Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer ist für die Überweisung an diesen Ausschuss? Das sind alle Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Die fraktionslose Abgeordnete Bergner war auch für die Überweisung. Gibt es Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8239 - Neufassung - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, als Teil des Entlastungspakets wurde mit der dreimonatigen Geltungsdauer eines 9-EuroTickets im vergangenen Sommer sowohl ein bundesweit einheitliches Ticket für alle ÖPNV-Angebote im Bundesgebiet auf den Weg gebracht, als auch damit erstmalig ein System außer Kraft gesetzt,
dass die Verkehrsunternehmen die Tarife festlegen und sich genehmigen lassen, das heißt also, sie nur in einem bestimmten Geltungsbereich vorhanden sind.
Mit der Zielstellung, ein einheitliches 49-Euro-Ticket bundesweit zu installieren, hat der Bund gemeinsam mit den Ländern jetzt den Weg gewählt, dass er diesen Tarif nicht bundeseinheitlich dauerhaft eingeführt hat, sondern nur übergangsweise bis zum 30.09.2023. In § 9 des Regionalisierungsgesetzes wurden eine Einführungsverpflichtung der Länder und die Zahlungsverpflichtungen des Bundes 2023 bis 2025 festgelegt. Im Thüringer ÖPNVGesetz war diese Länderhoheit bisher nicht vorgesehen, das heißt, dass wir keinen landesweiten Tarif festlegen konnten, sondern das war Aufgabe der einzelnen Verkehrsunternehmen, der kommunalen Verkehrsunternehmen bzw. des VMT.
Jetzt haben wir erstmalig die Möglichkeit, mit diesem Gesetz sowohl diese Frage zu regeln, dass ab 01.10.2023 ein landesweiter Tarif von den Verkehrsunternehmen anerkannt werden muss, und gleichzeitig haben wir die Möglichkeit, dass das Land Thüringen – das ist der zweite Punkt – auch diesen Tarif bestimmen und festlegen kann. Wenn wir uns dieses Gesetz angucken, dann sind das die beiden entscheidenden Punkte, die wir heute, wenn wir das Gesetz überweisen, dann auch weiterdiskutieren wollen.
Ich will aber noch mal eines sagen: Mit diesem Ticket, mit dem 49-Euro-Ticket, haben wir im Bund, hat die Bundesregierung einen großen Schritt in die Richtung getan, die Attraktivität des ÖPNV bundesweit zu erhöhen. Mit diesem deutschlandweit gültigen Nahverkehrsticket hat sie auch zugleich eine Marke gesetzt, dass es ein erschwingliches Ticket ist, dass die Länder auch die Möglichkeit haben, selbstverständlich in ihrem Geltungsbereich auch noch andere Formen festzulegen, beispielsweise ein Jugendticket oder in anderen Bundesländern ein Seniorenticket. Die Möglichkeiten sind hier, wenn die Länder mitfinanzieren, größer und auch realistischer geworden. Wir können wirklich feststellen, dass – das Ticket nicht allein, das ist klar – mit diesem Ticket ein großer Schritt in Richtung Klimaschutz, in Richtung Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs und selbstverständlich auch einer Verpflichtung sowohl des Bundes als auch der Länder gegangen wurde, diesen besser als bisher zu finanzieren. Das heißt auch die Weiterführung des Angebots, der Ausbau des Angebots, denn zu Recht können in einigen Regionen manche Menschen das Ticket nicht so nutzen, wie sie es eigentlich wollten, aber dazu haben wir alle Möglichkeiten, sowohl über einen integralen Taktfahrplan als
auch über die Erweiterung des Angebots in den Kommunen, über die Verzahnung der Nahverkehrsangebote dort noch weitere Schritte zu gehen. Ich würde mir wünschen, wenn wir heute dieses Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überweisen könnten und damit auch den Weg freimachen, um ab 01.10. diesen Tarif, der von der Bundesregierung gestützt und von den Ländern hälftig finanziert wird, auch in unserem Land umzusetzen und weitere Angebote in Richtung Jugendticket unterbreiten zu können. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zu einer mobilen und freien Gesellschaft gehören für uns, Freie Demokraten, innovative und qualitativ hochwertige Mobilitätsangebote. Das zeitlich begrenzte 9-Euro-Ticket hat etwas ausgelöst, das vorherige Regierungen nicht ausreichend im Blick hatten, nämlich ein attraktives, digitales, bundesweit geltendes und bürokratiearmes Angebot für den ÖPNV.
