Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

Schauen wir uns auch noch mal die Kosten an: Das durch Fracking geförderte Gas wäre um etwa 70 Prozent teurer als das konventionelle Gas, gerade, wenn wir das hier in Deutschland machen, und würde natürlich erst mal extrem hohe Investitionskosten nach sich ziehen. Und wenn man sich die Debatte der letzten Tage – ich will sie nicht noch mal aufwärmen – zum Thema „Wärmewende“ betrachtet, sieht man doch, dass man vielleicht doch eher die Alternativen unterstützen sollte und Thüringen und auch Deutschland im Innovationsgrad stärken sollte, um eben die moderne Technik zu nutzen und nicht auf eine Technik des letzten Jahrhunderts zurückzugreifen.

Kurzum: Für Thüringen bleibt diese Idee einfach völliger Unsinn.

Und weil ich mich vor einigen Jahren auch schon mit der Wirtschaftsgeschichte des Landes Thüringen insbesondere zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs beschäftigt habe, möchte ich nicht missen, darauf einzugehen, dass das nicht die erste Idee ist, in Thüringen Schiefergas und Schieferöl zu fördern. Tatsächlich hatte der Generalbevollmächtigte für Chemie im Jahr 1944 auch schon mal die Idee, aufgrund der Kriegswirtschaft in Thüringen und darüber hinaus Öl und Gas zu fördern. Auch damals – das lässt sich ganz gut in den Archivunterlagen nachlesen – ist man zu dem Entschluss gekommen, dass das selbst in der damaligen Kriegs- und Notwendigkeitssituation keine Option und einfach nicht sinnvoll gewesen wäre. Insofern zeigt sich auch aus der Geschichte, dass dieser Vorschlag zwar schon mal behandelt wurde, aber eben auch

(Abg. Kemmerich)

in die Geschichte gehört. Wir sprechen uns klar und deutlich gegen den Antrag aus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Gottweiss für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, die FDP hat uns hier einen Antrag vorgelegt, um die Landesregierung aufzufordern, alle Optionen für die Gasversorgung in Thüringen zu prüfen. Um es gleich zu Beginn zu sagen: Wir können diese Frage gern fachlich diskutieren, aber aufgrund der geringen Vorkommen in Thüringen wären die Auswirkungen auf den Energiemarkt in Thüringen und Deutschland überschaubar.

Die eigentlichen Gasvorkommen Deutschlands – und das haben einige meiner Vorredner schon angesprochen – liegen vor allen Dingen in Niedersachsen. Da kann man hier in diesem Hohen Hause getrost auf Martin Luther verweisen: „Auf fremdem Arsch ist gut durchs Feuer reiten.“ Aber ganz grundsätzlich wird damit natürlich ein Problem angesprochen, das charakteristisch für die deutsche Gesellschaft ist. Wir neigen dazu, bei der Erschließung von Ressourcen und bei der Verwendung von Techniken hohe moralische Ansprüche zu stellen, aber sind gern bereit, diese Ansprüche zurückzustellen, wenn es um Energieimporte geht. Wir schalten die Atomkraft in Deutschland ab, importieren aber ungeniert Atomstrom aus Frankreich, Belgien und Tschechien. Wir wollen aus der Kohleverstromung aussteigen, importieren aber ungeniert Kohlestrom aus Polen. Wir verzichten auf den Einsatz von Fracking bei der Erschließung von Schiefergasvorkommen, importieren aber ungeniert LNG aus den USA, das durch Fracking gewonnen wurde.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da machen wir dann schön die Augen zu!)

Genau, Frau Tasch. Das ist das Grundproblem.

Wir sollen Gasvorkommen in Deutschland unangetastet im Boden belassen, importieren aber ungeniert Erdgas aus neu erschlossenen ausländischen Quellen. Wirklich schlüssig ist dieses Verhalten nicht, denn insbesondere in Bezug auf die Klimakrise ist es gerade nicht entscheidend, an welcher Stelle der Erde die Emissionen entstehen. Insofern müssen wir uns in Deutschland, aber auch in Thüringen ernsthaft die Frage stellen, wie wir mit un

seren Bodenschätzen und Ressourcen umgehen. Die Beantwortung dieser Frage ist wie immer eine Abwägungsentscheidung. Dabei müssen unterschiedliche Interessen und Schutzgüter betrachtet werden. Insofern ist es sinnvoll, dass in dem Antrag der FDP ein Prüfauftrag formuliert ist, der das Ergebnis dieser Abwägung nicht vorwegnimmt.

