Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste am Livestream und zwei Gäste auf der Tribüne, ich muss gestehen, dass ich von Ihrer Rede, Herr Kowalleck, doch etwas entsetzt war

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Jetzt kommen Sie nicht so!)

hören Sie mal zu –, insbesondere darüber, in welcher Art und Weise Sie über Kinder- und Jugendarbeit gesprochen haben. Ihre Rede hat durch und durch deutlich gemacht, dass Sie nicht unterscheiden können, dass es eine Schulpolitik und eine eigenständige Jugendpolitik gibt. Diese eigenständige Jugendpolitik ist uns besonders wichtig, weil wir auch anerkennen, dass Kinder und Jugendliche eigenständige Persönlichkeiten sind und nicht nur auf die Zukunft vorbereitet werden, sondern auch im Hier und Jetzt einen Anspruch auf ein gutes Leben haben. Jugendarbeit ist etwas wert. Dieses Wertsein – dass uns Kinder und Jugendliche etwas wert sind – drücken wir in Politik und im Staat insbesondere mit der Kinder- und Jugendarbeit aus.

(Beifall SPD)

Ich glaube, Herr Kowalleck, diesen Grundsatz haben nicht nur die Sozialdemokraten erkämpft und

(Abg. Engel)

diskutiert, sondern auch viele Kolleginnen und Kollegen der Sozialpolitik in der CDU.

(Beifall SPD)

Alle die, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten für Kinder- und Jugendarbeit stark gemacht haben und Ihre Rede heute gehört haben, für die war das wirklich ein Schlag ins Gesicht. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Denn Kinder und Jugendliche sind mehr als Schülerinnen und Schüler und mehr als ein Kostenfaktor.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Da ha- ben Sie nicht zugehört!)

Das müssen Sie anerkennen. Da sollten Sie auch mal zuhören.

Dieser Gesetzentwurf fußt – das habe ich eingangs schon gesagt – zu großen Teilen auf Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses, der deutlich gemacht hat: Wir wollen hier eine große Veränderung in diesem Land, bundesweit.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Die Schulsozialarbeit ist doch in der Schule! Was ist denn das für eine Arbeit?)

Wir kommen zur Schulsozialarbeit, Herr Kowalleck, hören Sie zu. – Wir wollen endlich davon wegkommen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mit zweierlei Maß gemessen werden. Das ist der große Reformfortschritt dieses Gesetzes. Es geht um eine einheitliche Jugendhilfe. Das ist der Wesenskern dessen, warum wir dieses Gesetz novellieren und warum das Bundesgesetz novelliert wurde. Dass Sie das mit keiner Silbe würdigen oder auch hier nur beratschlagen, zeigt doch, wie deutlich es Ihnen war, hier eine polemische Rede gegen die Landesgremien zu halten und keine Rede für Kinder und Jugendliche. Wenn wir uns aber hier für Kinder und Jugendliche einsetzen wollen, dann sollten wir doch schleunigst zur Sachpolitik zurückkehren, meine Damen und Herren. Darüber sollten wir diskutieren. Das ist nämlich die Frage des Stellenwerts.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Schule und Schulsozialarbeit hat für Sie keinen Stel- lenwert?)

Für mich hat Sozialarbeit einen sehr hohen Stellenwert. Das ist richtig.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber Sie trennen sie ja von der Schule!)

Nein.

Bitte hier keine Dialoge, dafür ist das Rednerpult da.

Nein, im Gegenteil. Ich sage Ihnen nur sehr deutlich, Herr Kowalleck … Ich trenne es nicht, im Gegenteil. Ich sage Ihnen nur sehr deutlich: Für Kinder und Jugendliche gibt es mehr zu tun als die Schule, noch viel mehr zu tun, weil die sind 24 Stunden am Tag Kinder oder Jugendliche und nicht nur Schülerinnen und Schüler.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber das zeigen Sie ja mit ihrer Bildungspolitik!)

Herr Kowalleck, es tut mir sehr leid, aber Sie haben offensichtlich von dieser Materie keine Ahnung.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie soll- ten sich schämen für ihre Bildungspolitik!)

Herr Kowalleck, Sie haben wirklich gar keine Ahnung. Sie sollten sich auch wirklich schämen, für das, was Sie hier sagen. Haben Sie mal mit dem Jugendparlament in Saalfeld diskutiert? Wann haben Sie das letzte Mal mit denen diskutiert? Dass die so gut arbeiten, dass es diese Entwicklung gibt, das ist eine Errungenschaft der Jugendarbeit. Das wissen Sie auch ganz genau. Und das hier mit keinem Wort zu bewerten, das zeigt, dass Sie keine Ahnung haben.

Jetzt möchte ich mich nicht mehr nur auf Sie allein beziehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ich habe das begründet!)

