denen man vertraut. Auch im wirklichen Leben – für die, die uns noch zuschauen außerhalb des politischen Rahmens – gibt es viele Positionen, da fragen Sie auch nicht nur nach Fachkenntnis, sondern da fragen Sie nach Vertrauen. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aussuchen, da können Sie natürlich gucken, wie viele Diplome und Fortbildungen im Sprechzimmer gerahmt hängen, aber letztendlich wird für Sie entscheidend sein: Vertrauen Sie diesem Menschen, ist das der, mit dem ich persönlich kann? Wenn irgendjemand so privilegiert ist, dass er vielleicht zu Hause eine Haushaltshilfe beschäftigt, dann werden Sie nicht fragen, welche Diplome mein Haushaltshelfer mitbringen kann, sondern der Person wollen Sie auch vertrauen. Die hat einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung, die kann sozusagen auch noch vieles von Ihnen privat mitbekommen, was sie möglicherweise nicht ausplaudern soll. Auch das ist eine Vertrauenssituation, da würde man auch nicht sagen, der muss jetzt hier Putzdiplome haben.
Was dann der Landesrechnungshof so ein bisschen vorschlägt, ist, ob man die Sache bei den Staatssekretären vielleicht aufsplitten kann, indem auf dieses Modell rekurriert wird bzw. gesagt wird: Na ja, also nur politisch sollte es aber auch nicht sein, denn die Staatssekretäre haben eine Doppelfunktion, die Staatsekretäre sind auch gleichzeitig Verwaltungsspitze. Deswegen sollen sie am besten wieder Juristen sein. Ich bin selber Juristin, ich könnte mich darüber freuen. Aber ich finde immer, diese Sache mit diesem Ebenbild ist leider überhaupt ein Problem in allen Karrierejobs: Leute, die irgendwo sind, suchen sich immer die Geeigneten nach ihrem Ebenbild aus. Ich sitze jetzt hier, also am besten alles Juristinnen, denn die sind überhaupt die Besten. Aber von so einer Vorstellung
Deswegen kann man natürlich einer Verwaltung auch Direktiven oder auch Anleitungen geben, wenn man kein Jurist oder keine Juristin ist. Diese Trennung: Leiter oder Leiterin der Verwaltungsspitze soll jetzt hier am besten die juristische Fachfrau/der juristische Fachmann sein, und auf der anderen Seite ist, bäh, der politische Staatssekretär. Diese Trennung kommt nicht vor in unserer Demokratie, so ist das ganze System nicht angelegt. Deswegen sollten wir uns von diesem Begriff der Vetternwirtschaft doch ein bisschen lösen. Wenn man das nicht auf Dauer immer nur politisch skandalisieren will zur großen Freude der AfD, sondern an der Sache arbeiten will, dann muss man diesen Begriff des Vertrauens noch mal wirklich gewichten.
Ich habe schon gesagt: Der Bericht kommt dann zu der Empfehlung, wir sollen das Laufbahnrecht entsprechend anpassen, wir sollen die Ausnahmen von der Ausschreibung entsprechend zurückschrauben, vielleicht auch die Position vermindern. Es ist ja nicht so, dass die Landesregierung gesagt hätte, nein, machen wir nicht, sondern, im Gegenteil, Herr Hoff hat uns schon in bemerkenswerter Schnelligkeit erklärt, was die Landesregierung schon alles an Einzelprüfungen angestoßen hat und was an Einzelschritten überlegt wird, und dass tatsächlich das, was sich Frau Butzke am Ende von uns wünscht, dass also eine Änderung eines Laufbahnrechts tatsächlich in Arbeit ist, vorbereitet wird und den Landtag hier erreichen wird. Wir schauen uns jetzt an, ob das die richtige Abwägung zwischen Vertrauen ist, dass man Leute um sich haben muss, die einem helfen, die politischen Ziele, für die man das Amt bekommen hat, mit umzusetzen, und natürlich immer rechtstreu.
