Landesregierung: Man könne nur über die geförderten ausgebauten Gebiete reden, man wüsste aber nicht, wie viel Kapazität man hat. Da frage ich mich natürlich, wenn ich auf der einen Seite die Kapazitäten nicht kenne, wie ich denn auf der anderen Seite eine Entwicklung herbeiführen will.
Nun waren an der Beantwortung sicher verschiedene Ministerien und andere Behörden beteiligt. Ein immer befriedigendes Ergebnis an Erkenntnissen hat es dennoch nicht gebracht. Ich will Ihnen auch hier Beispiele nennen. Frage 66 lautet – ich lasse die Klammerzusätze mal weg –: Wie viele der Naturschutzflächen aller Kategorien sind landbzw. forstwirtschaftlich oder durch Binnenfischerei bewirtschaftet? Wie viel davon als Dauergrünland und wie viel als Ackerfläche? Antwort: „Die nachgefragten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.“ Nun ja, werte Kolleginnen und Kollegen, das sollte man in einer Landesregierung eigentlich wissen. Weiß man auch, aber eben nicht an jeder entscheidungserheblichen Stelle der gleichen Landesregierung. Vielleicht wollte aber auch die damalige Umweltministerium Siegesmund im Februar 2021 – übrigens herzliche Grüße von dieser Stelle aus in die Auszeit, die sie gerade nimmt – ihr Herrschaftswissen nicht mit Frau Kollegin Karawanskij teilen. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Gottweiss in der Drucksache 7/2694 jedenfalls – dort geht es um die Bewirtschaftung von landwirtschaftlicher Fläche in Schutzgebieten, also um genau das, was bei der Großen Anfrage der Landesregierung unbekannt ist – wird sehr detailliert darüber Auskunft gegeben, wie hoch der jeweilige flächenmäßige Anteil von Acker und Grünland in Schutzgebieten aller Art und sogar gegliedert nach Landkreisen ist. Also, das verwundert schon und legt den Schluss nahe: Was ich nicht kenne, brauche ich auch nicht zu schützen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zurück zum Kern der Frage: Nach ihrem Titel geht es um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche. Nun frage ich mich, warum nicht eine einzige Frage ausdrücklich darauf abzielt. Warum formulieren Sie in Ihrer Großer Anfrage die wichtige im Titel gegebene Frage direkt: Wie viel Agrarfläche ist seit 1990 verloren gegangen? Mit den Fragen 1 und 2 sollten ja wohl wenigstens die Veränderungen dargestellt werden. Danach ist das Grünland in Thüringen seit 2005 um 27 Hektar angestiegen. Das erscheint mir allerdings fraglich. Des Weiteren wird in Frage 2 erklärt, für die Daten von vor 20 Jahren wurde ersatzweise das Jahr 2005 angegeben. Die Daten von vor 30 Jahren sind nicht verfügbar. Nun könnte man das ja durchaus für möglich halten, dass Zahlen von 1993 eben nicht vorliegen, vielleicht auch,
weil sie seinerzeit noch nicht erhoben wurden. Aber schaut man in den Thüringer Agrarstrukturbericht vom März 2021 aus dem gleichen Haus, das die Große Anfrage federführend beantwortet hat, findet man auf Seite 23 genau jene Zahlen für die landwirtschaftlich genutzte Fläche, aufgeteilt in Acker und Grünland, und zwar seit 1992, von denen man bei der Großen Anfrage meint, sie lägen nicht vor – schon ein bisschen verrückt.
Nicht allein wegen solcher Unschärfen, vielmehr wegen der durchaus interessanten Antworten auf die anderen vielen Fragen, die sich auf andere als landwirtschaftliche Flächen beziehen, sollten wir die Große Anfrage im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten weiterberaten. Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, heute geht es um nicht erneuerbare Ressourcen. Nein, diesmal, Herr Malsch, geht es nicht um Öl, Gas, Kohle oder Uran, sondern um den begrenzten Raum, denn die seit Jahrtausenden kultivierten Landschaften auch in Thüringen wachsen in der Regel nicht nach. Die Entwicklung von Verkehrs-, Gewerbe- und vor allem Siedlungsfläche ist der Motor für den Wandel von Natur- und Kulturlandschaften in eine versiegelte Nutzung. Dass wir immer mehr Fläche benötigen, ist bekannt. Auch bekannt ist die Erkenntnis, dass durch die Neuinanspruchnahme vorwiegend landwirtschaftlicher Flächen diese ohne einen vergleichbaren Ausgleich eben verloren gehen. Gleichwohl brauchen wir umfassende Erkenntnisse zum aktuellen Flächenverbrauch in Thüringen, um die richtige Abwägung zwischen Verlust von Natur und Agrarfläche einerseits und dem stetig wachsenden Flächenbedarf unserer Gesellschaft andererseits treffen zu können. Diese Große Anfrage soll genau dazu dienen.