Wir von Linke, SPD und Grüne sind und bleiben der entscheidende Impulsgeber für die qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das erste Jugendparlament ist bei Herrn Ko- walleck in Saalfeld!)

Ja, aber nicht unter Herrn Kowalleck, Herr Voigt, jetzt bleiben Sie doch mal... Ich war dabei – im Gegensatz zu Ihnen, okay? Alles klar.

Das haben wir in den letzten Jahren durch eine ganze Reihe parlamentarische Initiativen und Haushaltsfragen deutlich gemacht. Ich nenne hier beispielhaft die Etablierung der eigenständigen Jugendpolitik – ich habe es gerade schon erwähnt –, die Einführung des Jugend-Checks im Gesetzgebungsverfahren und die erhebliche Ausweitung der

Schulsozialarbeit. Unser Gesetzentwurf umfasst dabei mehrere große Änderungsschwerpunkte, ich habe sie eingangs schon erläutert. Ich will nicht auf die rund 50 Änderungen hier im Detail eingehen, das würde meine Redezeit mehrfach überschreiten, zumal ich auch richtigstellen muss, was die CDU hier weg von Kinder- und Jugendpolitik hin zu Polemik beschreitet. Aber zumindest eine zentrale Weichenstellung will ich noch mal aus meiner Perspektive skizzieren. Wir wollen zum einen die nach § 9a SGB VIII bestehende Verpflichtung der Länder umsetzen, eine entsprechende Stelle zur Beratung junger Menschen und ihrer Familien und Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch zur Vermittlung und eventuell nötigen Klärung von Konflikten einzurichten. Zum anderen wollen wir aber hier auch einen landesspezifischen Lösungsansatz verankern, der die Erfahrung des bisherigen Modellprojekts „Dein Megafon – Unabhängige Beratungsund Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen“ aufnimmt.

Frau Baum, ich kann Ihnen versichern, auch unsere Intention ist es, genau die Erfahrungen, die der Kinderschutzbund gesammelt hat, zu nutzen, um sie dauerhaft in Thüringen zu verankern.

Sie alle wissen, dass wir unserer Zielstellung, die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht in die Fläche zu bringen, in den letzten Jahren ein gutes Stück nähergekommen sind. Ungefähr die Hälfte aller Schüler profitiert inzwischen von entsprechenden Angeboten. Rund 520 Kolleginnen und Kollegen sind thüringenweit in der Schulsozialarbeit tätig und gehen ihren für die Schulen unverzichtbaren Aufgaben mit großem Engagement nach. Sie wissen aber auch, dass wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen können, denn nicht zuletzt die Pandemiezeit hat deutlich gemacht, dass der reale Bedarf an Schulsozialarbeit im Land weit höher liegt. Dieser Tatsache wollen wir mit unserer Novelle Rechnung tragen. Sie sieht vor, die Landesmittel von derzeit 26 Millionen Euro auf gut 37 Millionen Euro zu erhöhen. Damit können wir im kommenden Jahr weitere ca. 210 Stellen einrichten und wir kommen zu einem Abdeckungsgrad von etwa 70 Prozent der Schulen. Das ist ein weiterer großer Schritt vorwärts auf dem Weg zu einem flächendeckenden bedarfsgerechten Angebot. Ich beantrage, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen, und hoffe dort auf eine sachliche Debatte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Möller. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Dann schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Minister Holter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir beraten eines der wichtigsten Gesetze des Freistaats Thüringen, das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, denn dieses Gesetz ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe, ich würde auch sagen für die Kinder- und Jugendpolitik hier im Freistaat. Das heißt bewusst Ausführungsgesetz – die Rednerinnen und Redner der Koalition sind darauf eingegangen –, weil es eben das SGB VIII, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, auf Landesebene ausführt und damit landesrechtliche Grundlagen dafür schafft. Deswegen ist es auch immer wieder richtig und wichtig, die neuen Herausforderungen, die neuen Gegebenheiten in den Blick zu nehmen, diese gesetzlich entsprechend zu fixieren. Genau darum geht es, was eben mit dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen hier beabsichtigt ist.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, herzlichen Dank für diese Initiative. Ob es nun die Schulsozialarbeit ist, von der schon jetzt viele in Thüringen profitieren und die wir weiter ausbauen wollen, damit über kurz oder lang jede Schule in den Genuss einer Schulsozialarbeit kommt, ob es die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes insgesamt ist, ob es die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe ist, ob es die Gewährung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ist, für die wir Grundlagen schaffen, ob es der Ausbau der Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche ist oder ob es die Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien ist: Das Thüringer KJHAG – das ist die Abkürzung für dieses Gesetz –, also das Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz, bildet hier den richtigen Rahmen und die entscheidende Grundlage, um diese Ziele zu erreichen. Das muss ich noch mal deutlich sagen, das ist vielleicht auch ein Stück politische Bildung, damit klar ist, was dieses Gesetz im Einzelnen bedeutet.

