Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/7971 -
Gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden die weiteren Mitglieder des Landesrechtshofs auf Vorschlag der Rechnungshofpräsidentin bzw. des Rechnungshofpräsidenten mit Zustimmung des Landtags vom Ministerpräsidenten ernannt. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs hat als weiteres Mitglied Herrn Ministerialrat Thomas Weißenborn vorgeschlagen. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich noch, ob jetzt Aussprache gewünscht ist. Das ist auch nicht der Fall. Damit stimmen wir im Prinzip darüber ab, ob jetzt noch Ausschussüberweisung beantragt wird. Das ist auch nicht der Fall.
Damit stimmen wir über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 7/7971 ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Hauses. Wer ist dagegen? Ich kann keine Gegenstimmen erkennen. Wer enthält sich? Auch keine Enthaltung. Ich hatte vergessen, dass der fraktionslose Abgeordnete auch dafür gestimmt hat. Also, alle Abgeordneten des Hohen Hauses haben dafür gestimmt, damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/7823 -
dazu: Reform und Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: Für transparente, effiziente und sparsame Strukturen und Stabilität beim Rundfunkbeitrag Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7853 -
dazu: Für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8079 -
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, am Anfang möchte ich mich ausdrücklich bei meinen Kollegen im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien bedanken, dass ich die Möglichkeit der Berichterstattung hier zugeordnet bekommen habe.
Ich unterstelle, das hat entweder den Grund gehabt, dass der Inhalt überschaubar gewesen ist oder die kleine Besonderheit im Rahmen der Ausschussberatung sachlich und geschäftsordnungstechnisch dargestellt gilt.
Formal: Die Drucksache 7/7184, Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde in der 100. Sitzung des Thüringer Landtags am 1. Februar 2023 an den dafür zuständigen Ausschuss EKM überwiesen. Dieser wiederum hat sich in seiner 42. Sitzung am 10. März 2023 auf eine schriftliche Anhörung verständigt. In diesem Zusammenhang wurde eine Anhörungsliste mit allen relevanten Medienakteuren Thüringens und zum Teil auch darüber hinaus festgeschrieben.
Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, die feinfühlige Bewertung aus Geschäftsordnungssicht: Überwiesen hat der Thüringer Landtag wie in der Vergangenheit gegebenenfalls zu einer Anhörung das Thüringer Gesetz und nicht den Medienstaatsvertrag. Die Fragestellungen im Ausschuss gingen allerdings alle in die Richtung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags. Nun können Informationen und daraus entstandenes Wissen immer auch der Politik nützen, so auch hier. Dies kann ich berichten, nämlich, meine Damen und Herren, im Ergebnis der Anhörung wurde das Thüringer Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in der 45. Sitzung des Ausschusses EKM am 21.04.2023 zur Annahme empfohlen. Dem kann ich mich anschließen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist der Fall. Herr Cotta.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler! Durch unseren Entschließungsantrag bringt die AfD-Fraktion eine deutliche Erwartungshaltung gegenüber den Gremien und Anstalten zum Ausdruck. Das Vertrauen der
Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist weitgehend erodiert. Eine bloße schrittweise Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird nicht ausreichen, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen.
Der Ihnen vorliegende Antrag basiert auf der Erkenntnis, dass das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einem kaum mehr überschaubaren und nicht kontrollierbaren Staat im Staate geworden ist. Es dient immer wieder als Nährboden für Verschwendung, Selbstbedienung und Vetternwirtschaft. Eine umfassende strukturelle Reform ist daher unerlässlich. Darüber hinaus werden die Programmstrukturen und die inhaltlichen Ausrichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von zahlreichen Bürgern als defizitär und inakzeptabel eingeordnet. Bisherige Reformversuche waren bisher nicht in der Lage, die strukturellen Defizite zu beseitigen, und sind gescheitert. Das zum Beispiel gerade in der Presse gefeierte zaghafte und plakative Schrauben an den Gehältern der Führungsgilde beim RBB ist als reine Makulatur zu bewerten. Es ist daher dringend erforderlich, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem grundlegend zu reformieren und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundversorgungsrundfunk neu auszurichten.
