Protokoll der Sitzung vom 28.04.2023

Ich habe mir dazu auch noch mal den ifo-Chancenmonitor und die Bildungsberichterstattung aus dem Jahr 2022 bzw. 2023 angeschaut und da ist man

immer wieder zu den Befunden gekommen, dass sich der Besuch von Kindereinrichtungen gerade auf Kinder, die es ohnehin schwerer haben, weil sie beispielsweise aus benachteiligten Verhältnissen kommen, sehr positiv auswirkt. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung kann – laut dieser Studie – die Unterschiede in der Einschulungsreife beispielsweise zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund, gerade was Sprachbarrieren etc. angeht, fast gänzlich schließen. Die Wortschatzentwicklung variiert je nach Kindergarteneinstiegsalter. Je früher Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, desto höher ist nach diesen Erkenntnissen auch der Wortschatz der Siebenjährigen. Und was auch deutlich wird, Kinder aus Familien mit höheren Bildungsabschlüssen besuchen wesentlich häufiger unsere Kindergärten. Da werden wir uns immer wieder die Frage stellen müssen, wie wir tatsächlich alle Kinder erreichen, gerade auch Kinder aus zugewanderten Familien, um allen von Anfang an bestmögliche Chancen und auch ein Interagieren unter Gleichaltrigen zu bieten, denn das spielt auch eine ganz entscheidende Rolle.

Wir haben diesen Abschnitt der Bildung auch schon immer im Blick gehabt. Ganz zentral natürlich für die Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung – das ist ja der Dreiklang, den wir an der Stelle immer benennen – sind gut ausgebildete Fachkräfte, die gern und motiviert ihren Beruf ausüben. Zu Letzterem trägt natürlich auch eine gute Entlohnung, im besten Fall nach Tarif, bei. Deshalb ist es auch gut, dass wir heute hier noch einmal über zwei Gesetzesinitiativen sprechen, die sich diesen Aspekten zuwenden und die auch den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

Lassen Sie mich zunächst auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingehen. Wir möchten mit diesem die Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen, das Modell PiA – wo mein Kollege immer so schön von „PiAnistinnen“ spricht –, dauerhaft als Wahlmöglichkeit in Thüringen etablieren – ich sage ganz deutlich: als Wahlmöglichkeit –; das ist nicht die alleinige Möglichkeit, um den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin zu ergreifen. Aber wie erfolgreich dieses Modellprojekt angenommen wurde, können wir auch daran ablesen, wie hoch die Erwartungshaltung gerade auch der Kindergartenträger an das vorliegende Gesetz war und ist. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz eine gute und tragfähige Lösung gefunden haben, um die Kommunen bzw. die Träger bei der Umsetzung dieser weiteren Ausbildungssäule auch als Ergänzung zur Fachschulausbildung gut zu unterstützen.

(Abg. Jankowski)

Ganz besonders wichtig war es uns, dass die Kosten für die Auszubildenden als Betriebskosten und eben nicht als Personalkosten gewertet werden. Das hört sich vielleicht für diejenigen, die nicht tagtäglich damit zu tun haben, etwas spitzfindig an; es ermöglicht aber, dass die Auszubildenden als zusätzliche, ergänzende Arbeitskräfte eingesetzt werden, also zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fachkräften. Und genau darum ging es ja auch, das Fachkräftegebot nicht aufzuweichen. – Der Kollege Reinhardt nickt wissend, er weiß, was das bedeutet. – Es schützt aber andererseits auch davor, dass Fachkräfte quasi durch Auszubildende mal eben schleichend ersetzt werden. Genau das ist ja ein ganz wichtiger Punkt.

