Protokoll der Sitzung vom 01.06.2023

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Im Se- mester!)

Trotzdem eine ganze Menge Geld.

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Sie haben gar keine Ahnung!)

Und was damit gemacht wird, kann man nachlesen zum Beispiel im Rechenschaftsbericht, zum Beispiel die Durchführung einer Fachschaftstagung auf der spanischen Insel Mallorca. Ich weiß jetzt nicht, ob es bei dieser Fachschaftstagung um das Thema „Klima“ ging, ich weiß auch nicht, wie hoch der CO2-Abdruck war. Jedenfalls kann das nicht im Sinne derjenigen sein, die als Zwangsmitglied dafür bezahlen müssen.

(Beifall AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen durch unseren Gesetzentwurf Folgendes: Wir wissen, dass die Studenten durch unseren Gesetzentwurf und durch die Annahme des Gesetzentwurfs mehr Geld in ihrer Tasche hätten. Wir wissen, dass es weniger Bevormundung an den Hochschulen gibt. Und wir wissen, dass dadurch eine echte Belebung des demokratischen Wettbewerbs an der Hochschule wiederzuerlangen wäre. Die Vorteile unseres Gesetzentwurfs liegen klar auf der Hand.

Meine Damen und Herren, es ist Zeit, auch bei dieser Frage der verfassten Studierendenschaften oder der verfassten Studentenschaften ausgetretene Pfade zu verlassen. Wir hätten endlich wieder ein echtes Bemühen und eine finanzielle Freiheit durch freiwillige Zusammenschlüsse. Genau deswegen sollten wir das auch annehmen, weil wir diesen jungen Leuten durchaus zutrauen sollten, dass, wenn diese Zwangsmitgliedschaft wegfällt, sie sich freiwillig auch um ihre Hochschule bemühen. Wir jedenfalls haben dieses Zutrauen in die eigenen

jungen Leute. Darum: Mit unserem Vorschlag wären die Hochschulen wieder freier, sie wären demokratischer und es würde die politische Polarisierung verringern. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Danke. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, liebe Gäste, die Kennerinnen unter uns haben vielleicht in diesem Tagesordnungspunkt ein gewisses Déjà-vu. „Die verfassten ‚Studierendenschaften‘ überschreiten schließlich permanent ihr hochschulpolitisches Mandat und betreiben mithilfe der Zwangsbeiträge der Studenten einseitig politisch linke und linksextreme Politik.“ So lesen wir es im vorliegenden Gesetzentwurf der AfD. Nach bald sieben Jahren kommt die AfD wieder mit der Abschaffung der verfassten Studierendenschaft um die Ecke. Bereits im Mai 2016 hat die AfD einen Entwurf ins Plenum gebracht. Willkommen in der Recyclingwirtschaft!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dann war sechs Jahre lang Ruhe. Wir haben in der Zwischenzeit mit den Statusgruppen der Hochschulen ein neues Hochschulgesetz geschaffen. In langen und umfassenden Dialogforen wurden die Problemlagen der Thüringer Hochschulen erörtert und angegangen. Die verfasste Studierendenschaft war in keinem – und ich wiederhole das gern noch einmal –, in keinem der Dialogforen als Problemfeld angebracht worden. Heute lesen wir hier den neuen Entwurf. Nach sechs Jahren wird mal ein neuer Versuch unternommen. Und statt dem globalen Austritt von damals bauen Sie auf Vereinzelung und versuchen, Studentenverbindungen einen neuen Stellenwert zu geben. Die Nähe Ihrer Partei zu der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft „Germania“ ist gegeben. Hier gibt es nun den billigen Versuch, die Burschenschaftler als Element demokratischer Meinungsbildung an den Hochschulen zu etablieren. Sie wollen Vereinigungen, die gepflegten Kontakt mit Rechtsextremisten wie der „Identitären Bewegung“ und „Ein Prozent“ halten, eine bessere Plattform bieten und diskreditieren das aktuelle Engagement der Studierenden. Dem liegt Ihr tiefes Misstrauen in bestehende Studierendenorganisationen zugrunde. Sie zeigen es sehr eindrücklich in Ihrer jüngst

(Abg. Aust)

gestellten Kleinen Anfrage zu Veranstaltungen der verfassten Studierendenschaft. Der Versuch erwies sich wieder einmal als Totalausfall. Die Antworten zeigen, dass die Studierenden maßgeblich zur Ausgestaltung des Hochschullebens und zur Steigerung des Hochschulstandorts beitragen.

