Protokoll der Sitzung vom 28.04.2023

Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durch- geführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen für eine erste Wahlwiederholung wurde durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Torben Braga.

Tagesordnungspunkt 20

Wahl eines Mitglieds des Kura- toriums der Stiftung für Tech- nologie, Innovation und For- schung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7811 -

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold vorgeschlagen.

Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall.

Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimm- zettel. Pro Wahl haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Liebscher.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Berg- ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

2. Fanden seit Februar 2022 Besprechungen statt, bei denen Mitglieder der Landesregierung oder deren Beauftragte mit Bediensteten einer Thüringer Staatsanwaltschaft oder der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft direkt oder indirekt über Inhalte der in Frage 1 benannten Prüfberichte Rücksprache gehalten haben, und wenn ja, welche –Gliederung nach Tag, Teilnehmer, Anlass sowie Inhalt jeder einzelnen Besprechung –?

3. Haben sich Mitglieder der Thüringer Landesregierung oder deren Beauftragte seit Februar 2022 mit Bediensteten einer Thüringer Staatsanwaltschaft oder der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zu privaten oder dienstlichen Essen getroffen, bei denen die oben genannten Prüfberichte des Landesrechnungshofs zur Sprache kamen, wenn ja, wie oft – tagesgenaue Gliederung mit jeweiligen Teilnehmern sowie Inhalt und Anlass –?

4. Falls die Landesregierung zu den Fragen 2 und 3 keine Auskunft geben kann, weil beispielsweise die Terminkalender der betreffenden Personen diesbezüglich nicht ausgewertet wurden, wie wird dies vor dem Hintergrund begründet, dass es hier um möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der Landesregierung im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden geht und diesen Sachverhalten nach meinem Eindruck ein hoher Stellenwert beizumessen ist?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Hoff.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage 1 beantworte ich mit Nein, die Frage 2 beantworte ich mit Nein, die Frage Nummer 3 beantworte ich mit Nein und die Frage 4 beantworte ich mit: entfällt.

Es scheint eine Nachfrage zu geben. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ich habe eine Nachfrage. Vielen Dank, Herr Minister. Das bedeutet, falls es doch zu solchen Treffen gekommen ist, solche Rücksprache möglicherweise doch stattgefunden hätte und das im Nachgang rausgekommen ist, dann wäre das sozusagen nicht

im Auftrag oder in Verantwortung des Ministerpräsidenten oder Ihrer Übersicht als Chef der Staatskanzlei, sondern bei dem jeweiligen einzelnen Minister zu finden?

Ich beantworte Ihre Frage dahin gehend, dass ich sage, die Antwort auf die Mündliche Anfrage ist wie stets mit den betreffenden, in diesem Fall allen Ressorts abgestimmt. Alle Ressorts wurden gefragt, ob sie es für zulässig halten, dass die Frage 1 mit Nein, die Frage 2 mit Nein und die Frage 3 mit Nein beantwortet wird, woraus sich konkludent ergibt, dass die Frage 4 entfallen muss, weil ja die Frage 4 darauf abzielt, warum möglicherweise zu 2 und 3 nicht geantwortet werden könnte. Und insofern kann ich Ihnen auch bestätigen, dass es keinen Auftrag seitens des Ministerpräsidenten und auf Grundlage der Rückmeldung der Ressorts auch von keiner Ministerin und keinem Minister gegeben hat, selbst entsprechende Gespräche zu führen oder Beschäftigte entsprechende Gespräche führen zu lassen.

Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/7738. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Vorsitzender.

Sicherung der kommunalen Haushalte in Thüringen

Im Landeshaushalt 2022 waren im Einzelplan 17 Kapitel 17 16 Titel 613 18 Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden in Höhe von 29,5 Millionen Euro veranschlagt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wurden diese Mittel in den Städten und Gemeinden verwendet – bitte nach Verwendungen im Vermögens- oder Verwaltungshaushalt und Schuldentilgung angeben –?

2. Für wie viele Gemeinden war nach Kenntnis der Landesregierung diese Zuweisung notwendig, um den kommunalen Haushalt 2022 zu sichern – bitte auch im Verhältnis zu allen Thüringer Kommunen darstellen –?

(Abg. Mühlmann)

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Wirksamkeit der Finanzhilfen und wie begründet sie diese?

Danke, Herr Abgeordneter. Frau Staatssekretärin Schenk steht in gewohnter Weise schnell für die Antwort zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den Frage 1 und 2 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, denn durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes über eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17. Februar 2022 entfiel die Anzeigepflicht der Gemeinden hinsichtlich der Verwendung der Zuweisungen. Insoweit verweise ich auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/5066 in der 76. Plenarsitzung des Landtags am 18. März 2022.

Ich komme zu Frage 3: Die Auffassung der Landesregierung ist unverändert gegenüber der Antwort der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/5066 in der 76. Plenarsitzung. Allgemein verbessern Zuweisungen die Einnahmesituation der Kommunen und wirken sich insgesamt positiv auf deren Haushaltssituation aus. Bei der erfragten Zuweisung nach dem Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden kann davon ausgegangen werden, dass diese vor allem kleineren Gemeinden nützen, da sie weitgehend unabhängig von den Ausgaben und Aufgabenstrukturen ausgereicht werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers.