Ich möchte Ihnen, Herr Staatssekretär, stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung an dieser Stelle ausdrücklich für die umfassende Beantwortung danken. Hier steckt viel Arbeit drin und erstmalig gibt es einen solchen thüringenweiten Überblick. Neben der Zusammenfassung der Erkenntnisse zu den konkreten Ver
lusten lag der Fokus auf Handlungsoptionen, die praxistauglich sind und konkret aufzeigen, wo Flächenpotenziale bestehen. So können wir schneller und zielgerichteter handeln als bisher. Dabei geht es meiner Fraktion nicht um den Ausschluss der Nutzung, vielmehr braucht es eine Schärfung und Modernisierung der Instrumente des Flächenmanagements und der Flächenkompensation.
In der Praxis sehe ich hier mindestens drei zentrale Handlungsfelder. Erstens: Die flächenschonende Planung ist eine kompakte Bauform, die Bauen auf bestehenden Siedlungsflächen zum Ziel hat. Hier können wir im Rahmen der Raumordnung, Landes-, Regional- und kommunalen Planung steuernd tätig werden. Der Anteil der versiegelten Fläche an der Gesamtfläche Thüringens beträgt bisher rund 5 Prozent.
Zweitens – die Reaktivierung von nicht mehr genutzten Flächen: Hier hat die LEG, also unsere Landesentwicklungsgesellschaft, mit einem umfangreichen Brachflächenkataster bereits über 1.000 potenzielle Flächen ermittelt. Einher mit der Erfassung dieser Flächen ging auch die Gegenüberstellung von Istnutzung zum Vergleich zur Sollnutzung in den Flächennutzungsplänen. 2020 lagen demnach 5,2 Prozent der für Wohnbebauung geplanten Flächen brach. Bei gewerblichen Flächen waren es fast ein Drittel der ausgewiesenen Flächen. Neben der Ermittlung der Eigentümerstruktur dieser Flächen sind es zunehmend vorhandene Altlasten, die eine Hürde für eine zukünftige Nutzung darstellen. Allein im Thüringer Altlasteninformationssystem sind 11.600 Verdachtsflächen erfasst. Eine Sanierung solcher belasteten Brachen erfolgt in der Regel in zwei Stufen. Im ersten Schritt wird per Gutachten der Iststand ermittelt. Die hier anfallenden Kosten, die auch durch das Land finanziert werden können, sind in der Regel für den Eigentümer gut handhabbar. Die Fördermittel aus dem Landeshaushalt decken hier in der Regel auch den Bedarf.
Die zweite Stufe ist die Sanierung dieser Fläche. Hier sind erhebliche Mittel aufzubringen, da meist eine punkt- oder flächenhafte Kontaminierung bis einige Meter Tiefe vorhanden ist. Eine ausreichende Mittelbereitstellung für die Sanierung von Altlasten braucht meiner Meinung nach mehr Rückendeckung auch durch uns als Haushaltsgesetzgeber. Nur so können wir Kommunen und Privatentwickler unterstützen, Altlastenflächen zu sanieren und Vorhaben auf den Weg zu bringen, die keine neuen Flächen in Anspruch nehmen.
Drittens ist das der zeitnahe und zielgerichtete Ausgleich von Flächeninanspruchnahme durch Kompensation. Dabei ist in der Vergangenheit zu oft
selbst die landwirtschaftliche Fläche für den Ausgleich noch zusätzlich in Anspruch genommen worden. Ich will, dass Flächenkompensation verstärkt durch Flächenrecycling möglich wird. Ein in den letzten Jahren aufgebautes Werkzeug der Kompensation ist das Flächenmanagementtool des Freistaats. Im sogenannten FLOO-TH sind derzeit rund 5.200 Potenzialflächen für eine mögliche Kompensation erfasst. Dieses Instrument wird bisher von knapp der Hälfte der Gemeinden in Thüringen zur Erfassung genutzt.
