Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und die Medien. Herzlich willkommen den Zuschauerinnen und Zuschauern am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Wahl betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Emde – zeitweise –, Herr Abgeordneter Gottweiss – zeitweise –, Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Mohring, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Tiefensee – zeitweise –, Frau Ministerin Werner und Herr Minister Maier entschuldigt.

Folgende allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Janek Schermer, tätig als Hörfunkjournalist für den Verein Freies Radio Erfurt, und Herrn Evgenii Dulepinskii, tätig als Hörfunkjournalist für Radio Enno in Nordhausen, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Für Herrn Daniel Niemann, tätig als Kameramann für die Nachrichten- und Presseagentur The Associated Press, und Herrn Markus Schreiber, tätig als Fotograf für die Nachrichten- und Presseagentur The Associated Press, habe ich für die heutige und die morgige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen aufgrund des § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Zu Tagesordnungspunkt 1 wird ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8355 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, Tagesordnungspunkt 6 in erster und zweiter Lesung aufzurufen, sofern der Gesetzentwurf nicht an einen Ausschuss überwiesen wird, und Tagesordnungspunkt 62 am Freitagvormittag aufzurufen.

Darüber hinaus wurde der Antrag gestellt, Tagesordnungspunkt 11 nicht für einen zwingenden Aufruf vorzusehen, sondern diesen in Nummer II der Tagesordnung zu verschieben – Sie erinnern sich

an den Widerspruch des Parlamentarischen Geschäftsführers Abgeordneten Bühl. Dazu wurde vorgetragen, der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 11 sei durch den Ältestenrat nicht unter Nummer I der Tagesordnung eingeordnet worden. Die erbetene Prüfung hat ergeben, dass eine Begründung für die Einordnung als Tagesordnungspunkt 11 nicht gegeben werden konnte und diese Einordnung auch durch mich nicht zweifelsfrei feststellbar ist. Nachdem der Landtag über die Tagesordnung beschließt, würde ich zunächst den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Gelegenheit geben, den Platzierungswunsch zu begründen. Danach würde ich über die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 11 – da wir gestern anders beschlossen haben, aber der Widerspruch von Herrn Bühl noch vorliegt – in Nummer II der Tagesordnung abstimmen lassen.

Damit würde ich die Frage der Begründung in die Fraktionen geben. Bitte schön, Herr Schaft, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen am Livestream und auch hier auf der Tribüne, der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht ganz neu, weil wir eine entsprechende Ausnahmeregelung bereits in den letzten beiden Jahren vollzogen haben. Die Träger der Erwachsenenbildung haben sich dazu an uns gewandt, weil es direkt und indirekt auch im vergangenen Jahr noch Einschränkungen bei den Leistungen gab. Aus unserer Sicht ist eine Behandlung in diesem Plenum zwingend notwendig, weil wir dann auch den Trägern der Erwachsenenbildung, den Volkshochschulen, den freien Trägern, aber auch den Heimvolksschulen Planungssicherheit für das kommende Jahr bieten können. Einerseits müssen jetzt natürlich auch Mittel für das kommende Jahr beantragt werden. Andererseits muss das Land natürlich auch irgendwann Zuwendungsbescheide rausgeben, wenn dazu geklärt ist, auf welcher finanziellen Grundlage das stattfinden kann. Das sollte so früh wie möglich geklärt werden. Mit einer Beratung in diesem Plenum hätten wir die Chance, den Gesetzentwurf dann tatsächlich auch noch im Herbst nach einer Anhörung über den Sommer zu beschließen. Wir könnten so einerseits den Trägern Planungssicherheit gewährleisten und auch eine schnelle Bearbeitung der Zuwendungsbescheide auf der rechtlichen Grundlage ermöglichen.

Da richte ich noch mal explizit die Worte an die CDU: Wir reden hier immer alle in den demokratischen Fraktionen völlig zu Recht davon, dass die Thüringer Erwachsenenbildung eine tragende wei

tere Säule der Thüringer Bildungslandschaft ist. Wenn Sie, werte Kolleginnen der CDU das wirklich ernst meinen und das nicht nur Sonntagsreden sind, dann sollten Sie der Behandlung in diesem Plenum auch zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit lasse ich über die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 11 in Nummer II der Tagesordnung abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Entschuldigung, Frau Bergner, ich habe Sie nicht gesehen, da war auch eine Hand oben. Wer ist gegen diese Verschiebung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion der CDU. Damit ist die Verschiebung in Nummer II abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt wird unter Nummer I abgearbeitet. Das ist die Bedeutung dieser Verschiebung – so weit für unsere Gäste.

