Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig.

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der Städtebauförderung wurden den Thüringer Kommunen in den Jahren 2018 bis 2022 über das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ – Teil Rückbau – bis 2019, ab 2020 über das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ – Teil Rückbau – sowie über das landeseigene Programm für die Anpassung an den demografischen Wandel im ländlichen Raum – Teil Rückbau – rund 16,4 Millionen Euro Finanzhilfen für den Rückbau von Gebäuden und Wohneinheiten zugeteilt.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Wohnungsbauförderung erfolgte keine Förderung von Thüringer Kommunen, sondern ausschließlich von Wohnungsunternehmen und privaten Investoren. Im Rahmen der Wohnungsbauförderung im Bereich „Mietwohnungsbau“ wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Fördermittel gewährt: Nach dem Innenstadtstabilisierungsprogramm – ISSP – wurden von 2018 bis 2022 Wohnungsbauvorhaben mit Fördermitteln in Höhe von 229.447.600 Euro gefördert. Nach der Richtlinie ThürModR Mietwohnungen erfolgte nach 2018 keine Bewilligung. Im Jahr 2018 wurden Fördermittel in Höhe von 2.000.700 Euro ausgereicht. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten

(Abg. Beier)

keine Zahlen für den Bereich der Eigenwohnraumförderung übermittelt werden.

Zu Frage 3: Eine Umwidmung der bereits genehmigten Fördermittel für Abriss und Neubau zugunsten des Bauens im Bestand ist im Rahmen der Städtebauförderung ausgeschlossen. Oberstes Ziel der Städtebauförderung ist immer die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, insbesondere zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Der Rückbau von nicht mehr sanierungs- und nutzungsfähigen bzw. dauerhaft leer stehenden Gebäuden ist aber ein wichtiges Instrument zur Erreichung des von den Städten und Gemeinden festgelegten Sanierungsziels. Die Sanierung von ortsbildprägenden Gebäuden und gegebenenfalls der Ersatzneubau für die Sicherung der örtlichen Versorgungsfunktionen sind ebenso möglich und gewünscht. Diese haben Vorrang vor einem Neubau.

Zu Frage 4 – zunächst zum Wohnungsbau: Der Freistaat selbst hält außer wenigen Ausnahmen wie etwa dem Internatsgebäude des Sportgymnasiums in Oberhof keine landeseigenen Wohngebäude im Bestand. Die Förderung dieser fällt in den Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts. Bezogen auf den klassischen privaten Wohnungsneubau sind keine Maßnahmen vorgesehen, doch die in Kürze in Kraft tretenden neuen Richtlinien für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sehen eine Priorisierung der Förderung von Modernisierung und Sanierung von Bestandswohnungsbau vor Neubau insbesondere in ländlichen Räumen vor. Bei landeseigenen Liegenschaften im Übrigen erfolgt die Planung der Raumbedarfe aus den Ressorts. Dort werden Bedarfsanalysen durchgeführt. Anhand von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird geprüft, ob Sanierung oder Neubau zu favorisieren ist. Ergebnisse dieser Prüfung fließen in die mittelfristige Hochbauplanung ein. Grundsätzlich ist es das Ziel, den Bestand an Landesliegenschaften möglichst ressourcenschonend mit Blick auf Flächen und Materialienverbrauch zu gestalten. Die Sanierung und Entwicklung von Bestandsimmobilien wird daher grundsätzlich intensiv geprüft.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

Zwei, um genau zu sein. Erst mal die Bitte, dass zu 2. die Zahlen jetzt aufgrund der Kurzfristigkeit einfach nachgeliefert werden können. Das wäre das eine.

Das heißt also in Bezug auf Punkt Nummer 3, dass alle diejenigen, die jetzt für den Rückbau bzw. Abriss von Gebäuden eine Förderung bekommen haben, das auch vollziehen müssen?

Man kann die Fördermittel nicht einfach umwidmen, das heißt, man muss gewissermaßen gegebenenfalls die Fördermittel zurückgeben. Man kann nicht einfach etwas tun, was dem Förderzweck, mit dem das gewährt wurde, nicht entspricht.

Aber daran anschließend: Sie haben gesagt, die Grundlage dafür sind demografische Entwicklungen. Wenn sich jetzt beispielsweise mit dem Zuzug von Geflüchteten demografische Entwicklungen verändern, wäre es dann nicht geboten, dass die Landesregierung noch mal darüber nachdenkt, diese Fördermittel tatsächlich auch umzuwidmen, um eben nicht die Rückgabe der Kommunen zu erzwingen, sondern zu schauen, ob dann nicht eher in Sanierungen investiert wird statt Rückbau und Abriss?

