Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Verbliebene auf der Tribüne und am Livestream, das Thema „Flächenversiegelung und Flächenverbrauch“ gehört zweifellos zu einem der drängendsten Probleme. Überall in Deutschland hat sich das Wachstum bei der Flächeninanspruchnahme von der Bevölkerungsentwicklung entkoppelt. Auch wenn der Flächenverbrauch im Vergleich zu den Neunziger- und Nullerjahren mittlerweile rückläufig ist, werden in Deutschland immer noch jeden Tag 55 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht ca. 78 Fußballfeldern.
Die negativen Folgen dieser Zersiedelung sind eine Zerschneidung von Lebens- und Landschaftsräumen für die Tier- und Pflanzenwelt, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Energieund Materialverbrauch. Es lässt sich nicht genau berechnen, wie groß der Anteil der Bodenversiegelung an diesen Siedlungs- und Verkehrsflächen ist. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungs- und Schätzmethoden kann aber davon ausgegangen werden, dass er bei ca. 45 Prozent liegt. Jeden Tag werden also immer noch viel zu viele Flächen neu versiegelt. Dadurch werden die natürlichen Bodenfunktionen zerstört, fruchtbare Böden für die Lebensmittelproduktion gehen verloren, der natürliche Wasserhaushalt wird gestört. Die Folgen sind eine stärkere Bodenaustrocknung, häufigere Überschwemmungen und eine erschwerte Grundwasserneubildung. Die natürliche Klimaschutzleistung von Böden als Kohlenstoffspeicher wird beeinträchtigt. Durch die Veränderungen des Kleinklimas kann im Sommer die Überhitzung in den Städten nicht mehr gelindert werden. All diese Punkte zeigen, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr muss zwingend reduziert werden.
Ja, die nutzen auch Fläche, aber, Frau Tasch, wenn wir über den Flächenverbrauch von Energieträgern reden wollen, dann muss man ganz deutlich sagen, dass eben Windenergieanlagen die mit dem geringsten Flächenverbrauch sind, wenn man es gegenüber Solarflächen auf Feldern zum Beispiel setzt oder Kohleabbau. Also das ist das schlechteste Beispiel, was Sie leider hätten wählen können.
Klar ist, das Ziel muss es sein, die Neuversiegelung auf netto null zu bringen. Die Bundesregierung möchte den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag verringern und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Innerhalb dieses Rahmens stellt sich also auch für Thüringen die Frage, wie die Zielstellung erreicht und möglichst auch noch ambitionierter ausgestaltet werden kann.
Um dafür ein Instrumentarium entwickeln zu können, haben wir als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb diese Große Anfrage gestellt. Ich schließe mich dem herzlichen Dank meiner Vorrednerinnen an die Mitarbeitenden, an die Ministerien und die Landesregierung an, die diese umfassenden Informationen zusammengetragen haben.
Die Antworten auf die Anfrage verdeutlichen die Komplexität dieses Themenfelds. Dies ergibt sich allein schon aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes-, Regionalplanungsund der Kommunalebene. Weiterhin wird in den Antworten an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Langfristaufgabe handelt.
Herr Malsch, Sie hatten ja vorher so schön gesagt: Auch unter Rot-Rot-Grün hat sich die Flächenneuinanspruchnahme nicht verringert.
Das ist korrekt. Ich glaube, zur Ehrlichkeit dieses Problems gehört, dass leider in den letzten Jahrzehnten – egal, welche Bundesregierung, egal, welches Bundesland – überall die Netto-Neuversiegelung immer zugenommen hat. Auch die Grünen in Bayern haben zum Beispiel schöne Anträge, wie sie das Problem angehen wollen, weil auch unter der CSU in Bayern das Problem zugenommen hat.
Der Unterschied ist: Wir haben uns als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb auf den Weg gemacht, haben zum Beispiel ein Fachgespräch durchgeführt, uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Ich
glaube, was man anerkennen muss, ist, dass es eben keine triviale Lösung in dem Bereich gibt. Es wird nicht reichen, in irgendein Gesetz zu schreiben, wir wollen Netto-Neuversiegelung Null bis 2030, sondern man muss beachten, dass es einfach so viele Rechtsmaterien auf verschiedensten Ebenen betrifft, was, glaube ich, die Komplexität verdeutlicht, warum Regierungen sich bisher in allen Ländern so schwergetan haben, was aber nicht heißen soll, dass das Thema nicht umso wichtiger ist. Ich glaube, wenn wir das Ziel Netto-Neuversiegelung Null bis möglichst vor 2050 schaffen wollen, ist es genau richtig, wenn wir uns deswegen jetzt am besten gemeinsam als demokratische Fraktionen auf diesen Weg begeben.