Neben Umweltaspekten sind auch Fragen der Wirtschaftlichkeit zu klären. Wir alle kennen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Klimafragen. Wir alle kennen die Festlegung des Bundesklimagesetzes, bis 2045 klimaneutral zu werden. Wir kennen die Festlegung auf europäischer Ebene zu einem Emissionshandel, der fossile Energieträger immer teurer macht. Inwiefern es unter diesen Bedingungen überhaupt wirtschaftlich wäre, in diesen Zeiten neue Infrastruktur zur Gasförderung zu schaffen, müsste selbstverständlich geklärt werden. Und es wäre auch zu klären, inwiefern unter diesen Bedingungen der Standort Thüringen mit seinen marginalen Vorkommen überhaupt relevant für solche Investitionsentscheidungen wäre. In Niedersachsen werden Erdgasreserven von 42 Milliarden Kubikmetern vermutet. In Thüringen sind es nur 0,02 Milliarden Kubikmeter. Das ist ein Zweitausendstel der Vorkommen in Niedersachsen. Dennoch sind wir offen, das Thema im Ausschuss vertiefend zu diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir haben jetzt schon von verschiedenen Rednern gehört, dass die Gasvorkommen in Thüringen äußerst gering sind. Ich will trotzdem noch ein paar andere Argumente nennen, warum wir den Antrag für wenig sinnvoll halten. Tatsächlich ist es so, dass wir es seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine in Deutschland mit einer angespannten Versorgungslage beim Gas zu tun haben. Um die Energieversorgungssicherheit gewährleisten zu können, hat die Bundesregierung im Verlauf des letzten Jahres einige schwerwiegende Maßnahmen ergreifen müssen. Um die ausgefallenen Gasliefermengen aus Russland wenigstens teilweise substituieren zu können, wurden die Genehmigungen zur Errichtung von LNG-Terminals stark beschleunigt. Über diesen Weg wird nun teilweise auch Fracking-Gas nach Deutschland importiert. Gas, aus einer Fördermethode, die in

(Abg. Gleichmann)

Deutschland seit 2017 verboten ist. Um unsere Versorgungssicherheit zu gewährleisten, verbrauchen wir derzeit also Fracking-Gas. Das muss man leider sagen. Das ist übrigens aber auch einer der Punkte, woran man deutlich sieht, dass eben Robert Habeck als Bundeswirtschafts- und Bundesenergieminister wirklich alles andere als ideologisch handelt, sondern das tut, was in einer solchen Lage eben sinnvoll und notwendig war.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ja!)

Die FDP hat mir ihrem Antrag scheinbar einen Punkt, weil sie mit ihrem Antrag eine sehr unpopuläre Maßnahme wie die Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten wie dem Schiefergestein mittels der Fracking-Methode in Deutschland und Thüringen ermöglichen will. Als Bündnisgrüne sehen wir diese Notwendigkeit allerdings nicht und werden den Antrag dementsprechend auch ablehnen. Auf die wesentlichen Ablehnungsgründe möchte ich im Folgenden eingehen.

Am Anfang muss die Frage stehen, ob heimisches Fracking-Gas in einer kurz- und mittelfristigen Perspektive überhaupt einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten kann. Die Antwort ergibt sich bereits aus den gesetzlich vorgegebenen Zielen. Für die Stromversorgung ist im EEG mittlerweile verankert, bis 2030 80 Prozent des Strombedarfs mit erneuerbaren Energien abzudecken und die Stromversorgung bis 2035 vollständig auf Klimaneutralität umzustellen. Diese durch die Bundesregierung vorangetriebene beschleunigte Umstellung wird den Gasbedarf im Stromsektor verringern. Für den Wärmesektor ist im Ampelkoalitionsvertrag unter Mitbeteiligung von uns Grünen und der FDP das Ziel von 50 Prozent Erneuerbaren bis 2030 festgeschrieben. Auch hier wird sich also die Nachfrage nach Erdgas zumindest in einer mittelfristigen Perspektive stark reduzieren. Die Notwendigkeit zur Nutzung von Erdgas wird in der zeitlichen Perspektive also immer kürzer. Somit stellt sich schon allein aus ökonomischen Gründen die Frage, ob der Aufbau einer neuen Infrastruktur überhaupt sinnvoll ist. Ich sage Ihnen: Nein! Kurzfristig kann dies ohnehin nicht geschehen. Die Exploration von Lagerstätten sowie die Planung, die Genehmigung und der Bau der Förderanlagen würde einen langjährigen Zeitraum in Anspruch nehmen. Das heimische Fracking-Gas-Angebot stünde also erst zu einem Zeitpunkt einer verringerten Gasnachfrage zur Verfügung. Das bedeutet, heimisches Fracking-Gas kann kurzfristig keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und ist mittel- bis langfristig nicht wirtschaftlich förderfähig.

