Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Wir haben ja vor Kurzem erst über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geredet. Es wäre natürlich schön gewesen, wir hätten beide Verträge gemeinsam beraten können, aber manchmal ist das eben so, dass man zu dem einen Vertrag noch ein bisschen Gesprächsbedarf hat und zu dem anderen nicht, vor allem deswegen, weil die Zeit drängt. Aber wichtig ist, festzustellen, dass sich diese beiden Verträge sinnvoll ergänzen, und das bedeutet für uns, dass sie nicht nur aufeinander aufbauen, sondern auch ineinandergreifen. Wir haben in der 3. Novelle eine deutliche Stärkung der Sendergremien mit ihren Aufsichts- und Beratungs

funktionen verankert und damit im Prinzip die Arbeitsweise der Rundfunkanstalten insgesamt und vor allem die beaufsichtigenden Gremien gestärkt.

Nun kommt ein weiterer Baustein – Herr Minister hat es gerade gesagt –, es kommen verschiedene Regelungen zu Transparenz, Compliance und Professionalisierung hinzu. Das gehört natürlich zusammen und da bin ich völlig Ihrer Meinung: Eigentlich sollten Compliance-Regelungen beispielsweise mittlerweile so etabliert sein, dass man sie nicht in Staatsverträgen extra regeln müsste, aber umso besser, wenn wir es tun.

Fangen wir mal an mit der Frage der Transparenz. Vorgesehen sind ja hier nicht nur einheitliche Mindeststandards für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Hinblick auf die Pflicht zur Veröffentlichung aller relevanten Strukturdetails, sondern auch die Intendanten- und Direktorenbezüge inklusive aller Aufwandsentschädigungen, aller Sitzungsgelder und aller geldwerten Vorteile, die für den jeweiligen Sender geltenden internen Normen wie Satzungen, Richtlinien oder Geschäftsordnung. Das bedeutet für uns, dass wir jetzt hiermit die Regelungen, die sich aus dem ZDF-Urteil ergeben, auch für alle Anstalten der ARD übertragen. Und das ist auch richtig und ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung der entsprechenden Gehälter möglicherweise einen gewissen Mäßigungseffekt bei zukünftigen Verhandlungen auslösen könnte.

Mindeststandards im Bereich Compliance: Das ist eigentlich eine never ending story, ich habe es ja gesagt: Eigentlich müsste man das nicht in Staatsverträgen regeln. Aber so ist es nun mal, jetzt ist vorgesehen, dass es – es ist gerade gesagt worden – eine unabhängige Compliance-Stelle gibt, dass es ein wirksames Compliance-Management geben soll und Ombudspersonen vertrauensvolle Gespräche führen. Ich hoffe, dass es auch ComplianceSchulungen gibt, dass es auch Möglichkeiten gibt, dass Personal Rücksprache hält, ohne dass es sich tatsächlich im vertraulichen Rahmen an Ombudspersonen wenden muss, und ich hoffe, dass es zukünftig wenig Anlass für anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen gibt, die aber nun eben an externe Ombudspersonen möglich sind.

Der letzte Schwerpunkt der Novelle widmet sich der Professionalisierung. Wir haben über Professionalisierung von Aufsichtsgremien anlässlich eines Entschließungsantrags der CDU zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geredet. Ich muss ehrlich sagen, das, was jetzt in diesem vorliegenden Staatsvertrag drinsteht, ist deutlich sauberer formuliert, es ist deutlich zielführender und hat vor allem nicht die Eingriffe in die Rundfunkautonomie und die Organisationshoheit der Anstalten zum Thema.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Jetzt wird es so sein, dass aus meiner Sicht diese Änderungen sehr viel Sinn machen. Mit der Übernahme höherer Verantwortung in Sachen Kontrolle und internes Consulting ist für die Gremien nun einmal auch eine bessere Schulung wichtig und jetzt auch möglich. Diese Verankerung im Staatsvertrag ist völlig logisch und finden wir gut. In diesem Zusammenhang glaube ich, dass dieser Vierte Medienänderungsstaatsvertrag tatsächlich ein guter Schritt in die richtige Richtung ist und wir werden dem natürlich zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das vorliegende Gesetz zum Medienstaatsvertrag ist dem Landtag zur Beratung übergeben worden, denn es bildet die Grundlage für die Ausrichtung und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Eine Zustimmung kann ich diesem Gesetz nicht geben, denn es wirkt wie aus der Zeit gefallen, als ob in den letzten Jahren und speziell im Jahr 2022 nichts passiert wäre. Aber es gab doch – und das hatten Sie ja gesagt, dass das die Antwort ist auf die Affären um den rbb, die zu personellen Konsequenzen führten und trotzdem auch unter der neuen Leitung weitere Skandale und Skandälchen erzeugten. Und es gab die vielen Stimmen, die sich für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Systems aussprachen und auch gute und vernünftige Konzepte dazu vorlegten. Doch dies alles findet keinen Eingang.

