Protokoll der Sitzung vom 01.06.2023

Die Frage nehme ich gerne mit und werde sie in Abstimmung mit den zuständigen Referaten der Landesregierung schriftlich beantworten.

Ich hätte noch eine zweite Nachfrage, wenn ich darf, Herr Präsident.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sie hatten bei der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, Frau Staatssekretärin, dass bei einem berechtigten Interesse Einsicht genommen werden kann. Können Sie noch mal konkreter beschreiben, wie dieses berechtigte Interesse zu verstehen ist, auf welcher Grundlage man in diesen von Ihnen genannten Einrichtungen Einsicht erbitten kann und Abschriften vorgenommen werden dürfen?

Auch die Frage würde ich gern schriftlich beantworten.

Gut. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen somit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/8017.

Wo Familie ist, da ist Zukunft

Gerade in einem Bundesland, welches deutlich stärker und intensiver vom demografischen Wandel betroffen ist, wie Thüringen, nimmt die Förderung von Familien eine herausragende Stellung ein. In den letzten Jahren war jedoch festzustellen, dass die Bewilligung von Mitteln nicht im I. Quartal erfolgte. Dies macht es den Trägern in der Familienhilfe schwer, Projekte und Initiativen plangemäß umzusetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erhielten die Träger für die Maßnahmen der überörtlichen Familienförderung in Thüringen 2013 bis 2023 jeweils einen Bescheid über die Bewilligung der beantragten Mittel?

2. Welche Bearbeitungszeit hatten Anträge im Bereich der überörtlichen Familienförderung in den Jahren 2013 bis 2023 durchschnittlich?

3. Wurden bereits alle Anträge im Bereich der überörtlichen Familienförderung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bearbeitet?

4. Wann ist mit dem Start des Sonderprogramms Familienurlaub zu rechnen?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Aber ich sehe Herrn Staatssekretär. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Förderung von Maßnahmen der überörtlichen Familienförderung in Thüringen erfolgte in den Jahren 2013 bis 2018 in Zuständigkeit der Stiftung FamilienSinn. Eine detaillierte Antwort

zu den jeweiligen Bewilligungszeitpunkten ist aufgrund des umfangreichen Förderzeitraums sowie der Kürze der Antwortfrist nicht leistbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die jeweiligen Maßnahmenträger nach einem angemessenen Bearbeitungszeitraum die Bewilligungsbescheide erhalten haben. Seit 2019 erfolgte die Antragsbearbeitung durch die GFAW bzw. seit 2023 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde. Im Schnitt erhielten die Antragsteller in den Jahren 2019 bis 2023 nach 140 Tagen ihren Bescheid. Jeder antragstellende Träger hat zudem die Möglichkeit, zu Jahresbeginn eine entsprechende Abschlagszahlung zu beantragen. Dies wird von den Trägern regelmäßig genutzt.

Zu Frage 2: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt wurde, liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Thüringer Landesverwaltungsamts in den Jahren 2019 bis 2023 für Anträge der überregionalen Familienförderung bei 140 Tagen. Die Bewilligungsbehörde ist bestrebt, die eingehenden Anträge stets zeitnah zu bearbeiten. Verzögerungen der Bearbeitung entstehen insbesondere, wenn Antragsformulare nicht vollständig abgegeben wurden oder die entsprechenden Kosten und Finanzierungspläne nicht durch begründende Unterlagen nachvollziehbar unterlegt werden und somit Nachforderungen notwendig sind.

Zu Frage 3: Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts sind die Anträge aus den Jahren vor 2023 alle bearbeitet worden. Die Bearbeitung der Anträge in dem Bereich der überörtlichen Familienförderung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde des Landesverwaltungsamts. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 39 Anträge eingereicht, 25 Bescheide wurden bis zum 30.05.2023 bereits erlassen. Davon wurden 19 Anträge abschließend beschieden, fünf Abschläge wurden bewilligt und es erging ein Ablehnungsbescheid, dies für ein Projekt, das fachlich nicht dem Zuschnitt der überregionalen Familienförderung entsprach. Bei den noch nicht bewilligten Projekten sind weitere und ergänzende Zuarbeiten durch die Antragsteller erforderlich. Diese wurden darüber informiert, dass Nachreichungen erforderlich sind.