Jeder politische Beamte ist natürlich auch an Recht und Gesetz gebunden, sonst hat er jederzeit einen fristlosen Entlassungsgrund und das kann dann auch gefordert werden. Aber, wie gesagt, ich möchte einfach noch mal dafür werben, hier nicht diese angeblich unvereinbaren Gegensätze aufzumachen, die überhaupt nicht existieren. Da komme ich natürlich, wenn ich diesen Vertrauenstatbestand mit einbringe – das hat Kollege Dittes vorhin auch schon sehr gut und auch sehr differenziert hier dargelegt –, dazu, dass Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz eben nicht alles ist, sondern da kommt noch eins obendrauf. Deswegen kann ich aber nicht sagen, weil eins obendrauf kommt, sind die Leute, die sich daran nicht halten, verfassungswidrig oder machen sich strafbar. Ich meine, auch dafür haben wir nun wieder Institutionen – weil ja auch strafrechtliche
Prüfungen angeregt worden sind –, die darüber entscheiden. Wenn dann noch gesagt wird, dass eine Landesregierung, die jetzt nicht gleich mal eins zu eins die Empfehlungen des Rechnungshofs bejubelt und sagt, klar, machen wir so, irgendwie dann auch wieder böse ist und auch schon wieder rechts- oder verfassungswidrig, ist das dann auch komplett absurd.
Ja, man muss jetzt leider wieder mal an die Vergangenheit erinnern: Der beratende Charakter des Rechnungshofs ist hier für uns im Landtag auch immer sehr zum Ausdruck gekommen, wenn es um die Rückzahlung von Fraktionsgeldern für Funktionszulagen gegangen ist. Da gab es auch erheblichen Widerstand hier – ich schaue gerade eine bestimmte Partei an, die jetzt auch zu Recht noch mal kurz die Öffnungszeit der Kantine nutzt. Aber da ist auch nicht alles gemacht worden, was der Rechnungshof vorgeschlagen hat.
Wir sind hier souverän und müssen uns immer entscheiden, was sozusagen eine formale Rechtsbetrachtung ist, zu der der Rechnungshof mit einem sparsamen Umgang mit Steuergeldern aufgrund seiner Fachlichkeit kommt, und was politisch erforderlich ist. Und da haben Sie eben Ihre Funktionszulagen nicht zurückgezahlt, Sie haben es einfach nicht gemacht. Bis heute sitzt deswegen dafür keiner im Knast, und das kann auch unserer Landesregierung hier nicht blühen, wenn sie mit bestimmten fachlichen Argumenten sagt, wir wollen bestimmte Sachen nicht aufnehmen.
Am meisten hat mich an den Ausführungen seitens der CDU geärgert – Herr Schard hat damit angefangen, dann hat Herr Bühl fortgesetzt –, hier würde alles ignoriert und es würde nichts gemacht. Ich möchte noch mal erinnern, dass Minister Hoff uns wirklich sieben Punkte vorgestellt hat, wenige Tage, nachdem endlich der Bericht, den man auch Bericht nennen kann, vorliegt, an denen jetzt schon gearbeitet wird: Laufbahngesetzänderung, die Rechtstellung von Staatssekretären künftig gesetzlich regeln, damit da Klarheit herrscht – auch mit dieser Abgrenzung, die ich gerade schon genannt habe, zwischen Staatssekretärs- und Verwaltungsgesetzen. Drittens die Frage zu klären, ob wir vielleicht zu viele politische Beamte haben, ob es vielleicht mit weniger ginge. Viertens, ob die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht noch zeitgemäß sind – aber, wie gesagt, das wurde auch vorhin schon gesagt, das ist alles mit der letzten Gesetzesänderung mit den Stimmen der CDU, die jetzt hier so poltert, doch so beschlossen worden, wie es jetzt im Gesetz drinsteht, das die Frau Butzke bzw. ihr Hof nicht mehr so richtig zeitgemäß
findet. Fünftens die Rolle des Landespersonalausschusses, sechstens die Aufgabe der besseren Dokumentation bis hin zu neuen Musterverträgen für die Leute, um die es da geht, und schließlich aber auch siebentens die Frage, wie das mit dem Beurteilungsrecht der politischen Beamten weitergehen soll.
Verwaltung führen ist das eine, aber den Wählerwillen umsetzen, ist das andere. Die Landesregierung hat sich jetzt schon selbst ein dickes, fettes Hausaufgabenheft aufgrund dieses Berichts gegeben. Und ich als Parlamentarierin habe wirklich das Vertrauen, dass wir hier Vorschläge erhalten, die wir dann hier ganz sachlich und fachlich im Parlament prüfen können, ob sie diesem Spannungsfeld richtig Rechnung tragen oder nicht. Und jeder, der hier seine Meinung einbringen will, kann das machen. Aber von einer Skandalisierung, die auf der falschen Ecke zum Frohlocken führt, könnte man eigentlich endlich mal Abstand nehmen, wenn man es denn wollte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Ich erteile Abgeordnetem Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer und Zuschauer auf der Tribüne, sehr verehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs, sehr verehrte Zuhörer und Zuschauer am Livestream! Ich lasse es tatsächlich bei der Begrüßung, sehr geehrte Frau Butzke, weil genau das steht diesem Parlament nicht zu, außerhalb Ihres Berichts diesen Bericht weiter zu werten. Er steht da, ich danke herzlich für die Aufarbeitung in dem Bericht.