Wird der Ihnen nun vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es weitere Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Tagesordnung festgestellt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 25

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8342 -

Das Wort erhält die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Abgeordnete Müller, zur Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss. Bitte schön, Frau Müller, Sie haben das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Mitglieder des Petitionsausschusses nutzen heute die Gelegenheit, Ihnen die Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr näherzubringen. Damit wird dem Petitionsausschuss, dem Bürgerausschuss, heute eine ganz besondere Stellung und Würdigung im Plenarsaal zuteil.

Frau Präsidentin Pommer sagte bei der am Dienstag stattgefundenen Übergabe – ich darf zitieren: „Wo Demokratie sich nicht erklärt und zur Teilhabe motiviert, gerät sie unter Druck.“ Das sehen wir in

den letzten Monaten sehr deutlich. Weiter betonte Frau Präsidentin: „Politische Entscheidungen müssen verständlich vermittelt werden. Der Petitionsausschuss ist dafür die Schnittstelle zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Politik.“ Das unterstreicht noch einmal die Bedeutung des Ausschusses.

(Beifall DIE LINKE)

Lassen Sie uns ergänzen und darauf hinweisen: Eine Petition ist viel mehr als ein Anliegen, als eine Bitte oder eine Beschwerde. Petitionen sind ein Ausdruck von Protest, ein Ausdruck eines Konflikts und das Petitionsverfahren ist ein zentrales Instrument der Konfliktregelung. Insbesondere Petitionen, zu denen eine öffentliche Anhörung stattfindet, machen deutlich, wie diese Konfliktregelung funktioniert. Denn hier treffen alle Beteiligten – Petenten, Regierung und Parlament – aufeinander. Mit dem Vortrag der Petenten im Thüringer Landtag stellen diese nicht nur ihr Anliegen dar, sie artikulieren auch öffentlich ihren Protest und machen somit ihrem Ärger und ihren Sorgen Luft. Andererseits werden die Gesetzeslage und die Positionen und Argumente vorgetragen, welche dem Petitionsanliegen womöglich entgegenstehen. Im Idealfall wird somit bei einer öffentlichen Anhörung nicht nur der Sachverhalt für alle umfassend dargelegt, mitunter wird auch bereits eine Lösung des Konflikts vorgezeichnet. In jedem Fall kommen bei öffentlichen Petitionen nicht nur der Protest der Bürger öffentlich zum Ausdruck, sondern auch die Anerkennung dieses Protestes durch Parlament und Regierung. Das ist es, was das öffentliche Petitionsverfahren so attraktiv macht. Und lassen Sie mich an dieser Stelle auch ergänzen: Thüringen hat das bürgerfreundlichste Petitionsgesetz bundesweit. Ich glaube, darauf können wir stolz sein.

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun darf ich einen intensiven Einblick in den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses geben. Neben statistischen Angaben zum Petitionsgeschehen im Jahr 2022 finden sich im Petitionsbericht – und das halte ich gern noch einmal hoch – insbesondere zahlreiche Beispielfälle, die einen Eindruck von der Bandbreite der an den Landtag gerichteten Eingaben verschaffen sollen. Zudem enthält der Bericht allgemeine Informationen zum Ablauf des Petitionsverfahrens und zum Petitionswesen in Thüringen.

Die besondere Stellung des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag möchte ich ebenfalls noch einmal hervorheben. Anders als die Fachausschüsse, die der Landtag in jeder Wahlperiode nach frei

(Abg. Schaft)

em Ermessen neu bilden kann, ist der Petitionsausschuss der einzige in der Landesverfassung vorgesehene Pflichtausschuss.

Nach Artikel 65 bestellt der Landtag einen Petitionsausschuss, dem – auch das ist eine Besonderheit – die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt. Damit wird deutlich, dass im Bereich der parlamentarischen Eingaben eine ausschließliche Zuständigkeit des Petitionsausschusses besteht und dieser dabei auch selbstständig die Entscheidungen über die Petitionsangelegenheiten trifft.

Das Petitionsgrundrecht steht nach Artikel 14 der Thüringer Verfassung allen zu. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Damit ist noch einmal klargestellt, dass tatsächlich jeder das Petitionsrecht in Anspruch nehmen kann, ganz unabhängig von Fragen der Staatsangehörigkeit, des Alters, des Geschlechts oder seiner gesundheitlichen Verfassung. Jeder, der in der Lage ist, sein Anliegen zu formulieren, kann sich vertrauensvoll an den Landtag mit Bitte um Unterstützung wenden. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um politisch große Themen, beispielsweise die Etablierung eines Härtefallfonds nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, oder ein ganz persönliches Thema, zum Beispiel die Sicherstellung der Kinderbetreuung der eigenen Tochter, handelt.