Das Gesetz empfinde ich als Denkmal für ein Weiter-So und das kann und darf nicht zustimmungsfähig sein. Wenn man die Menschen im Land fragt, sieht das auch eine große Mehrheit so. Ein Medienstaatsvertrag stellt auch die politischen Weichen für den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen. Dazu findet sich zwar etwas im Gesetzentwurf, aber nichts, was wirklich belastbar wäre und was das Problem dieser Medien auch nur ansatzweise heilen könnte. Zwar werden Paragrafen über Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision eingefügt, diese gehen aber am Kern des Problems völlig vorbei und sind nicht konkret fassbar. Denn wenn wir die Bürger hierzulande befragen, was sie in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Medien

am meisten stört, ist das neben der Erhebung von Zwangsgebühren vor allem die Qualität der politischen Programme. Sehr oft wird gesagt, dass man mit den erhobenen Gebühren ja sogar leben könnte, wenn die Öffentlich-Rechtlichen dafür im Gegenzug neutral informieren würden, anstatt zu indoktrinieren und zu erziehen, denn eine Meinung bilden können sich die Menschen nur, wenn sie neutral und umfassend aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu einem Thema informiert werden. Was stattdessen passiert, ist mit dem Wort „Propaganda“ am besten beschrieben.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Boah, Frau Bergner! Alter Schwede!)

Das sind die Menschen im Land leid. Es wäre also an der Zeit, dass ein Medienstaatsvertrag diesen originären Auftrag so eindeutig und einklagbar formuliert, dass auch die Chefredaktionen und Intendanten sich darüber im Klaren werden, was ihr Auftrag ist und was für Konsequenzen es gibt, wenn sie diese missachten.

Es geht nicht in erster Linie darum, ob der Tatort am Sonntag immer ein Straßenfeger ist, weil er so gut gemacht ist, oder doch? Weil hier zunehmend nur politische Botschaften suggeriert werden? Was aber unter keinen Umständen manipulativ ausgerichtet sein darf, sind Nachrichtensendungen und Reportagen, Talkshows zu politischen und gesellschaftlichen Themen und Berichte zu Personen des öffentlichen Lebens. Hier ist neutral und umfassend zu berichten und den Zuschauern und Zuhörern die Schlussfolgerung selbst zu überlassen. Kommentare und Wertungen müssen ausdrücklich als Meinungen gekennzeichnet sein und Nachrichten dürfen keine Wertung enthalten. Es ist die gesamte Breite der Gesellschaft abzubilden und nicht nur das, was genehm ist.

Wenn sich der MDR trotz vieler Bürgerzuschriften beispielsweise über das letzte Volksbegehren kontinuierlich ausgeschwiegen hat, ist das nicht weniger als ein Skandal. Es geht also nicht nur, wie im vorliegenden Gesetz behandelt, darum, der Korruption im Öffentlich-Rechtlichen Einhalt zu gebieten, sondern sie auch zu ihrem ureigenen Auftrag zurückzuführen. Der Landtag sollte darüber noch einmal in den Gremien diskutieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Herrgott, Fraktion der CDU, auf.

(Abg. Dr. Hartung)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, beim Beratungsgegenstand handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz – das haben wir heute schon gehört –, das vom Ministerpräsidenten bereits am 17. Mai dieses Jahres unterzeichnet wurde und bei dem wir heute hier einen geringen Gestaltungspielraum haben. Zustimmen, ablehnen oder enthalten sind die Entscheidungsalternativen, inhaltlich können wir hieran nichts ändern.

Die eigentliche Staatsvertragsnovelle enthält neue Regelungen zur Stärkung von Transparenz, Compliance, Gremienkontrolle bei den Rundfunkanstalten. Im Grunde stellt die Novelle lediglich nur einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar, die leider viel zu spät als eine notwendige Reaktion auf die Vorfälle beim rbb im letzten Sommer in Gang gesetzt wurde.

Meine Damen und Herren, bis dato sind Kontrolle und Transparenz in den jeweiligen Rundfunkanstalten unterschiedlich ausgeprägt. Durch die Staatsvertragsnovelle sollen sie dort konsequent ausgebaut werden, wo sie noch nicht angewendet werden. Mit den nun vorgesehenen Regelungen sollen einheitliche hohe Standards festgesetzt und deren effiziente Überprüfung sichergestellt werden.

Sämtliche Neuregelungen im Medienstaatsvertrag sollen künftig für alle Anstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gelten. Die konkreten Bestimmungen sollen dabei durch eine Ergänzung von § 31 mit dem Titel „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ im Unterparagrafen zu den Bereichen „Transparenz“, „Compliance“, „Gremienaufsicht“ und „Interessenkollision“ ergänzt werden. Mit der Novelle wird somit ein deutliches Zeichen gegen Miss- und Vetternwirtschaft und für mehr Transparenz und Kontrolle gesetzt.

Verehrte Kollegen, die CDU begrüßt ausdrücklich, dass mit der Staatsvertragsnovelle ARD, ZDF und Deutschlandradio nunmehr zur Offenlegung ihrer Organisationsstruktur einschließlich der Zusammensetzung ihrer Gremien und Ausschüsse, aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen sowie sonstiger Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die jeweilige Rundfunkanstalt sind, verpflichtet werden. Eine wichtige, von uns schon lange erhobene Forderung soll nun endlich geltende Praxis werden. So sollen Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile der jeweiligen Intendanten und Direktoren, sofern sie nicht einer Abführungsplicht unterliegen, Honorierungen für Tätigkeiten bei Tochterund Beteiligungsgesellschaften sowie die Leistun

gen bei der Beendigung der Tätigkeit ebenfalls veröffentlicht werden. Diese neuen Transparenzstandards werden hoffentlich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Öffentlichkeit fördern.

Verehrte Kollegen, im Bereich „Compliance“ geht es konkret um die Verpflichtung, ein wirksames Compliance-Management-System nach anerkannten Standards zu gewährleisten und nach dem aktuellen Stand fortzuschreiben. Konkret sieht der Staatsvertrag an dieser Stelle vor, eine unabhängige Compliance-Stelle einzurichten, die künftig regelmäßig an den jeweiligen Intendanten sowie an den Verwaltungsrat berichten soll. Dazu gehört ebenfalls die von uns begrüßte Regelung Compliance-Beauftragte und Ombudspersonen als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen zu benennen, um künftig regelwidrige Verflechtungen wirksam zu bekämpfen. Bei diesen Maßnahmen kann auf bereits beim MDR umgesetzte Compliance-Prozesse zurückgegriffen werden, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und für die ARD insgesamt beispielgebend waren. Viele Punkte fanden so Eingang in den inzwischen festgeschriebenen ComplianceLeitfaden der ARD, der sich ebenfalls auf die Beteiligungen und die Gemeinschaftseinrichtungen erstreckt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem wird mit der Novelle die Gremienaufsicht gestärkt. Um die Wirksamkeit der Aufsicht sicherzustellen, müssen die Mitglieder der Aufsichtsgremien, wie von der CDU gefordert, hinreichende Kenntnisse in Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft und Medienrecht haben, die durch von den Anstalten finanzierte Fortbildungen sichergestellt werden. Aus dem Sparkassenbereich kennen wir das ja schon seit vielen Jahren. Da jedoch die Vorgaben zu den Fortbildungen und zur Personalausstattung der Gremienbüros wenig konkret gefasst sind, sollte in den weiteren Regelungen der Landesrundfunkanstalten der genaue Bedarf und die Verbindlichkeit noch einmal klargestellt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die eben aufgeführten Neuerungen der Staatsvertragsnovelle von der CDU ausdrücklich begrüßt werden, so müssen wir doch kritisch anmerken, dass wir schon von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Gänze, also nicht nur vom MDR, erwartet hätten, dass diese bereits früher und ohne den Druck von außen, selbst Schlussfolgerungen gezogen und ihre Geschäftsordnungen überarbeitet hätten. Und dazu gab es reichlich Gelegenheit, unter anderem auf der Sitzung der Rundfunkkommission am 26. Oktober vergangenen Jah

res. Allerdings erst am 23. November legte die ARD ihren Compliance-Leitfaden vor; dagegen gab es keine Selbstverpflichtungen zu den anderen, jetzt im Medienänderungsstaatsvertrag geregelten Punkten, wie zum Beispiel eine größere Transparenz bei den Einkommen auf Leitungsebene.

Verehrte Kollegen, letztlich macht der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag doch auch eines deutlich: Die Politik vertraut nicht länger darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Probleme selbst in den Griff bekommt. Damit sich dieser endlich mehr bewegt, muss dieser durch staatliche Reglementierungen zu Reformen angestoßen werden. Besser und im Sinne des Rundfunknutzers vertrauensbildender wäre es allerdings, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier eigenverantwortlich und selbstbestimmter diesen Prozess vorantreiben würde. Mit dem vorgelegten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, wo es allerdings noch eine Reihe von Schritten zu gehen gibt. Meine Fraktion wird dem vorgelegten Gesetz hier zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion Die Linke, auf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, da die Inhalte des Staatsvertrags, wie bei der Einbringung und jetzt bei den Reden deutlich wurde, drei Schwerpunkte haben, Transparenz, Compliance und Gremienkontrollen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, werden sie die eine oder andere Formulierung in abgeänderter Form bei den Rednern wiederfinden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben uns mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wie gesagt diese Regelung zur Stärkung der Transparenz, Compliance und von Gremienkontrollen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegt. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir dieses Jahr bereits wichtige erste Schritte für die Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unternommen. Der Vierte ist jetzt, finde ich, die Konsequenz und die Fortsetzung dieser begonnenen Schritte.

Damit sprechen wir heute zum wiederholten Male über die zentrale Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Demokratie und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und die nötigen Reformen, die es braucht, damit er diese Rolle

bestmöglich erfüllen kann. Denn dafür muss von der Politik, von uns, der richtige Rahmen geschaffen werden, der einerseits die Balance schafft, ein Wachsen und Entwickeln zu ermöglichen, aber andererseits ein ungewolltes Wuchern finanzieller Intransparenz verhindert. Denn, was dann passiert, meine Damen und Herren, das hat uns die Causa Schlesinger bitter vor Augen geführt. Gleichzeitig darf die Causa nicht dazu führen, den öffentlichrechtlichen Rundfunk als Ganzes an den Pranger oder gar infrage zu stellen, dass das nicht über einen Kamm geschert wird, denn Vorgaben des MDR haben es bereits – und es ist angesprochen worden – schon deutlich gemacht, es gibt Compliance-Regelungen, die in der Praxis wirken, und sie sind Vorbild in den neuen Regelungen des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dennoch sind Kontrollen und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Kontrollen und Transparenz in allen Rundfunkanstalten konsequent ausgebaut und auf ein gleiches Level gebracht werden. Dafür dient dieser Staatsvertrag. Es ist von großer Bedeutung, dass konkrete Anforderungen an das Compliance-Management an den Rundfunkanstalten festgelegt werden, von Schulungen der Mitarbeiter bis hin zu den Abläufen und Konsequenzen bei Regelverletzungen. Genau das wird mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterstützt. Damit gehen wir einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Auch die neuen umfassenden Transparenzvorschriften für die Vergütung innerhalb der Anstalten möchte ich hier positiv hervorheben. Sie müssen, meine Damen und Herren, detailliert in den Geschäftsberichten der Anstalten aufgeführt werden und können so in Gremien und Öffentlichkeit diskutiert werden. Das kann wesentlich dazu beitragen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederherzustellen und weiter zu fördern. Eine Vergleichbarkeit der Gehaltsstrukturen zwischen den Anstalten sollte dabei hergestellt werden. Hier braucht es aber ein weiteres Entgegenkommen und Klarheit der Anstalten. Gerade die Spitzengehälter sind berechtigter Anstoß der Kritik und sollten gerade mit Blick auf eine zukünftige Beitragsdiskussion selbstständig auf ein vernünftiges – lassen Sie es mich so formulieren –, anständiges Maß reduziert werden und Sparmaßnahmen nicht durch Kündigung von Mitarbeitern und die Verdrängung in die Scheinselbstständigkeit proklamiert und durchgesetzt werden.

Auch die Stärkung der Aufsichtsgremien, meine Damen und Herren, ist von großer Bedeutung.

(Abg. Herrgott)

Durch den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag erhalten diese Gremien erweiterte Kontrollfunktionen, werden in ihrer Kompetenz und ihren Ressourcen gestärkt. Es ist essenziell, dass die Aufsichtsgremien ihre Aufgaben umfassend erfüllen können. Dazu gehören neben journalistischen Kenntnissen auch solche Kenntnisse in den Bereichen „Wirtschaftsprüfung“, „Betriebswirtschaft“, „Recht“ und „Medienwissenschaft“ zu stärken und dabei, wie gesagt, auch in Anwendung zu bringen.

Angesichts der digitalen Transformation und der sich schnell verändernden Mediennutzung müssen die Gremienmitglieder in der Lage sein, strategische, notwendige Investitionen zu bewerten und den Einsatz von Ressourcen für Community Management oder den Einsatz von KI bei der Entwicklung von Online-Angeboten zu verstehen. Dazu müssen ihnen angemessene personelle und strukturelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt wird durch den Staatsvertrag berücksichtigt und ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Kontrollgremien.

Meine Damen und Herren, es ist von großer Bedeutung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtigen Pfeiler unserer Demokratie und unabhängige Informationsquelle erhalten. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Instrument, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu gestalten und auch zu erhalten. Durch die Einführung der Compliance-Regeln, umfassender Transparenzvorschriften für die Vergütung und die Stärkung der Aufsichtsgremien schaffen wir eine verbesserte Kontrolle und Offenheit sowie Stärkung der Kontrollgremien. Dennoch betonen wir – anknüpfend möchte ich hier an meine Rede zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag erinnern und eindeutig und klar sagen –, dass eine Unterzeichnung bzw. Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag kein Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag wird damit nicht der letzte sein. Und wir werden uns deshalb auch weiterhin für konkrete Maßnahmen einsetzen, damit der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen in unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden. Wir als Fraktion Die Linke unterstützen diesen Staatsvertrag; eine scheinbare Alternative ist in der Regel existenzbedrohend. Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Änderungen können wir sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner wichtigen Rolle als Garant für Unabhängigkeit, Qualität, hochwertige Berichterstattung und Bestandteil der politischen Meinungsbil

dungsprozesse in unserem Land gerecht werden kann. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Cotta, Fraktion der AfD, auf.

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler, wer diese Woche bei der täglichen Presseschau „FOCUS online“ geöffnet hat, konnte den Artikel „Mitarbeiterin rechnet gnadenlos mit ARD ab, dann geht das Ding unter“ nur schwer ignorieren. Einige Textpassagen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Die freie Mitarbeiterin, die immerhin seit 25 Jahren beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk engagiert ist, hält ihren Arbeitgeber für nicht reformierbar. Sie beschreibt: „Da wird immer noch ein Deck aufgezogen, oben, da kommt nochmal ein Sonnendeck und noch ein Sonnendeck. Und da oben steht man, trinkt Champagner, isst Canapés und fühlt sich sehr wichtig. Und unten, da sitzen die Galeeren-Sklaven und rudern um ihr Leben, bekommen immer mal ein bisschen Brot und Wasser.“ Des Weiteren sagt sie: „Sie sträuben sich so lange oder haben sich so lange gesträubt gegen wirkliche Reformen, gegen wirkliche Strukturveränderungen, dass sie das Ding lieber vor den Baum fahren lassen, als irgendetwas an ihren Privilegien zu ändern.“ Sie kommt zu dem drastischen Urteil: „Das wird jetzt nicht mehr lange dauern, und dann geht das Ding unter.“

Mit diesem einprägsamen Einstieg möchte ich auf den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag eingehen, der heute zur Debatte steht. Dieser Vertrag ist die Reaktion auf die Vorkommnisse beim rbb und anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Vorkommnisse haben Defizite bei interner Organisation, Transparenz und Kontrolle offenbart. Es ist unbestreitbar, dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks momentan auf einem vorläufigen Tiefpunkt angekommen ist. In einigen Anstalten sind Zustände zutage getreten, die man nur als mafiös bezeichnen kann.

Der vorliegende Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags soll folgende Inhalte neu regeln bzw. präzisieren.

Punkt 1 – Transparenz: Transparenz ist gut. Der Ansatz hier im Entwurf, mehr Transparenz zu fordern, kann deshalb nicht schlecht sein. Allerdings

(Abg. Blechschmidt)

werden Formulierungen und Begriffe wie „größtmögliche Transparenz“ oder „sonstige Informationen von wesentlicher Bedeutung“ verwendet.