Mit einem gesetzlich garantierten Zuschuss von 1.200 Euro pro Monat für jeden tatsächlich besetzten Ausbildungsplatz übernimmt das Land damit deutlich mehr als die Hälfte der Ausbildungskosten und das ist, meinen wir jedenfalls, ein wirklich sehr, sehr gutes Angebot. Ich danke allen, die sich daran mit beteiligt haben. Die demokratischen Fraktionen ziehen hier ja an einem Strang. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiges Signal, auch an einem Tag wie heute, an dem wir uns in manchen Sachfragen oder auch anderen Dingen durchaus streiten, aber in so einer wichtigen Frage zum Glück einig sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben die Finanzierungsanteile des Landes für die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung inzwischen auf 50 Prozent angehoben. Ich will es nur mal vergleichsweise darstellen. 2016 waren es noch 39 Prozent. Warum machen wir das? Da gibt es ganz unterschiedliche Gründe.

Erstens: Wir wissen natürlich, dass die Kommunen – ich bin selbst auch kommunale Mandatsträgerin –, oft Schwierigkeiten haben, die steigenden Kosten für das Personal, aber auch für die Betriebskosten zu stemmen.

Zweitens, das will ich auch sehr deutlich hervorheben: Wir wollen auch die Eltern nicht über Gebühr mit Beiträgen belasten – denn das ist ja ein Erleben, was wir auch gerade vielerorts haben, da werden Beiträge doch angehoben –, vor allem nicht diejenigen, die jeden Euro sowieso schon zweioder dreimal umdrehen müssen und deren Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auch ganz besonders vom Kindergartenbesuch auch für den weiteren Bildungsweg profitieren.

Drittens: Wir wollen eben auch nicht nur über gute Qualität reden, sondern sie auch ganz praktisch mit den Möglichkeiten, die unser Grundgesetz bietet, stärken. „Stärken“ ist für mich da auch das Stichwort, denn es gilt an dieser Stelle ganz klar zu

betonen, dass es sich bei der Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung nicht um eine Voll-, sondern um eine Anteilsfinanzierung handelt. Das heißt also, dass wir eine Ausbildungsvergütung mindestens dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes entsprechend erwarten und eben kein Lohndumping – ich will das ganz deutlich sagen –, indem nur die Landespauschale als maximale Vergütung weitergegeben wird. Also der Auftrag bleibt hier nicht nur beim Land.

Ein weiterer Sachverhalt, den wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln, ist die Anpassung des Mindestpersonalschlüssels auch in Kindergärten. Das ist auch schon erwähnt worden. Das ist notwendig, weil mit der Einigung der Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst die Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 40 Stunden schon ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich bei vollem Lohnausgleich reduziert wurde, und natürlich bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand für die Kommunen. Der Gemeindeund Städtebund hat in seiner Stellungnahme von 16,1 Millionen Euro gesprochen. Hier liegt uns jetzt auch der entsprechende Entschließungsantrag vor, der noch mal Sicherheit schafft. Wir haben das lange hoch und runter diskutiert. Es gab unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen: Das ist im KFA bereits enthalten. Die Kommunen haben es bezweifelt. Wir haben gesagt: Entscheidend ist, dass es geprüft wird und die Kosten natürlich auch übernommen werden. Wir sind davon ausgegangen oder gehen weiter davon aus, dass die Mittel, die wir über den KFA ausschütten, auch ausreichend sind. Aber das wird sicherlich die Prüfung ergeben. Fakt ist, niemand muss Angst haben oder kann jetzt vorschieben, wenn er keine Plätze schafft, dass er Sorge hätte, die entsprechenden Mittel nicht zu bekommen.

Der zweite Gesetzentwurf von der CDU-Fraktion soll die Kostenerstattung für die Kindertagespflege erhöhen. Auch das ist ein gemeinsames Anliegen und notwendig und trifft sich hier deshalb natürlich auch mit unserem Anliegen, da die Kindertagespflege – das haben wir ja im Kindergartengesetz auch immer betont – kein Ersatzkindergarten oder Ähnliches ist, sondern vielmehr eine wichtige Alternative und Ergänzung der Betreuung unserer Kleinsten darstellt.