Aus den Antworten der Landesregierung geht auch hervor, dass in Thüringen an unterschiedlichen Stellen schon Grundsätze zum Flächensparen verankert sind und einige Maßnahmen dazu immerhin bereits eingeführt wurden. Es wird nun darauf ankommen, diese weiterzuentwickeln und durch weitere neue Instrumente zu ergänzen. Im Folgenden möchte ich einige dieser Lösungsansätze einmal ganz kurz präsentieren.
Der wichtigste Ansatz zum Flächensparen liegt sicherlich im Vorrang der Innenentwicklung. Indem Kommunen ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich auf Brachflächen, Baulücken und bei Leerständen ausschöpfen, können so gleichzeitig die Flächen im Außenbereich geschont werden. Es ist deshalb gut, dass in Thüringen das Landesentwicklungsprogramm das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ festgeschrieben hat. Es ist auch gut, dass den Kommunen dafür die Flächenmanagementsoftware FLOO-Thüringen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Tool können Flächenpotenziale erfasst, bewertet und verwaltet werden.
Gut ist auch, dass es für die Brachflächenentwicklung unterschiedliche Fördermaßnahmen wie die Revitalisierung von Brachflächen – REVIT –, die Maßnahme Dorferneuerung und -entwicklung, die Förderrichtlinie „Altlasten“ oder auch GRW-Mittel gibt. Weniger gut ist, dass FLOO-Thüringen noch von zu wenigen Kommunen genutzt wird. Weniger gut ist auch, dass es derzeit kein landesweites Brachflächenkataster bzw. Brachflächenregister gibt. Nur einige wenige Landkreise und Kommunen pflegen ihre Daten in das Brachflächenkataster der LEG ein und unterhalten ein Leerstands- oder ein Baulückenkataster.
Potenziale dafür zur Verfügung stehen, ist allerdings unklar, da keine amtliche Statistik über entsiegelungsfähige Flächen geführt wird. Ein wichtiger Schritt bei der Entsiegelung von Flächen liegt in der Erarbeitung einer Kompensationsverordnung. Damit soll verpflichtend festgelegt werden, dass die Bodenversiegelungen bei Eingriffen im gleichen Umfang durch Entsiegelungen zu kompensieren sind. Es ist sehr zu begrüßen, dass dazu in der Landesregierung bereits ein Vorentwurf abgestimmt wird.
Trotz all dieser beschriebenen Maßnahmen bleibt der Flächenverbrauch auf einem zu hohen Niveau. Es muss deshalb überlegt werden, welche Maßnahmen wie weiterentwickelt werden können, welche Instrumente neu eingeführt werden sollten. In diese Überlegungen sollte immer auch einbezogen werden, wie dabei die Grundsteine für eine Flächenkreislaufwirtschaft gelegt werden können, um sodann in der Langfristperspektive das Netto-NullZiel erreichen zu können.
Eine offensichtlich wichtige Maßnahme besteht in der Verbesserung bzw. in der Schaffung einer belastbaren Datenbasis. Der Aufbau eines landesweiten Brachflächenregisters sowie eines Katasters der entsiegelungsfähigen Flächen sollten dabei die ersten Schritte sein. Um mehr Kommunen und Landkreise als bisher für das Thema „Flächensparen“ zu gewinnen, sollte überlegt werden, wie ein landesweites Flächen- und Innenentwicklungsmanagement etabliert und staatlich gefördert werden kann.
Außerdem scheint es notwendig zu sein, das Landesplanungsrecht noch stärker auf das Flächensparen auszurichten. Bei Förderprogrammen könnte über die Einführung eines Flächensparchecks nachgedacht werden. Aber es müssen auch grundsätzlichere Fragen in die Überlegungen zum Flächensparen einbezogen werden. Insbesondere bei den Verkehrswegen muss der Ausbaubedarf sehr kritisch geprüft werden. Es ist mehr als zweifelhaft, ob es tatsächlich noch zusätzlicher Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bedarf. Schädliche Subventionen wie die Pendlerpauschale müssen abgebaut werden.
