Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation. Durch Beschluss des Landtags in seiner 100. Sitzung vom 1. Februar 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 10. März 2023 und in seiner 68. Sitzung am 26. Mai 2023 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Bei diesem Anhörungsverfahren erhielten wir in der Summe zwölf Zuschriften, darunter auch einige Zuschriften, deren Inhalt wir dann in einer folgenden Änderung, die Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, aufgenommen haben. Dabei handelt es sich insbesondere um den Familienzuschlag für Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, welches wir hier durch den neu angefügten Artikel 5 mit aufgenommen haben.

Sie sehen in der Beschlussempfehlung den Punkt 1, in dem das Wort „Förderschulen“ durch das Wort „Förderpädagogik“ ersetzt wird, den von mir eben angesprochenen Punkt 2 zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und einen dritten Punkt, der eine Folgeanpassung beinhaltet.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit diesen Änderungen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hande, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, der heute zur Abstimmung stehende Entwurf des Besoldungsgesetzes ist im Kern die Fortsetzung eines dauerhaften Beobachtungs- und Anpassungsprozesses. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, mit denen eine verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt werden soll und muss.

(Vizepräsident Bergner)

Die Entwicklungen der Inflation, Anpassungen bei der Grundsicherung und steigende Kosten bei Energie, Unterkunft und den Verbraucherpreisen allgemein ziehen einen signifikanten Anpassungsbedarf der Beamtenbesoldung nach sich.

Traditionell bestehen Besoldungsgesetzänderungen aus viel Begründung und wenig Gesetzestext. Ursächlich dafür sind die notwendigen Darlegungen der Berechnungsschritte im Begründungsteil. Hierin steckt die eigentliche umfangreiche Arbeit des zuständigen Referats im Finanzministerium, für die ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich danken möchte. An dieser Stelle kann ich kurz auch erklären, warum die Finanzministerin nicht vor Ort ist. Sie ist heute zur Finanzministerkonferenz unterwegs.

Die eigentlichen Kernregelungen sind tatsächlich übersichtlich. Rückwirkend ab Januar 2023 werden das Grundgehalt, die Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeine Zulagen und die Anwärtergrundbeträge dauerhaft um 3,25 Prozent erhöht. Entsprechende Anpassungen finden sich zudem im Bereich der Versorgungsempfänger wieder. Im Kernhaushalt 2023 wurde dafür bereits Vorsorge in Höhe von 134,3 Millionen Euro getroffen. In den Folgejahren werden im Landeshaushalt jährlich rund 70 Millionen Euro zusätzlich dafür notwendig sein. Darüber hinaus werden zur Abmilderung inflationsbedingter Lasten steuerfreie monatliche Sonderzulagen gewährt.

Thüringen geht mit diesen besoldungsrechtlichen Änderungen als eines der ersten Bundesländer tatsächlich voran und reagiert mit diesem Gesetz sehr zeitig auf die bestehenden Entwicklungen der Lebensverhältnisse. Wir stellen eine verfassungsgemäße Alimentation durch eine tatsächliche systematische Anpassung sicher, anstatt abzuwarten und nachträglich zu reparieren. Dieser Schritt ist nicht ganz einfach, da ein noch ausstehender Abschluss der Tarifgemeinschaft der Länder mit den Gewerkschaften im Herbst angemessen Berücksichtigung finden muss. Aus diesem Grund wurde eine Klausel eingefügt, mit der eine lineare Anhebung der Grundentgelte infolge des Tarifabschlusses, die über das Besoldungsgesetz hinausgehen, nachträglich systemgerecht angerechnet werden können. Entsprechend ist eine besoldungsrechtskonforme Übernahme der Tarifergebnisse nachträglich sichergestellt. Im Kern kann festgehalten werden: Die Parameter des Bundesverfassungsgerichts werden mit diesem Besoldungsgesetz eingehalten. Gleichzeitig nehmen wir rechtzeitig die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen und die daraus resultierende Lebensrealität unserer Beamtinnen und Beamten in den Blick und stellen

uns damit der Verantwortung als Besoldungsgesetzgeber gegenüber den Bediensteten unseres Freistaats. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Merz. Das Wort hat Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden heute das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 auf den Weg bringen. Durch Beschluss des Landtags wurde der Gesetzentwurf am 1. Februar an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unserer CDU-Fraktion war es wichtig, dass die Verabschiedung noch in diesem Monat erfolgt, deshalb haben wir die vorzeitige Beratung des Gesetzentwurfs in der heutigen Landtagssitzung am 2. Juni beantragt. Wir haben bereits an den vorherigen Parlamentsberatungen gesehen, dass mit Blick auf den Mindestabstand zur Grundsicherung regelmäßiger Anpassungsbedarf besteht, und es sind immer wieder Reparaturleistungen vorzunehmen. Die verfassungsgemäße Besoldung ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar hergestellt und das ist aus aktueller Sicht auch wichtig und gut, jedoch ist es erneut nur ein kleiner Schritt. Es bleibt eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren und entsprechend anzupassen. Das bindet enorme Ressourcen auf verschiedenen Ebenen und kann definitiv nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

