Protokoll der Sitzung vom 28.04.2023

(Beifall DIE LINKE)

Im Gesetz beschrieben ist nun der Vollzug der erkämpften 39-Stunden-Woche für Erzieherinnen bei vollem Lohnausgleich und damit verbunden die notwendige Anpassung des Mindestpersonalschlüssels. Aus meiner Sicht werden hier nun keine größeren Effekte in den Kindergärten stattfinden, dass wir sagen, Mensch, jetzt haben wir den Perso

(Abg. Baum)

nalschlüssel erreicht, den wir schon immer brauchten, aber die erkämpfte tarifliche Anpassung findet nun Eingang ins Gesetz und somit werden die Arbeitsbedingungen meiner Kolleginnen tatsächlich verbessert, weil sie eben bei vollem Lohnausgleich eine Stunde weniger arbeiten müssen. Wir wollen gern, dass das Ganze ab dem 01.08. dieses Jahres in Kraft tritt, und das gilt dann tatsächlich auch für die PiAnistinnen-Ausbildung. Der TVöD-SuE setzt die 39-Stunden-Woche – wir hatten ja erst die 39,5-, jetzt die 39-Stunden-Woche – bereits um und die freien Träger, also DAK, Caritas, AWO usw., haben dann mit unserem Gesetz die Möglichkeit, in den Kostensatzverhandlungen das ebenfalls in den Kommunen und Gemeinden umzusetzen.

Nun möchte ich gern den Schwenk zu PiA machen, also der praxisintegrierten Ausbildung, den PiAnistinnen. Das ist quasi das Gegenstück zu unserer konsekutiven Ausbildung, also dieser klassisch schulischen Ausbildung an einer Berufsschule. Ein paar Ausführungen werde ich machen, warum und weshalb wir überhaupt wollen, dass dieses Gesetz im Kindergartenbereich verändert wird. Denn auch im Bereich des Kindergartens ist wie in den Bereichen des Hortes, der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit der Fachkräftemangel besonders hoch und ich vermute, wir alle hier von den demokratischen Kräften wollen demnächst, hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode, den Personalschlüssel für unsere Kinder in den Kindergärten verbessern. Und wenn wir das wollen, brauchen wir neue Erzieherinnen und Erzieher, die wir mit dem aktuellen Standard der Ausbildungsplätze nicht erreichen können.

Diesem Mangel an Fachkräften wollten und werden wir nun mit neuen Ausbildungsgängen, die meistens neue Voraussetzungen haben, begegnen. Und so startete man hier im Freistaat 2019 bereits mit dem Modellprojekt PiA, um zu schauen, ob und wenn ja, welchen Effekt diese neue praxisintegrierte Ausbildung haben wird. Und siehe da, im ersten Ausbildungsjahr, damals 2019, gab es einen regelrechten Run auf diese Ausbildung. Hintergrund war einerseits, dass die Grundvoraussetzungen für die PiAnistinnen-Ausbildung, damit man das machen darf und dann eine Staatlich anerkannte Erzieherin wird, geringer waren. Die PiAnistinnen haben zum damaligen Zeitpunkt auch ein Entgelt erhalten und die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG oder BAföG, je nachdem, wie weit man zurückgeht, waren elternabhängig und hatten sozusagen bestimmte Hürden. Ganz zu Beginn des PiA-Modellprojekts beteiligte sich der Bund noch an den Kosten und hatte vollmundig versprochen, das auch weiterhin zu machen, ist dann aber aus der Finanzierung ausgestiegen. Der Freistaat Thü

ringen hat mit unseren Haushaltsbeschlüssen dann kurzerhand für die nächsten drei Jahre – damals waren es dann zwei Ausbildungsjahrgänge – die vollen Kosten übernommen, also dieses RundumGlücklich-Paket. Wir haben also richtig viel Geld in die Hand genommen.