Kommunale Gremien müssen sich tatsächlich sehr genau überlegen, ob es noch zeitgemäß ist, neue Wohnbau- oder Gewerbegebiete auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen oder fruchtbaren Ackerböden auszuweisen. Zumindest aus dem Erfurter Stadtrat muss ich berichten, dass die Mehrheit der Fraktionen eigentlich immer auch Bebauungsplänen zustimmt, die sogar in einer Klimaschutzzone ausgewiesen werden. Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hier im Erfurter Stadtrat leider
häufig allein, wenn es darum geht, zusätzliche Versiegelung zu verhindern und alternative Flächen für den Wohnbau zu nutzen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wenn die In- nenentwicklung ausgereizt ist, gibt es auch weniger Flächen!)
Gibt es nicht, aber es gibt immer Flächen, die weniger klimaschädlich oder mehr klimaschädlich sind, und es gibt natürlich auch – das ist sehr zu beachten, auch wenn man Einfamilienhäuser ausweisen möchte – Möglichkeiten, das im Reihenbau oder Flächen in Anspruch nehmend zu machen. Die Stadt Erfurt entwickelt da tatsächlich gerade eine neue Art, nämlich das Erfurter Modell. Das ist, glaube ich, eine ganz gute Sache, um eben
Menschen teilweise das Einfamilienhaus zu ermöglichen, aber es auf eine gute, umweltverträgliche Weise zu machen.
Abschließend ist zu sagen, dass wir offen für ganz neue Instrumente sein sollten. Als Grüne könnten wir uns zum Beispiel sehr gut vorstellen, nach dem Vorbild des Treibhausgasemissionshandels ein Handelssystem für Flächenzertifikate einzuführen. Ein Modellversuch des Umweltbundesamts hat gezeigt, dass dies ein geeignetes und wirksames Instrument ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für das komplexe Themenfeld „Flächensparen“ gibt es also einen umfangreichen Instrumenten- und Maßnahmenkatalog. Wir sind in der Landespolitik dazu aufgefordert, die für Thüringen geeigneten Maßnahmen zu identifizieren, weiterzuentwickeln und neue Instrumente einzuführen. Mit ambitionierten landespolitischen Initiativen kann es uns gelingen, dass Netto-Null-Ziel auch schon deutlich vor 2050 zu erreichen. Deswegen wird es jetzt darauf ankommen, solche Maßnahmen im Infrastrukturausschuss zu entwickeln. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freuen uns sehr auf diese gemeinsame Debatte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag möchten wir zu der Großen Anfrage 7/6838 der rot-rot-grünen Koalition zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen durch konkurrierende Flächennutzung Stellung nehmen. Zunächst einmal möchten wir betonen, dass die Landwirtschaft in Thüringen eine bedeutende Rolle spielt und für die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln unverzichtbar ist. Wir als AfD-Fraktion setzen uns daher für den Schutz und die Förderung der Landwirtschaft ein. Allerdings sind wir der Meinung, dass die rot-rot-grüne Koalition bei der Frage des Verlusts landwirtschaftlicher Nutzflächen einen zu einseitigen Blickwinkel einnimmt. Denn es ist nicht allein die konkurrierende Flächennutzung, die zu einem Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen führt, auch der Klimawandel, der demografische Wandel und die fortschreitende Digitalisierung spielen hier eine Rolle
und natürlich auch der Flächenverbrauch bei den erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen sowie Biogasanlagen. Genau hier werden Sie in Ihrer Großen Anfrage sehr schmallippig. Sie können in den Fragen 134 a), b) und c) nicht beantworten, welchen Anteil Landwirtschaftsflächen an Freiflächen-Photovoltaikanlagen haben. Da fühle ich mich doch von Ihnen veräppelt. Also, ich muss ganz ehrlich sagen, die Statistiken, die hier ausliegen, und die Veröffentlichungen, die gemacht werden, und was man alles tun muss, um eine Photovoltaikanlage zu bauen und die Genehmigung zu erhalten, das wird alles erfasst, da kann ich mir nicht vorstellen, dass es da keine Zahlen gibt.