Sie haben allerdings ein anderes Anliegen. In der Begründung zeichnet Ihr Gesetzentwurf ein wahnwitziges Bild: „Studenten berichten von einer Atmosphäre des Meinungsdrucks und der Angst,“ und an allem soll die verfasste Studierendenschaft schuld sein. Das ist insoweit realitätsfern, als der Blick in die anderen Länder zeigt, dass ein Abweichen vom Modell der verfassten Studierendenschaft die Ausnahme bleibt. In jüngster Vergangenheit sind Bundesländer in dieses System zurückgekehrt und haben es nicht abgeschafft, wie Sie es vorhaben. Bereits im Jahr 1998 weist ein Artikel aus „Diskus: Frankfurter StudentInnen-Zeitschrift“ im Heft 4 darauf hin, dass die verfasste Studierendenschaft von Kräften mundtot gemacht werden soll. Der Versuch wurde nachweislich von rechtsextremen Kräften betrieben – seit 24 Jahren die gleiche Masche. Dem kann und dem werden wir nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum von der Gruppe der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen lieben Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream vielleicht oder auch vereinzelt hier auf der Tribüne, Herr Aust hat an einer Stelle recht, man muss keine verfasste Studierendenschaft haben. Aber man kann es wollen. Wir als Freie Demokraten wollen, dass Studierende sich an der Hochschulpolitik beteiligen und daran mitwirken.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir wollen aber auch, dass die Finanzen gut geführt werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Thüringer Rechnungshof bereits seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, darauf hinweist, dass die Verwendung der Mittel durch die Gremien der Studierendenschaft nicht unter wirtschaftlichen Kriterien und auch nicht entsprechend der gesetzlich verbrieften Aufgaben erfolgt. Wir reden immerhin für Gesamtthüringen über ungefähr 650.000 Euro im Semester. Kritisiert wurde, dass die Beiträge

teilweise für Maßnahmen ausgegeben wurden, die nicht mehr dem hochschulpolitischen Mandat entsprechen, es wurden teilweise Aufgaben in Dopplung wahrgenommen, die normalerweise das Studentenwerk übernimmt, dass sehr unwirtschaftlich mit Geldern umgegangen wurde, die für Vergnügungsveranstaltungen ausgegeben wurden und dass vor allem keine Wirtschaftsplanung rechtzeitig oder überhaupt regelmäßig und auch keine Jahresabschlüsse vorgelegt wurden.

Nun ist es so, da hat Herr Schaft recht, die Gremien, die an der Hochschule funktionieren, wechseln erstens regelmäßig und werden zweitens ehrenamtlich von den Studierenden neben ihrem Studium gemacht. Diese Forderungen, die der Rechnungshof aufmacht, werden nicht nur vom Rechnungshof diskutiert, sondern auch in den Studierendengremien diskutiert. Ich weiß das von einzelnen Hochschulgremien, die sich dann meistens nicht durchsetzen. Da könnte helfen, wenn sich die Wahlbeteiligung der Studierenden etwas anpassen würde, dann könnten vielleicht auch diejenigen, die möglicherweise BWL studieren, an der Stelle selber mitwirken. Nichtsdestotrotz sind das schon Forderungen und Mahnungen, die vom Rechnungshof aufgemacht werden, die wir ernst nehmen müssen, zumal der Rechnungshof nicht nur die Handhabung der Studierenden aufweist, sondern auch sagt, dass das Ministerium hier als Dienstaufsicht und auch die Hochschulleitung – sage ich mal – in der Pflicht sind, den Studierenden an der Stelle unter die Arme zu greifen. Das ist bisher nicht passiert. Was der Rechnungshof aber mit Sicherheit nicht bezwecken wollte, war, dass man die verfasste Studierendenschaft abschafft,

(Beifall Gruppe der FDP)

denn die Mitwirkung der Studierenden in den Gremien der Hochschulen ist nicht nur aus unserer Sicht – das haben wir gerade gehört – essenziell für das Funktionieren und auch für die Entwicklungsfähigkeit der Hochschule. Natürlich ist die Wahlbeteiligung nicht so, wie man die sich möglicherweise wünschen könnte, aber das sagen wir ja über Bundestageswahlen auch. Da hilft es nur, immer mal wieder daran zu erinnern, dass das Mitwirken in der Studierendenschaft und im Studentenrat durchaus dabei helfen könnte, die Hochschule mitzugestalten. Insofern hier der Aufruf an alle, die als Studenten an den Hochschulen sind: Bitte macht einfach mit,

(Beifall Gruppe der FDP)

dann erübrigt sich vielleicht auch die Diskussion nach politischen Ausrichtungen, weil dann die Repräsentanz anders gegeben ist.

