Protokoll der Sitzung vom 28.04.2023

Ich will einen weiteren Punkt deutlich machen, weil auch hier notorisch behauptet wird, wir hätten uns als Landesregierung der Auseinandersetzung mit diesem Thema verweigert. Wir haben unaufgefordert diesem Thüringer Landtag Unterlagen zur Verfügung gestellt. Wir haben auch im Dialog mit dem Landtag dort, wo wir mit den Datenschutzregelungen zu weit waren, diese entsprechenden Regelungen abgestuft, um die Arbeitsweise des Thüringer Landtags zu gewährleisten. Ich habe, bevor das Sonderplenum von der CDU und der FDP beantragt wurde, selber gegenüber der Präsidentin des Thüringer Landtags den Antrag gestellt,

im Thüringer Landtag einen Sofortbericht zum Umgang mit dem Sonderbericht zu halten, und zwar am 21. März, eine Woche bevor das Sonderplenum stattgefunden hat. Natürlich richte ich das zunächst an den für mich zuständigen Ausschuss. Es ist eine mehrheitliche Entscheidung vom Thüringer Landtag getroffen worden, dass für diese Angelegenheit der für die Staatskanzlei zuständige Ausschuss nicht zuständig sein soll. Das nehme ich zur Kenntnis und bewerte es nicht. Ich will nur darauf hinweisen, ich habe angeboten, einen Sofortbericht auch dort noch mal zu halten, und zwar zu dem Umsetzungsstand seit der Sonderplenarsitzung. Ich habe darüber hinaus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personalreferat bzw. aus den Zentralabteilungsleitungen, die mit diesem Sachverhalt zu tun hatten, als Gäste in den Ausschuss gebeten, damit sie den Abgeordneten Rede und Antwort stehen können. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ungefragt wieder nach Hause geschickt worden, weil es zu einer Fragestellung überhaupt nicht kam. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben selbstverständlich dann drei Tage später auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesessen, um zur Verfügung zu stehen. Ich will nur deutlich machen, an einem Angebot der Landesregierung, jede Frage zu beantworten, mangelt es nicht. Wir haben darüber hinaus – das wird ja dann auch im Untersuchungsausschuss relevant sein – eine Vielzahl von Berichtszusagen gegeben. Kollege Dittes hat darauf hingewiesen, dass wir Berichte zu Anträgen geben, die noch gar nicht beschlossen worden sind.

Und als letzter Punkt: Lieber Herr Kollege Kemmerich, ich will noch einmal auf einen Sachverhalt hinweisen. Auf der Seite 8 der Drucksache 7/7676 argumentieren wir als Landesregierung zu dem Sachverhalt der Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht und dem besonderen Vertrauensverhältnis. Und ich möchte auf einen Sachverhalt hier hinweisen, was ich im Sofortbericht auch schon gesagt habe, was ich stetig wiederhole und wo ich darum bitten würde, dass dies zumindest zur Kenntnis genommen wird: Wir haben immer deutlich gemacht, dass die Ausnahmen von der Ausschreibung nicht vom Leistungsgrundsatz, das heißt von der Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung, entbindet und dass dies der Maßstab unseres Handelns war und ist. Und dies wird mit Sicherheit Gegenstand der Diskussion im Untersuchungsausschuss sein. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Bühl von der CDU-Fraktion.

