Protokoll der Sitzung vom 31.05.2023

Was ist denn die Situation? Europa und Deutschland und auch Thüringen haben sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Darauf haben wir uns gesellschaftlich verständigt. Die galoppierende Klimaerwärmung bedarf dieser Maßnahmen. Diese Vereinbarung gilt. Mit jedem Jahr, mit jedem Monat, in dem wir nicht handeln, verlieren wir weiter kostbare Zeit, die für eine sozial verträgliche und planbare Umsetzung der dafür nötigen Schritte unbedingt erforderlich ist. Dann können Handwerk und Industrie sich einstellen. Das jedenfalls ergeben meine vielen Gespräche, die ich mit der Industrie, mit der Wirtschaft und mit dem Handwerk führe.

Laut einer Erhebung des BDEW betrug das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen in Thüringen im Jahr 2019 16,4 Jahre und lag damit exakt im Bundesdurchschnitt. Hier gibt es also keine signifikante Ost-Situation. Mit unserem Thüringer Sanierungsbonus-Plus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bereits heute beraten und einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. So muss niemand warten, bis die Heizung das Zeitliche segnet, sondern man kann schon heute Sanierungen planen, die in der Regel Geld sparen. Denn Heizen

mit fossilen Energien wird perspektivisch teurer. Ab dem Jahr 2027 greift der CO2-Preis der EU. Dieser Prozess ist in Gang gesetzt. Wir sind auf dem Weg zur klimaneutralen Gesellschaft, und das hat die Mehrheit der Deutschen und auch der Thüringer verstanden und begrüßt es. Der jüngst vorgestellte Thüringen-Monitor ergab, dass acht von zehn Befragten damit einverstanden sind, wenn im Wohnumfeld Erneuerbare-Energien-Anlagen entstehen. Aber nicht nur in Umfragen – es wurde erwähnt –, sondern auch in der Praxis steigt der Anteil der Erneuerbaren erfreulicherweise an. Drei Viertel der im Jahr 2022 genehmigten Wohnungsneubauten in Thüringen werden mit erneuerbaren Energien beheizt. Hier passiert gerade das, was versucht wird, zu einem Höllenszenario hochzuschaukeln, nämlich die Wärmewende vollzieht sich hier fast unbemerkt klug, effizient und erschwinglich.

So erfreulich diese Entwicklung ist, der große Brocken liegt im Gebäudesektor. Das sind natürlich die Bestandsgebäude. Aber hier gibt es gute, ja sogar wegweisende Nachrichten. In Stadtroda wird ein DDR-Plattenbau WBS 70 mit 144 Wohnungen dank innovativer Technik klimaneutral. Hier arbeiten Stadt, Stadtwerke und innovatives Handwerk Hand in Hand. Es ist das erste Projekt dieser Größenordnung in Deutschland. Das haben wir als Land Thüringen mit 2,4 Millionen Euro gefördert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind pro Wohnung rund 16.600 Euro. Das macht bei einer Laufzeit von 20 Jahren ca. 50 Euro auf die Kaltmiete und entlastet natürlich die Heizund Stromkosten. Das ist sozialverträglich, das ist nachahmenswert und nachahmensmöglich. Die gute alte Platte. Von den WBS 70 gibt es Tausende Gebäude in den ostdeutschen Ländern. Das ist ein mächtiger Schritt.

Die besondere Situation Ostdeutschlands und Thüringens ist aber nicht nur hier ein Vorteil für das geplante Gebäudeenergiegesetz. Die Gebäude in Ostdeutschland sind durch die Sanierungswellen nach der politischen Wende in den Neunzigern besser als im Westen. Und je besser Gebäude saniert sind, desto effizienter und kostengünstiger können Wärmepumpen arbeiten. Gerade in Verbindung mit Fassaden-Photovoltaik kann dadurch auch der Stromverbrauch im Winter durch eigene Stromerzeugung billig gehalten werden.

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist Wunschdenken!)

Zudem sind in ostdeutschen Ländern bereits heute 32 Prozent der Haushalte an das sogenannte Fernwärmenetz angeschlossen, während es im Westen lediglich 10 Prozent sind. Heute wiederum gelten

(Minister Stengele)

diese Fernwärmenetze als zentraler Baustein der Energiewende, weil sie besser und schneller dekarbonisiert und auf Großwärmepumpen, erneuerbare Energien, Geothermie oder Restwärme umgestellt werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich ist der Thüringer Landesregierung bewusst, dass die Wärmewende eine Herausforderung für die Thüringerinnen und Thüringer ist, denn die Menschen in Ostdeutschland sind oft nicht sehr kapitalkräftig. Deshalb setzen wir uns im Bundesrat und beim Bund dafür ein, dass wie angekündigt eine tatsächlich auskömmliche Förderung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt wird. Die Zeichen stehen bereits ganz gut, dass mein Ministerium die Förderung des Bundes nicht aufstocken muss, um damit der besonderen Eigentums- und Kapitalsituation im Freistaat Rechnung zu tragen. Aber wir beobachten das natürlich ganz genau.