(Abg. Müller)

Die Debatte grundsätzlich darüber, ob uns der Bericht des Rechnungshofs Hausaufgaben mit auf den Weg gibt, ist durchaus sinnvoll, der AfD-Gesetzentwurf überhaupt gar nicht, schon allein deswegen, weil die Begründung, mit der er daherkommt, einfach hanebüchen ist, selbst wenn Sie tatsächlich die finanzielle Entlastung als einziges Argument für die Studenten nehmen – und es sind nicht 8 Euro im Monat, sondern es sind 8 Euro im Semester, also 16 Euro im Jahr. Ihr Vorschlag ist ja, die Aufgaben, die dann von der Studierendenschaft nicht übernommen werden können, dem Studentenwerk zu geben. Das ist eine super Idee, denn die machen das mit Sicherheit nicht ehrenamtlich, sondern da muss Personal eingestellt werden und dann sind wir – glaube ich – nicht mehr bei 16 Euro im Jahr.

Das zweite Thema „politisches Klima“ ist hier auch schon öfter angesprochen worden, dazu kann ich auch nur sagen: Man kann sich einfach beteiligen, so wie an der Hochschule Nordhausen. Der Studierendenrat wird dort – glaube ich – von der liberalen Hochschulgruppe geführt. Die sind jetzt nicht so links, soweit ich weiß.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die Abschaffung der verfassten Studierendenschaft ist für uns keine Option, den Forderungen des Rechnungshofs nach rechtssicheren Studentengremien nachzugeben, ist es aber eindeutig. Es gibt deutlich bessere Wege, die Struktur zu ändern und auch die Beteiligung in den Gremien zu erhöhen wie auch die Arbeit der Studierenden hier zu unterstützen. Wir möchten den Gesetzentwurf der AfD nicht weiter diskutieren, weder hier, noch im Ausschuss. Wir fordern aber bei der Landesregierung ein …

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Feige!)

Das hat mit feige nichts zu tun. Wir sind anderer Meinung. –

Wir fordern aber ein, dass die Landesregierung die liegengebliebenen Aufgaben wirklich angeht. Ich nehme den Kollegen Schaft beim Wort, dass das in Arbeit ist, aber wir sollten da erstens die Studenten unterstützen und zweitens dafür sorgen, dass die Beiträge nicht einfach so zum Fenster rausgeworfen werden. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Dann erhält für die Landesregierung das Ministerium für Wirt

schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft das Wort. Bitte, Herr Staatssekretär Feller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns heute mit dem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zu befassen. Mit dem Entwurf beabsichtigt die Fraktion der AfD – ich zitiere – „die Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen“ durch Abschaffung der verfassten Studierendenschaft zu erreichen. Die Vertretung der Interessen der Studierenden soll nach Vorstellung der Fraktion der AfD durch die Möglichkeit, sich auf privatrechtlicher Basis freiwillig zu Studentenvereinigungen zusammenzuschließen, ersetzt werden.

Da, lieber Herr Aust, habe ich mich wirklich gefragt, an wen Sie da denken. Und der Kollege Müller hat schon Hinweise dazu gegeben. Im Gesetzentwurf schreiben Sie ja durchgängig von „Gruppe der Studenten“ und da Frauen in Burschenschaften selten vertreten sind, deutet das ja wohl darauf hin, dass Sie sich vorstellen, dass Burschenschaften künftig die Interessen der Studierenden vertreten sollen. Nicht nur, aber auch aus diesem Grund lehnen wir natürlich dieses Anliegen ab.

Richtig ist, dass es sich nach Maßgabe des Thüringer Hochschulgesetzes bei der verfassten Studierendenschaft mit Beitragspflicht um eine zwingende Mitgliedschaft aller an einer Thüringer Hochschule immatrikulierten Studierenden handelt. Sie ist rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht auf Selbstverwaltung und untersteht der Rechtsaufsicht der jeweiligen Präsidenten der Hochschule. Ihre Aufgaben sind im Thüringer Hochschulgesetz geregelt und spiegeln die Interessen aller Studierenden in ihrer gesamten Breite wider. Die Studierendenschaften nehmen diese Aufgaben nach dem Gesetz in verantwortungsvoller und aus meiner Sicht sehr guter Weise wahr.