Die Kindertagespflegepersonen und ihre Verbände haben sich auch stetig weiter professionalisiert – wir haben da inzwischen auch seit einigen Jahren einen Landesverband – und auch in ihrer Ausbildung und was die Mindeststandards angeht, immer weiter verbessert. Wir unterstützen deshalb das Ansinnen dieses Gesetzentwurfs, dass Kindertages

pflegepersonen in Thüringen künftig über eine Mindestqualifikation von 300 Stunden – das ist in dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ auch genauso vorgegeben – verfügen müssen.

Eine weitere wichtige Ergänzung, die wir vornehmen möchten und auch vorbehaltlos unterstützen – darum haben wir ja schon öfter geworben und nicht immer eine Mehrheit gefunden; jetzt ist sie endlich dafür da –, ist die Möglichkeit, dass sich zwei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen können, wenn sie ganz oder teilweise Räumlichkeiten gemeinsam nutzen, auch selbstständig tätig sind. Das trägt aus unserer Sicht zu mehr Qualität bei, da sich Kindertagespflegepersonen zum einen fachlich enger austauschen können. Es trägt auch zu mehr Sicherheit bei, will ich mal sagen, wenn sich zwei Personen beispielsweise in Notfällen oder bei Tätigkeiten wie dem Wickeln kurzfristig gegenseitig vertreten können. Nicht zuletzt ist sicherlich auch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten hier ein Vorteil.

Ein dritter Punkt, der auch gesetzlich geregelt werden soll, ist die Erhöhung des Sachaufwands und der Förderleistung für die Kindertagespflege. Auch das ist überfällig und wird natürlich unsere Unterstützung heute hier finden.

Lassen Sie mich noch ein Wort zur Förderleistung sagen: Wir wissen aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf, dass der Landesverband für Kindertagespflege sich noch eine höhere Förderleistung, also eine noch bessere Finanzierung der Kindertagespflegepersonen wünscht. Ich sage ganz deutlich: Den Wunsch teilen wir. Aber wir können auch als Land nicht vollumfänglich die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Ich habe es vorhin auch schon bei der PiA gesagt und das gilt jetzt auch hier: Die Kinderbetreuung ist Aufgabe der Kommunen, bei der wir als Land die Kommunen finanziell natürlich gern entlasten. Aber das SGB VIII sagt eben auch, dass die Höhe der Geldleistungen in der Kindertagespflege durch die Träger der örtlichen Jugendhilfe festgelegt wird, und da erwarten wir von den Kommunen, dass sie die Fachkräfte natürlich auch angemessen und entsprechend ihrer Qualifikation vergüten. Wir haben ja auch viele Erzieherinnen beispielsweise, die als Kindertagespflegepersonen tätig sind, und das muss man natürlich auch entsprechend mitberücksichtigen.

Ebenso wie aus unserem Gesetzentwurf lese ich auch aus dem der CDU heraus, dass es sich bei den Landeszuschüssen nicht um maximale Beträge handelt, sondern um die Mindestsätze – das will ich an der Stelle auch noch mal sagen. Das

ist für die Kommunen sicher eine finanzielle Herausforderung, aber mit unseren Gesetzentwürfen können wir die Kommunen jetzt gezielt unterstützen und auch die Qualität in der frühkindlichen Bildung noch mehr verbessern. Deshalb möchte ich mich noch einmal bei allen demokratischen Parteien/Fraktionen ausdrücklich für die wertschätzende und zielführende Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Mein Dank geht auch ganz besonders an Herrn Becker aus dem Ministerium und an das Ministerium überhaupt, das uns immer wieder mit Rat und Tat zur Seite stand. Wir haben gemeinsam Lösungsvorschläge für dringend anstehende Sachverhalte gefunden. Ich hoffe, dass wir das auch bei anderen Punkten – wie dem Zentrum für frühkindliche Bildung, der Verbesserung der Betreuungsschlüssel, der inklusiven Förderung – genauso gut handhaben, zu guten Lösungen kommen und das Kindergartengesetz, das mit einer großen Novelle noch bevorsteht, auch noch umfassender an die aktuellen Bedarfe anpassen können. Diese Diskussion – hoffe ich, denke ich – bietet dann auch den geeigneten Rahmen, um sicherlich noch einmal über die Finanzierung der Kindertagespflege zu beraten.