Der Petitionsausschuss prüft unabhängig und in der Regel losgelöst von parteipolitischen Fragestellungen, wie in einzelnen Fällen eine Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger realisiert werden kann. Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen die zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen einen Ermessensspielraum haben. In diesen Fällen kann der Petitionsausschuss ganz konkrete Anregungen geben, wie sich eine Verwaltungsentscheidung bürgerfreundlicher gestalten lässt.

Wenn wir nun zunächst einen ersten Blick auf die Eingangszahlen im Jahr 2022 werfen, dann setzt sich ein bereits in den Vorjahren erkennbarer Trend fort. Während die Gesamtanzahl von neu eingegangenen Petitionen mit 626 im Verhältnis zu den Vorjahren weiter rückläufig ist, werden über die Petitionsplattformen des Landtags vermehrt Petitionen von allgemeinem Interesse an den Landtag herangetragen, die dann nach ihrer Veröffentlichung erhebliche Resonanz erfahren.

Zur Erinnerung: Bereits seit zehn Jahren besteht die Möglichkeit, Petitionen von allgemeinem Inter

esse auf Antrag auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet zu veröffentlichen. Erhält dort eine Petition im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mindestens 1.500 Unterschriften, führt der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung der Initiatoren durch. Von 83 Anträgen auf Veröffentlichung erfüllten im vergangenen Jahr 44 Petitionen die formalen Anforderungen des Petitionsgesetzes für eine Veröffentlichung. Fünf Petitionen haben im Mitzeichnungszeitraum die Schwelle von 1.500 Mitzeichnungen überschritten. Die meisten Mitzeichnungen konnte die Petition für den Erhalt der Frühchenstation Level 1 in Suhl verzeichnen. Diese hat im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum knapp 13.500 Unterschriften erzielen können und damit einen neuen Rekord aufgestellt. Zu dieser Petition befinden wir uns nach der durchgeführten öffentlichen Anhörung im Januar dieses Jahres weiter im intensiven Austausch und haben jüngst in der vorvergangenen Woche eine informative Sachverständigenanhörung durchgeführt.

Um auf die Bedeutung der öffentlichen Petitionen und der Petitionsplattform zurückzukommen, ist eine weitere Zahl von ganz erheblicher Bedeutung. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die auf der Petitionsplattform veröffentlichten Petitionen durch 37.946 Mitzeichnungen unterstützt. 37.946 Unterschriften – das ist eine sehr beeindruckende Zahl von Menschen, die sich über den Petitionsausschuss aktiv am politischen Geschehen im Freistaat beteiligen, ihren Standpunkt in die politische Debatte einbringen und damit für uns als Abgeordnete auch als deutlicher Indikator für unser politisches Handeln dienen.

Ziel der Veröffentlichung einer Petition auf der Plattform ist das Erreichen des Quorums von 1.500 Mitzeichnungen, um eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss durchzuführen. Nach 11 öffentlichen Anhörungen im Jahr 2021 haben wir im Jahr 2022 sogar 13 öffentliche Anhörungen durchgeführt und damit auch, was die Anzahl der öffentlichen Anhörungen in einem Jahr betrifft, einen neuen Rekord aufgestellt.

Bevor ich nun ein paar konkrete Fallbeispiele vorstellen möchte, möchte ich jedoch betonen, dass neben diesen Petitionen von allgemeinem Interesse der Petitionsausschuss auch weiterhin für Einzelanliegen der Bürgerinnen und Bürger als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit waren dabei im vergangenen Jahr einmal mehr der Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“ mit 122 neuen Petitionen sowie der Bereich „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“ mit 120 neuen Petitionen. Bei letzterem Bereich spiel

ten die Petitionen aus dem Strafvollzug mit 75 Eingängen die wesentliche Rolle. Hier müssen aber wohl auch noch Nachholeffekte bedacht werden. Nachdem die Strafvollzugskommission in den Jahren 2020 und 2021 pandemiebedingt im Wesentlichen von auswärtigen Sitzungen in den Strafvollzugsanstalten abgesehen hat, hat die Kommission im vergangenen Jahr wieder vier Thüringer Strafanstalten besucht. Im Rahmen dieser Besuche hatten die Gefangenen dann auch wieder unmittelbar die Gelegenheit, Petitionsanliegen vorzutragen, die dann anschließend im Petitionsausschuss bearbeitet wurden.

