Herr Malsch hatte danach gefragt, was die Landesregierung unternimmt, um das erklärte Ziel zu erreichen. Ein paar Punkte hat Frau Wahl mir schon abgenommen bei den Möglichkeiten, die wir auf Landesebene in verschiedenen Richtlinien haben, um das zu unterstützen. Aber ich will noch mal darauf hinweisen, dass wir Leitziele in der Landesentwicklung verankert haben. Da geht es insbesondere auch um die Stärkung der Innenentwicklung, da geht es um das Thema „Innen- vor Außenentwicklung“, da geht es um die Fragen der Bauleitplanung, die alle dazu dienen sollen, der weiteren Flächenversiegelung, des weiteren Flächenverbrauchs entgegenzuwirken. Aber es bleibt so, wir werden auch in Zukunft vor der Situation stehen, unterschiedliche Interessen berücksichtigen zu müssen. Wir wissen, dass wir nach wie vor in Thüringen Regionen haben, wo wir Wohnungsbau haben. Wir wissen, dass wir auch in Zukunft das eine oder andere Verkehrsinfrastrukturobjekt haben. Wir wissen, dass wir den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben müssen. Das alles erfolgt am
Ende des Tages leider nach wie vor zulasten von bestehenden Flächen, vor allem von landwirtschaftlichen Flächen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns gemeinsam bei der weiteren Bearbeitung der Großen Anfrage im Ausschuss konkret darüber verständigen, welche Maßnahmen wir in der Zukunft für sinnvoll erachten, um die Flächenversiegelung am Ende des Tages auf null zu bringen, so wie es das Ziel der Landesregierung ist. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Der guten Ordnung halber frage ich Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Logischerweise auch keine. Damit ist es einstimmig an den Ausschuss überwiesen, meine Damen und Herren. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf und mache darauf aufmerksam, dass der Tagesordnungspunkt 29 heute auch noch unbedingt aufgerufen wird. Mit anderen Worten: Die drei Redner, die für Tagesordnungspunkt 29 gemeldet sind, sollten durch die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf hingewiesen werden, dass sie zu der Beratung da sein mögen. So, nun Tagesordnungspunkt 28
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5759 - ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, bereits in der ersten Beratung hierzu wurde deutlich, dass Sie blindlings und unbelehrbar die Bedarfe des Thüringer Sports ignorieren. Eine angemessene, verlässliche finanzielle Grundlage zur Aufrechterhaltung der Sportstätteninfrastruktur wie von uns gefordert bezeichnete das
linke Lager als überflüssig. CDU und FDP spielten mal wieder auf Zeit und im Allgemeinen war man der Meinung, dass die Finanzierung durch das Land gar nicht so schlecht sei und die Forderungen des Landkreistags und des Landessportbundes, die wir hier verankern wollen, aus der Luft gegriffen wären. Diesen Unsinn, den Sie da von sich gegeben haben, konnten wir natürlich nicht so stehen lassen, haben deshalb mit einer Kleinen Anfrage den Investitionsstau an den Thüringer Sportstätten bei der Landesregierung abgefragt. Die Antworten waren erschreckend, denn diese Landesregierung verstößt nicht nur schwerwiegend und systematisch gegen Gesetze, wie es der Landesrechnungshof bestätigt hat, sondern diese Landesregierung verstößt auch gegen den verfassungsrechtlich gesicherten parlamentarischen Informationsanspruch.
Den Investitionsbedarf der Sportstätten konnte das Ministerium nämlich gar nicht benennen, weil man angeblich über keine eigenen Kenntnisse und Erhebungen verfügt, obwohl laut Sportstättenplanungsverordnung die Entwicklungsplanungen mit den Investitionen, die alle zehn Jahre von den Landkreisen erstellt werden, dem Ministerium zur Stellungnahme vorzulegen sind. Sie haben also die Zahlen, Sie können aber wahrscheinlich nur nichts damit anfangen, weil Ihr Führungspersonal nicht nach Eignung, sondern nur nach Parteibuch beschäftigt wird.
