Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

In dem Landtagsbeschluss „Potenziale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren“ wird die Landesregierung unter Ziffer II.1. gebeten, ein Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten, welches die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen an der Wertschöpfung der Windenergie beteiligt. Die Landesregierung hat dieser Bitte entsprochen, indem sie eine Formulierungshilfe erarbeitet hat. Der Weg über eine Formulierungshilfe wurde gewählt, um den Entwurf für ein Windenergiebeteiligungsgesetz möglichst schnell ins parlamentarische Verfahren einzubringen, um hier die Debatte nun auch ausführlich führen zu können.

Die derzeitige Rechtslage ermöglicht mit § 6 Abs. 2 EEG eine finanzielle Teilhabe lediglich auf einer freiwilligen Grundlage. In dem nun vorliegenden Entwurf eines Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetzes wird diese auf Freiwilligkeit basierende Sollbestimmung des EEG in § 4 Abs. 2 verpflichtend festgeschrieben. Das bedeutet, dass die Kommunen künftig im Standardbeteiligungsmodell 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird außerdem gegenüber dem EEG zusätzlich erweitert, denn nicht nur die Kommunen werden von der verpflichtenden Abgabe profitieren, sondern auch die Einwohnerinnen und Einwohner im Umkreis der Windenergieanlage. In § 4 Abs. 3 des Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetzes wird diese verpflichtende Einwohnerabgabe auf die Hälfte der kommunalen EEG-Abgabe festgesetzt, was derzeit 0,1 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Das bedeutet, dass in der Summe mindestens 0,3 Cent

pro Kilowattstunde für Kommunen und Einwohnerinnen von den Anlagenbetreibern abgegeben werden müssen. Diese Abgabe soll den in § 1 des Gesetzentwurfs festgehaltenen Zweck erfüllen, nämlich die Förderung des Ausbaus der Windenergie durch Förderung der Akzeptanz für die Umsetzung von Windenergieprojekten vor Ort.

Die nach § 4 bereits beschriebene Abgabe von 0,3 Cent bildet die Mindestbeteiligung ab. Diese Standardlösung greift in jedem Fall, die Kommunen müssen dazu nichts tun. Möchte die Standortkommune allerdings alternative Beteiligungsmodelle umsetzen, so hat sie nach § 5 das Recht, vom Anlagenbetreiber solche zu verlangen.

Im Gesetz sind drei dieser Modelle ausformuliert: ein Lokalstromtarif nach § 6, Schenkungen für ein lokales Wärmenetz in § 7 oder direkte Stromlieferung in § 8. Gemeinsam haben diese Beteiligungsmodelle, dass sie die Mindestbeteiligung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde nicht unterschreiten dürfen. Sollte sich der Anlagebetreiber weigern, eines der genannten Modelle umzusetzen, dann tritt nach § 10 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde in Kraft, die an die Kommune entrichtet werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2016 festgestellt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien zugleich dem Gemeinwohlziel der Sicherung der Stromversorgung dient, weil er zur Deckung des infolge des Klimaschutzziels entstehenden Bedarfs an emissionsfrei erzeugtem Strom beiträgt und überdies die Abhängigkeit von Energieimporten verringert. Es hat dabei der Schaffung von Akzeptanz gegenüber den erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert eingeräumt.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir diese rechtlichen Möglichkeiten nun auch in Thüringen nutzen und hoffen auf eine konstruktive Beratung in der parlamentarischen Debatte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Gottweiss das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Gäste, der Thüringer Landtag hat

vor ziemlich genau einem Jahr, am 14. Juli 2022, in Drucksache 7/6000 einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung darum gebeten wurde, die Erarbeitung eines Windenergiebeteiligungsgesetzes vorzunehmen und uns als Landtag vorzulegen.

Sie erinnern sich alle an die Zeit, das ist ein halbes Jahr gewesen, nachdem der Krieg in der Ukraine begonnen hat, wo die russische Invasion dort gestartet ist mit all den Verwerfungen auf den Energiemärkten, was auch die Preise anbelangt hat etc.

Natürlich ist es das Anliegen des Landtags gewesen, dass wir auch relativ zügig Fortschritte in diesem Feld machen können. Deswegen frage ich mich ehrlich gesagt, warum das so lange gedauert hat, dass wir über einen ersten Entwurf beraten. Insbesondere beim ersten Drüberschauen über die Regelungen fällt mir auf, dass es eine sehr starke Inspiration von den Gesetzen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt. Das sind also alles Dinge, die man relativ zügig hätte vorlegen können.