In diesem Sinne freue ich mich über dieses doch positive Ergebnis gleich in doppelter Hinsicht und bitte um Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Tischner, CDU-Fraktion, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist sicherlich keine Revolution für den Kindergarten in Thüringen, aber er ist ein ganz wichtiger Baustein dafür, dass das, was die Grundlage für gute frühkindliche Bildung ist, auch weiter funktionieren kann. Er widmet sich nämlich vor allem den Erzieherinnen und Erziehern mit einer vernünftigen Ausbildung und mit einer vernünftigen Bezahlung.

Für qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kinder bedarf es, wie in vielen Bereichen, attraktiver Rahmenbedingungen und einer auskömmlichen sowie bedarfsgerechten Bezahlung. Nur so können langfristig motivierte Fachkräfte gehalten und kann mittelfristig auch dringend benötigter Nachwuchs hier in Thüringen gewonnen werden. Wir wissen relativ gut, welchen Betreuungsbedarf und damit welchen Fachkräftebedarf wir zukünftig in der früh

(Abg. Rothe-Beinlich)

kindlichen Bildung in Thüringen haben werden. Als Landtag wollen wir deshalb dafür Sorge tragen, dass diesem Bedarf auch in Zukunft ausreichend Rechnung getragen wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf – meine Vorrednerinnen haben schon ausführlich darauf hingewiesen – besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: aus der Kindertagespflege, aus dem Thema der praxisintegrierten Ausbildung und aus dem Vollzug der Tarifanpassungen für die Erzieherinnen und Erzieher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Angebot der Kindertagespflege in Thüringen zu retten. Wir können heute feststellen: Dies ist uns gelungen. Waren bis vor 2016 noch knapp 350 Kindertagespflegerinnen und -pfleger in Thüringen mit 1.250 betreuten Kindern tätig, so ist die Zahl in den vergangenen fünf Jahren massiv zurückgegangen. Trotz steigender Kinderzahl in dieser Altersgruppe in Thüringen haben wir aktuell weniger als 240 Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagespflege. Der Landesverband schätzt, dass im Laufe des Jahres noch weitere Kindertagespfleger ihren Beruf aufgrund der massiv gestiegenen Kosten aufgeben werden. Ich glaube, mit diesem Gesetz haben wir diesem Trend gemeinsam ein Ende gesetzt.

(Beifall CDU)

Nicht die Nachfrage nach den Plätzen hat in den letzten Jahren nachgelassen, sondern es war schlicht kaum noch wirtschaftlich, sich selbstständig als Kindertagespflegerin oder Kindertagespfleger zu engagieren. So ist die Bezahlung gegenwärtig nicht mehr auskömmlich gewesen und die generellen Rahmenbedingungen, auch weil das Bildungsministerium seit mittlerweile sieben Jahren in diesem Bereich untätig geblieben ist. Ursache dafür sind hauptsächlich die seit 2015 erhobenen und seit 2017 nicht mehr angepassten Sachpauschalen und Förderleistungen gewesen. Leider mussten wir als Opposition zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung und der Bildungsminister diese Entwicklungen untätig hingenommen haben. All die Hinweise aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung, vom Landesverband der Kindertagespflegerinnen und -pfleger sind an der Tür der Landesregierung leider verpufft. Kurzum, die Situation für die Berufsgruppe der Kindertagespflegepersonen ist äußerst dramatisch, und dies wollten wir als CDU-Fraktion mit unserem hier nun vorliegenden Gesetzentwurf endlich verbessern.