Doch welche Hindernisse gibt es, die das Recyceln von Flächen für eine neue Nutzung vor Ort beeinflussen? Lassen Sie uns daher am Beispiel Mühlhausen einen Blick in die Praxis werfen. In der Kreisstadt Mühlhausen
in der freien Kreisstadt, Frau Tasch, natürlich –, in der freien Kreisstadt Mühlhausen müssen die städtischen Gewerbegebiete derzeit umstrukturieren, um den Produktionsbedingungen der Gegenwart entgegenzukommen. Dabei sollte auf einer Brache „Am Görmarschen Kreuz“ eine gewerbliche Umnutzung entwickelt werden, doch haben die vorhandenen erheblichen Altlasten dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht.
In Erfurt wächst das größte Stadtbauprojekt Thüringens weiter. Im Osten der Stadt entstehen seit Jahren auf 72 Hektar Brach- und Altlastenfläche neue Quartiere. Über 2.500 Wohneinheiten, über 1.000 Arbeitsplätze, Schulen, Kindergärten, ein Stadtteilpark und die Infrastruktur von der für ganz Thüringen wichtigen ICE-City entstehen auf einer der größten Entwicklungsflächen der neuen Bundesländer und dies, ohne neue Flächen in Anspruch zu nehmen. Jedoch finden sich erhebliche Altöle, Aschen, Schlacken auf der Fläche als Altlasten vor. Ohne Beseitigung dieser wird der Druck auf die Neuinanspruchnahme von Flächen am Standrand wachsen und Brachflächen im sonst kompakten Siedlungsgebiet bleiben tote Räume.
Oder werfen wir einen Blick nach Saalfeld. Vor fünf Jahren scheiterte das Wohnungsbauprojekt in der Bohnstraße an den vorhandenen Altlasten. Die mangelhafte Verfügbarkeit an Flächen erhöht den Handlungsdruck weiter. Wenn wir keine praktikable und finanzierbare Sanierung von Altlasten und die Entwicklung von Brachflächen innerhalb von Siedlungen auf den Weg bringen, erhöht dies den Druck vor allem auf die wichtigen und notwendigen landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen – da ist der Zusammenhang, Herr Malsch –, denn das ist auch ein Pfund Thüringens. Eine nahe und direkte Bezie
hung zur Landwirtschaft ermöglicht eine regionale Versorgung mit Lebensmitteln und stärkt das Verständnis für die Arbeit der grünen Berufe. Nicht immer ist die Neuinanspruchnahme von Flächen zu vermeiden. Jedoch sollte sich die Kompensation neben dem ökologischen Ausgleich vermehrt auch im Ausgleich für eine Stärkung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen einsetzen. Für uns steht zudem die verstärkte Betrachtung von Treibhausgasspeicherfähigkeiten von Böden und die Nutzungsfähigkeit im Fokus der Kompensation. Diesen Anspruch hat meine SPD-Fraktion auch für das Erreichen der gemeinsamen Zielstellung zur Flächenkreislaufwirtschaft zum Erreichen der NettoNull.
Mit der Länderöffnungsklausel im Bundesnaturschutzgesetz können wir passgenau Antworten für Thüringen auf den Weg bringen. Der Entwurf der ersten Kompensationsverordnung ist derzeit in Abstimmung. Ich erwarte ihn sehnsüchtig und er wird Klarheit im Freistaat schaffen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns mit dem Boden, auf dem wir alle stehen, dessen Nutzung und welche Chancen und Risiken sich aus seiner Verwendung ergeben. Nachdem dieser Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung leider nicht mehr zum Aufruf gekommen ist, wollen wir uns heute also die Zeit nehmen, die Ergebnisse der Großen Anfrage hier gemeinsam auszuwerten.
Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeitern des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums und den angeschlossenen Behörden bedanken, die sicher in zahllosen Stunden die Antworten für diese Anfrage erarbeitet haben. Auch wenn Kollege Malsch schon den einen oder anderen kleinen Fehler genannt hat. Und auch wenn wir heute hier in regulärer Redezeit debattieren und der Umfang der Antwort zu der Großen Anfrage Kommunalfinanzen wesentlich umfangreicher war, kann ich trotzdem nur auf einzelne Aspekte der Thematik eingehen. Auch wenn die Redezeit heute etwas länger ist als sonst, ist sie begrenzt.
Thüringen, das grüne Herz Deutschlands, besteht zu über 85 Prozent aus Naturflächen. Das sind 630.258 Hektar Ackerland, 207.733 Hektar Grünland, 540.752 Hektar Fläche für die Forstwirtschaft. Der Titel der Großen Anfrage ist ja – darauf ist schon eingegangen worden – der Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch konkurrierende Nutzung. Und tatsächlich haben wir im Vergleich zu 2005 17.688 Hektar Ackerland verloren – kein Pappenstiel. Gleichzeitig stieg der Anteil des Grünlands um 20.098 Hektar sowie der der forstwirtschaftlich genutzten Flächen um 25.081 Hektar. Auch hat sich die Siedlungsfläche im Freistaat seit 2005 fast verdoppelt. Wir sehen also, die Nutzung unseres Bodens ist ständigen Änderungen unterworfen.
Ein Beispiel für sich ändernde Anforderungen an die Flächennutzung ist natürlich der nach wie vor vorhandene Wunsch vieler Menschen, im frei stehenden Wohnungseigentum zu leben. Überall wurden neue Wohngebiete entwickelt, oftmals auf vormaligen Ackerflächen. Auch wächst der Wohnraumbedarf durch immer größere Wohneinheiten bei gleichzeitig niedrigerer Belegung. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen der Wirtschaft und Industrie. Der Boom der Logistikbranche, schon zu sehen am Erfurter Kreuz oder am GVZ, an Großansiedlungen wie der Batterieproduktion in Arnstadt, führt zu einem Druck auf bisher unbebaute Flächen.
Fläche, meine Damen und Herren, ist kostbar und wie vieles andere auch ein endlicher Rohstoff, wenn man das so formulieren will. Den Flächenverbrauch nach Möglichkeit zu minimieren, muss daher das Ziel einer nachhaltigen Landesplanung und des politischen Souveräns sein.
Um eine verlässliche Datengrundlage für die Diskussion zu schaffen, wurde im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern ins Leben gerufen, um ein geeignetes Schätzverfahren für die Flächenversiegelung zu entwickeln. Die aktuellste Zahl für Thüringen ist die von 78.700 Hektar im Jahr 2019, was etwa 4,9 Prozent der Landesfläche entspricht. Ein Indikator zur Abbildung der Flächeninanspruchnahme ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag. Diese nimmt um etwa 0,9 Hektar pro Tag im Jahr 2021 zu, was eine Verlangsamung im Vergleich zu vorgehenden Erhebungen ist, aber trotzdem natürlich noch nicht zufriedenstellen kann.
Es muss daher auch weiterhin Spielräume für eine nachfrageorientierte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung der Gemeinden im Rahmen der eigenen Entwicklung geben. Die zukünftige Flächenent
wicklung wird sich dabei natürlich regionsspezifisch unterscheiden. Vor allem sind es hier die Städte mit einem erheblichen Mangel an marktverfügbaren Wohn- und Gewerbeflächen wie Erfurt, Weimar und Jena.
Eine weitere Entwicklung, die sich auf diese Flächenentwicklung auswirkt, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. So sind bereits 250 Hektar mit Photovoltaik belegt. Da kann ein Weg in Richtung Agri-Photovoltaik gehen, die Tendenz ist aber weiter steigend – siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 28.
Wenn wir nun noch die Herausforderungen sehen, die durch den Ausbau der Windkraft, den R2G auch im Wald durchführen will, auf uns zukommen, werden etliche weitere Flächen den gebotenen Wiederaufforstungen zum Opfer fallen. Ein Argument, das wir als Liberale schon lange in der Diskussion anführen, das hier im Hause bzw. bei den regierungstragenden Fraktionen aber wenig Gehör findet, es gleichwohl logisch bleibt, das geht auch aus der Antwort 35 hervor, ist, dass für Erwartungsstandorte von Windenergie und Solaranlagen überdurchschnittlich hohe Pachten gezahlt werden. Somit haben Flächenumwidmungen für erneuerbare Energien neben anderen nicht landwirtschaftlichen Nutzungen eine besonders preistreibende Funktion auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt und verschärfen die Situation für Junglandwirte und deren Existenzgründungen weiter.