Was uns als CDU-Fraktion auch irritiert, ist, dass nicht der Landtag, der es beschlossen hat, diese Vorlage erhalten hat, sondern nur Rot-Rot-Grün als Formulierungsvorschlag. Offensichtlich wurde dann innerhalb der regierungstragenden Fraktionen noch mal heftig darüber diskutiert, in welcher Form das dann eingebracht werden soll. Heute haben dann die drei regierungstragenden Fraktionen diesen Gesetzentwurf entsprechend vorgelegt.

Aus unserer Sicht ist es eine Abweichung von dem beschlossenen Verfahren und das sorgt natürlich für Irritationen. Wir werden uns offen mit den Regelungen befassen, aber eine gewisse Grundskepsis mitbringen und wirklich intensiv prüfen, ob wir die Vorschläge so mittragen wollen oder ob es nicht Änderungsbedarf gibt. Gegebenenfalls werden wir als CDU-Fraktion auch entsprechende Änderungen vorschlagen. Da gilt das Struck‘sche Gesetz: Kein Gesetz geht aus dem Parlament so raus, wie es reingekommen ist. Das trifft zwar nicht immer zu, aber ich gehe mal davon aus, dass es in diesem Fall tatsächlich auch so kommen wird.

Wir haben das jetzt vorliegen und müssen uns intensiv damit befassen, auch in einer Anhörung, am besten in den Ausschüssen, dass wir fachlich alle gesellschaftlichen Gruppen, die dort auch relevant sind, beteiligen und wirklich noch mal überlegen, ob das die richtige Kombination ist. Wenn man sich die Regelungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg anschaut, sieht man, dass hier nur selektiv ein Teil eingeflossen ist, und da werden wir natürlich intensiv drüberschauen.

Aber ich will schon mal ein paar Gedanken zu Problemlagen äußern, die ich bei manchen Formulierungen sehe. Was zum Beispiel problematisch ist, ist erstmal die Begründung, mit der das ganze Gesetz eingeleitet wird. Hier gibt es einen Absatz, da wird sich quasi darüber beschwert, dass der Windausbau in Thüringen ins Stocken geraten ist. Dort gibt es dann einen Satz, in dem steht: „Sowohl die Flächenausweisungen als auch die Genehmigungen für Wind an Land reichen bei Weitem nicht aus, um die gesteckten Ziele beim Ausbau der Windenergie an Land zu erreichen.“ Dann wird Bezug genommen auf die Flächenziele, die der Bund uns vorgibt – 2,2 Prozent in Thüringen. Da will ich nur mal sagen: Diese Formulierung, dass das die gesteckten Ziele sind, können wir zumindest als CDU-Fraktion so nicht teilen. Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass wir eigene Thüringer Ziele haben, die sich vor allen Dingen am Thüringer Bedarf orientieren. Was natürlich richtig ist, ist, dass es eine bundesgesetzliche Rechtslage gibt, die wir umsetzen müssen. Aber das ist kein Ziel, das wir verfolgen, sondern das ist eine Belastung, die wir haben, genauso wie natürlich die Gemeinden und die Bürger.

Deswegen ist auch der nächste Absatz schwierig, der dort steht. Da wird nämlich davon gesprochen: „Die Umsetzung der in Thüringen gesetzlich verankerten Energiewende wie auch der Zielvorgaben nach dem WindBG ist zu einem großen Teil von der Akzeptanz der Menschen abhängig. Ohne und erst recht gegen die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner lässt sich der Windausbau in Thüringen nicht erfolgreich vorantreiben.“ Da muss man mal ganz ehrlich sagen: Das geht an der Realität vorbei, weil wir genau das im Moment erleben. Die Akzeptanz in der Bevölkerung, die Meinung der Bevölkerung, die Meinung der Gemeinden, die Meinung der Regionalen Planungsgemeinschaften – all das spielt keine Rolle mehr. Es gibt das Osterpaket, das von Robert Habeck ausgearbeitet, vom Bundestag in einem sehr schnellen Verfahren beschlossen wurde, obwohl da wirklich zig Gesetze und Verordnungen angepasst wurden. Wir sehen jetzt erst Stück für Stück, was das alles bedeutet. Aber insbesondere § 2 EEG, der festlegt, dass die erneuerbaren Energien im übergeordneten öffentlichen Interesse sind und dass es als vorrangiger Belang andere Schutzgüterabwägungen ausstechen soll, der zeigt, das Problem ist gerade, dass die Bürger nicht gefragt werden und dass sie keinerlei Einfluss dort haben. Das heißt, wir müssen die Argumentation umdrehen. Wir müssen klarmachen: Aufgrund der Rechtslage kommt hier eine große Welle auf uns zu. Es wird viele Betroffene bei den Bürgern und Gemeinden geben. Dann müssen wir natürlich