Ja, danke, Herr Vorsitzender. Danke, Frau Staatssekretärin. Sie haben jetzt mitgeteilt, dass keine Anzeigepflicht besteht, aber die Landesregierung hat doch sicherlich ein Interesse daran, wie die Kommunen das Geld einsetzen. Bei einer gleichlautenden Anfrage zu den Ausreichungen 2020/2021 wurde beispielsweise mitgeteilt, dass 345 Kommunen das Geld im Verwaltungshaushalt einsetzen mussten, damit sie den Haushalt sozu

sagen ausgleichen konnten, und das, was eigentlich beabsichtigt war, das nämlich dem Vermögenshaushalt zukommen zu lassen, war nicht erfolgreich, weil, wie gesagt, im Verwaltungshaushalt das Defizit vorhanden war.

Jetzt meine Frage: Haben Sie ein Interesse daran, das noch mal zu erfragen, auch wenn es keine Anzeigepflicht gibt, weil ja auch eine Evaluation eines Gesetzes nicht ganz unwichtig ist?

Nun ja, das Interesse daran, für was die Mittel verwendet werden, und sozusagen die Ausforschungsmöglichkeiten stehen sich ja diametral gegenüber. Deswegen ist die kommunale Selbstverwaltung eben so gestrickt, dass man dann vor Ort das Geld so verwenden kann, wie man möchte. Die Anzeigepflicht wurde ja nun gerade erst in dem von mir zitierten Gesetz am 17. Februar 2022 aufgehoben. Insofern, wenn der Gesetzgeber jetzt vorhat, das sozusagen weiterhin intensiver zu begleiten, und er auch die Verwendung der Mittel nachkontrollieren will, steht das dem Gesetzgeber frei. Wir als Landesregierung vertreten die Auffassung, dass die kommunalen Mittel bei den Kommunen gut und zweckgerichtet eingesetzt werden.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schubert.

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ist es denn aber nicht trotzdem möglich abzufragen, inwieweit sich das Investitionsvolumen in den Kommunen im Vergleich der Jahre 2020, 2021 und 2022 aufgrund der zusätzlichen Zuweisungen, die der Landesgesetzgeber für die kommunale Ebene beschlossen hat, verändert, möglicherweise verbessert hat? Es muss doch trotz einer nicht vorhandenen Anzeigepflicht möglich sein, das bei den Kommunen zu erfragen, denn die Haushalte sind ja beschlossen, öffentlich zugänglich und damit auch, glaube ich, recherchierbar. Deswegen meine konkrete Frage: Gibt es eine Übersicht über die Veränderung der Investitionsvolumina auf der kommunalen Ebene in den Jahren 2020, 2021, 2022?

Ja, sicher, wir berichten ja regelmäßig im Rahmen der Revision über die kommunale Finanzausstattung und Sie können auch dem Thüringer Kommunalmonitor der Thüringer Aufbaubank ent

(Abg. Walk)

nehmen, welche Investitionsleistungen quasi angestrengt wurden. Und – und das habe ich auch schon mehrmals im Rahmen solcher Anfragen dargestellt – man muss ja bedenken: Zwischen der Möglichkeit einer Abfrage und der hinreichend hohen Rücklauffrist liegen ja sozusagen ein paar Meter, denn am Ende ist es ja immer die Frage, wie viele von den zirka 630 Gemeinden dann auch mal die Zeit haben, die vielen Umfragen immer zu beantworten, um daraus dann Rückschlüsse zu ziehen. Deswegen ist der Kommunalmonitor, der seitens der Thüringer Aufbaubank erhoben wird, ein recht aussagekräftiges Instrument, was den Investitionsstau und Ähnliches betrifft. Und natürlich erheben wir selbst als Landesregierung auch mit Blick auf die Frage, wie die Finanzausstattung ist, regelmäßig die verschiedenen Aufgabenzuwächse und die Finanzausstattung. Aber hier geht es dem Abgeordneten Walk ganz konkret um die Frage, wie diese konkreten Mittel verwendet wurden, und da verweise ich nur darauf, dass eben diese Anzeigepflicht nicht mehr besteht, weil Sie als Gesetzgeber diese aufgehoben haben.

Und jetzt haben wir noch mal eine Nachfrage des Fragestellers, seine zweite. Bitte schön.

Danke, Herr Vorsitzender. Danke, Frau Staatssekretärin. Danke auch, Kollege Schubert. Ich glaube, die Intensionen gehen in die gleiche Richtung. Natürlich wollen wir die Kommunen nicht über Gebühr belasten. Die Frage ist einfach: Ist das Geld im Verwaltungshaushalt, im Vermögenshaushalt oder zur Tilgung eingesetzt worden? Das ist, glaube ich, keine Überstrapazierung der Thüringer Kommunen.

Ich nehme das zur Kenntnis, dass Sie das so einschätzen.

Gut, dann vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Und jetzt kommen wir zur Anfrage von Herrn Abgeordneten Schubert, er kann also gleich wieder ans Mikrofon, in der Drucksache 7/7752. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Fluglärm-Beschwerden im Süden der Stadt Gera

Im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit erreichten mich Anwohnerbeschwerden zu einer vermehrten Häufung von Fluglärm im Süden der Stadt Gera. Vor dem Hintergrund der geschilderten Nachtzeiten, in denen sich der Fluglärm seit einiger Zeit häuft, sind die betroffenen Anwohner massiv in Ihrer Nachtruhe gestört, was zu einem erheblichen Verlust an Lebensqualität führt – weitab eines Airport-Geländes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Kenntnis von Veränderungen der Überflugfrequenzen über dem Stadtgebiet von Gera im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr bzw. den Vorjahren, wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Wochentagen und Tageszeiten?

2. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen Monaten – einschließlich des Jahres 2022 – eine Veränderung der Flughöhe bei Überflügen über der Stadt Gera, zum Beispiel mit dem An- und Abflug von und nach Leipzig, im Vergleich zur Vorzeit, wenn ja, welche – bitte mit Begründung aufschlüsseln –?