Ich würde mal zusammenfassen: Der objektive Tatbestand einer kriminellen Vereinigung liegt mindestens so weit vor, dass ein berechtigter Anfangsverdacht gegeben ist. Ob das wirklich so ist, müssen Gerichte entscheiden, aber die Polizei und die Staatsanwaltschaften haben erst mal alles richtiggemacht. Das heißt, dass wir aktuell überhaupt nicht darüber reden müssen, ob hier irgendjemand irgendwelche angeblichen Klimaproteste kriminalisiert. Das machen diese Tatverdächtigen ganz von allein, indem sie kriminelle Handlungen begehen, um ihre Ziele durchzusetzen – auch hier: check.
Noch eine Anmerkung in Richtung Thüringer Polizei und Staatsanwaltschaften: Auch aus den Erläuterungen des Polizei-Fach-Handbuchs geht hervor, dass eine Unterstützung krimineller Vereinigungen nur durch Nichtmitglieder möglich ist. Falls § 129 StGB tatsächlich einschlägig ist, sollte man deshalb genau hinschauen, inwieweit auch unsere Thüringer Grünen Unterstützer einer kriminellen Vereinigung und damit Täter oder Tatverdächtige sind.
Noch was für die Grünen: Ich habe vergessen, ich habe versehentlich Worte verwendet, die zumindest Ihnen als Grüne als Fremdwort vorkommen müssten, also zum Beispiel „Definition“ oder „Fachhandbuch“ und solche Sachen. Ich bin mir sicher, wenn Sie sich einen Berater engagieren, wird der Ihnen erklären, was sich dahinter verbirgt. Wenn Ihnen Berater aber auch Hexenwerk sind, fragen Sie doch den Besserwessi im Innenministerium.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist so unverschämt, das ist so unver- schämt, was Sie da sagen!)
Vielen Dank, Herr Mühlmann. Damit haben sich jetzt die Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten hierzu erschöpft. Sie hätten noch 12 Sekunden.
Einmal ganz kurz für die Opposition – das Amtsgericht München vor fünf Monaten: „Eine Sitzblockade von Klimaaktivistinnen stellt eine Versammlung dar, die den Schutzbereich des Art. 8 GG eröffnet. (Rn. 9 – 10) “
So ich schaue jetzt noch einmal kurz in Richtung der Landesregierung. Wortmeldungen sehe ich da – Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist schon mehrfach zur Sprache gekommen, Hintergrund der Aktuellen Stunde sind die durch die Generalstaatsanwaltschaft München initiierten, bundesweit durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermögenssicherung bei Mitgliedern der sogenannten Letzten Generation am 24. Mai dieses Jahres. Soweit mir bekannt ist, führt das Bayerische Landeskriminalamt unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sieben Beschuldigte im Alter von 22 bis 38 Jahren wegen des Tatvorwurfs der Bildung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch durch.
Von der Bayerischen Polizei heißt es dazu, dass den Beschuldigten zur Last gelegt wird, eine Spendenkampagne für die sogenannte Letzte Generation organisiert zu haben. Dieses Geld soll nach bisherigen Erkenntnissen der bayerischen Ermittlungsbehörden überwiegend auch für die Begehung weiterer Straftaten der Vereinigung eingesetzt worden sein. Zwei Beschuldigte sollen zudem im Verdacht stehen, im April 2022 versucht zu haben, die Ölpipeline Triest – Ingolstadt, welche Teil der Kritischen Infrastruktur in Bayern ist, zu sabotieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meinem Kenntnisstand war die Thüringer Polizei in den eben dargestellten Maßnahmen nicht involviert. Die Durchsuchungen fanden nach Pressemitteilungen der Bayerischen Polizei am 25.05.2023 statt, Thüringen war nicht betroffen. Bitte haben Sie im Übrigen Verständnis dafür, dass ich mich zu den Einzelheiten laufender Ermittlungsverfahren nicht äußern
Jedoch kann ich abschließend nicht verhehlen, dass ich der Einschätzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Voßkuhle, einiges abgewinnen kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister. Herr Abgeordneter Mühlmann, Sie kennen das inzwischen. Für den Satz „Fragen Sie doch den Besserwessi im Innenministerium.“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz löst Probleme in Thüringen nicht“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8080 -
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Werte Anwesende, die aktuellen Debatten im Gesundheitswesen treiben viele um, vor allem die Menschen – auch in Thüringen –, die auf Pflege angewiesen sind. Das sind immerhin 8 Prozent der Gesamtbevölkerung in Thüringen, die einen Bedarf an Pflege haben. Entsprechend groß ist der Reformbedarf und deswegen war es auch erst mal richtig, dies im Bund anzugehen.
Doch das am letzten Freitag in Berlin beschlossene Ergebnis ist sehr mager. Es bleibt festzuhalten, dass die Pflege ein Pflegefall bleibt, da es eben keine grundlegende Reform gibt. Die Lösung ist hier eine solidarische Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen und wo auch Gewinne von Kapitalerträgen in die Finanzierung mit einfließen und diese absichern, denn die beschlossenen Maßnahmen beim Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz sind ungenügend und bieten keine Lösung für die angespannte Situation in der Pflege.