Dieser Grundfunk sollte sich auf einen klar definierten Kernauftrag konzentrieren, der die Programmbereiche Nachrichten, Informationen, Bildung, Regionales, Dokumentation, Kultur, Tradition, Hobby, Lebenshilfe, Verbraucherschutz, Amateur- und Breitenschutz sowie Notfall- und Katastropheninformationen umfasst. Der Auftrag der Grundversorgung sollte dementsprechend präzise definiert werden. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich für die Abschaffung des Systems der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch zwangsweise erhobene Beiträge, den sogenannten Rundfunkbeitrag, einzusetzen. Es ist an der Zeit, eine grundlegende Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks anzustreben, um die strukturellen Defizite zu beseitigen und sicherzustellen, dass sich der Rundfunk auf seine Kernaufgaben konzentriert.
Gleichzeitig sollten wir das derzeitige Finanzierungssystem überdenken und eine gerechtere Lösung finden. Als Thüringer sollten wir den Anspruch haben, den Umgestaltungsprozess maßgeblich mitzubestimmen und nicht lediglich als unbeteiligte Zuschauer am Rande zu stehen. Ich bitte Sie daher wohlwollend, diesen Antrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Abschaffung
des Rundfunkzwangsbeitrags zu prüfen und Ihre Unterstützung auszusprechen. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die den Bedürfnissen der Bürger gerecht wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Herrgott für die Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bei unseren Kollegen der CDU-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt stoßen auch die im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag angesprochenen Teilreformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf erhebliche Kritik, insbesondere hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Wirkung.
Nach unserer Auffassung gehen zahlreiche Neuregelungen des Vertrags zwar in die richtige Richtung, weshalb wir diesen Vertrag auch nicht blockieren wollen und ihn heute hier im Parlament passieren lassen werden. Dennoch handelt es sich hier aus unserer Sicht nur um eine Teillösung. Manche Aspekte wie die so wichtige und für die künftige öffentliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidende Finanzierung des Rundfunks sind leider vollständig ausgeblendet. Außerdem bleibt es bei unserer Kritik, dass wir jetzt und künftig von den Anstalten selbst mehr Eigeninitiative und Reformwillen erwarten, um wirksame und ergebnisorientierte Ideen zur Strukturoptimierung und zur Fortschreibung des Rundfunkauftrags zu entwickeln. Für die weiteren Verhandlungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind daher folgende Hauptforderungen aus unserer Sicht besonders wichtig, die wir in einen Entschließungsantrag gegossen haben und der Landesregierung bei den weiteren Verhandlungen mit auf den Weg geben möchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was erwartet die CDU-Fraktion in Verbindung mit der anstehenden Reformdebatte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Beteiligung der Landesregierung an den Rundfunkkommissionen der Länder bzw. in der Ministerpräsidentenkonferenz? Erstens erwarten wir, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Umsetzung und Fortschreibung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten drängt, da
mit diese eigenverantwortlich und ohne Aufforderung selbst Ideen zur Strukturoptimierung und zur Fortschreibung des Rundfunkauftrags entwickeln.
Zweitens: Wir fordern die Landesregierung auf, sämtliche Bestrebungen nach einer umfassenden und zeitgemäßen Analyse, Neujustierung und klaren Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterstützen, insbesondere dadurch, dass die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur fokussiert werden. Weiterhin dadurch, dass der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgewertet wird, die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in den neuen Ländern ausgebaut werden sowie das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung berücksichtigt wird, wobei für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel die ältere Generation keine Zugangsbarrieren geschaffen werden dürfen, indem die Vorzüge des linearen Programmangebots vernachlässigt bzw. gesamt aufgegeben werden.
Drittens: Es bleibt aus unserer Sicht bei unserer Forderung, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Einrichtungen, Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekten zu achten ist und dabei auch die Interessen der neuen Länder und insbesondere auch von Thüringen stärker wie bisher zu berücksichtigen sind.
Viertens: Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie auf die aktuelle Reformdebatte im Rahmen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags und künftiger Staatsverträge, die ja bereits ins Haus stehen, dahin gehend Einfluss nimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und auch nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten.