Deshalb sind wir nach all dem Unfug und dem Unwissen, das Sie hier teils auch noch schriftlich verbreiten, fest davon überzeugt, dass Sie mit Ihrer Aufgabe der Regierungsverantwortung hier in Thüringen völlig überfordert sind. Sie sollten, um weiteren Schaden abzuwenden, schnellstmöglich mit Ihrer Minderheitsregierung den Hut nehmen, Neuwahlen ermöglichen und somit der Zukunft Thüringens nicht länger im Weg stehen.
Aus den Antworten der Anfrage geht auch hervor, dass im vergangenen Jahr 43 Fördermittelanträge zur Sanierung von Sportstätten in einer Gesamthöhe von 31,5 Millionen Euro wegen nicht ausreichender Landesmittel nicht bewilligt wurden. Wir erinnern uns noch an das massive Zusammenstreichen der Mittel für Investitionen in Sportanlagen im Haushalt 2022 – verantwortlich dafür CDU, Linke, SPD und Grüne – über die Globale Minderausgabe. Diese Kürzungen waren nur möglich, weil es an gesetzlichen Vorgaben fehlte. Deshalb packen wir hier an, während Sie ohne eigene Ideen weiterhin lediglich den Notstand verwalten.
In der sportpolitischen Agenda des Landessportbundes wird der Investitionsstau – hören Sie gut zu – auf 1 Milliarde Euro geschätzt. Im Saale-Orla-Kreis liegt der Investitionsbedarf für Sportstätten bei 70 Millionen Euro. Wenn ich diesen Bedarf hernehme und mal 22 Landkreise, kreisfreie Städte rechne, dann kommt mittlerweile eine Summe von 1,5 Milliarden Euro raus. Das heißt, wir müssen endlich etwas tun, wir brauchen mehr finanzielle Mittel und ganz klare Zuständigkeiten vor allen Dingen hier in der Sportförderung.
Deshalb nehmen wir auch die Gedanken des Landessportbundes ernst und wollen, dass die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Sportfördergesetzes als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen. Natürlich kann sich das Land dann keinen schlanken Fuß mehr machen und muss im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs auch die Finanzierung gewährleisten, denn reichen die Einnahmen zur Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht aus, stellt das Land die erforderlichen Mittel im Rahmen des KFA zur Verfügung, so steht es in der Thüringer Kommunalordnung, also alles geregelt.
Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp hat in der ersten Beratung darum gebeten, dass wir doch auch erläutern sollten, woher wir die Mittel dafür nehmen wollen. Das möchte ich bei der Gelegenheit natürlich auch gern tun. Bereits in den Haushaltsverhandlungen haben wir aufgezeigt, wie viel uns der Thüringer Sport wert ist, haben insgesamt 20 Millionen Euro für die Sportförderung beantragt. Wir haben ein enormes Einsparpotenzial aufgezeigt, um unter anderem 6 Millionen Euro Personalkosten für, wie sich herausgestellt hat, unqualifiziertes Personal in Ministerium und Regierung zu streichen, 140 Millionen Euro für Sozialmigration, illegale Einwanderung zu kürzen oder weitere 7 Millionen Euro für Ideologieprojekte wie Genderwahnsinn, Lastenfahrräder oder die Indoktrinierung unserer Kinder zu sparen und dafür das Geld für die Bedarfe der Thüringer sinnvoll einzusetzen.