sagen, dass es dann auch gerechtfertigt ist, einen Ausgleich zu liefern, indem diese Betroffenen auch einen Vorteil haben, indem sie dort entsprechend beteiligt werden. Das ist eine Argumentation, die wir gern auch hier verortet haben wollen.

Dann ist es so, dass sich natürlich bei den einzelnen Regelungen die Frage stellt: Sind die alle so sinnvoll? Es gibt hier zum Beispiel den Vorschlag von Strompreiserlösgutschriften. Das ist natürlich für die Betreiber von Windenergieanlagen eine ganz bequeme Sache. Die haben quasi so einen Pauschalbetrag, den zahlen sie an die Bürger aus. Das ist auch in der Summe dann nicht ganz so viel, aber das Problem ist natürlich, die Bürger müssen das natürlich als Einnahme buchen und dann bei der Steuer angeben, und es fallen entsprechend Steuern an. Deswegen ist das eine Variante, wo wir uns überlegen sollten, ob wir das tatsächlich – sage ich mal – hier als eine Möglichkeit vorsehen sollten. Was aus unserer Sicht sehr viel sinnvoller ist, ist ein anderer Vorschlag, der sich auch in dem Gesetzentwurf befindet, nämlich Lokalstromtarife. Dort ist es so, dass die Bürger einfach nur entsprechend dem Verbrauch, den sie haben, einen Lokalstromtarif bezahlen, natürlich auch Geld dabei sparen, aber das unabhängig von der Steuer ist und deswegen sicher auch eine erhöhte Wirksamkeit hat.

Ähnliche Überlegungen müssen wir auch in Bezug auf die Kommunen treffen, wo wir uns ganz präzise überlegen müssen, ob die einzelnen Regelungen, die hier getroffen sind, Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich haben, ob es dort dann wieder Verrechnungstatbestände gibt oder ein Ansteigen der Steuerkraftmesszahl oder Ähnliches. Das müssen wir uns in Ruhe ansehen, auch mit den kommunalen Aufgabenträgern besprechen. Dazu sind wir bereit. Deswegen schlagen wir vor, dass das Gesetz an den Umweltausschuss überwiesen wird. Wir werden dann in Ruhe besprechen, was davon Sinn macht und in welcher Form wir die Dinge noch mal ändern müssen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir stellen mit diesem Gesetz sicher, dass es in Thüringen keine neue oder repowerte Anlage mehr ohne direkte finanzielle Beteiligung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger geben wird. Das ist ein Schritt, auf

den wir sehr stolz sein können, wenn er uns denn auch abschließend im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam gelingt. Das ist endlich mal wieder eine positive Konnotation der Windenergie hier in der Debatte im Thüringer Landtag. Wir diskutieren endlich die Energiewende nach vorn. Deswegen vielen Dank an alle, die bisher an diesem Entwurf mitgearbeitet haben.