Zu dem Gehörten will ich noch mal eins, zwei Sachen einschätzen, auch für die Zuschauer, um was es hier zum Schluss geht. Wir haben noch ein Jahr Arbeitszeit in diesem Landtag, in der wir in dem Untersuchungsausschuss, den wir hier heute eingereicht haben, aufklären können. Mit dem, was gleich höchstwahrscheinlich – so deute ich zumindest das Abstimmverhalten – erweitert wird, wird das deutlich schwieriger werden, weil wir damit in der Tat gar nicht zu dem Aufklärungspunkt kommen können, wie es uns eigentlich vorgeschwebt hat. Das ist die Frage des Minderheitenrechts, die wir heute hier diskutiert haben. Ich will das noch mal zusammenfassen, weil im Endeffekt das hier aus verschiedenen Richtungen unterschiedlich eingeordnet wurde. Ich finde, die Aufarbeitung wird dadurch nicht verbessert, sondern eher verhindert. Und wenn Sie sagen, Sie sind doch die eigentlichen Aufklärer, weil Sie den Punkt heute schon auf die Tagesordnung gesetzt haben, dann zeigt, glaube ich, die Diskussion, die wir heute Morgen geführt haben, eindeutig, dass es uns gutgetan hätte, wenn wir, was die Geschäftsordnung nämlich vorsieht, noch eine Woche Zeit gehabt hätten, um uns das Ganze anzuschauen. Dann hätten wir alle hier besser vorbereitet reingehen können. Aber das wollten Sie augenscheinlich nicht. Sie wollen lieber dauerhaft verzögern, indem Sie den Auftrag erweitern.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Sie können gern einen eigenen Untersuchungsausschuss machen, das ist Ihr Minderheitenrecht, dass würden wir Ihnen nicht streitig machen. Dann könnten Sie sich mit längeren Zeitraum befassen und wir hätten die Möglichkeit, beides in der Zeit, die uns noch bleibt, entsprechend zu tun.

(Beifall CDU)

Eine Sache will ich schon zum Abschluss der Diskussion hier noch mal herausstellen, auch nach der Wortmeldung von Herrn Prof. Hoff. Er hat ja wieder gesagt, er räumt nichts an Fehlern im Vergleich zu dem, was in dem Bericht steht, ein. Das ist ein bisschen anders, als er es davor schon mal gesagt hat. Aber zum Schluss stellt sich die Frage: Wer übernimmt Verantwortung? Diese Frage stellt sich.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, genau!)

Und der Ministerpräsident sitzt hier, er hört gerade nicht zu, aber hat hier noch nie am Pult dazu ge

sprochen, ob er Verantwortung dafür übernimmt. Er hat nur dazu gesprochen, dass er das, was der Rechnungshof gesagt hat, nicht für richtig empfindet. Und das will ich zum Schluss noch mal festhalten.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Euer Gesetz!)

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung. Bei dem vorliegenden Antrag der Einbringer auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses handelt es sich in Ziffer I um einen Minderheitenantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Er trägt 25 Unterschriften, damit ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel der Abgeordneten, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorsieht, erfüllt.

Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Insofern müssen wir über den Grundantrag hier nicht extra abstimmen, wohl aber über den Änderungsantrag.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitenantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Diese Frage war vorhin Gegenstand der Beratung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, der am Ende nur gesagt hat, solche Zweifel an der Zulässigkeit wären nur bei der Nummer 7 zu Nummer 1 ist des Änderungsantrags möglich. In der Folge – darauf weise ich jetzt noch mal hin – haben die Koalitionsfraktionen, die den Änderungsantrag eingebracht haben, die Nummer 7 zu der Nummer 1 des Änderungsantrags zurückgezogen. Es ist also jetzt nur noch der im Justizausschuss als unstreitig bzw. mehrheitlich zulässig angesehene Teil Gegenstand der Abstimmung.

Und deswegen muss ich jetzt und werde jetzt auch über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7886 unter der Berücksichtigung, wie gesagt, dass die Nummer 7 zu der Nummer 1 zurückgezogen wurde, abstimmen lassen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu, den bitte ich jetzt um

Ich bitte um etwas Ruhe und darum, Gesprächsbedarfe außerhalb des Plenums zu befriedigen und auch der Rednerin insofern nicht den Rücken zuzuwenden und den Innenraum des Plenums entsprechend zu räumen.

Frau Rothe-Beinlich, bitte.

