Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich kann keine Nachfragen erkennen und schließe damit die Fragestunde bzw. den Tagesordnungspunkt für heute.

Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 26 und 29 bis 34 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnungspunkt 26

Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8331 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wahlwiederholung der Wahl mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall.

Tagesordnungspunkt 29

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8332 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 59 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

(Staatssekretär Weil)

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.

Die Fraktion der AfD hat in der 97. Sitzung des Ältestenrats am 27. Juni 2023 signalisiert, dass sie einer Konstituierung des Untersuchungsausschusses 7/4 unter Leitung des vom Landtag gewählten Vorsitzenden nicht widersprechen würde, auch wenn der stellvertretende Vorsitz noch nicht bestimmt wurde. Der Untersuchungsausschuss soll morgen nach Ende der Plenarsitzung zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen, um seine Arbeit noch vor den Parlamentsferien aufzunehmen.

Tagesordnungspunkt 30

Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8302 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 47 Jastimmen, 33 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.

Tagesordnungspunkt 31

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8333 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es

liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich.

Tagesordnungspunkt 32

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8334 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall.

Tagesordnungspunkt 33

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8313 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 60 Jastimmen, 15 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

Ich gratuliere Herrn Hausdörfer zu seiner Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt.

Tagesordnungspunkt 34

(Vizepräsident Worm)

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8335 -

Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Ich frage auch hier in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8232 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Überweisung an einen Ausschuss beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Als ersten Redner rufe ich auf Herrn Dr. Hartung, Fraktion der SPD.

Dann platzieren wir Herrn Hartung wieder und ich bitte die Landesregierung, den Gesetzesvorschlag einzubringen.

Also nichts – ich will nicht übertreiben –, wenig tue ich lieber, als Herrn Hartung zuzuhören, aber es ist ja gemeinhin so, dass Gesetzentwürfe der Landesregierung auch von der Landesregierung eingebracht werden. Deshalb habe ich gedacht, werde ich dieser guten Tradition auch weiterhin Rechnung tragen.

Es ist der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag, nachdem wir vor Kurzem erst den Dritten hatten.

Jetzt wird sich vielleicht der eine oder andere die Frage stellen, ob wir jetzt hier scheibchenweise Gesetzanträge einbringen. Nein, dieser Medienänderungsstaatsvertrag reagiert auf die Vorgänge im rbb, die ja nun bundesweit Bekanntheit erlangt haben, weshalb ich darauf jetzt nicht intensiver eingehe, weil – glaube ich – alle Beteiligten und auch die Nichtbeteiligten wissen, worum es geht. Insofern geht es darum: Wie wird jetzt darauf reagiert und was legt dieser Medienänderungsstaatsvertrag fest? Und das will ich an ein paar Punkten einfach deutlich machen. Dieser Medienänderungsstaatsvertrag führt dazu, dass einheitliche rechtliche Vorgaben definiert werden, die auch nicht durch Landesrecht unterschritten werden können, sondern das ist ein Standard, der dann einheitlich für die Medienanstalten gilt.

Was heißt das für die Anstalten konkret? Erstens, Transparenzerhöhung: Das heißt, es muss grundsätzlich die Transparenz überall dort hergestellt werden, wo nicht Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder bestimmte personenbezogene Daten berührt sind. Es muss ein Compliance-Management-System etabliert werden, dessen Ausgestaltung den Rundfunkanstalten obliegt, aber Ziel ist die Einhaltung aller gesetzlichen und internen Regelungen sowie Selbstverpflichtungserklärungen. Die Art und Weise der Einrichtung von entsprechenden Compliance-Stellen soll natürlich auch den unterschiedlichen Größenordnungen der Rundfunkanstalten Rechnung tragen. Diese Regelungen müssen auch für die Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF und die Beteiligungsunternehmen gelten, die regelmäßig an die Aufsichtsbehörden und Aufsichtsgremien zu Transparenz und Compliance zu berichten haben.

Folgende neue Vorschriften wird es geben: Mitglieder der Verwaltungsräte sollen über vertieftes Spezialwissen in verschiedenen Fachbereichen verfügen. Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht müssen im Gremium kumulativ vorliegen, zusätzlich aber auch Sachkunde im Bereich der Medienwirtschaft bzw. der Medienwissenschaft. Die Kontrollfunktionen der Aufsichtsgremien in den öffentlich-rechtlichen Anstalten wird gestärkt. Das geschieht über einen personellen Aufwuchs sowie auch über die mögliche Einbindung von externem Sachverstand. Es werden einheitliche Regelungen für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Umgang mit möglichen Interessenkollisionen getroffen. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Entscheidungsgremien – das war ja einer dieser Punkte, der im Hinblick auf den rbb diskutiert wurde – werden dabei sichergestellt und auch zugleich das Vertrauen in die Aufsichtsgremien als Kontrollorgane gestärkt. Das heißt, was eigentlich eine

(Vizepräsident Worm)

Selbstverständlichkeit ist, dass keine wirtschaftlichen oder anderen Interessen konflikthaft vorliegen dürfen. Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Veröffentlichung der Bezüge von Intendantinnen und Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten gilt gleichwohl auch für das ZDF und das Deutschlandradio auf der Grundlage des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, das sogenannte ZDF-Staatsvertragsurteil von März 2014.

Bestehende Regelungen für Veröffentlichungen von Leistungen für Nebentätigkeiten werden verschärft und die Anstalten müssen Ombudspersonen beauftragen, die als externe Anlaufstellen für vertrauliche, anonyme Hinweise gelten.

Die Kritik, die man daran äußern kann, ist aus meiner Sicht die Kritik, warum solche Regelungen nicht schon längst existiert haben. Der Volksmund kennt die Formulierung: Aus Schaden wird man klug. Das ist der wichtige Punkt, hier wird man nicht nur aus Schaden klug, sondern es ist auch reagiert worden. Insofern hoffe ich, dass auch dieser Landtag zu diesem Staatsvertragsgesetz seine Zustimmung gibt, weil man gegen diese Regelung bei möglicherweise unterschiedlichen Sichtweisen auf den Sachvorgang als solchen in der Sache nicht dagegen sein kann. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir jetzt zur ersten Beratung bzw. Aussprache. Herr Hartung, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt wenig, was ich lieber tue, als vor meiner eigenen Rede Herrn Minister Hoff zu lauschen. Insofern, das kann ich gern zurückgeben.

Wir haben ja vor Kurzem erst über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geredet. Es wäre natürlich schön gewesen, wir hätten beide Verträge gemeinsam beraten können, aber manchmal ist das eben so, dass man zu dem einen Vertrag noch ein bisschen Gesprächsbedarf hat und zu dem anderen nicht, vor allem deswegen, weil die Zeit drängt. Aber wichtig ist, festzustellen, dass sich diese beiden Verträge sinnvoll ergänzen, und das bedeutet für uns, dass sie nicht nur aufeinander aufbauen, sondern auch ineinandergreifen. Wir haben in der 3. Novelle eine deutliche Stärkung der Sendergremien mit ihren Aufsichts- und Beratungs