Das Gesetz – das muss man auch noch mal klarstellen – setzt zu diesem Zeitpunkt an, wenn klar wird, dass es eine Genehmigung einer Anlage und eines Windparks geben wird. Es beeinflusst natürlich nicht das Planungsrecht. Wichtig ist – und das ist auch eine Errungenschaft dieses Gesetzes –, wir machen die Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG in Thüringen zu einem Muss, das sind diese 0,2 Cent pro Kilowattstunde, und erweitern diesen Mindeststandard, der durch das EEG gesetzt wird, um 0,1 Cent für die direkte finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Land. Es gibt natürlich auch welche, die sagen: Ja, dann wird es wahrscheinlich wenige Windkraftprojektierer und Firmen geben, die hier in Thüringen Anlagen bauen werden. Das sehen wir nicht so, denn schon jetzt – und da an dieser Stelle schon einen Dank an die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur – haben wir mit dem Siegel „[...] faire Windenergie“ entsprechende Partnerinnen und Partner an der Hand, die sich bereit erklärt und auch verpflichtet haben, entsprechende Entwicklungen mitzutragen und mitzugehen. Ich gehe davon aus, dass die auch, wenn dann diese Beteiligung zur Pflicht wird, nicht abspringen werden. Jeder Flügelschlag einer Windkraftanlage wird Sinnbild für die eigenen finanziellen Vorteile und den Vorteil der Gemeinschaft werden. Ob das die Finanzierung von Veranstaltungen in betreffenden Orten ist, das Vereinswesen, also das Ehrenamt unterstützt, Zuschüsse für Kindergartenbeiträge oder auch die Umrüstung und die Weiterentwicklung der Treibhausneutralität der öffentlichen Gebäude, all das kann mit diesem Geld finanziert werden. Das sorgt natürlich für ein Plus in der Akzeptanz, das ist uns wichtig. Aber ganz wichtig ist uns auch die Beteiligung der hier erwirtschafteten Gewinne. Es ist natürlich so, dass die Menschen, die mit – einige sagen Einschränkungen – von Sicht leben müssen, auch direkt daran beteiligt werden und dass die Wertschöpfung, die hier in unserem Land geschieht, hier bei den Menschen vor Ort bleibt.

Wenn wir beim Thema „Akzeptanz“ sind, dann ist das, was Herr Gottweiss gesagt hat, manchmal vielleicht auch nur eine gefühlte Meinung. Da verweise ich auf das neue soziale Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende, ganz neu herausgekommen vom Forschungsinstitut für

(Abg. Gottweiss)

Nachhaltigkeit im Helmholtz-Zentrum in Potsdam. Dort wird nämlich untersucht, wie denn die gefühlte Wahrnehmung von politischen Klimaschutzmaßnahmen mit den Realitäten einer repräsentativen Umfrage übereinstimmt. Da wird deutlich, dass die meisten Befragten beim Thema „Windkraft im Wohnumfeld“ gesagt haben, die gefühlte prozentuale Befürwortung liegt bei knapp 30 Prozent. In der Umfrage kam aber dann raus, dass die eigentliche Befürwortung bei 60 Prozent liegt. Das können Sie gern auch noch mal nachlesen, da gibt es auch weitere Ergebnisse zum Beispiel zu politischen Maßnahmen wie dem Tempolimit 120, der Freiflächen-Photovoltaik oder auch der Reduktion von Raumtemperaturen und anderen Energiesparmaßnahmen. Da ist meistens die gefühlte prozentuale Befürwortung ganz anders, als sie wirklich ist.

Ganz spannend ist das, was wir gestern auch diskutiert haben, was vor allen Dingen FDP und CDU immer als Heilmittel für alles angeben, nämlich die CO2-Bepreisung. Da ist es teilweise genau andersrum, da ist nämlich die gefühlte prozentuale Befürwortung höher als die eigentliche. Dann muss man vielleicht, wenn man schon argumentiert, es muss auch Akzeptanz erreicht werden, auch dafür alles tun.

Natürlich, Herr Gottweiss, gibt es auch für uns offene Fragen, die ebenso Ziel einer entsprechenden parlamentarischen Beratung sind. Und selbstverständlich können wir auch die Thüringer Ziele noch mal anpassen. Allerdings natürlich dann anders, als Sie gesagt oder intendiert haben. Sie haben es ja nicht gesagt, Sie wollen gern die Ziele abschwächen. Wir müssen natürlich das, was die Bundesgesetzgebung vorgibt, als Mindeststandard nehmen, aber natürlich können wir auch noch darüber hinausgehen. Da sind wir gemeinsam in der Diskussion auch sehr offen.

Wir wollen dezentrale, regionale und erneuerbare Energie. Das sind die drei Worte, die wir schon seit 20 Jahren hier immer von uns geben. Wir wollen sie aber auch in Bürgerhand oder zumindest in Kombination von Bürgerenergiegenossenschaften mit entsprechenden Windkraftprojektierern. Und es ist uns deswegen auch ganz wichtig, dass wir in der Anhörung und auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren schauen können, wie wir Bürgerenergiegenossenschaften noch stärker als aktiven Player in den Bereich „Windkraft“ involvieren können. Das betrifft natürlich auch die Kommunen – also wie wir kommunale Beteiligung noch stärker verankern können, damit noch mehr der Wertschöpfung hier vor Ort bleibt.