Die größte Kritik an dieser praxisintegrierten Ausbildung war und ist auch aktuell noch immer, dass diese begehrten Plätze nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Genau dieser Kritik, die es an diesem Modellprojekt gab – es war halt auch nur ein Modellprojekt, noch nicht komplett ausgereift, deswegen macht man das ja –, werden wir mit diesem Gesetz, sofern das heute eine Mehrheit findet, begegnen. Der Freistaat Thüringen wird dann pro PiA-Platz pro Monat 1.200 Euro pauschal bezuschussen und der Ausbildungsstelle dazugeben. Dann rechnen sie natürlich noch einen gewissen Arbeitgeberanteil drauf. Diesen Arbeitgeberanteil, den sie da draufrechnen, damit dann die PiAnistinnen im ersten Jahr um die 1.100 Euro bekommen, im dritten Ausbildungsjahr bis zu 1.300 Euro, den dürfen sie sich, so sieht es zumindest das Gesetz vor, über die Betriebskosten wiederholen.

Jetzt will ich noch mal einen kurzen Schwenk machen, was denn der Unterschied zwischen der konsekutiven, also klassischen Ausbildung, und PiA ist. Der Vorteil bei PiA ist, es entsteht gerade für Menschen, die noch keine einschlägige Vorausbildung in dem Bereich haben, ein direkter Praxisbezug zu den Kindern, zu den Eltern und zu den Kolleginnen und natürlich – das ist auch ein Vorteil – zur zukünftigen Berufsstätte. Im Gegensatz zur konsekutiven Ausbildung haben sie also klassisch Urlaub, aber dafür keine Ferien. Sie sind fast ausschließlich auf den Kindergartenbereich fixiert, haben aber dennoch den Abschluss als Staatlich anerkannter Erzieher/anerkannte Erzieherin und dürfen in dem Bereich von 0 bis 27 Jahren arbeiten und sie haben einen etwas höheren Praxisanteil.

Im Austausch mit den Leuten aus der Praxis, also sowohl mit den Auszubildenden als auch mit Trägern von Kindergärten oder mit Berufsschullehrern, gibt es immer wieder die Aussage, dass die PiA tatsächlich auch die anspruchsvollere Ausbildung ist, denn sie treten direkt in der ersten Woche in die Berufswelt ein und sind dort angekommen. Es ist also nicht ganz so verschult.

Ein wesentlicher Vorteil der PiAnistinnen-Ausbildung ist, dass sie nicht auf die Antragstellung beim Aufstiegs-BAföG angewiesen sind und somit weder dieses unübersichtliche Formular ausfüllen müssen noch auf die Bearbeitung ihres Antrags warten müssen, bis sie irgendwann mal das Geld bekommen. Grundsätzlich ist es so, dass beide

Ausbildungen Vor- und Nachteile haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann aber demnächst der/die potenzielle Auszubildende, der/die den Erzieherberuf ergreifen möchte, selbst entscheiden, ob sie sich für den einen oder für den anderen Vorteil entscheiden möchte.

Fakt ist, PiA hat das Mehr an den dringend benötigten Fachkräften für unseren Kindergartenbereich geschaffen. Ich hoffe, sie wird auch weiterhin Fachkräfte schaffen, die tatsächlich in einigen Orten in Thüringen im Kindergartenbereich fehlen, um die komplette Kindergartenbetreuungszeit abzudecken, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für uns zu ermöglichen, die wir Kinder haben und unsere Kinder in den Kindergarten gehen lassen.

Was nicht unbedeutend ist, ist die Frage – und darüber wurde sich zu Recht auch viel gestritten –, wie denn diese PiA demnächst auch finanziert werden soll. Da gab es oder gibt es mindestens vier Möglichkeiten. Die eine wäre, der Bund bezahlt das, da haben wir schon gehört, das macht er nicht mehr. Das andere war, der Freistaat macht dieses Modellprojekt, das wollen wir jetzt beenden, aber der Freistaat wird diese-Ausbildung trotzdem weiterhin finanzieren. Dann war die Frage und das ist ja wohl eine fachliche Frage: Koppelt man die Refinanzierung dieser Ausbildungsstellen an die Personalkosten oder an die Betriebskosten? Auch hier gibt es Vor- und Nachteile. Der Vorteil davon, es an die Betriebskosten zu koppeln – so liegt es jetzt hier im Gesetz vor und das ist der wesentliche Vorteil für uns als Rot-Rot-Grün –, ist, dass sie in den Einrichtungen ein Qualitätsplus haben, denn wenn wir PiA an die Personalkosten gekoppelt hätten, wäre es dann eventuell der eine Erzieher oder die andere Erzieherin weniger für diese Ausbildungsstelle gewesen. Das wollten wir nicht, wir haben uns also bewusst dafür entschieden, ein Mehr an zwei Händen und einem Kopf in den Kindergarten zu geben, und das Ganze nennt man dann Qualitätssteigerung.