In den vergangenen Monaten haben uns als Landtagsabgeordnete zahlreiche Anfragen von Beamten zum Gesetzentwurf erreicht. Es war wichtig, dass wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss ein umfassendes Bild vom aktuellen Stand machen konnten. So wurde eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Aus dieser Anhörung ergab sich eine umfängliche Unterstützung des Gesetzentwurfs. Es gab allerdings auch einige Kritikpunkte. Der für uns wesentlichste Kritikpunkt ist die Nachhaltigkeit der Reparaturen, die der Gesetzentwurf bietet. Wir werden im nächsten Jahr wieder vor dem gleichen Verfahren stehen, genau wie am 22. Oktober 2021, an diesem Tag hat der Thüringer Landtag die letzte Besoldungsreparatur beschlossen, die für eine übergangsweise verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen sorgte.

(Beifall AfD)

(Abg. Merz)

Im gleichen Atemzug haben wir damals jedoch auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von Rot-Rot-Grün und einen von CDU und FDP. Auf Letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt mal wieder, wie die Landesregierung mit den Beschlüssen des Thüringer Landtags umgeht.

Folgenden Beschluss haben wir gefasst: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt [würde], der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen.“ Unter Punkt 2 heißt es: „Zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts [sind] die Thüringer Interessenvertreter bzw. [V]erbände wie zum Beispiel de[r] Thüringer Beamtenbund, de[r] Deutsche Gewerkschaftsbund sowie de[r] Thüringische Landkreistag und de[r] Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“

Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden. Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 Bericht darüber zu erstatten. Wir sehen, es wurden wieder mal die Hausaufgaben durch die Landesregierung nicht gemacht, da diese Berichterstattung nicht erfolgte.

Meine Damen und Herren, so wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten. Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich. Doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, den kommunalen Spitzenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung zu erarbeiten.

Der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung

und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern, der freien Wirtschaft und Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fach- und Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Das haben wir hier an dieser Stelle auch schon vielfach diskutiert.

Besondere Aufgabe im angestrebten Novellierungsprozess wird es sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herzustellen.

Meine Damen und Herren, es wurde eben auch schon in der Berichterstattung erwähnt, dass es einen zusätzlichen Antrag zu dem Gesetzentwurf gibt. Diesen unterstützen wir. Wir haben entsprechend im Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt. Die AfD hat sich leider nur enthalten. Warum, blieb offen. Aber das wird sicher der Kollege jetzt noch mal hier erläutern. Für uns ist es wichtig, dass auch die Beamten die notwendige Unterstützung erhalten und dies auch mit diesem Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle gilt nicht zuletzt ein besonderer Dank den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die an unterschiedlichsten Stellen die Aufgaben für die Menschen hier in Thüringen erfüllen. Dafür möchte ich noch mal an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion danken. An dieser Stelle wünsche ich allen ein schönes und erholsames Wochenende. Danke schön.

(Beifall CDU)

Ein paar Minuten sind es schon noch. Vielen Dank, Herr Kowalleck. Ich bemerke die allgemeine Freude über den letzten Satz von Kollegen Kowalleck. Gleichwohl stelle ich erst mal fest: Es gibt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Ich schaue in Richtung Landesregierung. Auch nicht. Dann können wir zum Abstimmungsmarathon schreiten.

Wir stimmen ab – erstens – über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/8103. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Enthaltungen? Enthaltungen sehe ich bei der Fraktion der AfD und logischerweise dann wahrscheinlich auch bei der Gruppe der FDP.

(Abg. Kowalleck)

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Wir sind auch dafür!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die zuständige Sprecherin der Gruppe der FDP hat zu Protokoll gegeben, dass sie eigentlich auch mit Ja abstimmen wollten.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So oder so ist aber die Beschlussempfehlung damit angenommen. Wir stimmen – zweitens – ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/7122 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Wiederum die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Erwartungsgemäß niemand. Jetzt die Enthaltungen – bei der AfDFraktion. Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Drittens stimmen wir jetzt ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, bitte jeweils von den Plätzen erheben. Das Ergebnis ist erwartungsgemäß genauso. Die Jastimmen von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP und CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Stimmen der Fraktion der AfD.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und bitte jetzt zunächst einmal die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kurz nach vorn.

Meine Damen und Herren, nicht weil Herr Kowalleck uns schon ein schönes Wochenende gewünscht hat, sondern weil uns der nächste Tagesordnungspunkt einen sehr langen Umfang versprechen würde und es auch dem Inhalt nicht ganz gerecht würde, haben wir uns in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer verständigt und würden das mit Blick auf den Inhalt dieses Punkts jetzt nicht mehr aufrufen wollen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, damit wünsche ich Ihnen jetzt tatsächlich ein schönes Wochenende, schließe diese Sitzung. Kommen Sie gut nach Hause! Vielen Dank an das Verständnis Ihrer Familien und vielen Dank auch an die Mitarbeiterinnen in der Landtagsverwaltung, die uns wie immer hervorragend begleitet haben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ende: 17.18 Uhr