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zur Berichterstattung.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 wurde der oben genannte Gesetzentwurf, nämlich das Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 9. Dezember 2022 und in seiner 46. Sitzung am 21. April 2023 beraten und außerdem ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Angehört wurden zu diesem Gesetz der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, der Thüringer Notarbund e. V., die Notarkammer Thüringen, das Landgericht Erfurt, das Landgericht Gera, das Landgericht Meiningen, der Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter und der Flüchtlingsrat Thüringen e. V. Aus der Anhörung ist Folgendes insbesondere hervorzuheben: Die Angehörten unterstützen den Gesetzentwurf und bewerten die Anpassung der Regelung auf Grundlage des Bundesgesetzes äußerst positiv. Eine Herausforderung dieser Gesetzesnovellierung war die rechtliche Einordnung der bisher nach Landesrecht beeidigten bzw. ermächtigen Berufsgruppe. Sie genießt weiterhin den Bestandsschutz und muss nicht dem Antragserfordernis zur Verlängerung der Beeidigung bzw. Ermächtigung nach Ablauf von fünf Jahren nachkommen. Auf diese Unsicherheit wurde auch mit einer entsprechenden Änderung reagiert, um den betroffenen Personengruppen sozusagen die Fragezeichen zu nehmen.

Des Weiteren wurden Empfehlungen der Notarkammer Thüringen und des Thüringer Notarbunds e. V. aufgenommen, wonach die zuständige Stelle unter bestimmten Voraussetzungen auf eine umfassende allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung hinwirken soll, um Fehler bei der Bezugnahme auf vorhandene Beeidigungen bzw. Ermächtigungen zu minimieren.

(Vizepräsidentin Marx)

das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist ja wohl das erste Mal!)

(Unruhe DIE LINKE, CDU)

Ich bitte um Ruhe während des Abstimmungsvor- gangs.

Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Ich bitte um Ruhe, wir stimmen gerade ab.

Gegenstimmen habe ich aufgerufen. Ich sehe bis- her nur Herrn Montag. Das kommt davon, wenn man nicht zuhört. Dagegen sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist das Erste die Mehrheit. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung von Frau Dr. Bergner, fraktionslos.

Jetzt bitte noch mal tief durchatmen, gleich sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt am Ende.

Ich frage jetzt: Erhebt sich Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung des Ergebnisses über die Abstimmung über den Änderungsantrag vom Landtag eingesetzt ist? Es erhebt sich kein Widerspruch und damit ist der Untersuchungsausschuss mit der Änderung des Auftrags entsprechend eingesetzt.

Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt und kommen – Überraschung für das Publikum – jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 dieser Plenarsitzung. Das liegt aber nicht daran, dass wir bisher gar nichts gemacht hätten, sondern daran, dass wir gestern andere Tagesordnungspunkte vorgezogen haben. Deswegen rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 1 a

Thüringer Gesetz zur An- passung gerichtsverfassungs- rechtlicher Ausführungsbe- stimmungen an das Gerichts- dolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtli- cher Regelungen Gesetzentwurf der Landesregie- rung - Drucksache 7/6557 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucher- schutz - Drucksache 7/7817 -

Der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich kommt die Rolle zu, aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu berichten, wie der Ausschuss mit diesem Gesetz umgegangen ist.

