Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, der Ausschuss Europa, Kultur und Medien hat das Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag mit einer positiven Beschlussempfehlung heute ins Plenum überwiesen. Ich durfte aus der Ausschussberatung berichten. Das Gesetz zielt darauf ab, so wie ich es in der ersten Beratung schon formuliert habe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu modernisieren und ihn besser auf die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters auszurichten. Die Zustimmung ist damit ein wichtiger Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln und ihn zu einem Instrument zu machen, das den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die Informationsgewinnung dient.
Die positive Entscheidung von Rot-Rot-Grün für das Gesetz basiert auf der tiefen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige Rolle bei der Förderung der Demokratie, so wie wir es heute Vormittag auch im Rahmen der
Debatte um den Thüringen-Monitor festgestellt haben, und damit auch im gesellschaftlichen Zusammenspiel weiterhin eine entscheidende Rolle einnehmen kann.
In einer Zeit, in der eine Unmenge von Medienangeboten nicht nur im Rahmen der Informationspolitik existiert, sondern sie auch dominiert, ist es wichtiger denn je, eine ausgewogene und objektive Berichterstattung sicherzustellen. Denn sie, die ausgewogene und objektive Berichterstattung, trägt dazu bei, dass eine informierte Öffentlichkeit geschaffen wird, die in der Lage ist, Falschinformationen selbst zu erkennen und eigene informative Entscheidungen zu treffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ich wiederhole mich – ist daher von unschätzbarem Wert für unsere Demokratie.
Damit er dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung …
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Ich habe hier mitgeklatscht. Also passen Sie entweder auf oder bleiben Sie ruhig!)
Ja, mit Blick auf meine Rede wäre ich interessiert, dass alle einigermaßen ruhig bleiben, aber ist okay.
Ich fange noch mal an. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung seiner Eigenständigkeit und Qualität insbesondere durch die Etablierung eines unabhängigen Kontrollgremiums, einer transparenten Finanzierung und der flexiblen Programmgestaltung bei der digitalen Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorhanden sein. Es sind nach unserer Auffassung die grundlegenden positiven unterstützenswerten Schwerpunkte des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags.
Aber, meine Damen und Herren, wir betonen an dieser Stelle auch, dass es bei der Unterzeichnung keinen Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Motto „weiter so“ gibt, denn nach wie vor gibt es wichtige Verbesserungspotenziale und wichtige Kritikpunkte, die wir in den Debatten immer wie
der betont haben, so zum Beispiel die Frage von Leitungs- und Gestaltungsstrukturen in den außerund übertariflichen Bereichen, zum Beispiel die Frage der hohen Gehälter der Intendanten oder eben auch der Moderationsgehälter. Zum letzten Punkt will ich gerade als sportinteressierter Mensch ausdrücklich hinzufügen, da gehen mir manche hohen Millionenbeträge bei dem teuren Einkauf von Sportrechten doch einen kleinen Schritt zu weit.
Darüber hinaus sehen wir zwar die mit dem vorliegenden Vertrag erfolgte Stärkung der Kontrollgremien positiv, fordern aber auch konkrete Maßnahmen für die Qualifikation und Weiterbildung der Gremienmitglieder, denn nur, wenn diese die notwendige Sachkompetenz haben und über diese verfügen, können sie auch eine größtmögliche Unabhängigkeit der Rundfunkräte gegenüber den Intendanzen sowie politischen und gesellschaftlichen Einflüssen ausüben und garantieren.