Zunächst ist es ein Bund-Länder-Programm, das heißt, es kann sowie nicht grundsätzlich einfach so durch das Land verändert werden. Es gibt dazu gerade seitens der Bundesregierung eine Mitteilung, mit der es möglich wird, in Gebieten, die schon eine Städtebauförderkulisse sind, kurzfristig Maßnahmen für die Integration und die Unterbringung Geflüchteter umzuwidmen. Wir haben die Kommunen darüber informiert, die schon in der Städtebauförderkulisse sind, dass das getan werden kann, aber das bezieht sich jetzt nicht nur auf die Mittel, die auf Abriss bezogen sind, sondern es geht grundsätzlich um Gebiete, die in der Städtebauförderkulisse sind. Da gibt es eine Möglichkeit, die auch seitens des Bundes jetzt geschaffen wurde, und das ist an den Kommunen zu schauen, ob sie das nutzen wollen.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt noch eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses.

(Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig)

Vielen Dank. Anschließend an die Nachfrage von Frau Henfling: Im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes wäre es auch möglich, die Vorgänge noch mal aufzugreifen. Das wären begünstigende Verwaltungsakte, die immer im Sinne der Antragsteller zu treffen sind. Gibt es da irgendwelche Gespräche mit dem Bund, dass man in dieser Hinsicht vielleicht das Verfahren noch mal überprüft?

Das weiß ich jetzt nicht, kann gern noch mal nachfragen. Diese Mitteilung des Bundes bezieht sich auf dieses Jahr und das nächste Jahr. Aber das kann ich gern noch mal nachprüfen und die Antwort nachreichen.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die nächste Mündliche Anfrage wird durch Frau Abgeordnete Müller in der Drucksache 7/8067 gestellt.

Vielen Dank.

Fördermittelanträge der Gemeinde Dermbach für den Neubau der Fahrzeughalle des Bauhofs

Einem Medienbericht zufolge soll ein Fördermittelantrag der Gemeinde Dermbach für den Neubau der Fahrzeughalle des Bauhofs vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum abgelehnt worden sein. Als Grund für die Ablehnung werden eine Verringerung der Fördermittel sowie Änderungen bei der Fördermittelvergabe angegeben. Es wird weiterhin ausgeführt, dass die Gesamtkosten der Baumaßnahme mit 540.000 Euro veranschlagt wurden und davon 65 Prozent gefördert werden sollten. Des Weiteren wird berichtet, dass seitens der Fördergeldstelle einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt und bereits mit den Bauarbeiten begonnen worden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Fördermittelanträge hat die Gemeinde Dermbach in welcher Höhe für den Neubau der Fahrzeughalle des Bauhofs gestellt?

2. Wurden diese Fördermittelanträge abgelehnt und wenn ja, warum wurden sie abgelehnt?

3. Wurden die Förderschwerpunkte seit dem Zeitpunkt des Eingangs der Fördermittelanträge geändert und falls ja, mit welcher Zielstellung wurden sie geändert?

4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Fördergeldstelle einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt, die Gemeinde aufgrund dieser Zustimmung mit den Bauarbeiten bereits begonnen hat und nun die Fördergelder nicht bewilligt werden sollen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Herr Staatssekretär Weil.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gemeinde Dermbach beantragte mit Datum vom 8. Januar 2021 im Rahmen der Fördermaßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen einen Zuschuss für das Vorhaben „Neubau Fahrzeughalle Bauhof“. Die geplanten Ausgaben beliefen sich auf 282.625 Euro. Dieser Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 8. Juni 2021 mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 267.750 Euro und Fördermitteln in Höhe von 174.037,50 Euro bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endete am 15. Oktober 2022. Nachdem die Gemeinde Dermbach der Bewilligungsbehörde am 23. August 2022 mitteilte, dass der Abrechnungstermin nicht eingehalten werden kann, und zudem der Bewilligungsbehörde keine Verpflichtungsermächtigung mehr zur Verfügung stand, wurde der Zuwendungsbescheid am 8. November 2022 widerrufen. Die bereitgestellten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2022 sind verfallen.

Die Gemeinde Dermbach reichte mit Datum vom 5. Oktober 2022 einen neuen Förderantrag im Rahmen der Fördermaßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ ein. Die geplanten Ausgaben belaufen sich nunmehr auf 542.000 Euro.

Zu Frage 2: Der Förderantrag vom 5. Oktober 2022 war abzulehnen, weil im Haushaltsjahr 2023 für das geplante Vorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ keine Bewilligungsgrundlage mehr bestand.

Zu Frage 3: Am 12. Dezember 2022 wurden die Regelungen zur Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen geschärft. Es wurde die Notwendigkeit gesehen, die Förderung auf Kernaspekte der Grundversorgung zu fokus

sieren und damit dem Anspruch eines Zuwendungszwecks gemäß dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gerecht zu werden.

