Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Herr Thrum, wir hatten die Debatte schon im Februar gehabt, als wir Ihren Gesetzentwurf aus dem Juni 2022 das erste Mal beraten haben. Ich denke, wir haben die Debatte auch intensiv geführt. Wir haben danach noch mal zusammen geredet, weil ich Ihnen erklären wollte, was der Unterschied zwischen dem Sportfördergesetz und der Sanierung von Sportstätten ist, also von vereinseigenen Sportstätten und von kommunalen Sportstätten. Das, was Sie hier mit der Sanierung von Sportstätten vorgelegt haben, hat mit der Förderung der Sanierung von Sportstätten nichts zu tun. Das habe ich Ihnen noch mal gesagt.

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Mit Geld!)

Da habe ich im ersten Moment eigentlich gedacht, Sie haben verstanden. 5 Minuten später habe ich gedacht, er hat es nicht verstanden. Und wenn ich heute Ihre Rede gehört habe, da muss ich sagen, Sie haben es überhaupt nicht verstanden.

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Der hat keine Ahnung!)

Sie werfen hier Nebelkerzen, Sie reden über Investitionsstau, Sie reden über eine Kleine Anfrage, in der Sie angefragt haben, welchen Investitionsstau wir in Thüringer Sportstätten haben. Der LSB beziffert das mit 1 Milliarde Euro. Darüber reden Sie. Aber das hat nichts, null Komma null mit Ihrem Gesetzentwurf zu tun. Bei den 5 Millionen Euro, die Sie auf 20 Millionen Euro erhöhen wollen, geht es lediglich darum, die Kompensationszahlungen

(Abg. Korschewsky)

für die Gemeinden und für die Landkreise zu erhöhen, nicht den Haushaltstitel für die Investitionen in kommunale Sportstätten oder den Haushaltstitel für Vereinssportstätten zu erhöhen. Das sind zwei Paar Schuhe, die nichts miteinander zu tun haben. Das haben Sie nicht verstanden. Ich habe eigentlich gedacht – jetzt haben Sie was vorgelegt, die Debatte ging nicht so gut aus –, jetzt kommt noch einmal eine Neufassung. Soweit ich mich erinnere, Herr Braga, haben Sie zum März-Plenum gesagt: Wir verschieben das Sportfördergesetz noch mal um eine Sitzung, wir wollen noch mal was verändern. Gut. Kommt jetzt was? Es ist nichts gekommen.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das habe ich nicht gesagt!)

Das können wir im Protokoll nachlesen. – Wir haben es im März von der Tagesordnung genommen. Es muss doch sicherlich einen Grund gehabt haben, warum Sie es runtergenommen haben. Das macht man ja nicht, wenn man davon überzeugt ist und denkt, wir beraten es dann beim nächsten Mal und dann geht es vielleicht durch. Sie wollten ja sicherlich was verändern.

Aber es wurde nichts verändert. Die ganzen Hinweise, die Sie auch wohlwollend unter anderem von mir bekommen haben, wurden nicht aufgenommen. Das wundert mich jetzt wirklich und das ist schon ein Grund für mich zu sagen: Das ist handwerklich schlecht. Wir haben gestern auch darüber geredet, dass Sie überall in Kommunen Anträge stellen, die überall abgelehnt werden. Das liegt zum großen Teil daran, dass sie handwerklich schlecht gemacht sind. Dieser Gesetzentwurf zum Sportfördergesetz ist das beste Beispiel dafür.

Aber wir wollen noch mal auf den Inhalt eingehen. Ich kann Ihnen das nur noch mal sagen, eigentlich könnte ich auch die gleiche Rede halten, die ich beim letzten Mal gehalten habe. Das eine ist Sport als kommunale Pflichtaufgabe. Da hatten wir beim letzten Mal schon gesagt, dass wir Artikel 30 der Thüringer Verfassung haben. Da genießt der Sport Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften. Das heißt, der Thüringer Sport ist auch als eines der Staatsziele in Thüringen definiert worden. Wir haben die Pflichtaufgabe der Sportstättenleitplanung in den Landkreisen, die alle zehn Jahre durchgeführt werden muss. Da hatten Sie, Herr Thrum, gesagt: Das ist nicht zielführend. Heute haben Sie es noch mal klargestellt und gesagt: Eine Sportstättenleitplanung muss stattfinden. Das ist auch vollkommen korrekt, denn natürlich muss sich die Gebietskörperschaft darüber verständigen, wo sie Schwerpunkte setzt und welche Sportstätten saniert werden müssen. Also, es ist

gut, dass Sie das wenigstens noch mal korrigiert haben.