Mit dem Deutschlandticket setzen wir diesen eingeschlagenen Weg nun fort. Nun hat der Bund über eine Tarifauferlegung die Einführung des Tickets ermöglicht. Allerdings läuft diese Regelung zum 30.09. aus. Die Bundesländer müssen entsprechend einen eigenen Weg finden, die Tarifbestimmungen in Landesrecht zu überführen und Ihr Gesetzentwurf sieht das vor. Wovor ich aber an dieser Stelle ausdrücklich warnen möchte, ist, die gute Idee des Deutschlandtickets durch die Einführung weiterer Landestarife zu untergraben. Wir müssen ja derzeit schon einiges beobachten. Ein Bundesland bietet ein Landesticket an, im nächsten Verbund kann man sein Fahrrad kostenlos mitnehmen, im dritten kann man dann am Wochenende einen bis x Mitfahrer mitnehmen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube, Sie sollten da auch schauen, wo die Hindernisse für die Ausweitung des VMT liegen, und da ist der Kreis Greiz – in dem ich selbst zu Hause bin – bei Weitem nicht das einzige Beispiel, wo es noch knirscht und diese Ausweitung noch nicht vorangegangen ist. Es würde helfen, in einem Verbund mit den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern eine Tarifstruktur zu entwickeln, statt von Landesseite diese starr vorzugeben.
Auch an dieser Stelle nochmals ansprechen möchte ich Ihre Verantwortung für den Ausbau der Infrastruktur und die Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Wir als Liberale unterstützen Sie an dieser Stelle auch sehr gern. Stichwort: MDV, Stichwort: Reaktivierung von Bahnstrecken wie in Bad Frankenhausen oder eben der Höllentalbahn. Ich erinnere auch daran, dass ich mehrfach an dem Thema dran gewesen bin, SPNV zwischen Zeulenroda und Mehltheuer, also auch grenzüberschreitend, wo die Antworten auf meine Anfragen dazu mich bis jetzt nicht sehr zufriedengestellt haben. Ich glaube schon, dass man da auch Lösungen finden kann, um die Gegenverkehre aneinander vorbeizuführen. Früher ging es auch mit einigen Ausweichgleisen und Bahnstationen.
Auch noch mal bei der Förderung von Neufahrzeugen erinnere ich an die Verantwortung des Landes. Frau Kollegin Baum hat es ja heute in ihrer Mündlichen Anfrage auch wieder thematisiert. Insofern gibt es also viel zu debattieren. Wir stimmen einer Überweisung an den Ausschuss natürlich sehr gern zu, freuen uns auf die Zuschriften der Experten in einer vermutlich anstehenden Anhörung und ich denke, dass wir da auch zu einer konstruktiven Diskussion kommen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Liebscher, Fraktion der SPD, auf.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit diesem Gesetz die rechtliche Grundlage für die Fortführung des Deutschlandtickets über den 1. September hinaus, das ist ja schon gesagt worden. Es zeigt sich schon jetzt, dass dieses Ticket ein Erfolg ist. Vor allem für die Menschen, die be
ruflich auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, schafft es eine finanzielle Planbarkeit und vereinfacht den Überblick über die Ticketgültigkeit. Es ist aber auch klar – und das ist schon gesagt worden –, dass im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs nach wie vor große Herausforderungen bestehen, und das ist auch am Dienstagabend beim parlamentarischen Abend des Verbands Mitteldeutscher Omnibusunternehmen und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen deutlich geworden, als die Verkehrsbetriebe die Probleme benannt haben, die ich hier auch gern noch mal benennen möchte.
Das größte Thema, das in diesem Bereich alle umtreibt, ist die Verfügbarkeit von Fachkräften. Wenn der integrale Taktfahrplan im Saale-Orla-Kreis so umgesetzt werden sollte, wie es geplant ist, würde allein das dort tätige Verkehrsunternehmen KomBus nach eigener Aussage 60 zusätzliche Fahrerinnen und Fahrer benötigen.
Und wenn wir Menschen für den Beruf am Lenkrad begeistern wollen, müssen wir diese guten Arbeitsbedingungen auch schaffen. Als Freistaat stellen wir hierfür den Rahmen in der Finanzierung und die Anforderungen an die Verkehrsleistungserbringung auf. Wir haben also in diesem Sinne hier auch gewisse Steuerungsmöglichkeiten.
Um das zu erreichen, haben wir ja Anfang des Jahres hier auf Initiative der Regierungsfraktionen ein Gesetz beschlossen, das die Landesregierung aufgefordert hat, ein Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erarbeiten, mit dem Ziel, Aufgaben klarer zu benennen und haushaltspolitische Planbarkeit für den Gesetzgeber und Planbarkeit für die Verwaltung in der Kofinanzierung von Vorhaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes zu schaffen. Ich hoffe, dass dieses Gesetz in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt wird, denn wir brauchen ein verstetigtes finanzielles Bekenntnis, in wirksamer Höhe mit Landesmitteln in die Verkehrswende zu investieren, wenn wir die gesteckten Ziele erreichen wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vor allem im Mai waren fast täglich lange Schlangen vor dem EVAG-Kundenzentrum am Anger zu sehen. Gibt es da was umsonst, könnte man sich fragen. Nein, aber ein Ticket für alle Busse und alle Nahverkehrszüge in ganz Deutschland, und das für 49 Euro im Monat. Das Deutschlandticket war Grund genug für viele Erfurterinnen, sich an die Schlange von 20 oder 30 Menschen anzustellen. Nicht nur Erfurterinnen nutzen das Deutschlandticket, bundesweit wurden mehr als 11 Millionen Tickets verkauft und fast 1 Million davon sind Menschen, die bisher nicht Bus und Bahn gefahren sind. Das Deutschlandticket ist eine wichtige Errungenschaft für Bus- und Bahnreisende und solche, die es werden wollen.
Und ja klar, auch beim Deutschlandticket ist noch Luft nach oben. Es gibt besseres, als sich für das Deutschlandticket in langen Schlangen die Beine in den Bauch zu stehen oder das Abo im DB-Navigator zwar buchen, aber nicht kündigen zu können, weil das eben nicht geht. Aber trotz dieser Kinderkrankheiten ist das Deutschlandticket gekommen, um zu bleiben. Damit das so bleibt, braucht es den heutigen Gesetzentwurf. Fast niemand hat verstanden, warum es nach dem genialen 9-Euro-Ticket Monate für eine Anschlusslösung gebraucht hat. Und wissen Sie was? Damit das Deutschlandticket dann überhaupt für alle und überall am 1. Mai gültig war, brauchte es sogar eine übergangsweise Regelung vom Bund. Diese ist noch bis Ende September gültig. Das heißt, obwohl wir und Sie das Deutschlandticket schon nutzen, geht das Ringen um das Wie der Weiterführung im Hintergrund weiter.
Thüringen ist für die Nahverkehrszüge verantwortlich und die Landkreise und kreisfreien Städte für Bus, O-Bus und Straßenbahn. Diese Aufgabenträger arbeiten wiederum mit den Verkehrsunternehmen – wie hier in Erfurt zum Beispiel der EVAG – beim Erstellen von Tarifen zusammen. Freiwillig können sich auch mehrere Verkehrsunternehmen zusammenschließen und gemeinsam Tarife festlegen. In Thüringen ist das im VMT passiert. Aber weil das freiwillig ist, machen eben nicht alle mit. Grüße gehen raus an die Azubis im Landkreis Greiz, die leider kein Thüringer Azubiticket nutzen konnten. Ich hoffe aber, dass sie mit dem Deutschlandticket gut zu ihrer Ausbildungsstätte hin- und auch in der Freizeit herumfahren können.
VMT und Azubiticket zeigen: Mit Freiwilligkeit wird es keine flächendeckenden Tarife geben. Deshalb gab es übergangsweise die bundesweite Tarifvorgabe und deshalb schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage, die Aufgabenträ
ger zu verpflichten, Landestarife wie das Deutschlandticket einzuführen. Bund und Länder verhandeln den Preis für das Deutschlandticket. Landkreise und kreisfreie Städte müssen diesen einführen, verhandeln aber nicht mit. Daher schaffen wir mit dem Gesetzentwurf zusätzlich einen Anspruch der Aufgabenträger auf Nachteilsausgleich. Damit bleiben kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt auf den Kosten sitzen.