Ich bin dankbar – die Vorredner sind im Detail darauf eingegangen –, dass wir mit dem Gesetzentwurf erhebliche Änderungen insbesondere im Bereich des Sachaufwands und bei den Förderleistun

gen vornehmen konnten. Der Sachaufwand steigt nun monatlich je Kind von 170 Euro auf 237 Euro. Ursprünglich hatten wir als CDU-Fraktion hier einen höheren Betrag vorgesehen, haben uns aber in den Beratungen davon überzeugen lassen, auch dank des Ministeriums und Herrn Becker, der uns da gut beraten hat, dass wir mit den 237 Euro, glaube ich, momentan auf einem guten Pfad sind.

Bei den Förderleistungen haben wir nun auf 3,77 Euro pro Stunde und Kind erhöht. Das ist – Frau Rothe-Beinlich hat es gerade schon sehr deutlich ausgeführt – der Mindestsatz. Auch wir erwarten von den Trägern vor Ort, dass tatsächlich hier auch entsprechend vergütet wird, so wie es die Qualifikationen der Erzieherinnen und Erzieher auch erlauben.

Wir begrüßen nach Diskussionen, dass auch selbstständige Tagespflegepersonen sich nun zusammenschließen können, wenn sie zu zweit sind. Das ist, glaube ich, gerade in den Städten durchaus ein spannendes Angebot und kann helfen. Auch die Einführung von Mindestqualifikationskriterien von 300 Stunden nach QHB ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität gerade im Bereich der Kindertagespflege zu sichern.

Der Gesetzentwurf legt nun auch einen Schwerpunkt auf die Anerkennung des Qualifikationsgrades der Tagespflegeperson. So wird die Landesregierung aufgefordert, die Ausgestaltung der Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen, beispielsweise eben der Förderleistung, das heißt also der Personalkosten, auf dem Verordnungswege klar zu regeln. Wir wollen damit verhindern, dass gut qualifizierte und ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagespflege mit einer Mindestvergütung abgespeist werden, so wie das in der Vergangenheit teilweise leider der Fall war. Staatlich anerkannte Erzieher sollen auch in der Kindertagespflege ihre Förderleistung, orientiert an der Entgeltgruppe S 8a, wie im Kindergarten, erhalten.

Damit übernehmen wir als CDU-Fraktion und als Parlament abermals die Arbeit der zuständigen Landesregierung. Wir haben in den Ausschussberatungen und Anhörungen viel erreicht. Das ist gemeinsam hier schon festgestellt worden. Gleichwohl hätten wir uns als CDU-Fraktion an zwei Stellen durchaus noch etwas mehr Bewegung gewünscht. Das betrifft vor allem das Thema der Dynamisierung. Denn die Sorge bei allen Beteiligten ist groß, dass nach dieser Gesetzesänderung die nächsten Jahre wieder nichts passiert und wir vielleicht wieder in so eine Situation kommen, in die wir hineingeraten sind. Deswegen ist es gut, dass wir uns darauf verständigt haben, dass jetzt jährlich

die Angemessenheit geprüft wird und das Ministerium berichten muss. Dann hoffen wir, dass auch ein nächster Landtag und eine nächste Landesregierung entsprechend zügig reagieren, um solche Situationen zu vermeiden, wie wir sie derzeit erleben.

Auch hätten wir uns gewünscht, dass die Untergrenze bei den Förderleistungen durchaus eine Stufe höher gegangen wäre. Das war leider auch nicht möglich. Deswegen umso mehr der Hinweis, den ich gerade schon gesagt habe, dass über die Verordnung, Herr Staatssekretär, deutlich geregelt werden soll, dass Erzieherinnen und Erzieher, die in den Bereichen tätig sind, auch als Erzieherinnen und Erzieher entlohnt werden.

Das Inkrafttreten – das will ich an dieser Stelle sagen, weil das formell für die Abstimmung nachher wichtig ist – für unser Gesetz ist der 1. Juli. Das, was zum Bereich der praxisintegrierten Ausbildung zu sagen ist, soll einen Monat später in Kraft treten.