Auch braucht es einheitliche Regelungen zur Stärkung von Transparenz und Kontrolle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern im Allgemeinen. Hier sei mir gestattet, eine Erwartungshaltung gegenüber dem neuen Intendanten, was unseren Bereich beim MDR angeht, zu signalisieren. Einem Teil dieser notwendigen Änderungen wird in den aktuellen internen Debatten der Rundfunkanstalten und dem bereits anstehenden Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Rechnung getragen, aber längst nicht allen. Wir werden uns deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Trotz aller noch notwendigen Kritik halten wir es dennoch für unverzichtbar, den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. Wir sind uns bewusst, dass die Ablehnung des Vertrags nicht nur zu einer Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen würde, sondern den Anfang vom Ende des dualen Rundfunksystems in Deutschland darstellen würde und vielleicht ein Weg in Richtung amerikanische Verhältnisse beschritten würde. Ich ermutige daher alle Abgeordneten, das vorliegende Gesetz zu unterstützen und damit ein starkes Signal für die Unabhängigkeit und Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu setzen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler, „und ewig grüßt das Murmeltier“, so könnte das Motto dieses Tagesordnungspunktes auch lauten, denn wieder einmal müssen wir uns mit einem Änderungsstaatsvertrag in Sachen Rundfunk beschäftigen, heute mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Und schon bald wird wohl auch der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ins Haus stehen. Die rasche Abfolge von Änderungsstaatsverträgen zeigt, dass der gesamte Komplex des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Dauerbaustelle darstellt, was bei einer einsturzgefährdeten Konstruktion nicht anders zu erwarten ist. Einsturzgefährdet ist der Komplex des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil ihm schlichtweg die Legitimität fehlt. Immer mehr Bürger fragen sich angesichts immer neuer Skandale um Selbstbedienung, einseitige links-grüne Berichterstattung und schlechte Unterhaltung, ob dieser milliardenschwere Staatsfunk noch gerechtfertigt ist.
Worum geht es nun im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag? Da sollen zunächst einmal die Sender zur Nachhaltigkeit verpflichtet werden. Gegen Nachhaltigkeit ist wenig einzuwenden, doch man hat hier nicht weit genug gedacht. Es wäre nämlich gewiss ein Riesenfortschritt der Nachhaltigkeit gewesen, wenn man den gigantischen Rundfunkapparat insgesamt deutlich reduziert hätte. Das hätte mit Sicherheit eine Menge Energie gespart.
Es soll sodann eine Konzentration auf die Kernaufgaben erfolgen, Unterhaltung soll es jetzt nur noch geben, wenn sie dem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht. Auch das ist schön, vor allem schön nebulös, denn letztendlich kann man hierunter alles oder nichts verstehen, und in der Sache wird es wohl kaum etwas ändern.
Der wohl folgenreichste Punkt dürfte die Abschaffung der linearen Sendepflicht für den Kinderkanal, ARD alpha, One, Tagesschau24, Phoenix, ZDFinfo und ZDFneo bedeuten. Ja, das ist positiv, wenn die Existenz einiger Sender der ÖRR-Familie hinterfragt wird. Um es aber gleich einzuordnen: Niemand braucht Kanal One, niemand braucht zwei Nachrichtenkanäle, niemand braucht ARD alpha als Bildungskanal im linearen Sendebetrieb. Letztendlich müssen wir konstatieren: Die Überlegungen bezüglich dieser Sender sind richtig, gehen aber nicht
Weiterhin will man den Telemedienauftrag ändern, um angekaufte Filme und Serien 30 Tage in den Mediatheken präsentieren zu können. Das wird manche Konsumenten erfreuen, die ja immerhin auch kräftig zur Kasse gebeten werden. Doch die eigentlichen Strukturprobleme betrifft diese Änderung auch nicht.