Fünftens: Wir fordern mehr Transparenz und Realitätssinn bei den Gehalts- und Versorgungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Sender ein. Die gesamten Details dazu finden Sie in unserem Entschließungsantrag.
Sechstens: Angesichts der skandalösen Vorgänge beim RBB erwarten wir auch, dass sich die Landesregierung bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für mehr externe Expertise und eine Stärkung der Gremien der Sender einsetzt, wie zum Beispiel durch die Schaffung zusätzlicher funktionierender Kontrollinstrumente, um Korruption, Vetternwirtschaft und Verstöße gegen Compliance-Regeln künftig zu vermeiden bzw. umge
hend aufzudecken, und dass dies durch eine Professionalisierung der Aufsichtsgremien beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechend auch umgesetzt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der Ergebnisse aus der Anhörung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss, insbesondere auch der Äußerungen der MDR-Intendantin und der Thüringer Landesmedienanstalt, fühlen wir uns in unserer Sorge um die weitere Entwicklung des Kinderkanals und damit auch des Medienstandorts Thüringen durchaus bestätigt und sehen die Nichtbeauftragung des KiKA im linearen Fernsehprogramm mit erheblich negativen Auswirkungen verbunden, sofern dies, wie es möglich ist, umgesetzt wird. Aus unserer Sicht würde die laut Drittem Medienänderungsstaatsvertrag theoretisch mögliche Überführung des KiKA in ein nicht lineares Programm zudem zur Folge haben, dass eine junge Zuschauergeneration von heute künftig dem linearen Programm ganz verloren geht.
Wir vertreten zudem die Auffassung, dass die nunmehr eingeräumte Möglichkeit, die Spartenkanäle „ZDFinfo“ und „ZDFneo“ künftig nicht im linearen Fernsehprogramm zu beauftragen, nur dann umgesetzt werden sollte, wenn sichergestellt ist, dass die digitale Infrastruktur insbesondere auch außerhalb der Ballungsräume in Thüringen hinreichend ausgebaut und leistungsfähig ist. Auf jeden Fall sollte nach zwei Jahren eine Evaluierung dieser im Staatsvertrag vorgesehenen Flexibilisierungspraxis vorgenommen werden. Und schließlich erwarten wir von der Landesregierung, dass der aktuelle Reformwille und die aktuelle Reformdebatte auch für eine Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen umgesetzt werden, indem sie die Forderung nach Abschaffung einer Mehrfachveranlagung beim Rundfunkbeitrag hier erheblich mit unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie möchten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf ein zukunftsorientiertes Fundament gestellt wird, seine Funktion, Finanzierung und öffentliche Akzeptanz langfristig gesichert werden, sollten diese Vorschläge bei der Umsetzung bzw. Fortschreibung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags und der uns weiterhin begleitenden Debatte um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unbedingt Berücksichtigung finden.
Und abschließend noch ein Wort zum in letzter Sekunde von der AfD eingereichten Entschließungsantrag, den wir gerade in der Begründung gehört haben:
Erstens: Ihr Antrag enthält keinerlei konkrete Vorschläge, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfähig und strukturell effizient und sparsam aufgestellt werden kann, abseits von Plattitüden, die immer wieder formuliert werden.
Zweitens: Mit Ihrer populistischen Forderung aus Punkt II Nr. 2 – der Abschaffung des Rundfunkbeitrags – erneuern Sie Ihre Forderung nach der Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und – wie Kollege Cotta ja gerade ausgeführt hat – mit dem Begriff „überdenken und eine gerechte Lösung finden“, meine Damen und Herren, entweder Sie machen einen konkreten Vorschlag oder Sie bleiben im Nebulösen,
was aber nach Ihrem Vorschlag, nämlich der vollständigen Abschaffung des Rundfunkbeitrags, jedweder Finanzierung Ihres Restantrags zuwiderlaufen würde. Damit ist Ihr restlicher Antrag, wenn man es in der Gesamtheit sieht, einfach nur ein blumiges Wolkenkonstrukt ohne konkrete Untersetzung. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.