Generell steht den Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Schnittstellen für die Einreichung einer Petition zur Verfügung. Neben dem klassischen Brief oder der Verwendung des Petitionsformulars im Internet können Petitionen mittlerweile nach der letzten Änderung des Petitionsgesetzes im Jahr 2021 auch per einfacher E-Mail an den Petitionsausschuss gerichtet werden, wobei hierbei Voraussetzung ist, dass zwingend Name und Anschrift der Petenten erkennbar sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Petitionen mündlich vorzutragen. Dies kann beispielsweise zur Niederschrift bei der Landtagsverwaltung geschehen, wo die dortigen Mitarbeitenden des Petitionsreferats als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Ein weiterer Weg ist jedoch auch der unmittelbare Austausch mit uns Mitgliedern des Petitionsausschusses in einer unserer angebotenen Bürgersprechstunden. Diese Möglichkeit halte ich für besonders wertvoll, weil die Petentinnen und Petenten in diesem Zuge unmittelbar die Möglichkeit haben, uns Abgeordnete ganz gezielt auf eine Problemstellung aufmerksam zu machen. Dabei kommen wir den Bürgerinnen und Bürgern auch räumlich entgegen, indem wir unsere Bürgersprechstunden abwechselnd in Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte des Freistaats durchführen. So sind wir als Petitionsausschuss nach der parlamentarischen Sommerpause noch am 29. August in Gera, am 17. Oktober in Ilmenau und am 21. November 2023 in Heilbad Heiligenstadt unmittelbar ansprechbar.

Nun möchte ich Ihnen jedoch auch gern ein paar inhaltliche Einblicke in unsere Arbeit des letzten Jahres geben. Erwähnt hatte ich bereits das große Anliegen „Straßenausbaubeiträge“. In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst betonen, dass dieses Thema immer schon ein Klassiker unter den eingegangenen Petitionen gewesen ist. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und die damit teilweise erheblichen Belastungen von Grundstückseigentümern haben immer wieder Anlass ge

geben, sich an den Petitionsausschuss mit der Bitte um Unterstützung zu wenden.

Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Stichtag 1. Januar 2019 wurde dieses Thema zwar grundlegend im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschärft, gleichzeitig sorgt die Stichtagsregelung jedoch bei denjenigen für Verdruss, die rückwirkend noch für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem Stichtag durchgeführt wurden, in Anspruch genommen werden sollen. Genau dieser Umstand hat mehrere Anwohner eines Ortsteils bewogen, sich mit gleichlautenden Petitionen gegen die Erhebung solcher nachträglichen Straßenausbaubeiträge zu wenden und eine Härtefallregelung zu fordern.

Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes wurden in Thüringen die Straßenausbaubeiträge – wie dargelegt – rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Daraus folgt, dass für die Straßenausbaumaßnahmen, die erst nach dem 31. Dezember 2018 abgeschlossen wurden, keine Beiträge mehr von den Grundstückseigentümern erhoben werden.

Für zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossene Ausbaumaßnahmen werden jedoch weiterhin Beiträge fällig, auch wenn die Beitragsbescheide noch nicht ergangen sind. Diese Stichtagsregelung wurde von vielen als ungerecht kritisiert, da es vom Zufall abhänge, ob eine Straßenbaumaßnahme bis zum genannten Stichtag komplett abgeschlossen wurde oder nicht.

Das dargestellte Anliegen wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform veröffentlicht und dort von rund 3.000 Mitzeichnern unterstützt. Da somit das erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen erreicht war, hat der Petitionsausschuss in der Angelegenheit eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in deren Rahmen die Petenten ihr Anliegen noch einmal öffentlichkeits- und medienwirksam erläutern konnten und die Abgeordneten Gelegenheit hatten, noch einmal gezielt Nachfragen an die Petenten zu stellen.

Nach einer Mitberatung der Angelegenheit durch den Innen- und Kommunalausschuss als zuständiger Fachausschuss hat der Petitionsausschuss schließlich beschlossen, die Petitionen den Fraktionen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP zur Kenntnis zu geben. Damit werden die Fraktionen grundsätzlich in die Lage versetzt, mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen das Anliegen der Petenten aufzugreifen.

Und, was soll ich sagen: Nach einem langen Ringen um eine mögliche Lösung haben die Koalitionsfraktionen zwischenzeitlich Ende Mai dieses Jahres

das Elfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht.

(Beifall DIE LINKE)

Dieser Gesetzentwurf steht in der laufenden Plenarwoche zur ersten Beratung an und zeigt exemplarisch, wie Petitionen im Landtag ganz konkreten politischen Widerhall finden können.

Petitionen sind Bitten, Anliegen, Beschwerden und Protest, und erstmalig im Jahr 2022 auch Gesetzesvorschläge. Ralf-Uwe Beck hat für den Verein „Mehr Demokratie e. V. Thüringen “ die Petition „Kommunen als Wahllabore“ eingereicht. Unabhängig davon, wie man den Vorschlag inhaltlich bewertet, verdient das Engagement von ehrenamtlich Aktiven, die sich für eine Stärkung unserer Demokratie einsetzen, Respekt und Anerkennung.