Meine Damen und Herren, dieser zweite große Teil des Gesetzentwurfs, den wir heute hier beraten, bezieht sich auf die praxisintegrierte Ausbildung. Kollege Reinhardt hat schon sehr ausführlich und mit viel Praxiskenntnis, die er in diesem Bereich auch hat, beschrieben, dass es nur ein Teil der Ausbildung ist, den wir in Thüringen haben, aber ein sehr wichtiger. Wir schätzen, ca. 5 bis 20 Prozent aller Erzieherinnen und Erzieher, die so fertig werden pro Jahr, sind schon über den Weg der praxisintegrierten Ausbildung gekommen. Es ist insbesondere ein Angebot für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in diesen Beruf und soll in keiner Weise die konsekutive Erzieherausbildung ersetzen. Im Gegenteil, hier, denken wir, müssen wir auch in Zukunft als Landtag noch einmal genauer hinschauen, wie wir das eine oder andere gerade bei dieser klassischen Erzieherausbildung, wie wir sie alle kennen, verbessern können.

Den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes begrüßen wir jetzt ausdrücklich. Er ist ein wichtiger Teil zur weiteren Gewinnung von Fachkräften, die dringend benötigt werden. Wir haben uns in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs intensiv mit einbringen können – das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal wirklich hervorheben – und eine auch für die Kommunen akzeptable und, wie ich denke, tragbare Lösung gefunden, insbesondere mit dem Prüfauftrag, den wir heute noch einmal mit dranhängen und der eine gewisse Verbindlichkeit auch mit sich bringt.

1.200 Euro, auch das ist schon erläutert worden, sollen jetzt pro Ausbildungsplatz direkt an die Kommune und an den Träger fließen. Das ist ein gro

ßer Diskussionspunkt gewesen, ich will das noch einmal herausstellen, weil ursprünglich geplant war, dass mehr oder weniger mit der Gießkanne alle Kommunen etwas vom großen Topf aus dem PiABereich an Geld bekommen sollten. Das hätte aus unserer Sicht dazu geführt, dass die praxisintegrierte Ausbildung – nicht nur in diesem Jahr wahrscheinlich – kaum zum Laufen gekommen wäre, weil die kommunalen Haushalte schon alle beschlossen sind und damit auch schwer Nachbesserungen möglich sind bzw. die Planungen schon sehr weit fortgeschritten sind. Jetzt haben wir mit dieser Spitzabrechnung im Grunde erreicht, dass tatsächlich die Kommunen, die Träger, die die PiA auch durchführen, dafür eine angemessene und eine gute Unterstützung erhalten.

Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz haben wir zu dem zweiten Teil des Gesetzes von RotRot-Grün, die tarifrechtlichen Anpassungen, noch einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich hatte vorhin schon kurz darauf hingewiesen. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde deutlich, dass der damit entstehende Mehrbedarf von – so sagt es der Gemeinde- und Städtebund – fast 300 Vollzeitstellen für die Kommunen eine erhebliche Kostensteigerung mit sich bringen würde. Diese Unklarheiten sollen durch diesen Entschließungsantrag im Grunde noch einmal hinterfragt werden, auch unterstützt werden und dann, denke ich, sind wir auf einem vernünftigen Weg. Ich teile auch das, was meine Vorrednerin gesagt hat, die Erzieherausbildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen mit Unterstützung des Landes und in der Hinsicht muss jeder seinen Beitrag auch leisten.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal den beteiligten Fraktionen, die sich hier massiv eingebracht haben, den Abgeordneten, den Referenten und Herrn Becker vom Bildungsministerium danken. Das waren schwierige Verhandlungen, viele Verhandlungen, lange Verhandlungen, aber ich denke, wir haben am Ende was Richtiges und was Gutes für unsere Erzieherinnen und Erzieher und damit auch für unsere Kinder in unseren Einrichtungen geschaffen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Redemeldung vor. Für die Landesregierung rufe ich Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp auf.

(Abg. Tischner)