Abschließend freue ich mich, dass dieser Entwurf recht schnell ins Plenum kam, wieder zurückgekehrt ist und Ihnen und uns heute nun zur Beschlussfassung vorliegt. Demnächst werden wir sicherlich dennoch auch aus der Praxis rückgespiegelt bekommen, an welchen Stellen es noch ein bisschen zwickt und hapert, zum Beispiel, ob man die Praxisbegleitstunden für die Berufsschullehrerinnen anpassen müsste, weil sie bei der PiA mehr in die Praxis gehen müssen, aber auch zu gucken, ob denn die Mentorentätigkeit, die für so einen PiAnisten da sein muss, nicht noch mal auch anders zu vergüten ist oder man nicht grundsätzlich noch mehr Mentorenausbildungen akzeptieren müsste.

In einer anstehenden großen Novelle – das haben Sie schon alle gehört, wir wollen gern noch eine große Novelle des Kindergartengesetzes in dieser Legislatur einbringen – werden wir sicherlich noch zu anderen Punkten sprechen. Heute freue ich mich erst einmal, dass Ihnen trotz herausfordernder Umstände hier im Freistaat Thüringen ein gutes Gesetz vorliegt.

Nun komme ich zum zweiten Teil meines Redebeitrags, das hatte ich Ihnen schon angekündigt, das ist der Entwurf der CDU-Fraktion zur Kindertagespflege. Mit dem vorliegenden Gesetz liegt Ihnen und uns heute ein Gesetz vor, das die Arbeitsbedingungen und damit auch die Qualität im frühkindlichen Bildungsbereich tatsächlich auch verbessern wird, wenngleich hier bezogen auf die Kindertagespflege.

Eines vorab: In der Bewertung des Gesetzes, denke ich, dass der Entwurf, der uns vorliegt, ein sehr guter Gesetzentwurf ist, dem wir zustimmen können. Wir von Rot-Rot-Grün hatten die Kindertagespflege tatsächlich mit den Qualitätssteigerungen, wie sie jetzt hier auch beschrieben sind, in einer großen Novelle vorgesehen. Die CDU hat hier mal richtig Tempo reingebracht. Das ist eine gute Sache, denn das wird direkt ankommen. Ich würde mich sogar fast dazu hinreißen lassen und sagen, es ist sogar notwendig gewesen, dass wir recht fix hier rangehen, denn die Situation unserer ca. 240 Tageseltern ist aktuell nicht besonders rosig, zumindest, wenn man die Folie der finanziellen Ausstattung drüberlegt. Die Preissteigerungen sind in so ziemlich jedem Bereich im Freistaat Thüringen angekommen, außer vielleicht, wenn Sie sich einen Grill kaufen wollen. Die sollen günstiger werden. Aber alles andere ist wesentlich teurer geworden und so ist es also gut, dass die entsprechenden Richtwerte und Sachkosten zur Vergütung der Arbeit der Kindertagespflegeeltern jetzt steigen sollen, wenngleich – das muss man dazu sagen – die Gemeinden und Kommunen über ihre eigene Richtlinie, über die sie die Kompetenz und Hoheit haben, schon selbst hätten dafür sorgen können, dass Kindertagespflegeeltern mehr Geld erhalten. Aber da sind sich viele Gemeinden in Thüringen ja treu. Da ist niemand so wirklich über den Mindestwert, den das Land vorschreibt, hinausgegangen. So war und ist zu befürchten, dass, wenn sich die Rahmenbedingungen für unsere Kindertagespflegeeltern aus finanzieller Sicht nicht deutlich verbessern, wir irgendwann gar keine – das war die Sorge, war die Angst – Kindertagespflegeltern mehr haben, weil alle sagen, das lohnt sich nicht mehr für mich, da höre ich jetzt auf. Um das zu verhindern, bedurfte und bedarf es einer Anpassung. Diese Anpassung und Änderung können wir nun vornehmen, indem

wir einerseits die Landespauschalen erhöhen und andererseits sagen, welche neuen Untergrenzen es zur Bezahlung unserer Kindertagespflegeeltern geben soll.