Die Weichen der Politik sind gestellt. Das sollten alle bedenken, die heute noch schnell und schlau eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen wollen. Kluge Investitionen setzen auf Erneuerbare und Energieeffizienz. Unsere Aufgabe ist es, entspannte, verträgliche Übergangsfristen zu finden und die Lieferketten sicherzustellen. Und es gilt, Fachkräfte und Arbeitskräfte für Thüringen zu begeistern. Daran arbeitet das Wirtschaftsministerium mit dem Migrationsministerium und dem Ministerpräsidenten tagtäglich zusammen. Alle Abgeordneten in diesem Haus sollten sich täglich fragen, ob sie daran arbeiten, dass Leute gern nach Thüringen kommen, weil wir sie so sehr benötigen. Für uns gilt, für verschiedene Techniken wie Pellet- oder auch Holzheizungen einzutreten, wo es sinnvoll ist. Für uns gilt, die Menschen gut zu beraten und Finanzierungsmöglichkeiten und kluge Förderungen bereitzustellen. Aber merke: Der Osten und Thüringen sind auch dieses Mal besser als der Ruf, den Sie ihnen verschaffen. Wir stehen als Regierung für eine Wärmewende mit Herz, mit Hand und mit Verstand. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich den zweiten Teil und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8076 -

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 24. Mai wurden in einer Großrazzia die Privaträume und Büros der Letzten Generation durchsucht. Damit hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Kriminalisierung von Klimaprotesten auf eine neue Eskalationsstufe gehoben. Selbst die UNO sah sich am letzten Freitag angesichts der Ermittlungsaktion zu der Mahnung veranlasst, Klimaaktivistinnen müssten geschützt werden. Auf der gesperrten Webseite der Letzten Generation stellte die Polizei am 24.05. einen Text ein mit dem Wortlaut – Zitat –: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!“

(Beifall AfD)

In Klammern stand: „Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“ Dieser Text stellt eine klare Vorverurteilung durch die Ermittlungsbehörden dar und verstößt gegen die verfassungsrechtlich geschützte Unschuldsvermutung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der Text wurde zwar von der Polizei gelöscht, dennoch drängt sich der Eindruck auf, dass das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden auch politisch motiviert ist. Der CSU-Landesgruppenchef hatte die Letzte Generation bereits im letzten Jahr als „Klima-RAF“ bezeichnet, der CDU-Generalsekretär hatte gefordert, Aktivistinnen in Präventivhaft zu nehmen. Die Berliner Justizsenatorin hat in der vorletzten Woche einen Prüfauftrag mit der Frage ausgelöst, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Dafür hatte die Berliner Staatsanwaltschaft allerdings bislang keine Anhaltspunkte gesehen. All diese Vorgänge sind unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten mehr als bedenklich. Als Bündnisgrüne schließen wir uns deshalb der Kritik von vielen Rechtswissenschaftlerinnen an und bewerten dieses Agieren von Teilen der Justiz als einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Minister Stengele)

Ob man die Protestformen der Letzten Generation nun gut oder schlecht findet, kann dahingestellt bleiben. Es ist aus unserer Sicht selbstverständlich legitim, sich gewaltlos für den Klimaschutz einzusetzen. Nebenbei bemerkt ist es durchaus auffällig, dass es zu den nicht genehmigten Demonstrationen während der Pandemiezeit keine derartigen Debatten gegeben hat. Aus der Antwort auf eine Mündliche Anfrage geht hervor, dass zwischen November 2021 und März 2023 2.624 unangemeldete Versammlungen der Pandemieleugnerinnenszene mit den entsprechenden Verkehrseinschränkungen in Thüringen stattgefunden haben. Gegen die Rechtsverstöße der Letzten Generation wird jetzt hingegen mit schärfsten strafrechtlichen Mitteln vorgegangen. § 129 StGB richtet sich gegen Gruppen der organisierten und politisch motivierten Kriminalität, die mit Gewalt die staatliche und öffentliche Ordnung bekämpfen. Die Letzte Generation fordert hingegen die Einhaltung des völkerrechtlich bindenden Klimaabkommens zum Schutz unserer Lebensgrundlagen, ein 9-Euro-Ticket, ein Tempolimit und einen Gesellschaftsrat. Grundkonsens ist gewaltloser Protest, oder, wie der ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Voßkuhle sagt, harmlose Sandkastenspiele im Vergleich zum Beispiel zur früheren Anti-Atom-Bewegung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu den im unteren Bereich der Strafbarkeit anzusiedelnden Strafvorwürfen gegen die Letzte Generation gibt es bisher auf Ebene der unteren Gerichtsinstanzen noch nicht mal eine einheitliche Rechtsprechung. Es ist bisher offen, ob Vorwürfe wie Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt im weiteren Instanzenzug bestätigt werden. Zur Sanktionierung der Verstöße der Letzten Generation ist das straf- und zivilrechtliche Instrumentarium also ausreichend. Die Gruppenmitglieder stellen sich in den Prozessen ja auch den Vorwürfen.