Zu Frage 4: Das Anhörungsverfahren zum Entwurf der Richtlinie zum Sonderprogramm Familienurlaub konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Es wird angestrebt, dass das Programm mit dem Beginn der Sommerferien in Thüringen starten kann.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp. Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete.

Ich habe zwei. Zusammenfassend zur ersten Frage noch mal die konkrete Nachfrage: Ist die Bescheidung bzw. Bearbeitung im Haushaltsjahr 2023 später als in den Vorjahren erfolgt oder ist das, so wie es jetzt läuft, normal oder ist es halt später als üblich?

Und kann ich gleich meine zweite Frage anschließen? Dann würde ich gleich die zweite Frage stellen: Wurden aufgrund der bisher nicht bewilligten Mittel in diesem Jahr bereits Veranstaltungen abgesagt bzw. konnten nicht stattfinden?

Bitte gestatten Sie, dass ich beide Fragen mitnehme und Sie schriftlich Bescheid bekommen. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch den Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/8018. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Seit Anfang September des Jahres 2022 wird das Friedrichgymnasium in Altenburg nun kommissarisch durch den stellvertretenden Schulleiter geführt. Diese Situation ist für die Lehrkräfte, den stellvertretenden Schulleiter, die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler nicht tragbar. Mit Blick auf die Einschulungen für das Schuljahr 2023/2024 führen diese personellen Engpässe unter Umständen dazu, dass Eltern zögern, ihre Kinder am Friedrichgymnasium anzumelden.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Liegt ein konkreter Zeitpunkt für die Neubesetzung, unter Angabe der Gründe, die zu den langwierigen Verzögerungen geführt haben, des Schulleiters des Friedrichgymnasiums Altenburg vor?

2. Wie ist der aktuelle Stand der Neubesetzung unter Berücksichtigung eines etwaigen Zeitplans der Landesregierung?

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht die Landesregierung, eventuelle Reputationsschäden für die Schule zu vermeiden?

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

4. Welche konkreten Maßnahmen etwa in Form von Unterstützung, Entlastung oder einer entsprechenden Entlohnung für das zusätzliche Engagement der stärker belasteten Lehrkräfte wurden durch die Landesregierung in die Wege geleitet bzw. sind beabsichtigt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es liegt noch kein konkreter Zeitpunkt für die Neubesetzung vor. Nachdem die Schulleitungsstelle ausgeschrieben war, bat der Landrat des Altenburger Lands als Schulträger, die Schulleitungsbesetzung auszusetzen, bis eine Klärung hinsichtlich der Genehmigung des Schulnetzplans erfolgt sei. Die Schulnetzplanung betraf neben dem Friedrichgymnasium in Altenburg auch das Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium in Meuselwitz. Der Schulnetzplan wurde mittlerweile bis 2025 verlängert und beide Gymnasien bestehen fort. Nachdem es keinen Zurückstellungsgrund der Ausschreibung aufgrund der ungeklärten Schulnetzfrage mehr gab, wurden Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber bei dem Schulamt Ostthüringen angefordert. Da zu diesem Zeitpunkt von den Bewerberinnen und Bewerbern keine aktuellen dienstlichen Beurteilungen vorlagen, mussten diese erstellt werden. Unmittelbar nach Übermittlung der Anlassbeurteilung an das TMBJS wurde ein Auswahlvermerk erstellt.

Zu Frage 2: Noch bevor das Ergebnis der Auswahl umgesetzt werden konnte, legte einer der beiden Bewerberinnen bzw. Bewerber Widerspruch gegen die Beurteilung ein. Da die Beurteilung der Auswahl zugrunde gelegt wird, kann das Besetzungsverfahren erst fortgeführt werden, wenn der Widerspruch rechtskräftig beschieden ist. Selbstverständlich besteht das Bemühen, das Verfahren so schnell wie möglich fortzusetzen, jedoch sind im Hinblick auf die Begründung des Widerspruchs Erkundigungen einzuholen, um sachgerecht entscheiden zu können. Soweit der oder die Betroffene mit der Beurteilung auch nach dem Widerspruchsverfahren nicht einverstanden ist, steht der Klageweg offen. Die Dauer des Verfahrens ist wegen dieser Unwägbarkeit nicht abschätzbar.