Aber wenn wir den Sport zur kommunalen Pflichtaufgabe erheben würden – so sehr ich mir das vielleicht vorstellen könnte –, hätte das natürlich auch zur Konsequenz, dass wir in anderen Bereichen auch über neue kommunale Pflichtaufgaben reden müssten, zum Beispiel im Bereich des Tourismus, im Bereich der Freizeitgestaltung usw. Wenn Sie in Ihrer Kommune vielleicht mal mit dem Bürgermeister oder mit dem Landrat sprechen, wird er Ihnen sagen: Ich bin mit den Aufgaben, die ich als Pflichtaufgaben habe, schon vollkommen ausgelastet; die freiwilligen Aufgaben noch dazu, da wird es richtig schwierig für mich. Deswegen denke ich, wir haben hier, was die Verfassung angeht, was das Sportfördergesetz angeht, eine vernünftige Grundlage in Thüringen, die wir nicht noch irgendwo in irgendeiner Form überborden sollten.

Das nächste sind die 20 Millionen Euro – ich habe es eben schon angesprochen –, die natürlich aus einem Forderungspapier des Thüringer Landkreistags aus dem Jahr 2019, also noch vor der Landtagswahl, stammen. Das war eine Schätzung und wir haben damals gesagt: Bei den 5 Millionen, die im Gesetz festgeschrieben sind, hätten wir uns lieber das Wort „mindestens 5 Millionen“ gewünscht, damit wir dann in den Haushaltsberatungen, je nachdem, wie die aktuelle Situation ist, auch hätten aufstocken können. Das ist aber nicht passiert. Jetzt stehen die 5 Millionen Euro drin. Aber – das hat Kollege Korschewsky richtigerweise gesagt – wir evaluieren das Sportfördergesetz zum 01.01.2024 und da werden wir sicherlich auch genau über diese Frage beraten. Nach diesen fünf Jahren, was ja der Zeitraum der Evaluierung war, wird es dann sicherlich auch aus meiner Sicht Anpassungen für die Kommunen geben müssen. Darüber werden wir reden.

Aber wenn Sie jetzt sagen, die Kommunen brauchen das Geld, wir machen das erst ein Jahr später zum 01.01.2025, nehmen Sie den Kommunen noch mal ein Jahr die Möglichkeit, mehr Geld zu nehmen. Von daher sollten wir es bei dem Evaluierungszeitraum lassen, wir werden das Ende des Jahres tun und das ist vernünftig.

Ich habe auch beim letzten Mal gesagt: Wir müssen natürlich auch über die Verteilung reden. Die 5 Millionen Euro werden aktuell so verteilt, dass im ersten Schritt die Einwohnerzahl zugrunde gelegt wird, das heißt, die 5 Millionen Euro werden auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt, da geht es nach Einwohnern, und im zweiten Schritt geht es nach Organisationsgrad in den einzelnen Gebietskörperschaften. Da ist es natürlich so, dass große Städte

mit einem geringen Organisationsgrad eine größere Ausschüttung pro Kopf an die Gemeinden haben als zum Beispiel kleinere Landkreise mit einem hohen Organisationsgrad. Das sind auch Themen, die wir im Rahmen der Evaluierung sicherlich besprechen müssen.

Kommen wir nun am Ende noch zum Zusammenspiel von Kommunen und Sportvereinen vor Ort, was sicherlich wichtig ist. Da ist es natürlich so, dass die Kommunen schon das leisten, was sie auch leisten können, und dem Sport – das kann ich für meinen Landkreis sagen – immer sehr wohlgesonnen sind. Diese Partnerschaft gilt es zu stärken, dafür werden wir als Land den Rahmen setzen.