Deshalb wollen wir auch, wie vom Landkreistag gefordert, die Landespauschale zur Finanzierung der unentgeltlich gewährten Nutzung der öffentlichen
Sportanlagen von 5 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöhen, um aufwandsgerecht in Bezug auf die Kostenexplosionen einen angemessenen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen. Auch hier haben wir eine konträre Position gegenüber dem Ministerium, das ja der Auffassung ist, dass sich der Betrag von 5 Millionen Euro gar nicht mehr ändern könne, da seit 2018 keine Entgelte mehr für die Nutzung von Sportstätten erhoben wurden. Das geht so natürlich überhaupt nicht, das ist auch völliger Quatsch, was Sie da erzählt haben, und auch völlig praxisfremd. Denn wenn es überhaupt Entgelte zwischen den Kommunen und Vereinen gab, dann waren die in den allermeisten Fällen nicht darauf ausgelegt, eine Kostendeckung herzustellen, vielmehr ging es den Kommunen doch immer darum, den Sport bestmöglich zu fördern und nicht die Vereine mit horrenden Kosten zu belasten. Und wenn es Nutzungsentgelte gab, die zur Berechnung der Landespauschale führten, dann waren diese höchstens obligatorisch, aber doch niemals aufwandsgerecht, sehr geehrter Prof. Dr. Speitkamp. Und diese Gutmütigkeit der Kommunen jetzt herzunehmen, um sich als Land aus der Verantwortung zu stehlen, halten wir für unangemessen, heuchlerisch und falsch.
Ich möchte weiterhin eine Falschbehauptung Ihrerseits aus der ersten Diskussion hier ausräumen, nämlich die, dass wir keine Sportstättenentwicklungsplanungen mehr wollten. Das ist auch Quatsch. Wir brauchen aber Sportstättenentwicklungsplanungen, die ihrem Namen gerecht werden und die das Papier, auf dem sie gedruckt sind, auch wert sind. Im Moment lesen wir im Gesetz dazu Folgendes: „Ergibt die Bestandserhebung, dass unter Berücksichtigung der […] Kostenbelastung und […] Fördermöglichkeiten […] nicht alle bestehenden Anlagen erhalten werden können, so sind die zu erhaltenden Anlagen auszuweisen.“ Damit wird der Notstand, die Unterversorgung gefördert. Mehr ist es nicht, denn die Fördermöglichkeiten werden ja von Ihnen zusammengestrichen. Und es ist auch vertane Mühe, Zeit und Geld, wenn Sportstättenentwicklungsplanungen erstellt werden und das Ministerium den Inhalt gar nicht kennt oder man als Ersteller von Anfang an weiß, dass aufgrund der fehlenden Unterstützung des Landes nur ein Bruchteil der Bedarfe tatsächlich umgesetzt und realisiert werden kann.
Von daher, meine Damen und Herren, müssen wir zunächst jetzt eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Sportförderung schaffen und dann können wir auch weiter planen, dann machen natürlich auch Sportstättenentwicklungsplanungen einen Sinn. Des Weiteren möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass mit unserer
Neufassung des Gesetzes wesentlich mehr Geld in die Sportstättenförderung und die Sportförderung ab 2024 fließen würde, deshalb auch die Evaluierung erst ab 2025 und dann aber in einem verkürzten Intervall von drei Jahren statt wie bisher von fünf Jahren, denn die Inflation, die Preisexplosion machen das notwendig. Alles in allem bleibt es ein Meilenstein in der Thüringer Sportförderung, den wir gern mit Ihnen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport diskutieren wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich kann es verhältnismäßig kurz machen. Herr Thrum hat in seiner unnachahmlichen Art nichts anderes Falsches gesagt, als er schon in seiner ersten Rede bei der ersten Lesung gesagt hat.
Herr Thrum, man merkt immer wieder, Sie haben tatsächlich von Sport, von Sportvereinen, von Sportförderung keine Ahnung – Herr Thrum, keine Ahnung.
Wir haben am vergangenen Mittwoch hier einen parlamentarischen Abend mit dem Thüringer Landessportbund durchgeführt. Und da danke ich auch noch mal der Landtagsverwaltung und dem Landessportbund. Ich glaube, das war ein sehr gelungener parlamentarischer Abend, wo wir uns mit den Sportfachverbänden, mit den Sportlerinnen und Sportlern, aber auch mit den Spitzen des Landessportbundes sehr ausführlich auseinandersetzen konnten und die Diskussion geführt haben. Also dafür noch mal ein herzliches Dankeschön.