Dies wird ab Januar 2024 – also nächstes Jahr – um 5 Prozent erhöht, leider nur um 5 Prozent. Allerdings werden bereits zum 1. Juli 2023 höhere Beiträge für die Versicherung fällig. Schon jetzt überlegen Pflegebedürftige, welche Pflegeleistungen sie streichen müssen, für welchen Tag sie den Pflegedienst abbestellen, weil das Pflegegeld vorn und hinten nicht reicht. Die Anpassung des Pflegegeldes gleicht nicht einmal die Inflation aus. Deswegen kann man leider feststellen, dass am Ende der Reform gar weniger anstatt mehr Leistung im Pflegebereich steht.
Für pflegende Angehörige sind die Regelungen alles andere als eine Entlastung, gerade mit Blick darauf, dass die Pflege vor allem durch Ehepartnerinnen und Ehepartner, erwachsene Angehörige oder Jugendliche übernommen wird. Immerhin liegt der Anteil auch in Thüringen bei 85 Prozent, wo Menschen in der Häuslichkeit gepflegt werden. Da kommen eben diese neuen Regelungen viel zu kurz. Sie haben oft auch eine besondere Belastung, da oft die Pflege neben dem Beruf gestemmt werden muss. Da braucht es dringend eine sachgerechte Anhebung des Pflegegeldes, die ambulanten Sachleistungen müssen gesteigert werden sowie eine zeitliche und finanzielle Entlastung, um eben besser sozial abgesichert zu werden.
In Thüringen haben wir natürlich bisher auch gehandelt. Da sei gern an erster Stelle AGATHE genannt, wo es darum geht, dass in Thüringen niemand allein altern muss und Einsamkeit entgegengewirkt wird. Und tatsächlich kann man mit einer guten Beratung und Unterstützung und der Aktivierung von Menschen den Pflegebedarf herauszögern oder gar verhindern. Denn Einsamkeit macht krank. Prävention vor Pflegebedürftigkeit wird da großgeschrieben, um eben auch Pflegende zu entlasten. Das gilt auch für weitere Maßnahmen, die durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ gemacht werden. Oder beispielsweise ist auch die sehr aktive Anwerbung von Fachkräften im Bereich der Pflege ein Schwerpunkt der Landesregierung.
Woran wir alle arbeiten müssen – und damit meine ich nicht nur den Landtag hier, sondern eben auch die gesamte Gesellschaft –, ist die Würdigung von Pflege. Ob es das Pflegepersonal ist oder die pflegenden Angehörigen sind, es braucht viel mehr Wertschätzung sowie auch eine Akzeptanz, dass Pflege benötigt wird.
Seit Januar 2022 wurden die Eigenanteile für Pflegekosten im ersten Jahr im Heim auch bezuschusst, damals zu 5 Prozent, die neue Regelung sieht jetzt 15 Prozent vor, bei der nächsten Stufe nach zwei Jahren 25 Prozent bis hin zu 75 Pro
zent Bezuschussung dann nach drei Jahren. Allerdings gibt es diesen Zuschuss nur für Pflegekosten. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Investitionen, die im Durchschnitt etwa 60 Prozent der finanziellen Belastung betragen, sind dort nicht bezuschusst. Es bleibt deswegen leider eine zynische Regelung, zumal es bei dem Eigenanteil diese Unterstützung nur für den Pflegebereich gibt. So ist der Weg zur Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege zwingend vorgezeichnet.
Zum Abschluss deswegen noch ein kleines Rechenbeispiel: Bei 3.000 Euro Eigenanteil pro Monat für ein Pflegeheim – und das dürfen wir leider getrost als eine Rechengrundlage nehmen – werden von den Pflegekosten, die ungefähr 1.200 Euro betragen, 15 Prozent bezuschusst. Das sind dann 180 Euro im Monat, um die finanzielle Belastung etwas zu mildern. Für das ganze Jahr bedeutet dies, dass Sie anstatt 36.000 Euro im Jahr einen Eigenanteil von 33.840 Euro leisten müssten. Bei einem Ehepaar, was gemeinsam in einem Pflegeheim der stationären Pflege aufgenommen wird, bedeuten die aktuellen Regelungen, dass sie in den ersten drei Jahren im Pflegeheim trotz Zuschüssen insgesamt zum Beispiel 190.000 Euro Eigenanteil ausgeben müssten. Wer soll das bezahlen? Die Armut ist dementsprechend vorprogrammiert. Und der Ausweg aus diesem Dilemma ist eine solidarische Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen und auch Kapitalerträge diesen Topf füllen. Ich danke vielmals für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, eins vorweg: Ich begrüße durchaus die Aktuelle Stunde der Fraktion Die Linke, die damit einhergehende Kritik am Pflegeunterstützugs- und ‑entlastungsgesetz. Sie ist gerechtfertigt und ich teile vieles. Das Kernproblem hat die Linksfraktion jedoch noch gar nicht thematisiert. Es ist die künftige Absicherung und Finanzierbarkeit von Pflege, sowohl von jedem Einzelnen als auch des Systems der Pflegeversicherung insgesamt. Das Gesetz von Minister Lauterbach verfehlt es, die dringend nötige grundsätzliche Reform anzugehen, um die Pflegeversicherung wieder zu einem sicheren und planbaren Teil der Sozialversicherung zu machen. Auf die Frage nach der Finanzierbarkeit
bietet das Gesetz keine Antwort. Aber auch die Linksfraktion bleibt in ihrer Aktuellen Stunde doch recht vage, wie ich es auch gerade beim Kollegen wieder hören durfte.