Die Novelle zeigt, dass insbesondere den Koalitionsfraktionen das Wohl von Kindern und Jugendlichen sehr am Herzen liegt und sie diese Initiative bewusst aus diesem Grund ergriffen haben. Ich bit

(Abg. Möller)

te und werbe ausdrücklich für eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie schon deutlich gemacht, ist dieses Gesetz ein Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf Bundesebene. Damit ist das Sozialgesetzbuch VIII grundlegend überarbeitet worden, es wurde hier im Parlament und auch im Ausschuss schon mehrfach darüber gesprochen. Ich halte es für selbstverständlich und auch übrigens für alternativlos, dass wir diese Regelungen dieses Bundesgesetzes in Landesrecht umsetzen.

Ich will auf einige Schwerpunkte eingehen, als Erstes zum Kinder- und Jugendschutz. Was verbessert sich hier? Es geht auf der einen Seite um Selbstvertretung und Selbsthilfe der Kinder und Jugendlichen und aller Menschen, auf die Kinderund Jugendhilfe zielt. Diese Selbstvertretung, diese Selbsthilfe wird unmittelbar gestärkt. Sie können in Zukunft besser in Entscheidungsprozesse der Jugendhilfeausschüsse in den Kommunen und in den Arbeitsgemeinschaften einbezogen werden. Die Beratung wird verstetigt und ausgeweitet.

Das Stichwort „Ombudsstelle“ ist schon gefallen. Darüber haben wir sehr intensiv gesprochen. Aber alle waren sich einig: Wir brauchen die Ombudsstelle. Und in Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird es jetzt auch landesgesetzlich verankert. Das ist wichtig. Damit können wir uns in Zukunft dann auch die Diskussion über das Ob der Ombudsstelle sparen, sondern wir werden eine Ombudsstelle haben, wenn das Gesetz entsprechend verabschiedet ist.

Ich halte es auch für wichtig, dass es die Hilfen aus einer Hand gibt. Wer sich im Einzelnen mit der Kinder- und Jugendhilfe auskennt, weiß, dass es hier ein breites Spektrum von Leistungen gibt. Der Bund will hier die Umgestaltung des gesamten Leistungssystems. Das schlägt er hier vor bzw. schlägt er das nicht nur vor, sondern schreibt uns das sogar vor. Das müssen wir in mehreren Schritten machen. Ziel ist es, die individuelle und ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen, und zwar egal, ob es sich um Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung handelt oder nicht, tatsächlich zu verbessern.

Spätestens 2027 – und damit, meine Damen und Herren, wird der Zeithorizont deutlich – soll die Reform des Bundes greifen. Aber wir als Freistaat und die Jugendämter im Freistaat müssen sich jetzt schon darauf vorbereiten und die schon jetzt geltenden Bundesregelungen eben aus diesem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzen.

Damit, meine Damen und Herren, möchte ich etwas sagen zum Landesbeauftragten oder der Landesbeauftragten für den Kinderschutz. Kinderschutz, das ist ein wichtiges Thema, an dem in Thüringen viele verschiedene Akteurinnen und Akteure tagtäglich arbeiten. Auch ihnen dafür einen herzlichen Dank. Wir müssen insgesamt wach- und achtsam sein, was den Kinderschutz betrifft. Ich will unterstreichen und hervorheben: Wir müssen sogar wach- und achtsamer werden, denn jeder und jede von uns kann tagtäglich in den Zeitungen lesen, was Kindern angetan wird. Das darf nicht sein, deswegen müssen wir den Kinderschutz in jedem Fall stärken. Wie Sie wissen, haben wir, um diese verschiedenen Faktoren und Player zu koordinieren, wichtige Impulse gesetzt. Und – Herr Kowalleck, das will ich hier sagen, vielleicht wissen Sie das nicht – wir haben einen Landesbeauftragten für den Kinderschutz. Das ist nämlich der Staatssekretär im TMBJS, Prof. Dr. Winfried Speitkamp.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Sie beabsichtigen, seine Integrität infrage zu stellen, dann äußern Sie das bitte. Herr Speitkamp leistet eine herausragende Arbeit. Wir haben auch eine Geschäftsstelle eingerichtet. Was aber die Gesetzesinitiative will, ist nämlich genau diese gesetzliche Verankerung, dass es nicht nur vom politischen Willen eines Ministers abhängt, ob ein Kinderschutzbeauftragter arbeitet, sondern es soll ein Grundprinzip in Thüringen geben, dass der Landesbeauftragte oder die Landesbeauftragte verstetigt wird und es immer eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Fragen des Kinderschutzes in Thüringen geben wird. Das ist Ziel dieses Gesetzes. Das will ich hier ganz dick unterstreichen.

(Beifall SPD)