Ein wichtiger Hinweis noch: Im Gesetzgebungsverfahren ist die EU-Richtlinie 2018/958 einschlägig, die besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender berufsreglementierender Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorsieht. Nach ausführlicher Prüfung sind diese Anforderungen der Richtlinie erfüllt worden. Im Ausschuss ist der Gesetzentwurf mit entsprechenden Änderungen beraten worden. Es liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung vor, die auch einstimmig so vom Ausschuss verabschiedet wurde. Ich werbe um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile Frau Abgeordneter Dr. Martin-Gehl von der Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs ist im Kern das Dolmetscher- und Übersetzerwesen bei Gericht und in der Justiz. Dies ist ein Bereich, der für die Justiz von großer und – ich möchte sagen – von zunehmender Bedeutung ist. Denn die fortschreitende Globalisierung unseres gesellschaftlichen Lebens und die kulturelle Vielfalt in allen Lebensbereichen bringen es mit sich, dass Gerichte, Notariate, Staatsanwaltschaften mit Menschen zu tun haben, die nicht oder nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig sind. Man denke nur an die steigende Zahl von Verfahren im Aufenthalts- und Asylrecht bei den Verwaltungsgerichten oder auch an die grenzüberschreitenden familiengerichtlichen Verfahren und auch an die in den Notariaten zunehmend vorzunehmenden Beglaubigungen ausländischer Urkunden und Dokumente.

Da die verfassungsmäßig verbriefte Rechtweggarantie für alle Menschen gleichermaßen gilt, sind Sprachbarrieren durch Sprachmittler zu überwinden. Das betrifft selbstverständlich auch die Menschen, die sich durch eine Behinderung sprachlich nicht ausdrücken können. Dolmetscher und Übersetzer sowie auch Gebärdensprachdolmetscher tragen daher in erheblichem Maße zu einer funktionierenden Rechtspflege bei. Umso wichtiger ist es festzustellen, dass die in den verschiedenen Berei

chen der Justiz zum Einsatz kommenden Sprachmittler nach persönlicher Eignung und fachlicher Qualifikation hohe Standards aufweisen.

Die Vorgaben hierzu waren bisher ausschließlich landesgesetzlich geregelt, nämlich für alle Sprachmittler, die in Thüringen für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke zum Einsatz kommen, sowie für die Gebärdensprachdolmetscher. Nun hat aber der Bund für die Gruppe der Gerichtsdolmetscher – und nur für diese Gruppe – von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und mit Wirkung vom 01.01.2023 ein Gerichtsdolmetschergesetz in Kraft gesetzt, das die Voraussetzungen, die Bedingungen und das Verfahren für eine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern bundesweit einheitlich und damit neu regelt. Das ist zu begrüßen. Die Folge davon ist aber auch, dass die entsprechenden Regelungen für diesen Personenkreis aus dem bisherigen Landesrecht herausgelöst werden, während für die anderen Sprachmittler in der Justiz, also die bereits genannten Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke, die Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher, die bisherigen landesrechtlichen Regelungen Anwendung finden.

Das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es nun, diese Aufsplittung, also teilweise landesgesetzliche, teilweise bundesgesetzliche Regelungen, zu überwinden und einheitliche Standards und Zugangsvoraussetzungen für alle in der Justiz zum Einsatz kommenden Sprachmittler festzulegen. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Vorgaben für Gerichtsdolmetscher nach dem Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes entsprechend nun auch für die allgemeine Beeidigung der Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke und der Gebärdensprachdolmetscher sowie für die Ermächtigung der Übersetzer gelten sollen. Hierdurch wird gewährleistet, dass das Dolmetscher- und Übersetzerwesen insgesamt einheitliche Standards der Bundesvorgaben aufweist, die der Qualitätssicherung in allen Verfahren dienen.

Die Angehörten im Ausschuss begrüßen einhellig diese Vereinheitlichung und Gleichstellung der verschiedenen Gruppen von Sprachmittlern in der Justiz und betonen vor allem auch deren praktische Relevanz – Frau Kollegin Rothe-Beinlich hat bereits darauf hingewiesen. Die praktische Relevanz zeigt sich darin, dass viele Sprachmittler oft verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Sie sind zum Beispiel Dolmetscher und Übersetzer in einer Person. Der im Ausschuss angehörte Thüringer Notarbund schlägt deshalb gerade für diese Fälle eine Regelung zur umfassenden Beeidigung für die ver

(Abg. Rothe-Beinlich)

Ich werbe um Ihre Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Baum von der Gruppe der FDP das Wort.