Für mich stellt sich weiterhin die Frage: Wie kann der Erfolg des Deutschlandtickets in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren fortgesetzt werden? Denn zu den hohen Verkaufszahlen gehört aktuell auch Frust. Vor allem Pendlerinnen und Radfahrende sind genervt, weil Züge völlig überfüllt sind, sie keinen Sitzplatz finden oder das Fahrrad manchmal auch spontan am Bahnhof stehen lassen müssen.
Eine kurzfristige Lösung hierfür sind die Verkehrsunternehmen. Sie wissen am besten, auf welchen Linien die Züge besonders voll sind und welche Möglichkeiten sie haben, um zum Beispiel noch einen weiteren Waggon anzuhängen. Hier wünsche ich mir, dass sich die Landesregierung stärker als bisher mit den Verkehrsunternehmen verbindlich austauscht, welche Verbindungen in Thüringen aufgestockt werden können.
Gleichzeitig braucht es langfristig mehr Geld für den Nahverkehr. Für jeden Euro, der in Tarife fließt, braucht es mindestens einen Euro für Investitionen in die Schienen, Busse, Bahnen, in bessere Infrastruktur und bessere Verbindungen – vor allem im ländlichen Raum. Hier steht aus meiner Sicht das Projekt „Integraler Taktfahrplan“ ganz oben auf der Liste. Das möchte ich Ihnen, Frau Karawanskij, noch einmal für die aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen ans Herz legen.
Ansonsten freue ich mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. Wir wissen, dass die Regelung zum 1. Oktober 2023 eingeführt werden muss, damit sich auch die Verkehrsunternehmen verbindlich darauf verlassen können. Deswegen hoffen wir, dass wir dann auch zügig in die Anhörung starten können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Wahl. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Ministerin? Dann haben Sie das Pult zu Ihrer Verfügung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und alle Zuhörerinnen oder Mitschauerinnen, wir leisten eigentlich Abhilfe für etwas, was wir am 1. Mai 2023 eingeführt haben: Das Deutschlandticket ist Realität geworden. Die damit verbundenen Befürchtungen, dass sich die Verkaufszahlen nicht so gut entwickeln, haben sich nicht bestätigt. Die Verkaufszahlen in Thüringen sind sehr gut. Auch die damit verbundenen Befürchtungen, dass eine große Abwanderung vieler ÖPNV-Kunden in die vertriebsstarken überregionalen Verkehrsunternehmen, wie beispielsweise DB Regio, stattfindet und sie dort ihre Tickets kaufen, hat sich nicht so realisiert.
Mir sind zwei Sachen wichtig: Es ist völlig richtig, wir haben jetzt erst mal eine bundesgesetzliche Tarifanordnung, damit das Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 eingeführt werden konnte. Nun haben wir eine Musterrichtlinie, weil die Bundesländer ab 1. Oktober 2023 hier abhelfen sollen bzw. dann das Deutschlandticket als Tarifnehmer weiterführen, und dafür muss dann auch die gesetzliche Grundlage geliefert werden.
Ich bin sehr froh, dass das heute auf der Tagesordnung steht. Wir sind gut im Zeitplan. Ich danke auch den Abgeordneten und den parlamentarischen Geschäftsführern, dass wir das nicht nur gemeinsam so vorbereitet haben. Der Gemeindeund Städtebund, der Landkreistag waren mit dabei, diese Richtlinie wurde auch im Einklang mit der kommunalen Familie erstellt. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir das heute hier im Parlament beraten, weil das die Voraussetzung dafür ist, dass es dann am 1. Oktober 2023 nahtlos weitergeht. Damit liegen wir auch gut im Zeitplan.
Es wurde auch schon gesagt: Wir haben hier in der Musterrichtlinie den Nachteilsausgleich geschaffen. Gemäß dem Grundsatz, wer bestellt, der zahlt auch, haben wir das hier bzw. ist es in dem Gesetzentwurf so vorgesehen. Insofern kann ich das entsprechend auch als Landesregierungsmitglied mit befürworten.
Ich möchte noch zwei Punkte anmerken, weil bei den Verkehrsunternehmen durchaus Sorge besteht, wie sich die Situation weiterhin entwickelt. Und nicht selten gibt es neben den Fachkräftefragen, was jetzt die ÖPNV- bzw. die Mobilitätsfragen der Zukunft betreffen, natürlich auch die Frage, wie es mit der Liquidität aussieht. Da haben wir als Landesregierung eine ganz klare Zusage gegeben, dass wir hier die Verkehrsunternehmen in Thüringen nicht im Regen stehen lassen, sondern ha