Eine dauerhafte Lösung dafür bietet das Gesetz nicht. Weder werden Bundesmittel – zumindest für versicherungsfremde Leistungen – aufgewandt, noch wird über das Verhältnis von Beitragszahlern und Entnahme auch nur im Ansatz nachgedacht. Das Gesetz belastet stattdessen einseitig die Beitragszahler, von denen wir perspektivisch immer weniger haben werden. Nun kommt noch dazu, dass zukünftige Beitragserhöhungen einfach per Verordnung beschlossen werden sollen. Dieses Thema aus dem demokratischen Diskurs zu entnehmen, stößt Verbände, Interessenvertreter und vor allem uns alle, die Beitragszahler, vor den Kopf. Hier wird die so oft propagierte Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen mit Füßen getreten. Damit belastet die Pflegeversicherung zukünftig, neben steigenden Kosten für Lebensmittel, Mieten und anderem, ebenfalls vor allem diejenigen, welche unser Land am Laufen halten: die arbeitende Bevölkerung. Das macht Arbeit unattraktiver für Arbeitnehmer und teurer für die Unternehmen in unserem Land.
Darüber hinaus vermisst man eigentlich Selbstverständliches: Wo sind die Antworten auf den Fachkräftemangel in der Pflege? Wo die Entlastung von pflegenden Angehörigen? Diese wurden wieder aus den Referentenentwürfen gestrichen. Die pflegenden Angehörigen, die Menschen, welche die mit Abstand größte Pflegeleistung erbringen, wurden schlichtweg vergessen, wie so oft bei Vorschlägen aus dem Hause Lauterbach. Und auch die Kommunen wurden wieder mal vergessen, denn diese springen mit Hilfe zur Pflege bei mehr als einem Viertel der stationären Pflegefälle ein und tragen ersatzweise die Kosten.
Alles in allem ist dieser Vorschlag ein Sinnbild der Ampel: Die Familien vergessen, Kommunen vertrösten und zahlreiche zentrale Reformen vertagen. Doch auch bei der Umsetzung hakt es. Es wird eine Beitragserhöhung nach Anzahl der Kinder geplant, aber keine der beitragsabführenden Stellen hat die nötigen Informationen. Dass diese bereitgestellt werden, ist höchst unwahrscheinlich, also sind es nachher unter anderem wieder die Arbeitgeber, die noch mehr Bürokratie und Geld auf sich nehmen müssen, um dieser Regelung zu entsprechen, und das unabhängig von der Beitragserhöhung.
Fassen wir zusammen: Das Gesetz versagt in der Regelung der Zukunftsfähigkeit, ist teuer und lässt dabei in zentralen Bereichen auch noch notwendige Verbesserungen vermissen. Eine Lösung der eben
skizzierten Probleme liefert aber auch die solidarische Vollversicherung der Linksfraktion nicht. Denn eine weitere umlagenfinanzierte Pflichtversicherung ist nicht die Lösung, denn den Mangel an Arbeitskräften lösen wir auch dadurch nicht auf, dass wir Leistungen ausweiten und komplett kostenfrei stellen. Im Gegenteil, es minimiert und bestraft Eigenleistung und steigert die Inanspruchnahme der aufwendigsten Formen der Pflege, für die letztendlich zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist.
Stattdessen ist es an der Zeit, auch Alternativen in den Blick zu nehmen. Ich sehe hier beispielsweise eine betriebliche Pflegeversicherung als zusätzliche Säule der privaten Vorsorge. Aber auch das Land ist in der Pflicht, denn 17 Prozent der Kosten in stationären Einrichtungen der Pflege entfallen in Thüringen auf Investitionskosten; für einen Posten, der eigentlich in die Zuständigkeit des Landes fällt, wo das Land durchaus in der Lage wäre, für eine sofortige Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu sorgen.
Also vielen Dank für die Aktuelle Stunde und die Möglichkeit, über das Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz sprechen zu dürfen. Ich hoffe, dass von dieser Debatte sowohl an die Landesals auch die Bundespolitik ein Appell ausgeht, die Pflege zukunftsfähig aufzustellen. Vielen Dank.