Zu Frage 4: Im Rahmen der Antragsbearbeitung ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Genehmigung zum förderschädlichen vorzeitigen Beginn des Vorhabens nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt wird. Gemäß geltendem Landeshaushaltsrecht ist damit keine Förderzusage verbunden. Der Freistaat als möglicher Zuwendungsgeber verzichtet damit lediglich darauf – das ist sein Recht –, Förderanträge wegen vorzeitigem Vorhabenbeginns abzulehnen. Das dem Freistaat zustehende Ermessen bei der Entscheidung darüber, welche Vorhaben gefördert werden können, bleibt unberührt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Finanzierungsrisiko in vollem Umfang bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller liegt.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Auskunft. Ich habe zwei Nachfragen. Die eine ist natürlich: Wenn die Schwerpunkte, wie Sie es dargelegt haben, geschärft worden sind, ist das vorher mit den Kommunen kommuniziert worden und wenn ja, wann? Gab es nach den Medienberichten oder nach der Ablehnung zu dem Fall noch mal Kontakt mit der Gemeinde Dermbach?

Ich fange mit Frage 2 an, denn in der Tat ist es so, dass ich sogar in persona mit dem Bürgermeister im E-Mail-Kontakt stand, weil ich in der Zeitung einen Bericht über eine Gemeinderatssitzung in Dermbach gelesen habe und daraufhin beim Bürgermeister noch mal bezüglich der Gründe nachgefragt habe, die jedenfalls die Zeitung in Bezug auf die Ablehnung des Förderantrags wiedergegeben hat. Also ja, es gab den Kontakt und wir stehen auch immer noch miteinander in Kontakt.

Und zu Frage 1: Es ist so, dass wir natürlich unter Zugrundelegung des Budgets, das wir zur Verfügung haben, am Ende entschieden haben, welche Projekte uns, wenn wir an das Thema „Ländliche Räume“ denken, besonders wichtig sind. Und in der Tat haben wir uns dann entschieden, vor allem auch Projekte zu fördern, die – sage ich mal – dem

Gemeinwohl und dem gesellschaftlichen Leben in der Kommune dienen. Ja, das tut auch der Bauhof. Wir haben uns aber dann eher auf Themen wie Kindertagesstätten, Erneuerung oder Bau von Feuerwehren und, und, und fokussiert. Also, das ist die Schärfung und das ist nicht vorab mit den Kommunen besprochen worden, sondern die sind dann über diese Auslegung oder die Entscheidung bei konkreten Fördermaßnahmen informiert worden.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Anfrage aus der Mitte des Hauses.

Vielen Dank. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Förderschwerpunkte auf die gemeinschaftlichen Entwicklungskonzepte, für das die Gemeinden viel Geld ausgegeben haben? Ich meine, da sind ja die Schwerpunkte und die Förderinstrumente nach den alten Kriterien aufgestellt und es kostet bloß mal 25.000 Euro.

Es ist jetzt nicht so, dass damit die gesamten gemeindlichen Entwicklungskonzepte hinfällig wären, sondern es haben unter Umständen nur Teilprojekte, die möglicherweise unter dem Blick dessen, was wir an Volumen zur Förderung zur Verfügung haben, nicht mehr berücksichtigt werden können, weil wir eine gewisse andere Priorisierung vornehmen. Wenn wir ausreichend Budget haben, dann spricht überhaupt nichts dagegen, auch Themen zu fördern und zu unterstützen, die möglicherweise jetzt nicht in so einer Priorisierung liegen, wie ich sie gerade benannt habe. Insofern kann man jetzt nicht sagen, die gemeindlichen Entwicklungskonzepte sind nicht mehr Gegenstand auch unserer Förderentscheidung.

Danke sehr, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch Herrn Abgeordneten Gleichmann in der Drucksache 7/8068. Bitte, Herr Abgeordneter.

Regelung zur Übertragung der Sitzungen des Kreistags des Saale-Holzland-Kreises im Livestream – nachgefragt

In der Vergangenheit hat der Kreistag des SaaleHolzland-Kreises mehrfach über die Einrichtung eines Livestream-Angebots beraten. Ein Beschluss

(Staatssekretär Weil)

vorschlag vom November 2021 wurde an das Landesverwaltungsamt für eine rechtliche Stellungnahme übermittelt. Die Bearbeitung dieser Angelegenheit ist laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/3213, Antwort in der Drucksache 7/5768 vom 28. Juni 2022, noch nicht abgeschlossen. Über den aktuellen Stand der Dinge und die lange Bearbeitungszeit möchte ich nun informiert werden.

Ich frage die Landesregierung: