Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

(Beifall CDU)

Es war in der Tat eine Punktlandung, Herr Kollege. Vielen Dank. Jetzt hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein bisschen schade, dass die so

eben gehörte Rede wirklich nicht annähernd dem gerecht geworden ist, worum es eigentlich geht. Es geht um Kinder und Jugendliche, es geht um Jugendhilfe. Ich glaube, es war ihm gerade nicht so richtig klar, dem lieben Herrn Kowalleck, was tatsächlich Thema ist. Denn zur Kinder- und Jugendhilfe gehört sehr vieles, zum Beispiel die Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, auch viele Angebote im Bereich „Sport“, „Kindertageseinrichtungen“, „Schulsozialarbeit“, „Drogenprävention“, „Medienkompetenz“. Es gehören aber auch solche Aufgaben dazu, von denen man vielleicht hofft, dass man selbst oder die eigene Familie sie nicht benötigt, das sind die sogenannten Hilfen zur Erziehung, wo Familien unterstützt werden, in denen die Erziehung vielleicht nicht so funktioniert oder gar ganz versagt.

Das heißt, es sind ganz vielfältige Angebote, um die es hier eigentlich geht. Umso vielfältiger sind auch die Träger dieser Angebote. Da haben wir öffentliche Träger, Jugendämter, also staatliche und kommunale Behörden, aber auch Träger wie die Wohlfahrtsverbände, Caritas, Diakonie, Vereine usw. usf. Es gibt auch noch ganz unterschiedliche Zuständigkeiten, nämlich vom Bund, von den Kommunen und auch den Ländern.

Was machen wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf? Zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes wollen wir gemeinsam mit den Koalitionspartnern jedenfalls die Vorgaben, die das neue SGB VIII, das ist nämlich das, was unser Auftrag ist, in Landesrecht überführen. Wir wollen auch noch einiges mehr, nämlich eigene Schwerpunkte setzen. Ziel von uns ist es ganz klar, dass sich junge Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können und dabei alle Hilfe und Unterstützung bekommen, die ihnen der Staat und die Gesellschaft bieten können.

Worum geht es jetzt ganz genau mit der siebten Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes? Ich kann leider aufgrund der Zeit nur auf wenige Punkte eingehen; die Übrigen werden wir vielleicht hoffentlich wirklich sachlich in der Anhörung noch besprechen. Ein Punkt ist zum Beispiel der Zuschuss zu den Praktikantenvergütungen in § 23. Hier soll es Zuschüsse geben, auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Anlehnung an die vor Kurzem beschlossene Regelung des § 28 im Thüringer Kindergartengesetz, allerdings auf Basis einer jährlich festzusetzenden Pauschale, die sich natürlich an den Personalkosten orientiert.

Dann geht es um die Landeskoordinierung für medizinischen Kinderschutz, § 20b, und auch den Landesbeauftragten für Kinderschutz. Hier stärken wir Kinder- und Jugendschutz ganz maßgeblich. Herr

(Abg. Kowalleck)

Kowalleck hat ja gerade so getan, als ob das nur ein Anliegen der CDU war. Das treibt uns natürlich alle gemeinsam um und deswegen haben wir das hier in diesem Gesetz auch mit verankert.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht um die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe in § 24a und in § 15. Das heißt, Konflikte zwischen den beteiligten Menschen, Trägern und Behörden bei Kinder- und Jugendhilfeleistungen können einfach vorkommen. Das passiert und auch wenn versucht wird, dies durch eine enge Einbindung aller Beteiligten zu vermeiden, wir sind jedenfalls sind froh, dass der Bundestag im SGB VIII eine Ombudsstelle bei der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt hat. Wir verankern mit dem Gesetzentwurf diese Ombudsstelle als festen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und definieren auch die Aufgaben. Für uns ist wichtig, dass künftig in allen Hilfeplangesprächen auf die Ombudsstelle hingewiesen wird. Sie soll mit zwei Regionalstellen künftig junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten unabhängig beraten und auch vermitteln können.