Was auf jeden Fall ein Fortschritt im Sinne der Qualität, im Sinne der Bildung ist, ist, dass im Gesetz nun vorgeschlagen wird, dass jeder, der Kindertagesmutter oder -vater werden möchte, einen Mindestqualifikationskurs im Umfang von 300 Stunden machen muss, also aus dem „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“, kurz ist das QHB. Nur, wenn man den gemacht hat, darf man zukünftig Kindertagespflegeperson werden. Alle Personen, die jetzt schon die Zulassung haben, betrifft das nicht. Aber wenn sie es neu machen wollen, müssen sie das dann fordern. Das ist ein Qualitätsfortschritt.

Es gibt einen Landesverband der Thüringer Kindertagespflegeltern. Dieser hat sich gewünscht, dass es möglich ist, dass sich zwei selbstständig tätige Kindertagespflegeltern zusammenschließen können. Das Gesetz sieht vor, dass das nun möglich sein soll. Allerdings braucht immer noch jede Tagesmutter, jeder Tagesvater eine eigene Zulassung. Und wenn Sie oder ich da hinkommen, muss klar sein, wer welches Kind betreut. Also es muss eine klare Zuordnung vorhanden sein. Dennoch verspricht man sich durch die Änderung einen Synergieeffekt.

Zum Abschluss meiner Bewertung zum vorgelegten Gesetzentwurf gehe ich noch auf die finanziellen Aspekte aus dem CDU-Entwurf ein. Das möchte ich aber recht kurz und knackig gestalten, weil ich davon ausgehe, dass die Personen, die es betrifft, den Gesetzentwurf sowieso schon kennen und sich damit befasst haben. Aber das Gros in diesem Gesetzentwurf sagt: Kindertagespflegepersonen, die ein Kind hatten, das sie acht Stunden betreut haben, haben bisher einen Sachkostenzuschlag von 170 Euro erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass sie ab dem 01.07. 237 Euro erhalten. Das ist tatsächlich ein richtig dicker Aufschlag, der auch gerechtfertigt ist. Das ist sozusagen das große Plus, was in diesem Gesetz drinsteht. Wenn sie die Kinder weniger betreuen, bekommen sie natürlich auch weniger Sachkostenaufwandsbeiträge.

Nun ging es in unserer Debatte sowohl unter uns als auch im Ausschuss darum, ob man diese 237 Euro Sachkostenaufwand, weil die sozusagen diesen Teuerungsraten entsprechen, dynamisieren wollte. „Dynamisierung“ ist sowieso so ein Wort, was gerade bei solchen Leistungen in aller Munde ist. Da gibt es sehr gute Vorteile, warum man das machen könnte, und auch Nachteile. Wenn man jetzt beispielsweise sagt, wir gehen davon aus,

dass die Kostensteigerung für die Kindertagespflege bei 2 Prozent liegt und die schreibt man dann dort fest und dann sind die doch bei 10 Prozent wie aktuell bei den Tarifverhandlungen, dann ist die Dynamisierung viel zu gering und man muss nachsteuern. Andere wesentliche Nachteile dieser Dynamisierung in diesem Bereich wären gewesen, dass wir Geld, was wir zur Verfügung hätten, mit dem wir als Abgeordnete gestalten könnten, quasi festschreiben, worauf wir nicht mehr zurückgreifen könnten. Uns fehlt sozusagen dann Gestaltungsspielraum, den wir im Haushalt nicht mehr haben. Deswegen finde ich den Kompromiss, den wir hier im Gesetz vorgenommen haben, der jetzt vorliegt, ganz gut. Der Kompromiss zu dieser Dynamisierung – auch wenn es so nicht heißt – lautet dann im Gesetz: Das TMBJS wird jährlich prüfen, ob die gezahlten Beiträge – damit sind diese 237 Euro gemeint – angemessen sind, und das Ergebnis dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorlegen. Dann ist es wieder an uns, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dass wir schauen ob die 237 Euro usw. entsprechend der aktuellen Teuerungsrate ausreichend sind oder nicht.

Zum Geldaspekt gibt es noch eine zweite Neuerung. Die zweite Neuerung ist, dass die Kindertagespflegepersonen nun eine Landespauschale in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Auch das ist neu.