In Frage 137 geben Sie die Windvorrangflächen mit 6.879 Hektar an, die laut Ihren Berechnungen 0,4 Prozent der Gesamtfläche Thüringens ausmachen. Da muss ich ein Fragezeichen setzen, wenn Sie sagen: Gesamtfläche Thüringens. Da muss ich fragen, denn die Gesamtfläche Thüringens besteht ja nicht nur aus den Vorranggebieten, sondern es gibt Städte, es gibt Gemeinden, es gibt Industrie, landwirtschaftliche Flächen und vieles andere mehr, Seen und Flüsse, die nicht genutzt werden können. Hier müsste man sich im Ausschuss mal darüber unterhalten, ob die Zahl 0,4 Prozent so stimmt. Aber es ist ein gewaltiger Flächenverbrauch, der
Schlimmes erahnen lässt. Und auch hier ist nicht klar, wo all die Flächen für die erneuerbaren Energien herkommen sollen, damit in Zukunft die Windkraftziele umgesetzt werden können. Das nenne ich Raubbau an unseren Thüringer Wäldern und Landschaften. Interessant ist, dass Sie nicht nach dem zukünftigen Flächenverbrauch für erneuerbare Energien gefragt haben, nach Biogas haben Sie gar nicht gefragt und auch nicht nach dem Flächenverbrauch bei Sued- und SüdOstLink.
In Frage 55 gehen Sie den Waldverkäufen von 1990 bis 2011 und von 2012 bis dato nach. Ja, wir reden hier von vielen Flächen, aber sie waren für die Städte und Gemeinde, für die Industrie und Landwirtschaft wichtig, um unser Land Thüringen nach dem kommunistischen Raubbau vergangener Jahre wiederaufzubauen. Ja, dabei sind auch Fehler gemacht worden, das wird auch gar nicht bestritten. Aber die Zahlen zum Flächenverbrauch sind ein alter Hut, der immer wieder einmal vorgeholt wird, um Aktionismus anzudeuten, der dann doch nicht erfolgt. Sie wissen genau, warum das nicht so einfach ist. Frau Wagler hat es in einer Pressemitteilung deutlich gemacht und auch heute wieder, aber dazu hätte es keiner Großen Anfrage bedurft. Man hätte das aus jeder Statistik herausziehen können, was Sie hier in die Große Anfrage reingeschrieben haben.
Wir als AfD-Fraktion setzen uns daher für eine umfassende Betrachtung der Ursachen des Flächenverlusts ein. Hierbei müssen auch die Interessen anderer Bereiche wie beispielsweise des Naturschutzes, der Infrastruktur berücksichtigt werden. Eine pauschale Verteufelung von konkurrierenden Flächennutzungen, wie sie von Rot-Rot-Grün vorgenommen wird, halten wir nicht für zielführend. Wir fordern stattdessen eine sachliche und ausgewogene Diskussion darüber, wie die Landwirtschaft in Thüringen langfristig gesichert werden kann. Hier müssen auch innovative Ansätze wie die Förderung von urbaner Landwirtschaft oder die vermehrte Nutzung von digitalen Technologien berücksichtigt werden. In diesem Sinne hoffen wir auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen im Thüringer Landtag, um eine nachhaltige Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in unserem Bundesland zu erreichen. Da nach der Großen Anfrage nun auch noch das lang angekündigte Infrastrukturgesetz kommt, hoffe ich doch mal, dass Herr Weil dazu etwas ausführen kann. Ansonsten gute Besserung an Frau Ministerin, damit wir sie wieder im nächsten Ausschuss haben. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Henke. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Herr Staatssekretär, Sie sind schon in den Startblöcken, wie ich sehe. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, da wir die Große Anfrage vermutlich – so lässt es jedenfalls die Debatte erkennen – noch ausführlich im Ausschuss diskutieren werden, will ich mich hier kurzfassen.
Bei dem letzten Debattenbeitrag habe ich mich ein wenig gefragt, ob der Kollege die Debatte wirklich verfolgt hat. Denn alle vorherigen Rednerinnen und Redner waren sich einig, dass es unbestreitbar Flächenkonkurrenzen gibt und dass es jetzt nicht das Thema ist, sie grundsätzlich auszuschließen. Wir werden sie auch in Zukunft haben. Wenn man sich anschaut, wo wir Flächen verlieren, dann bin ich der festen Überzeugung, wir verlieren im Moment nach wie vor deutlich mehr Flächen, auch landwirtschaftliche Nutzflächen, durch Wohnungs- und Straßenbau als durch erneuerbare Energien. Insofern finde ich den Vorwurf nicht zielführend, jetzt ausgerechnet bei der Frage „Flächenkonkurrenz“ zuallererst nach der Photovoltaik zu schauen. Ich glaube, da haben wir deutlich andere Herausforderungen und die gibt die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage wieder.