Das unangemessene Agieren von Justiz und Polizei lehnen wir deshalb als einen Versuch zur Kriminalisierung der Klimaschutzbewegung entschieden ab. Es ist nicht akzeptabel, wenn gewaltlose Aktionen, die auf die Einhaltung der gesetzlichen Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes gerichtet sind, kriminalisiert werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Maßstäbe der Strafverfolgung dürfen nicht verschoben werden. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass noch andere legitime und gewaltlose Protestformen der Klimaschutzbewegung kriminalisiert werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Kemmerich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, leider etwas weniger Zuschauer gerade auf den Tribünen, aber, ich hoffe, noch welche auf den online verfügbaren Medien, ja, über die Klimakleber diskutiert auch ganz Deutschland und, ich glaube, die überwiegende Meinung ist auch ganz fest. Es ist ein großes Störgefühl mit dem, was da passiert, wenn man als Arbeitssuchender, als Pendler, als derjenige, der zur Arbeit muss, im Stau steht.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nun seien Sie doch mal ruhig, das ist ja unerträglich, halten Sie es einfach mal aus, den Widerspruch!

Fangen wir mal anders an. Frau Justizministerin, was erzählen Sie einem jungen Menschen, der Sie im Alter über 18 fragt: Okay, ich habe eine Panne mit meinem Auto und lasse einfach das Auto auf der Straße stehen. Dann werden Sie sagen: Wenn du das machst, ist das § 315b StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

(Beifall Gruppe der FDP)

Was soll ich jetzt demselben Jugendlichen erklären, der vor einer Blockade steht, wo sich Leute auf der Straße festgeklebt haben, an Felgen festgeklebt haben, auf Autodächern festgeklebt haben

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jeden Montagabend … findet das statt, da regen Sie sich auch nicht darüber auf!)

und ich weiß nicht was machen, um den Verkehr zu behindern? Dann berufen sie sich auf einen höheren Tatbestand, der rechtfertigen soll, hier Hindernisse im Straßenverkehr aufzubauen. Entgegen der Behauptung sind nämlich Sitzblockaden und Ankleben auf der Straße, wenn sie den Nötigungstatbestand erfüllen – und das haben Gerichte zu beurteilen und nicht wir –, ein Mittel der Gewalt. Das ist unwidersprochen, steht in unserem Strafgesetzbuch, und ist von jedem, aber auch von jedem in diesem Land, anzuerkennen. Da gibt es keine Rechtfertigung, sich über das Gesetz zu stellen! Das Durchsuchen und Sicherstellen von E-Mail-Accounts dient der Ermittlung von Straftaten und es

(Abg. Wahl)

sind keine Sanktionen, entgegen dem Eindruck, den Sie in Ihrem Antrag zur Begründung der Aktuellen Stunde formulieren.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Dann nennen wir das einfach Einschüchterung!)

Die Begründung der Aktuellen Stunde der Grünen zeigt zudem, dass die meisten, die sich äußern, gar nicht genau wissen, was eine kriminelle Vereinigung ist. Der Begriff „kriminelle Vereinigung“ wird ganz allgemein mit organisierter Kriminalität, Schwerverbrechen, Terrorismus usw. verbunden. Die Einordnung erfolgt dann nach Maßgabe moralischer Bewertungen. Das mag ausreichend sein für eine allgemeine moralische Diskussion am grünen Stammtisch, was man aber auf der sachlichen Ebene eben nicht tun sollte, ist, diese ideologisch gefärbte Moralvorstellung mit rechtlichen Kategorien und Betrachtungen zu vermischen.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das kommt von der FDP!)

Was ist eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB? Als Vereinigung ist eine personenunabhängige Gruppierung mit gemeinsam umrahmender Regelung gemeint, ähnlich einem Verein. Eine solche Vereinigung ist die Letzte Generation, sie hat sich eine solche personenunabhängige Struktur gegeben. Das können Sie auf deren eigener Webseite nachlesen.

Was macht diese Vereinigung zu einer kriminellen Vereinigung? Wieder ein Blick in den Absatz 2 des § 129 StGB: Zweck und Tätigkeit der Gruppe müssen auf die Begehung von Straftaten mit einer Höchststrafe von mindestens zwei Jahren gerichtet sein. Welche Straftaten wären das zum Beispiel? Nötigung gemäß § 240 StGB, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – eben von mir zitiert, § 315b StGB –, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr sowie gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB. Der geneigte Zuhörer/Zuschauer kommt doch da auf die Idee, dass das vielen bekannt vorkommt. Wenn dann diese Gruppe auch schon seit dem Jahr 2020 mehrfach Rohölpipelines durch Mecklenburg-Vorpommern manipuliert und deren Betrieb gestört hat und nun dazu aufruft, eine Pipeline in Bayern entsprechend zu manipulieren, zu zerstören und den Betrieb einzuschränken, ja, dann fragt man sich: Wer hat hier recht und unrecht, was ist das Ziel der Letzten Generation? Diese Gruppe will die Bundesregierung dazu bewegen, zwingen, rigorose Klimaschutzmaßregeln einzuführen und durchzusetzen. Ich will jetzt nicht über Bürgerräte und Ähnliches reden.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pariser Klimaabkommen!)

Wir haben eine Verfassung, die schützt uns auch vor dieser Geschichte, wir haben dafür gewählte Parlamente.