Gerade diese gesicherte und inhaltlich geregelte Rechtsstellung verschafft der Studierendenschaft mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern und ihrem Organ einen festen Platz in der Hochschulstruktur. Durch die aus den Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen gebildete Konferenz Thüringer Studierendenschaften ist überdies die Vertretung der Belange der Studierenden in allen staatlichen Hochschulen in Thüringen gegenüber dem Ministerium und ihre Beteiligung an Regelungen, die die Studierenden betreffen, sichergestellt.

(Abg. Baum)

Ich kann auch nur noch mal daran erinnern, dass wir in der Coronazeit tatsächlich mit der KTS sehr, sehr intensiv die verschiedenen Maßnahmen beraten haben. Aber auch in einem Prozess, der seit eineinhalb Jahren läuft, wo es um die Ausgestaltung der Thüringer Hochschulstruktur 2030 geht, arbeitet die KTS wirklich interessiert mit und vertritt auch dort die Interessen der Studierenden in sehr guter Weise.

All dies kann eine freiwillige Vereinigung der Studierendenschaften oder wie es der Gesetzentwurf sagt, eine Gruppe der Studenten nicht gewährleisten. Vielmehr besteht die Gefahr, dass einerseits viele Studierende sich nicht organisieren oder andererseits die Gruppen, die sich zu Vereinigungen zusammenschließen, nur ihre eigenen gruppenspezifischen Interessen vertreten und damit die Interessen aller Studierenden nicht mehr umfassend vertreten werden.

Aus den genannten Gründen ergibt sich auch die Rechtfertigung der verfassten Studierendenschaft. Einen Verstoß gegen das grundsätzlich bestehende Recht auf Vereinigungsfreiheit in Form der negativen Vereinigungsfreiheit vermag ich im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu erkennen. So haben nämlich – darauf haben andere schon hingewiesen – sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht die verfassten Studierendenschaften wegen ihren Aufgaben und Zielen als verfassungsgemäße Zwangsverbände anerkannt.

Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass ich eine Vorbemerkung des Gesetzentwurfs, nämlich die Unterstellung, dass die verfassten Studierendenschaften – ich zitiere – „einseitig politisch linke und linksextreme Politik“ mit Hilfe von Zwangsbeiträgen betrieben, natürlich namens der Landesregierung als völlig haltlos zurückweise. Es mag sein, dass die Wahlergebnisse zu den Studierendenschaften nicht dem entsprechen, was sich die AfD da vorstellt, aber das begründet selbstverständlich nicht, sie abzuschaffen.

Jetzt möchte ich gerne auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs eingehen. Gerade wurde auch schon gesagt und dem möchte ich auch widersprechen, dass da liegen gebliebene Aufgaben bei der Landesregierung seien. Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2021 tatsächlich auf Mängel bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaften und ihrer Organe, insbesondere bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung und anderen Themen, hingewiesen. In der Konsequenz hat mein Ministerium als das fachlich zuständige – nicht etwa als das Ministerium, das die Dienst

aufsicht hat, sondern als das fachlich zuständige Haus – selbstverständlich auf die Hinweise des Landesrechnungshofs reagiert. So wurden die Präsidenten der Hochschulen aufgefordert, im Rahmen der ihnen obliegenden Rechtsaufsicht über die Studierendenschaften, die Studierendenräte und deren Studierendenkonvent sowie deren Organe und Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie auch in rechtlicher Hinsicht, intensiver zu beraten und zu unterstützen. Mein Haus lässt sich über die Einhaltung der Vorgaben der Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung, welche die aufgabenmäßige Verwendung der Mittel umfasst, laufend berichten. Das Studierendenwerk wurde gebeten, sich mit den Studierendenschaften zwecks der Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen abzustimmen. Auch durch die Stellungnahmen der Studierendenräte selber und des Studierendenkonvents war überdies erkennbar, dass auch diese durch die Feststellung des Thüringer Rechnungshofs sensibilisiert wurden und zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zukünftig noch verantwortungsvoller wahrnehmen.

Das ist nach meiner Auffassung der einzig richtige Weg. Wenn es in der Praxis bei einer sinnvollen und wichtigen Institution wie der verfassten Studierendenschaft zu einzelnen Mängeln kommt, dann muss die Lösung in der Beseitigung der Mängel und nicht in der Abschaffung der Institution liegen. Im Ergebnis und aus diesen Gründen lehnt die Landesregierung den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)