Benehmen ist ja Glückssache, das Glück hat den einen oder anderen hier verlassen heute. Aber kommen wir zu den Fakten: Der Bericht legt in schonungsloser Art und Weise offen – ich will es noch mal zusammenfassen –, dass hier systema
tisch und schwerwiegend gegen das Grundgesetz, Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und Landesgesetze verstoßen worden ist.
Herr Minister Hoff hat ja noch mal die Eidesformel bemüht, die auf den Freistaat geleistet wird. Ich will sie jetzt nicht wiederholen, sie ist heute mehrfach genannt worden. Aber wenn wir uns genau diese Eidesformel vor Augen führen und wenn Sie gleichzeitig den Vorwurf machen, dass alle Mitarbeiter in den öffentlichen Bereichen, öffentlichen Verwaltungen, auch in den Amtsstuben der Ministerien jetzt unter Generalverdacht stehen, diese Bestenauslese nicht über sich haben ergehen zu lassen, dann hätten Sie genau mit der Einhaltung dieser Eidesformel und mit der Einhaltung der Gesetze und vor allen Dingen mit einer deutlich früheren Aufklärung genau diesen Generalverdacht von all denjenigen, die Sie meinen, wegnehmen können und auch von dem gesamten politischen System. Mauern, Herr Minister Hoff, was wir uns seit Wochen in dem Ausschuss angehört haben – ich weiß das mit den Kollegen noch gut, dass wir auf die Fragen im Ausschuss für Justiz permanent dieselbe Antwort bekommen haben –, ist keine Aufklärung.
Auch das seltsame Abstellen jetzt auf die letzten zehn Werktage: Dass Ihr Handeln, sehr verehrte Landesregierung, in der Kritik steht, das wissen Sie nicht seit zehn Tagen, das wissen Sie nicht seit Monaten, das wissen Sie mehr oder weniger seit Jahren, nämlich als die Prüfungen aufploppten und die ersten Nachfragen kamen. Nein, Sie haben das ignoriert und unverdrossen – vielleicht sogar unverfroren – diese Praxis weiter ausgeübt, die in unseren Augen großen Schaden in der Bevölkerung hinterlassen hat; in der Bevölkerung, weil das politische System dort sowieso ein Imageproblem hat. Freundlich formuliert höre ich mir oft an, dass das, was wir heute beraten, kaum noch jemanden da draußen wirklich erstaunt. Jeder sagt: Das ist doch schon jahrelang geübte Praxis. „Selbstbedienungsladen“ ist noch das Freundlichste, was ich höre.
Sie haben großen Schaden angerichtet bei den Beamten und Beamtinnen, bei den Angestellten im öffentlichen Dienst, denn viele – nein, nahezu alle – haben sich genau diesem Auswahlverfahren der Bestenauslese und den Eignungsprüfungen unterworfen. Sie haben selbstverständlich das Recht, dass das für alle gilt und nicht für diejenigen ausgehebelt wird, die ein Parteibuch der richtigen Couleur tragen. Letztlich haben wir einen großen Scha
den für den Steuerzahler angerichtet. Ich nenne nur die beispielhafte Rechnung, die Kollege Bühl vorgenommen hat. Im Zweifel kann das über die Laufzeit bis in die Millionen gehen...
Darüber können wir gern diskutieren, aber jetzt reden wir über den Bericht und lenken nicht davon ab.
Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz besagt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – ich wiederhole es: „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ – „gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das ist das sogenannte Leistungsprinzip, noch bekannter unter dem Stichwort Bestenauslese. Wie wird das für die Landesbediensteten umgesetzt? Den Rahmen setzt Bundesrecht, das Beamtenstatusgesetz. Dort ist in § 9 festgelegt, dass die Bestenauslese bei der Ernennung zu beachten ist. Wichtig ist der Zeitpunkt. Deshalb wiederhole ich es noch mal: Zum Zeitpunkt der Ernennung muss der Kandidat die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung für das zu verleihende Amt besitzen.