Das haben wir – Kollege Korschewsky hat es gesagt – in den letzten Jahren auch getan. Wir haben in diesem Jahr das erste Mal eine Verdoppelung bei den Investitionen in die kommunalen Sportstätten – dazu hatten wir einen Antrag gestellt, Sie können sich vielleicht erinnern – von 5 auf 10 Millionen Euro. Wir haben Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre. Wir ermöglichen also durch diesen Beschluss in den nächsten Jahren in den Kommunen, dass mehr Sportstätten, mehr Turnhallen – auch in den Schulen – saniert werden können. Das ist der richtige Schritt. Wenn wir wieder Haushaltsberatungen führen oder wenn der Haushalt beschlossen wird, dann ist jedem unbenommen – das ist nämlich dann der richtige Titel, Herr Thrum –, dann auch bei den Investitionen in Sportstätten den Titel aufzustocken. Was Sie gemacht haben …

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Das haben wir gemacht!)

Das haben Sie nicht gemacht. Sie wollen hier mit diesem Sportfördergesetz, das Sie aufgesetzt haben, die Kompensation, also den Ausgleich für die kostenlose Nutzung von Sportstätten erhöhen, aber doch nicht den Investitionstitel für die Investitionen in Sportstätten. Sie haben es einfach nicht verstanden und Sie verstehen es auch nicht.

(Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)

Deswegen, denke ich, ist deutlich geworden, warum wir diesen Gesetzentwurf von Ihnen ablehnen. Er ist handwerklich schlecht, er ist nicht zielführend in der Sache und deswegen werden wir ihn ablehnen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sport frei!)

Vielen Dank, Herr Dr. König. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich außer „Sport frei!“ keine weitere Wortmeldung. Dann, Herr Thrum, Sie bitte noch einmal.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, ich muss jetzt doch noch mal einiges erklären, weil ich den Eindruck habe, ich habe vorhin gegen eine Wand gesprochen. Sie waren ja völlig blockiert, überhaupt nicht aufnahmebereit. Klar, das eine ist die Landespauschale, die 5 Millionen Euro, die wir auf 20 Millionen Euro vervierfachen wollen, damit die Vereine ihren Sport unentgeltlich in den öffentlichen Sportanlagen machen können und die Kommunen dafür einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Das ist das eine.

Und das andere ist, dass Sport zur Pflichtaufgabe der Kommunen wird. Wir wollen dazu – so haben wir es im Gesetz beschrieben und ich habe Ihnen das auch ganz klar hier erläutert –, dass die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Sportfördergesetzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen. Was steht denn in § 1 des Sportfördergesetzes?

Nun, Herr Thrum, ist Ihre Redezeit zu Ende.

Ja, ganz kurz noch. –

(Heiterkeit DIE LINKE, CDU)

„[D]ie Angebote sportlicher und spielerischer Betätigung verstärken und erweitern“. Dann kann ich mich als Kommune nicht mehr zurücknehmen und sagen: Das ist eine freiwillige Aufgabe.

Ihre Redezeit, Herr Thrum, ist wirklich zu Ende.

Dass man es mal verschieben muss auf nächstes Jahr, dann muss es gemacht werden und das Land muss …

Herr Thrum, Ihre Redezeit ist zu Ende, ich entziehe Ihnen jetzt das Wort. Ich habe nur noch eine Bitte zur Klarstellung Ihres vorherigen Redebeitrags. Da

(Abg. Dr. König)

hatten Sie vom „Ausschuss“ gesprochen. Es war aber nicht klar, ob Sie nochmalig die Überweisung beantragen.

(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!)

Gut, das wollte ich gerade noch mal klargestellt wissen. Damit ist noch einmal die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für

(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ausschuss für Bil- dung, Jugend und Sport!)

Bildung, Jugend und Sport beantragt. Kein anderer Ausschuss? Gut. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen und der FDP-Gruppe. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Demzufolge haben wir über den Gesetzentwurf direkt abzustimmen. Wer für den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5759 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, Gruppe der FDP, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, möchte sich jetzt bitte …

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, stimmt. Natürlich sind wir damit durch. Das kann am Freitagabend schon mal passieren.

Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, wir sind übereingekommen, dass der Tagesordnungspunkt 29 unbedingt aufzurufen ist, und das tue ich jetzt.

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7122 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8103 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.