Also, alles in allem ist es ein Mehr für unsere Kindertagespflegepersonen und ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, dem CDU-Gesetz zuzustimmen.

Wie bei jedem guten Gesetz wird es sicherlich auch bei diesem Gesetz etwas zu meckern geben. Deswegen möchte ich abschließend den Hinweis geben, dass wir zu der anstehenden großen Novelle, die wir für den Kindergartenbereich in Thüringen dringend benötigen, selbstverständlich weiterhin ergebnisoffen und fachlich diskutieren können. Neben dem dritten beitragsfreien Jahr, neben den Personalschlüsselverbesserungen, die wir dringend brauchen, neben einem Zentrum für frühkindliche Bildung hier in Thüringen wird sicherlich auch wieder die Kindertagespflege kommen und sagen: Wir brauchen hier Verbesserung. Wir wären dafür offen.

Ich wünsche mir dennoch, dass wir heute den beiden Gesetzentwürfen zustimmen.

Abschließend: Sie haben, werte Kolleginnen und Kollegen, heute noch mal zwei Änderungsanträge erhalten, die die Beschlussfassungen aus dem Ausschuss abändern sollen. Das hat den folgenden Hintergrund: Wir wollen gern, dass die Kindertagespflege, also das zweite Gesetz der CDU, ab dem

01.07. eintritt, das wäre also die zweite Gesetzesänderung des Kindergartengesetzes. Und ab dem 01.08., das wäre dann also die dritte Änderung des Kindergartengesetzes, soll dann bitte die 39-Stunden-Woche umgesetzt und die PiAnistinnen pauschal bezuschusst werden.

In dem Sinne bitte ich Sie dann, diesen Änderungsanträgen sowie den beiden Gesetzesvorhaben zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Reinhardt. Ich rufe für die AfD-Fraktion Abgeordneten Jankowski auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, zu den vorgelegten Änderungen zum Thüringer Kindergartengesetz von Rot-Rot-Grün und der CDU kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen.

Zunächst zum Antrag von Rot-Rot-Grün: Im Wesentlichen werden zwei Teilbereiche behandelt, zum einen soll das bisherige Modellprojekt der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung von Erziehern verstetigt werden. Wir hatten uns auch in der Vergangenheit als Fraktion immer klar für die PiA ausgesprochen und werden das auch in Zukunft weiterhin tun. Vor allem sorgt diese Ausbildung dafür, dass es nicht nur eine soziale Frage ist, ob man es sich überhaupt leisten kann, eine Ausbildung zum Erzieher zu absolvieren. Damit können andere Zielgruppen angesprochen werden und auch andere Altersgruppen, für die eine Ausbildung zum Erzieher bisher uninteressant war. Durch die Bezahlung wird es beispielsweise für Quereinsteiger interessant, sich für eine Erzieherausbildung zu entscheiden, und auch für diejenigen, die vielleicht bereits einen eigenen Haushalt finanzieren müssen. Die zahlreichen Bewerber auf die Plätze im Modellprojekt zeigen ja auch, dass die PiA als voller Erfolg zu bewerten ist. Vor allem ist eine Verstetigung der PiA aber ein wichtiger Schritt, um dem gewaltigen Mangel an Erzieherinnen in den nächsten Jahren auch entgegenzuwirken. Wir werden deswegen diesem Teil auch gern zustimmen.

Der zweite Teilbereich der Gesetzesänderung von Rot-Rot-Grün betrifft die Anpassung der Personalschlüssel in der Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Änderungen im Tarifvertrag für Erzieher und der damit verbundenen Reduzierung der Wo

chenarbeitszeit von 40 auf 39 Wochenstunden notwendig wird. Die Änderung ist also eine reine Formsache und auch dieser werden wir gern zustimmen.

Hier muss ich aber betonen, dass es hier nicht um eine grundsätzliche Zustimmung unsererseits zu den derzeitigen Betreuungsschlüsseln in Kindergärten geht, sondern eben nur um eine formale Anpassung aufgrund der Änderung im Tarifvertrag. Die aktuellen Personalschlüssel an Thüringer Kindergärten müssen dringend verbessert werden. Dazu wird es sicherlich aber hier noch Debatten geben, aber eben dann, wenn es um die komplette Novellierung des Kindergartengesetzes geht, die von Rot-Rot-Grün schon vollmundig angekündigt wurde.