Dann haben wir das Thema „Stärkung der außerschulischen Jugendbildung“, § 18a. Menschen, die sich als sogenannte Jugendleiterinnen ehrenamtlich engagieren, können von der Arbeit freigestellt werden, bisher für Kinder- und Jugenderholung, zum Beispiel für Freizeiten oder auch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung. Mit unserem Gesetzentwurf möchten wir die Freistellung auch für außerschulische Jugendbildung ermöglichen, besonders wichtig ist hier die Erhöhung des Vergütungsausfalls auf 96 Euro. Die wurde nämlich 20 Jahre lang nicht angepasst. Das wird jetzt sicherlich alle freuen, die in diesem Bereich aktiv sind.

Dann der Punkt „Schulsozialarbeit“ in § 19a. Dieser Punkt ist uns natürlich ganz besonders wichtig. Seit 2013/2014 fördert Rot-Rot-Grün die Schulsozialarbeit in Thüringen mit Landesmitteln. Aktuell werden über 500 Schulsozialarbeiterinnen in mehr als 480 von insgesamt 963 Schulen im Freistaat mit ca. 26 Millionen Euro gefördert. Sie beraten pädagogisches Personal, Eltern, Sorgeberechtigte und Familien und natürlich auch die Schülerinnen und Schüler bei Problemlagen rund um die Schule. Sie dienen als Brücke zwischen Schule, Jugendhilfe und Familien. Sie arbeiten aber auch mit eigenen Angeboten direkt mit Schülerinnen, wie eingangs auch schon erwähnt. Deshalb ist es wichtig, dass wir für alle Schulen – bisher ist nämlich nur die Hälfte in der glücklichen Situation, tatsächlich über Schulsozialarbeiterinnen zu verfügen – eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulsozialarbeit bekommen. Und da hilft es nicht zu lamentieren, dass es die

Kräfte gar nicht gibt, wie Herr Kowalleck das getan hat, sondern wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir eben diese Kräfte gewinnen können und sie hoffentlich auch finden und deshalb die Fördermittel um 11,2 Millionen Euro auf dann 37 Millionen Euro aufstocken. Das würde bedeuten, dass mit der nächsten Ausbaustufe schon mal 70 Prozent der Schulen in Thüringen von Schulsozialarbeit profitieren können. Das ist natürlich noch nicht alles, was wir wollen, aber immerhin ein guter, wichtiger und richtiger Schritt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich freue mich jedenfalls auf die Diskussion dieser Vorschläge im Ausschuss und natürlich auch die dazugehörige Anhörung, die wir hoffentlich sehr bald beschließen wollen, nämlich morgen Abend, noch nach dem Plenum, und hoffe dann auf eine sachliche Debatte und ein gutes Miteinander tatsächlich im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP.

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, wir sprechen über eine Änderung des Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes. Ich muss dazu sagen, dass wir eins schon im Ausschuss liegen haben, das auch noch nicht final ist, insofern hoffe ich, dass wir da am Ende nicht durcheinanderkommen.

Die Änderungen, die jetzt hier vorgeschlagen werden, resultieren aus der Änderung des SGB VIII, zumindest in Teilen. Da geht es einmal um die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, vor allem aber die Stärkung von Kindern, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe untergebracht sind, und auch die Unterstützung der Familien und Kinder, die von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Da ist die Rede von einer Ombudsstelle, die wir in Thüringen ja schon haben, die nur nicht gesetzlich verankert ist, sondern eher so modellprojektmäßig in Federführung des Kinderschutzbunds organisiert ist.

Ein zweiter Punkt ist die Gewährleistung von Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung und somit eine Erhöhung der Beteiligung von Menschen mit

(Abg. Rothe-Beinlich)

Behinderungen im Zusammenhang mit der Jugendhilfearbeit, Landesjugendhilfeausschüsse etc. pp.

Ein paar Änderungen, die noch mit dazugekommen sind, die jetzt nicht auf die SGB-VIII-Änderung zurückzuführen sind, sind auch genannt worden. Da geht es einmal um die Erhöhung der Vergütungsausfallentschädigung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Es geht um die Anhebung der Summe für die Schulsozialarbeit. Es geht um die Gewährung eines Zuschusses für eine Praktikantenvergütung in Jugendhilfeeinrichtungen. Summa summarum kommen wir bei den Umsetzungen der einzelnen Punkte auf ungefähr 14 Millionen Euro, die jährlich im Haushalt dafür vorgesehen werden müssen. Ich wollte es nur mal so genannt haben, damit wir es alle miteinander mal gehört haben.

Zur Festsetzung von Mindestsummen zum Thema „Schulsozialarbeit“ habe ich hier schon oft genug unsere Kritik angebracht. Ein Stück weit muss ich auch Kollegen Kowalleck an der Stelle recht geben:

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ein Stück weit?)

Wir haben tatsächlich ein Fachkräfteproblem an der Stelle, was die pädagogischen Fachkräfte angeht. Insofern weiß ich gar nicht, wie viel wir von dem, was wir dann dort einstellen, wirklich am Ende auch ausgeben können.

Was ich begrüße, ist die Stärkung der Rechte derjenigen, die in Erziehungshilfeeinrichtungen untergebracht sind, und auch derjenigen, die überhaupt von Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Da kenne ich aus meinen Gesprächen mit dem Kinderschutzbund durchaus die positive Auswirkung der Vermittlungsarbeit, die dort geleistet wird zwischen Verwaltung und den Familien, wenn es zu Missverständnissen kommt, wenn Leistungen, die eigentlich beansprucht werden, nicht gewährleistet werden. Die haben bisher eine gute Arbeit gemacht, da wäre mir nur wichtig, dass wir gerade bei der Einführung der neuen Regelungen ganz eng an den Erfahrungen der Ombudsstelle an der Stelle auch arbeiten.

Was die Praktikantenvergütung angeht: Das hatten wir schon mal im Zusammenhang mit dem Kindergartengesetz besprochen, in dem wir regeln, dass die Erzieherinnen und Erzieher, die in Ausbildung sind und ein Praktikum machen, eben ihre Praktikumsvergütung bezahlt kriegen, sodass die Träger diese auch bezahlen können. Wir regeln jetzt hier etwas in Anlehnung. Da stellt sich für mich die Frage, warum wir das nur in Anlehnung machen und in einer anderen verwaltungstechnischen Umsetzung. Wir reden hier von einem Zuschuss und im Kindergartengesetz übernehmen wir die Kosten

auf Antrag. Da wäre mir nur daran gelegen, dass wir tatsächlich eine Regelung finden, die am Ende irgendwie einen ähnlichen Verwaltungsaufwand hat, damit sie nicht 36 verschiedene Prozesse umsetzen müssen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Grundsätzlich ist mir wichtig, dass wir das gut und deutlich anhören. Ich habe wohl vernommen, dass wir dazu morgen schon die Anhörung beschließen wollen. Wir sollten uns die Zeit nehmen, die notwendig ist, um die Änderungen hier wirklich so umzusetzen, dass sie am Ende sinnvoll bei den Kindern und Jugendlichen in Thüringen ankommen. Danke schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Jetzt hat Frau Abgeordnete Engel für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Besucherinnen auf der Tribüne, liebe Zuschauerinnen am Livestream, liebe Kolleginnen und vor allem liebe Kinder und Jugendliche, denn heute geht es um ein Gesetz – ihr habt es ja sicherlich vernommen –, das ganz direkt die Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen betrifft. Vielleicht erinnert ihr euch noch an das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das wurde 2021 im Juni verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes war und ist es, vor allem Kinder und Jugendliche zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf benötigen. Das war ein ziemlich umfassendes Gesetz, welches viele verschiedene Bereiche betroffen hat: „Kinder- und Jugendschutz“, „Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe“, „Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung“, „Präventionsarbeit vor Ort“ sowie „Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien“. Das ist nur die Kurzfassung von ganz vielen einzelnen Punkten.

Damit das alles rechtlich bindend ist – wir sagen dazu auch „gesetzlich verankert“ –, wurden verschiedene bestehende Gesetze verändert und ergänzt, also zum Beispiel das Jugendgerichtsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch – also kurz: BGB –, das SGB IX – also das Sozialgesetzbuch –, welches sich mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befasst, das SGB V – das Fünfte Sozialgesetzbuch –, welches Regelungen über die gesetzliche Krankenversicherung enthält. Die meis

(Abg. Baum)

ten Änderungen betrafen aber – das wurde schon erwähnt – das SGB VIII – das ist das Achte Sozialgesetzbuch –, welches alle bundesgesetzlichen Regelungen für die Kinder- und Jugendhilfe umfasst. Und diese Neuregelungen im SGB VIII sind sehr umfassend, und aus diesen umfangreichen bundesrechtlichen Veränderungen ergibt sich nun für uns auch Änderungsbedarf auf Landesebene. Passend zum SGB VIII haben wir nämlich ein Ausführungsgesetz, welches, wie der Name schon sagt, die Regelungen des SGB VIII weiter ausführt. Es trägt den wenig überraschenden Titel „Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“ oder kurz: ThürKJHAG. Also ihr merkt sicherlich schon, dass Politikerinnen sehr gern Abkürzungen verwenden – na ja.

Auf jeden Fall gibt es nun hier vor allem fünf Handlungsfelder, die landesrechtlicher Konkretisierung bedürfen. Diese möchte ich kurz umreißen und mit Beispielen veranschaulichen.

Erstens: Wir verbessern den Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Verankerung. So wollen wir zum Beispiel die Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz – das wurde ja auch schon erwähnt –, die im Moment noch ein befristetes Modellprojekt ist, verstetigen, indem wir sie gesetzlich verankern.

Zweitens: Wir stärken Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. Meine Kollegin, Frau Astrid Rothe-Beinlich, hat es schon gesagt: Es soll künftig verpflichtend sein, in konflikthaften Hilfeverläufen die Ombudsstelle hinzuzuziehen. Diese wollen wir im Übrigen auch gesetzlich verankern und damit verstetigen. Die Ombudsstelle soll künftig mit mindestens zwei Außenstellen errichtet werden.

Drittens: Wir schaffen Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung mit dem Ziel der Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. So sollen zum Beispiel Vertretungen von Behindertenverbänden und ‑vereinen an den kommunalen Jugendhilfeausschüssen, aber auch im Landesjugendhilfeausschuss teilnehmen.

Viertens: Wir wollen die Präventionsangebote vor Ort ausbauen, indem wir zum Beispiel die Schulsozialarbeit weiter ausbauen. Mit der vorgesehenen Aufstockung der Landesmittel um 11,2 Millionen Euro können im Jahr 2024 weitere 210 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen geschaffen werden. Damit wären dann etwa 70 Prozent aller Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet.

Fünftens: Natürlich entwickeln wir die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien weiter, indem wir zum Beispiel konkretisieren, dass Betei

ligung junger Menschen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und vor allem auch wahrnehmbaren Form zu erfolgen hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die vom Bund beschlossenen Verbesserungen in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe aufgreift und nun auch mit den entsprechenden konkreten rechtlichen Grundlagen auf Landesebene untersetzt. Somit stellt dieses Gesetz einen weiteren Schritt hin zu einer modernen Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen dar.

Ich freue mich wirklich sehr, diesen Antrag im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport weiter zu beraten und in einer Anhörung mit allen Beteiligten, vor allen Dingen aber auch mit jungen Menschen darüber ins Gespräch zu kommen und weiter zu diskutieren. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Engel. Jetzt hat Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion das Wort.

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste am Livestream und zwei Gäste auf der Tribüne, ich muss gestehen, dass ich von Ihrer Rede, Herr Kowalleck, doch etwas entsetzt war