Am Ende will ich noch mal auf einen anderen Aspekt dieser von mir schon zitierten Studie kommen.

Dort wird nämlich auch abgefragt, was die Menschen im Bereich der erneuerbaren Energiemaßnahmen und des Ausbaus bei der Energiewende am meisten nervt. Und das sind nicht die Maßnahmen an sich, sondern das ist die politische Langsamkeit, die hier in diesem Land vorangetrieben wird. Dass man ewig über Dinge diskutiert, bevor dann wirklich etwas geschieht. Und da sind auch die fehlenden sozialen Komponenten. Deswegen bleibe ich dabei, was wir auch in den ausschweifenden Debatten zum Gebäudeenergiegesetz gesagt haben: Die Energiewende funktioniert nur, wenn sie sozial unterstützt ist, wenn man die Menschen mit ins Boot holt. Und das tun wir mit diesem Windenergiebeteiligungsgesetz. Deswegen bitte ich darum, hier keine politische Langsamkeit walten zu lassen, sondern dass wir im Rahmen der Möglichkeiten das relativ schnell abhandeln, die Experten anhören, die Meinung mit einfließen lassen und dieses Gesetz am Ende dieses Jahres auch noch beschließen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete Dr. Bergner, fraktionslos, erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, was vordergründig nach einem guten, weil den betroffenen Bürgern vor Ort zugutekommenden Gesetzentwurf aussieht, ist in Wahrheit ein Versuch, die Menschen zu kaufen, um umweltzerstörende Energiepolitik mitzutragen und an der Zerstörung des eigenen Lebensraums mitzuverdienen.

Die Vor- und Nachteile der Windenergiegewinnung wurden in Anhörungen ausreichend besprochen. Windenergiegewinnung in Maßen und an den richtigen Stellen ist ein wichtiger Baustein im Energiemix der Zukunft. Das, was aktuell hier im Land betrieben wird, ist von Angemessenheit und physikalischem Augenmaß weit entfernt und stellt eine nachhaltige Bedrohung unserer Lebensbedingungen dar.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Null Windräder?)

Und ich will Ihnen sagen, warum. Geophysiker haben schon lange in Modellrechnungen gesehen, dass große Mengen an Windenergieanlagen zu Wetterveränderungen und zu Niederschlagsarmut und Bodenaustrocknung führen. Jetzt, nachdem

(Abg. Gleichmann)

viele Windenergieanlagen in Betrieb sind, kann man Theorie und Messergebnisse vergleichen, Vergleiche vornehmen. Legt man die Entwicklung der Daten des Dürremonitors des Helmholtz-Zentrums Leipzig über die Entwicklung des Aufbaus von Windenergieanlagen, so findet man eine verblüffende Korrelation, die darauf schließen lässt, dass sowohl die Niederschlagsmenge mit wachsender Zahl von Windenergieanlagen abnimmt, als auch die Bodenaustrocknung mit der Zahl der Windenergieanlagen zunimmt.

(Beifall AfD)

Auch international gibt es derartige Effekte. Ein Beispiel ist der Turkana-Windpark mit 364 Windenergieanlagen in Kenia, wo seit Inbetriebnahme die Regenzeit ausgeblieben ist. Auch Spanien erlebt nach der Installation von 27.446 Megawatt Leistung den dritten Dürresommer in Folge.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Bergner, haben Sie denn schon wahrgenommen, dass eine Inbetrieb- nahme einer Windkraftanlage in Schleswig- Holstein …?)

Herr Abgeordneter, Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie jetzt bitte reden.

Regenwolken ziehen um die Anlagen herum und entleeren sich an anderen Stellen in Starkregen. Korrelation und Kausalität sind hier tiefgründig zu untersuchen, was aktuell aber nur an der Uni Oxford systematisch betrieben wird.

Ja, wir brauchen regenerative Energiequellen, aber bitte ohne Zerstörung unserer Lebensgrundlagen. Daher brauchen wir einen sofortigen Stopp des Zubaus neuer Windenergieanlagen und eine ergebnisoffene Analyse geophysikalischer Auswirkungen.

Frau Dr. Bergner, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Für die effektivere Nutzung der bereits installierten Windenergieanlagen ist unter anderem die Entwicklung von Speichersystemen ein wichtiger Baustein.