Und als letzter Punkt: Es soll eine bessere Kontrolle durch Stärkung der Gremien erfolgen. Hierzu sei bemerkt: Solange die Zusammensetzung der Gremien in der Weise erfolgt, wie es derzeit der Fall ist, kann man die Gremien stärken, wie man will, eine unabhängige und vor allem nicht regierungshörige Kontrolle wird es dann nicht geben können. Um ernsthafte Reformen zu vollführen, muss man zunächst einmal die offensichtlichen Tatsachen zur Kenntnis nehmen, also die Tatsache, dass die Verwaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in großen Teilen gekennzeichnet ist durch ausufernde Gehaltszahlungen, horrende Pensionszahlungen, Korruption, Spesenrittertum, Miss- und Vetternwirtschaft. Das Programm wiederum ist viel zu teuer für die gebotene Qualität und wird dem Auftrag nicht gerecht. Die Kontrollgremien sind nach wie vor nicht staatsfern besetzt, im Gegenteil, sie sind regierungsnäher als jemals zuvor.
Der aktuelle Vertrag wird daran auch nichts ändern. Deshalb, meine Damen und Herren, muss über grundsätzliche Reformen nachgedacht werden. Das heißt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss deutlich reduziert und verschlankt werden, es muss klare und eben nicht nebulöse Leitlinien für das Programm geben. Der Ansatz der AfD-Fraktion lautet daher:
1. Keine halbherzigen und marginalen Reformversuche wie in diesem Vertrag, sondern eine grundlegende Neuausrichtung.
2. Die einseitige grün-linke Ausrichtung des ÖRR ist zu beenden. Es sollte zum Beispiel auch Moderatoren geben, die nicht die totalitären Politikvorstellungen einer Frau Neubauer teilen.
Journalistische Standards der kritischen Distanz und Sachlichkeit sind grundsätzlich einzuhalten. Ich kann Ihnen noch ein Beispiel sagen: Zum Beispiel
werden Klimaterroristen, Klimaaktivisten und verurteilte Linksextremisten auch anders bezeichnet. Ich möchte mich aber nicht weiter äußern zu diesem Kram.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nazis sind Nazis, habe ich gesagt! Sie können ja nicht mal ordentlich zuhören!)
3. Der aufgeblähte Apparat muss verkleinert werden und das zügig, Minischrittchen wie in diesem Vertrag helfen nicht weiter. Redundante Strukturen – man denke hier nur an die Doppelübertragung von Sportgroßereignissen oder das parallele Betreiben von Auslandsstudios – müssen abgebaut werden.
4. Der Aufbau einer Konkurrenz zu privaten Streaming-Anbietern entspricht nicht dem Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen und hat deshalb zu unterbleiben.
5. Kontrollgremien sind so zu besetzen, dass sie den Namen „Kontrollgremium“ auch verdienen. Dazu muss der Einfluss von Regierung massiv beschnitten werden.
6. Das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss klar definiert werden. Es muss vor allen Dingen um Bildung und sachliche Informationen gehen, reine Unterhaltung soll im Wesentlichen Sache der Privaten sein, die hier erfahrungsgemäß auch viel kostengünstiger produzieren können.
7. Mit der Schrumpfung hat eine grundsätzliche Reform der Finanzierung zu erfolgen. Durch die Presse geisterten bereits Gerüchte über eine Anhebung des Zwangsbeitrags auf 25 bis 30 Euro, so jedenfalls die feuchten Träume, die man bei der ARD hat. Dazu kann man nur eines sagen: Das System der Zwangsbeiträge gehört abgeschafft.
Im Übrigen erinnere ich daran, dass die britische BBC nicht mal die Hälfte des Budgets des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benötigt und dass man in Österreich wiederholt über eine Senkung des Rundfunkbeitrags nachdenkt. Die AfD-Fraktion ist überzeugt, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, so wie er sich inzwischen darstellt, überlebt hat. Was wir brauchen, ist nicht ein dritter oder vierter oder fünfter Medienänderungsstaatsvertrag,
sondern eine komplette Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dem von mir skizzierten Sinne. Der Entschließungsantrag der CDU ist natürlich reines Wahlkampfgetöse einer Partei, die bisher jede Erhöhung der Zwangsbeiträge mitgetragen hat, jede mögliche Reformchance bisher selbst blockiert hat und im Grunde selbst Teil des Rundfunksystems ist.