Zu Frage 3: Aktuell sind dem TMBJS keine Nachteile für das Friedrichgymnasium in Altenburg bekannt. Es ist auch nicht erkennbar, woraus bei vernünftiger Bewertung der Gründe ein Reputationsschaden für die Schule entstehen sollte. Im Gegenteil, es ist gut für die Reputation einer Schule, wenn die Auswahl und Ernennung einer Schulleitung im Ergebnis einer Bestenauslese nach Artikel 33 Grundgesetz erfolgt. Die Schule wird durch die amtierende Schulleitung geleitet und durch das Schulamt, welches sich mit der amtierenden Schulleitung abstimmt, unterstützt. Der Schulamtsreferent vom Schulamt ist dazu im ständigen Dialog mit der Schulleitung des Friedrichgymnasiums.

Zu Frage 4: Alle Schulen erhalten je nach Zahl der Schülerinnen und Schüler zusätzliche Lehrerwochenstunden unter anderem für die Schulleitungsaufgaben im Rahmen der Schulpauschale. In der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Organisation des Schuljahres sind jeweils die Anzahl der Anrechnungsstunden für Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitungsaufgaben übernehmen, geregelt. Über die konkrete personenbezogene Verteilung dieser Anrechnungsstunden wird vor Ort entschieden. Durch diese Anrechnungsstunden werden die Schulleitungsmitglieder von ihrer Unterrichtsverpflichtung teilweise entlastet. Eine gegebenenfalls höhere Vergütung bei Übernahme von Schulleitungsaufgaben ergibt sich im konkreten Fall aus den tarifrechtlichen Bestimmungen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Sie hatten die Frage 4 beantwortet. Zu Ihrer Antwort auf Frage 3 nur so viel: Ich bin natürlich ein großer Freund der Bestenauslese und freue mich, dass sich die Landesregierung hier an dieser Stelle auch dazu bekennt. Ich denke, an der Stelle sind wir uns doch sehr einig.

Ich will nur eine Nachfrage stellen: Sie hatten sehr ausführlich dargelegt, dass es aufgrund dieser einen Beurteilung, dieses einen Widerspruchs gegen die Beurteilung zu dieser Verzögerung kommt. Mir fehlen da jetzt die Erfahrungswerte, die können Sie durch Ihr Haus aber vielleicht gewährleisten. Mich würde interessieren: Was könnte man jetzt auf dieser Grundlage erwarten, wie lange die Besetzung des Direktorenpostens jetzt noch dauert

auf Grundlage bisheriger Erfahrungen mit anderen Abläufen, die so ähnlich waren? Wenn also jemand Widerspruch gegen eine Beurteilung eingelegt hat und jetzt das alles das Verfahren so durchlaufen würde, welche Verzögerung müsste man durchschnittlich theoretisch erwarten? Ich weiß, ich führe Sie da jetzt ins Spekulative hinein, aber damit man mal ein Bauchgefühl dafür bekommt, weil ich da jetzt gar keine Vorstellung habe.

Sie führen mich tatsächlich ins Spekulative. Aber ein reiner Widerspruch gegen die Beurteilung kann innerhalb einiger Monate entschieden werden. Allerdings, wenn sozusagen dann erneut der Klageweg beschritten wird, dann kann es auch zwei Jahre dauern, wenn wir Pech haben.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Hoffmann, in der Drucksache 7/8019. Bitte, Frau Abgeordnete.

Danke, Herr Präsident.

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger – Anträge aus Thüringen

Seit Anfang Mai können Betroffene verschiedener Länder über ein Antragsportal Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe, wie Heizöl oder Holz, beantragen.

Ich frage die Landesregierung: