Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

werden Formulierungen und Begriffe wie „größtmögliche Transparenz“ oder „sonstige Informationen von wesentlicher Bedeutung“ verwendet.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Transparenzbegriff ist sehr intransparent definiert. Man muss weder Jurist noch Sprachwissenschaftler sein, um die wachsweichen Definitionen zu erkennen. Wenn wir etwas Positives aus diesem Abschnitt ziehen wollen, dann ist das die Schaffung einer Vergleichbarkeit zwischen den Anstalten. Doch auch hier bedarf es klarer Definitionen, sonst werden am Ende Äpfel und Birnen verglichen.

(Beifall AfD)

Eine weitere positive Maßnahme ist die zwangsweise Veröffentlichung der Gehälter von Intendanten und Direktoren. Dies ist bereits im MDR-Staatsvertrag verankert und stellt somit für unseren Bereich keine Neuerung dar. Was tatsächlich zu mehr Transparenz geführt hätte, wäre zum Beispiel eine automatische Veröffentlichung von Zahlungen aus der Politik an Medienschaffende, Transparenz in Bezug auf die Beteiligungsgesellschaften oder auf personelle Verflechtungen. Dazu findet sich im Entwurf – richtig! – nichts.

Punkt 2 – Compliance: Zusätzlich zu den Transparenzmaßnahmen, die bereits als verbesserungswürdig gekennzeichnet wurden, sollen die Rundfunkanstalten wirksame Compliance-Managementsysteme einführen und unabhängige ComplianceStellen oder Compliance-Beauftragte ernennen. „Compliance“ ist ein Begriff, der viel verwendet wird, den aber nur wenige tatsächlich verstehen. Oftmals verführt die Verwendung von Begriffen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis zur Annahme, dass damit alles erklärt und geregelt sei. Doch wenn wir Compliance mit der deutschen Bedeutung „regelmäßige Prüfung auf Regelkonformität“ ersetzen, wird schnell klar, dass diese Verpflichtung, ein derartiges System einzuführen, in der Vorlage viel zu unbestimmt ist.

Ich möchte daran erinnern, dass der rbb bereits seit drei Jahren ein derartiges System installiert hat. Wie wirksam dieses System war, kann man an den jüngsten Skandalen beim rbb messen. Was wir erwartet hätten, wären klare Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung und Zertifizierung des Systems. In Bezug auf den Compliance-Komplex ergeben sich Fragestellungen, nämlich Fragestellungen zur tatsächlichen Verbesserung, organisatorischen Ansiedlung und Ausgestaltung sowie zu Rechtsfolgen bei festgestellten Verstößen. Im schlimmsten Fall wird eine weitere Stelle von einem Funktionär besetzt, die wieder Rundfunkzwangsbeitrag kosten wird.

Apropos weiterer Funktionär: Kommen wir nahtlos zum dritten Punkt, der Ombudsperson. ARD und ZDF und Deutschlandradio sollen jeweils eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen beauftragen. Die Ombudsperson soll die Befähigung zum Richteramt haben. Mit dieser Formulierung haben wir aus bekannten Gründen Schwierigkeiten. Die Befähigkeit zum Richteramt umfasst einerseits ein fundiertes Wissen im juristischen Bereich und andererseits eine gewisse Rechtstreue. Ich erinnere in diesem Zusammenhang natürlich gern an den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, der nur aufgrund dieser Soll-Formulierung seinen Posten antreten konnte. Deshalb sollte diese Gesetzespassage als MussBedingung formuliert werden und es ist zu klären, ob jede einzelne Anstalt tatsächlich eine eigene Ombudsperson benötigt.

Kommen wir zum letzten Punkt, nämlich die Stärkung der Gremien sowie die Behandlungen von Interessenkonflikten: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats über Grundkenntnisse verfügen und diese durch Schulungen vertiefen sollen. Allerdings ist nicht geregelt, welche Konsequenzen das Fehlen von Kenntnissen oder die Verweigerung von Fortbildungen mit sich bringt. Beim Rundfunkrat stellt sich zudem die Frage, ob dieser überhaupt über einen ausreichenden Kontrollwillen verfügt, da er mittlerweile noch stärker von parteipolitischen Interessen beeinflusst ist. Die aufgeführten Interessenkonflikte sind bereits im MDR-Staatsvertrag erfasst und dort detailliert beschrieben.

Mein Fazit: Die mit dem Rundfunkzwangsbeitrag zu finanzierenden Maßnahmen haben eher einen symbolischen Charakter, die an den grundsätzlichen Strukturproblemen kaum etwas ändern werden. Es ist nach meinem Dafürhalten nicht erkennbar, welche dieser Regelungen den rbb-Skandal hätten verhindern können. Die Schritte zur Reform werden immer kleiner, während das Bedürfnis nach Reformen immer mehr wächst. Im Gegensatz zu unseren sächsischen Kollegen scheint sich der Thüringer Landtag nicht tiefgreifend mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss beschäftigen zu wollen. Da sage ich nur: schade. Ein weiteres Indiz dafür, dass dieser Vertrag als reine Symbolpolitik zu verstehen ist: Diskussion oder Kritik nicht erwünscht. Die AfD-Fraktion wird dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag in dieser Form nicht zustimmen. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, es ist immer ein bisschen schwer, wenn hier einige Rednerinnen vorn gestanden haben, noch zu erfassen, worum es am Ende gegangen ist oder worüber wir reden. Ich glaube, Sie haben in der AfD-Fraktion irgendwie so eine Absprache, dass Sie im Moment mindestens einmal in Ihrer Rede irgendetwas vom Verfassungsschutz sagen müssen. Das haben Sie erfolgreich geschafft, herzlichen Glückwunsch dazu.

(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Zum Thema!)

Jetzt erzählen Sie mir nicht, dass ich hier zum Thema reden soll, denn wenn hier heute jemand mehrfach nicht zum Thema geredet hat, dann waren das Leute aus Ihrer Fraktion.

(Beifall DIE LINKE)

Die haben sich nämlich hier stundenlang über völlig andere Sachen ausgelassen, beispielsweise über das Ministergesetz.

Ich weiß gar nicht, ob das irgendwie noch hilft, wenn man das, was Frau Dr. Bergner und die AfDFraktion hier regelmäßig abliefern, noch versucht geradezurücken, weil es teilweise so krude ist, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Aber Frau Dr. Bergner, Sie sind, glaube ich, so weit nach rechts gerutscht, dass die Frage ist, wann Sie eigentlich den Aufnahmeantrag für die AfD-Fraktion stellen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie sich hier hinstellen und allen Ernstes davon reden, dass der Öffentlich-Rechtliche Propaganda macht, dann haben Sie entweder nicht verstanden, was Propaganda ist, oder Sie glauben das wirklich oder Sie haben einfach zu viele falsche Youtube-Kanäle geguckt. Wahrscheinlich ist es eine Kombination aus allem.

Aber jetzt vielleicht zurück zum Thema und dem durchaus sehr erfreulichen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich glaube, wir müssen uns nicht darüber unterhalten, dass Staatsverträge immer eine gewisse Schwierigkeit mit sich bringen, nämlich die Tatsache, dass wir die hier entweder nur absegnen oder ablehnen können. Man muss aber ehrlicherweise sagen, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag im Vergleich zu anderen Staatsverträgen äußerst transparent verhandelt

wurde, und wenn die AfD wirklich Interesse gehabt hätte, sich inhaltlich damit auseinandersetzen zu wollen, dann hätte sie das in den letzten Monaten ohne Probleme im Ausschuss tun und sich auch dort mit Selbstbefassungsanträgen damit beschäftigen können. Das hat sie nicht getan. Von daher ist das auch wieder nur lautes Gebrüll, ohne tatsächlich ernsthafte Vorschläge zu haben, um Probleme zu lösen.

Es geht – wie immer – um die Modernisierung – das haben die Kolleginnen und Kollegen hier schon deutlich gemacht – des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ich will das gar nicht alles wiederholen, weil es eigentlich, gerade mit Blick auf den rbbSkandal, hier schon breit öffentlich diskutiert wurde. Die Compliance-Regelungen sind tatsächlich ein Punkt, der hier immer wieder thematisiert wird, aber auch die Weiterbildungsangebote für die Gremienmitglieder sowie der starke Ausbau der Transparenz des Öffentlich-Rechtlichen werden in diesem Staatsvertrag festgeschrieben, und das ist auch gut so und begrüßen wir auch sehr.

Der Bearbeitungs- und Beteiligungsprozess – das habe ich schon gesagt – ist breit geführt worden, und das würden wir uns generell für Staatsverträge wünschen. Wir haben uns in jeder Rede hier im Plenum zum Thema „Rundfunkstaatsverträge“ sehr kritisch dazu geäußert, wie diese zustande kommen. Sie sind nämlich am Ende nur ein Minimalkonsens, der ohne das Parlament beraten wird und dem die Länder nur komplett zustimmen oder ihn ablehnen können, und die dort anstehenden Paketlösungen sind immer eine Kombination aus guten, notwendigen Erneuerungen und Maßnahmen, denen wir mit Bauchschmerzen zustimmen müssen.

Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag hat gezeigt, dass das auch anders geht, und wir werben sehr dafür, dass Staatsverträge besser mit einem Beteiligungsmechanismus beispielsweise wie bei den EU-Frühwarndokumenten hier im Thüringer Landtag beraten werden, dass also auch die Einbeziehung der Parlamente in die Verhandlung der Staatsverträge frühzeitig erfolgt und dann in gestuften Verfahren Rückmeldeverfahren eingeführt werden können. Ich glaube, das wäre etwas, was man in Zukunft ins Auge fassen kann und wo ich auch alle demokratischen Fraktionen gern dazu einlade, dass wir darüber mal diskutieren. Das wäre wirklich ein echter Gewinn für Akzeptanz und Transparenz.

Und auch im Bereich der Gremienmodernisierung haben wir deutlich weitreichendere Forderungen bereits zu den Verhandlungen zum MDR-Staatsvertrag aufgezeigt, die wir ja mit den Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt geführt haben – übrigens in einer Mehrländeranstalt relativ

einzigartig –, tatsächlich auch unter Einbeziehung der zuständigen Abgeordneten in den Ausschüssen – aber das auch hart erkämpft. Da haben wir ja auch mehrfach als Grüne gefordert, dass in dem Gremium des Rundfunkrats Landesregierungen und aus unserer Perspektive auch Abgeordnete tatsächlich nicht sitzen sollten. Gescheitert ist das übrigens nicht an uns, sondern an konservativen Kräften in diesem Haus, genauso wie die Deckelung der Intendantengehälter im MDR-Staatsvertrag übrigens an der CDU gescheitert ist – ich möchte das hier nur noch mal erwähnen. Rot-RotGrün hätte das gern drin gehabt.

Auch bei der Frage der Entsendung von Rundfunkratsmitgliedern sehen wir auf jeden Fall Potenzial. Die bisherigen Entsendemechanismen sind recht losgelöst von der sich aus unserer Sicht doch deutlich entwickelten Bevölkerung und wir können uns davon abweichend zum Beispiel sehr gut ein System vorstellen, bei dem beispielsweise die Hälfte der Mitglieder in einem Verfahren angelehnt an die Sozialwahlen in den Rundfunkrat gewählt und die andere Hälfte aus der – sagen wir mal – organisierten Zivilgesellschaft dahin entsandt wird. Bisher schreiben wir halt sehr umständlich fest, welche Verbände in dieses Gremium entsendet werden, und die Regelungen sind damit ziemlich in Stein gemeißelt und dann auch schwer anpassbar.

Wir wollen also noch ein bisschen weiter die Debatte auch um die Weiterentwicklung des Öffentlich-Rechtlichen führen. Ich glaube, das ist wichtig; das ist eine Daueraufgabe, die wir hier machen müssen. Diesem Medienänderungsstaatsvertrag können wir aber so auch erst einmal ohne Probleme zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP – steht so auf meiner Rednerliste. Das ist falsch. Bitte, Herr Abgeordneter Montag. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Blechschmidt, Sie haben in Ihrer Rede angefangen damit, dass es heute wieder über den ÖRR als tragende Säule der Demokratie geht. Wir müssen schon ehrlich sein: Heute ist eher die Skandalnudel öffentlich-rechtlicher Rundfunk Thema und so sind ja auch die Rege

lungsinhalte des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags zu verstehen.

Es ist natürlich traurig genug, dass wir darüber reden müssen, dass bestimmte Fragen nicht selbstverständlich sind, sondern dass Politik die grundständigen Fragen der Mittelverwendung – der angemessenen Mittelverwendung – überhaupt regeln muss. Jedes ordentliche Unternehmen weiß, wie Compliance geht, weiß, an wen man sich wendet: an externe Anwälte, die das durchaus auch als Service und als wirtschaftliche Leistung anbieten, damit man stets auf der sicheren Seite ist, gerade wenn der eine oder andere eben mal kritischer auf das eigentliche Geschäftsgebaren blickt.

Da müssen wir schon so ehrlich sein – und das gehört eben auch zur Debatte dazu –, dass wir das nicht irgendwie verschwurbeln, sondern schon ehrlich sagen, dass es einen Anlass gibt, warum wir hier tatsächlich über doch eine weitreichende Festsetzung – auch bei Compliance-Fragen – reden. Das sind natürlich die Verfehlungen, die in Institutionen stattfinden, die Mittel verwenden, die sie nicht selbst erwirtschaftet haben, sondern die ihnen zunächst mal im Rahmen des Rundfunkauftrags zur Verwendung zugegeben sind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Insofern sind die Regeln Ausfluss des Gegenteils dessen, wie man mit öffentlichen Geldern oder mit solchen Geldern umgeht. Falsche Abrechnungen von Essen, Dienstreisen der Intendantin, fehlerhafte Verträge – teilweise in Summen, wo man sich schon fragen muss, ob das angemessen ist, teilweise haben wir es beim MDR gesehen –, Verträge, die gar nicht mehr mit Arbeit hinterlegt sind, wo Kolleginnen und Kollegen dann doch schon teilweise über Jahre hinweg gar nicht mehr den Aufgaben nachgekommen sind, sondern sie sozusagen dort mit viel Geld outgesourct worden sind. Das sind fragwürdige Dinge, und es ist richtig, dass hier dieser Medienänderungsstaatsvertrag vorliegt, richtig ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung, beispielsweise bei der Frage der Konkretisierung, Compliance und Gremienaufsicht, Geschäftstätigkeit.

Die Bezüge der Intendanten und Direktoren offenzulegen, diese Vorgabe gibt es bei anderen Körperschaften öffentlichen Rechts ja schon lange; bei Krankenkassen gibt es jedes Jahr eine Debatte, zu KVen gibt es jedes Jahr eine Debatte – das kennen wir also, insofern beim MDR ja gang und gäbe schon gewesen, auch die Transparenz. Gut, dass sich jetzt andere dieser Transparenz zur Selbst- und Fremdverpflichtung annehmen müssen. Dann Verpflichtung zum Einsetzen von unabhängigen Compliance-Stellen oder Compliance-Beauf

(Abg. Henfling)

tragten, die regelmäßig an den Intendanten und an den Verwaltungsrat berichten – auch richtig –, Verpflichtung zur Ausstattung der Aufsichtsgremien mit Geschäftsstellen, damit diese Aufsichtsgremien überhaupt arbeitsfähig sind.

Aber ich sage ganz ehrlich: Auch dieser Medienänderungsstaatsvertrag ist – und wirkt leider so ein bisschen wie – Flickschusterei, denn er löst eines nicht, er versucht es natürlich anlässlich der Skandale der letzten Monate, vielleicht auch der letzten anderthalb Jahre, aber eine eigentliche Verankerung und langfristige Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch vor allen Dingen mit seiner Struktur zu tun, und da ist das, was eben gesagt worden ist, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus sich heraus überhaupt Reformkraft hat, eben fraglich und auch der Beschluss damals der MPK, dass man in die Frage geht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst entscheiden können, ob sie jetzt linear weiter ausstrahlen oder ob sie digital ausstrahlen. Da hätte ich mir mehr Mut gewünscht, weil das natürlich explizit auch direkt Konsequenzen auf die Finanzierung hat, weil das Kosten oder eben keine Kosten sind. Da erwarte ich mehr Mut, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk das selbst nicht hinbekommt.

21 TV-Kanäle bei 450 TV-Kanälen in Deutschland: Das zeigt eigentlich, dass es die Ursprungsidee, nämlich, dass es um Vielfalt geht, nicht mehr sein kann. Beispielsweise die Frage oder Diskussion ARD oder ZDF: Warum braucht man zwei bundesweite Hauptkanäle, wenn wir heute doch die Dinge einfach auch digital empfangen – 24/7 von jedem Platz der Welt?

Deswegen vielleicht noch ein Hinweis: Mehr Mut. Mut hat aus meiner Sicht Herr Kai Gniffke bewiesen, der gesagt hat: Wir werden für eine Beitragserhöhung kämpfen. Ich will von diesem Pult Herrn Gniffke zurufen: Kämpfen Sie lieber für gute, für schlanke Strukturen. Sie haben zwar das Recht dazu, natürlich für Beitragserhöhungen zu kämpfen, aber – um mal ein Stück weit zu zitieren – auch die Pflicht zur Klugheit, zu erkennen, wann man das besser lassen sollte und lieber an die Arbeit der Strukturreform geht. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks viel Erfolg dabei. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Möchte die Landesregierung zum Gesetzentwurf sprechen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen

wir zur Abstimmung. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt und da diese nicht beantragt wurde – die Fraktion der AfD beantragt Ausschussüberweisung, an welchen Ausschuss?

(Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ausschuss für Euro- pa, Kultur und Medien!)

Vorgeschlagen wurde der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wir stimmen darüber ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen bzw. die Parlamentarische Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich beende die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung.

Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/8232 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8285 - ERSTE BERATUNG