Wir brauchen gar nicht so weit schauen an dieser Stelle. Wir haben – und das hat die Präsidentin in ihrer Rede zum parlamentarischen Abend ja deutlich gesagt – ein Sportfördergesetz, welches in der Bundesrepublik seinesgleichen sucht. Wir können stolz auf dieses Sportfördergesetz sein, das wir in
Thüringen haben. Es gibt in keinem anderen Bundesland die kostenfreie Zurverfügungstellung von Sportanlagen für den organisierten Spiel- und Trainingsbetrieb.
Es gibt in keinem anderen Bundesland die Frage der Landesförderung, die so intensiv diskutiert wird. Wir haben in den vergangenen Jahren über die demokratischen Fraktionen hinweg jedes Jahr, Jahr für Jahr eine Erhöhung der Etats für die Sportförderung in den unterschiedlichsten Bereichen erreicht. Wir haben mit dem Kollegen König die Diskussionen geführt, wir haben mit den anderen Fraktionen die Diskussionen geführt. Wir haben die Trainerförderung erhöht, sodass unsere Trainerinnen und Trainer auch angemessen entlohnt werden. Ich glaube, das ist ein ganz großer Beitrag dafür gewesen, dass auch die Abwanderung von Trainerinnen und Trainern in andere Bundesländer gestoppt werden konnte.
Wir haben dem LSB erstmalig in diesem Jahr – vor drei Wochen war die Übergabe des Schecks – 2 Millionen Euro übergeben – nicht wir, sondern das Ministerium – zur Sportstättenförderung für kleine Vereine, damit die Vereine die Möglichkeit haben, ihre Sportstätten anzumelden und damit die Sportförderung nach vorne zu bringen. Ich glaube, das ist ein ganz großer Schritt gewesen. Der LSB ist sehr dankbar dafür und die Vereine sind im Übrigen auch dankbar dafür, dass sie hier die Möglichkeiten haben.
Nicht vergessen möchte ich – auch das wurde am Mittwoch hier in dem Rund schon gesagt, zumindest bei dem parlamentarischen Abend –, es gibt als Resultat der Coronapandemie die sogenannten Bewegungscoachs, die eingerichtet wurden – 13 an der Zahl. Das war eine zeitweilig befristete Geschichte, aber das Ministerium hat sich dazu entschieden, auch nach der Bitte der Fraktionen von Rot-Rot-Grün, von FDP und CDU, dass diese Bewegungscoachs weiterfinanziert werden, und es hat einen Weg gefunden,
sie bis zum Jahresende weiterzufinanzieren. Der Minister hat es am Mittwoch auch gesagt, es gibt die Anmeldung für die entsprechende Haushaltsaufstellung der Jahre 2024/2025, dass diese auch weiterhin finanziert werden. Und ich finde das gut und richtig so.
Lange Rede kurzer Sinn, alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – ich habe es schon einmal gesagt – völlig überflüssig. Wir werden zum 1. Januar 2024 eine Evaluation des Sportfördergesetzes haben. Danach werden wir, die das hier auch gemeinsam wollen, die weitere Entwicklung des Sports voranbringen, da bin ich mir sicher. In diesem Sinne werden wir als rot-rot-grüne Fraktionen kein Interesse daran haben, mit Ihnen über Ihren Gesetzentwurf weiterzudiskutieren. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Herr Thrum, wir hatten die Debatte schon im Februar gehabt, als wir Ihren Gesetzentwurf aus dem Juni 2022 das erste Mal beraten haben. Ich denke, wir haben die Debatte auch intensiv geführt. Wir haben danach noch mal zusammen geredet, weil ich Ihnen erklären wollte, was der Unterschied zwischen dem Sportfördergesetz und der Sanierung von Sportstätten ist, also von vereinseigenen Sportstätten und von kommunalen Sportstätten. Das, was Sie hier mit der Sanierung von Sportstätten vorgelegt haben, hat mit der Förderung der Sanierung von Sportstätten nichts zu tun. Das habe ich Ihnen noch mal gesagt.