Neben diesen ökonomischen Aspekten sind selbstverständlich auch die mit der Förderung einhergehenden Umweltrisiken in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Die im Zuge des 2017 eingeführten Fracking-Verbots eingesetzte Expertenkommission zur Beratung des Deutschen Bundestags hat 2021 einen Bericht vorgelegt. Demnach wird das Risiko von Fracking auf den Schutz von Grundwasser und den Oberflächengewässern als gering eingeschätzt. Das Umweltbundesamt schließt sich dieser Einschätzung an, verweist aber auch auf den hohen Wasserbedarf der Fördermethode und auf die Problematik der Wasserverfügbarkeit bei Trockenheit und Dürre. Für eine valide Beurteilung der Umweltauswirkungen hält es das Umweltbundesamt für notwendig, zunächst eine Erprobungsbohrung durchzuführen.

Abschließend muss man sagen, dass insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes der Einstieg in die Schiefergasförderung abzulehnen ist. Mit der Erschließung neuer Erdgasquellen entstünden Login-Effekte, durch die eine fossile Infrastruktur um Jahrzehnte verlängert und der Umbau zu einer klimaneutralen Energieversorgung verzögert würde. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es hingegen notwendig, so schnell wie möglich aus den fossilen Energieträgern auszusteigen. Das Fazit lautet also: Das eingangs beschriebene LNG-Dilemma kann durch eine heimische Schiefergasförderung schon allein aufgrund der Zeiträume nicht aufgelöst werden. Heimisches Fracking-Gas hat in einer treibhausgasneutralen Energieversorgung der Zukunft keinen Platz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus der Klima- und der Energiepreiskrise gibt es nur einen Ausweg: den schnellen und massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Die FDP würde zur Versorgungssicherheit den größten Beitrag leisten, wenn sie sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene aufhört, den Umstieg auf Erneuerbare zu blockieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier am Livestream, die FDP möchte

(Abg. Wahl)

die Gasvorkommen in Thüringen auch mit Fracking ermöglichen, also der hydraulischen Fakturierung. Als Begründung dafür wird die Energiekrise angegeben, die wiederum größtenteils hausgemacht ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass es einer Diskussion um das Fracking als unkonventioneller Gasgewinnungsmethode gar nicht bedürfte, wenn die Energie- und Sanktionspolitik der Ampel, in der die FDP als Koalitionspartner sitzt, vernünftig wäre.

(Beifall AfD)

Nun soll es nach dem Motto „In der Not isst der Teufel Fliegen“ Fracking richten. Beim Fracking werden Chemikalien unter hohem Druck in Gesteine gepresst, um Gasvorkommen zu gewinnen. Da sich der Druck aber nur auf das unmittelbar gepresste Gestein auswirkt, sinkt die Förderrate eines Bohrlochs schneller als bei konventionellen Lagerstätten. Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist ein Bohrloch nach maximal zwei Jahren zu 90 Prozent ausgefördert. Daher ist diese Art der Förderung teurer als die konventionelle. Das ist ein Argument dagegen.

(Beifall AfD)

Wenn man es dennoch tatsächlich ernst meinen würde bei der FDP, müsste zudem ein ganzes Konglomerat an Gesetzen geändert werden, die diese Art der Gasgewinnung zu Recht abwenden. Viel Spaß also der Ampel damit.