Weitere Gründe werden unter anderem auch in den Fragen 38 und 46 aufgeführt, was ich jetzt aber mit Blick auf die Redezeit nicht alles ausführen möchte. Spannend für die parlamentarische Diskussion in Zukunft kann aber die Beantwortung der Frage 62 sein – und da zitiere ich –: „Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels und der dramatischen Waldschäden in Thüringen sollten vorhandene, intakte und gesunde Waldflächen möglichst erhalten bleiben.
Um ein schützendes Waldinnenklima ausbilden zu können beziehungsweise ein solches unangetastet zu lassen […] sollte der weiteren Verinselung und Zerschneidung von Waldflächen entgegengewirkt werden.
Es wäre daher möglich, die Belange des Walderhalts – vor allem aufgrund der zahlreichen Schutzfunktionen des Waldes (vor allem Klimaschutzfunk- tion)“, meine Damen und Herren, „[…] stärker zum Ausdruck zu bringen, so dass beantragte Nutzungsartenänderungen verstärkt abgelehnt werden
könnten“ – im Interesse des Waldes, im Interesse des Klimaschutzes. Hierzu, meine Damen und Herren, haben wir gegenwärtig auch einen Antrag der FDP im Forstausschuss zur Diskussion.
Aber auch andere Entscheidungen haben Folgen. Ich möchte darauf hinweisen, manchmal ist es möglicherweise auch etwas unbedacht und manchmal auch in der Hoffnung, etwas Gutes zu erreichen. Ich erinnere beispielsweise an die neue Abwasserrichtlinie der EU, die hier im Hause ziemlich kritiklos durchgewunken wurde. Das bedeutet natürlich, wenn ich eine vierte Stufe oder auch eine fünfte Stufe der Abwasserreinigung bringe, dass Flächen in Anspruch genommen werden. Und wo befinden sich die Kläranlagen? Meistens am Siedlungsrand, meistens am Rand von landwirtschaftlichen Flächen, das heißt, es geht zulasten von landwirtschaftlichen Flächen. Auch da hat jede Entscheidung ihre Folgen und das sollten wir bitte in Zukunft stärker beachten, meine Damen und Herren.
Ich möchte noch mal ganz kurz auf die Ausführungen zum Thema „Brachflächenkataster“ eingehen, eine wichtige, interessante Geschichte. Aber Brachflächenkataster ist aus meiner Sicht allein zu kurz gesprungen. Wir müssen uns auch mehr Gedanken machen über die Auslastung von Flächen in benachteiligten Räumen. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, dass in benachteiligten Räumen auch wieder Arbeitsplätze entstehen anstatt abgezogen werden. Sie werden es ahnen, ich rede beispielsweise von solchen Dingen wie der JVA Hohenleuben, wo Arbeitsplätze weggezogen werden, wo bis heute kein Konzept für die Nachnutzung der dann vorliegenden Brachfläche besteht und wo es natürlich sinnvoll wäre, Leute hinzubringen, damit dort die Flächen, die frei sind, auch genutzt werden können, damit dort, wo Wohnraum da ist, er auch genutzt werden kann.
Noch einen weiteren Punkt, bevor ich dann zum Ende komme, meine Damen und Herren: Es ist auf jeden Fall auch im Sinne der Baukultur – ich habe es gestern schon mal angesprochen –, auch im Sinne von Klimaschutz sinnvoll in der Abwägung, Bestandsbauten stärker weiter nutzen zu können anstatt abzureißen. Das bedeutet, dass wir uns auch mit Blick auf die Entwicklung des Gebäudeenergiegesetzes und ähnlicher Vorschriften Gedanken machen müssen, wie man da auch die notwendige Handlungsfreiheit bekommt, um die Zwänge, die man einfach durch die vorhandenen Punkte bei Bestandsbauten hat, auch so handhaben zu können, dass man nicht zu der Entscheidung kommt,
Meine Redezeit strebt dem Ende zu. Ich werde auch wieder den Platz wechseln und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.