Kommen wir nun zum Antrag der CDU zur Änderung des Kindergartengesetzes. Hier sollen die Sachkostenpauschale und die Beträge zur Förderleistung für Tagesmütter angepasst werden. Das begrüßen wir als AfD auch ausdrücklich. Die Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle bei der Kinderbetreuung in Thüringen. In kleinen Gruppen können sich die Tagesmütter individueller um die Kinder kümmern, sie garantieren eine Betreuung in einer familiennahen Umgebung und sie stellen ein Betreuungsangebot für diejenigen Eltern dar, für die ein Kindergarten aus räumlichen und zeitlichen Gründen keine Lösung darstellt.

Leider wird ihre wichtige Arbeit bisher aber nicht entsprechend honoriert und sie kommen kaum über die Runden. Die derzeitigen Sachpauschalen und Förderbeträge wurden 2017 festgeschrieben und sind bei Weitem nicht ausreichend. Sie reichen nicht, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können. Die Kindertagespflege wird dadurch immer unattraktiver und nach und nach schmeißen die meisten Tagesmütter das Handtuch und geben auf. Deswegen ist es wichtig, dass die Förderbeträge nun endlich angepasst werden, um die wichtige Arbeit der Tagesmütter auch zu würdigen und um vor allem auch überhaupt den Fortbestand der Kindertagespflege zu sichern.

(Beifall AfD)

Weiterhin soll es nun auch möglich sein, dass sich zwei Tagesmütter in einem Verbund zusammenschließen können, um sich zum Beispiel im Urlaubs- und im Krankheitsfall gegenseitig vertreten zu können. Auch diese Änderung begrüßen wir und wurde auch schon länger vom Landesverband der Kindertagespflege gefordert.

Zusammengefasst: Auch der Antrag der CDU enthält in unseren Augen sinnvolle Änderungen zum Kindergartengesetz und wir werden deswegen dem

(Abg. Reinhardt)

Antrag genauso wie dem von Rot-Rot-Grün auch zustimmen.

Nun noch kurz zum Entschließungsantrag von CDU und FDP zum Gesetz von Rot‑Rot‑Grün: Im Anhörungsverfahren wurde deutlich, dass es Unklarheiten darüber gibt, ob durch die Anpassung der Personalschlüssel aufgrund der Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden Mehrkosten für die Kommunen entstehen und ob die Kommunen auf den Mehrkosten, die entstehen, sitzen bleiben oder ob die Mehrkosten in der kommunalen Finanzausgleichsmasse jetzt vielleicht sogar schon berücksichtigt werden. Wir sind als Fraktion der Meinung, dass natürlich die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürfen. Der Entschließungsantrag soll klären, ob eine Berücksichtigung in der kommunalen Finanzausgleichsmasse bereits vorliegt, und wenn nicht, dass die Kosten in die Finanzausgleichsmasse aufgenommen werden. Wir halten den Entschließungsantrag deswegen für sinnvoll und werden auch diesem zustimmen.

Zu den beiden Änderungsanträgen von Rot-RotGrün muss man nicht viel sagen. Sie ändern inhaltlich nichts an den Anträgen, sie ändern nur die Bezeichnung, welches davon die zweite und welches die dritte Gesetzesänderung ist. Das ist eigentlich relativ wurst, weil sie am Inhalt nichts ändern. Deswegen werden wir diesen beiden auch zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Die Grünen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in etwas vorgerückter Stunde diskutieren wir nun über zwei Kindergartengesetze, die wir tatsächlich sehr umfänglich auch im Ausschuss beraten haben. Ich will noch mal vorwegstellen, dass die frühkindliche Bildung für uns schon immer einen ganz zentralen Stellenwert hat. Ich sage das nicht nur, weil sich gerade erst der Geburtstag von Friedrich Fröbel gejährt hat und in Thüringen bekanntermaßen die Wiege des Kindergartens stand und steht, sondern auch, weil wir wissen, dass die frühkindliche Bildung die Bildungsbiografie von Kindern natürlich ganz, ganz wesentlich prägt.

Ich habe mir dazu auch noch mal den ifo-Chancenmonitor und die Bildungsberichterstattung aus dem Jahr 2022 bzw. 2023 angeschaut und da ist man