Diese Gewinnungsmethode wird abgewendet, weil sie mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Das ist ein weiteres Gegenargument. So schreibt die EU eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor, die Umsetzung des Frackings obliegt dabei den Mitgliedstaaten. Wie geht Deutschland nun damit um? Durch das Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie – Fracking-Gesetz genannt – erfolgt ein generelles Verbot von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten, Schiefergas und Kohleflözgas. Ausnahmen vom Fracking-Verbot in unkonventionellen Lagerstätten sind Tests zu wissenschaftlichen Zwecken. Solche haben nach Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/3699 in Thüringen nicht stattgefunden. Auch die §§ 13a und 13b des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes untersagen die Genehmigung von wassergefährdenden Gemischen, um die es sich bei Fracking-Fluiden eindeutig handelt. Hier einmal ein kleiner Auszug dessen, was darunter zu verstehen ist, das heißt, was beim Fracking in die Erde gepresst wird: Stützmittel, Gele, Verdicker, Sulfonat, Schaumbildner, Ablagerungshemmer wie Ammoniumchlorid, Korrosionsschutzmittel wie Me

thanol, Kettenbrecher aus Bromat, Biozide, pH-Puffer wie Essigsäure, Natron und Natriumhydroxid, des Weiteren Kaliumsalze und Ammoniumsalze zur Stabilisierung, Tenside, Säuren wie die Salzsäure zur Gesteinsaufbrechung, Aldehyde als Schwefelwasserstofffänger und etliche Lösungsmittel plus jede Menge Wasser. Das will man nun in die Erde pressen. Dieses Gemisch tritt dann als Spülungsflüssigkeit wieder nach oben oder versickert im Boden, wobei dies schätzungsweise 50 zu 50 geschieht. Das heißt, die eine Hälfte wird nach oben gespült, die andere bleibt in der Erde.

Technologieoffenheit ja, aber nicht auf Kosten der Umwelt, des Bodens, des Wassers und unserer Gesundheit.

(Beifall AfD)

Das Thüringer Wassergesetz versagt indes die Genehmigung für diese Methode. Dazu zitiere ich aus § 16 des Gesetzes: „Grundsätzlich soll keine Zustimmung der Landesregierung zu Erprobungsmaßnahmen nach § 13a Abs. 2 Satz 1 [Wasserhaushaltsgesetz] erfolgen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen und die hiermit verbundenen Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.“ Um Fracking abzulehnen, muss man nicht einmal Filme über sich entzündendes Wasser aus dem Wasserhahn oder das Ansteigen seismischer Aktivitäten angucken, wie sie in den USA gedreht wurden, wo diese Technologie angewendet wird, unter anderem um FrackingGas CO2- und energieintensiv nach Deutschland zu verschiffen. Wir lehnen ein solches Vorhaben für Deutschland ebenso wie den Import von verflüssigtem Fracking-Gas ab.

(Beifall AfD)

Es ist aber interessant, dass Fraktionen, die kein Problem mit Fracking-Flüssiggasimport haben, Fracking in Deutschland ablehnen, namentlich Linke, Grüne und SPD. Konsequent ist das nicht.

(Beifall AfD)

Das vermeintlich grüne Gewissen hört wohl an der Landesgrenze auf. In anderen Staaten darf gefrackt werden, damit Deutschland vom Energietransformations- und Sanktionswahn profitiert. Aber hier trägt man die Moral wie eine Monstranz vor sich her, weil die Gewinnungsmethode mehr als umstritten ist.

(Beifall AfD)

Frau Hoffmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Montag?

Wenn ich fertig bin.

Tatsächlich befinden sich Schiefergasvorkommen in Deutschland und werden auf 800 Milliarden Kubikmeter Schiefergas und 20 Milliarden Kubikmeter konventionelles Erdgas geschätzt. Aus einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe geht allerdings hervor, dass auf dem Gebiet des Freistaats keine nennenswerten Vorkommen von Schiefergas und Schieferöl zu erwarten sind. Das gilt bis auf Rügen für ganz Ostdeutschland. Auf Rügen, dort, wo ein Flüssiggashafen gebaut werden soll, werden die sich freuen, wenn dort nun auch noch gefrackt werden soll. Die größten Vorkommen liegen im norddeutschen Becken, nicht im Freistaat. Trotzdem Fracking? Was soll Thüringen denn zuzüglich zur rot-rot-grünen Minderheitsregierung noch zugemutet werden?