Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

und mit den erneuerbaren Energien erstmalig die Chance haben, unseren Bedarf in viel größerem Umfang durch selbst erzeugte Energie zu decken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das glauben Sie doch selbst nicht ein- mal!)

Uns allen ist klar, dass die Energiebedürfnisse in Thüringen nicht ohne Preis zu stillen sind. Dafür ist auch der private Energiebedarf zu hoch. Die Frage, die wir hier im Hohen Haus klären müssen, ist, ob wir uns zu unserer Verantwortung in der Region bekennen. Oder wollen Sie nach dem Vogel-Strauß

Prinzip den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass sich andere darum kümmern? Das ist doch im Moment die Kernfrage: Kümmern wir uns selbst oder kümmern sich andere? Wir kümmern uns.

Am 14. Juli 2022 haben wir als Parlament den Beschluss gefasst, ein Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten. Das Windenergiebeteiligungsgesetz soll einen verlässlichen Rahmen schaffen, der allen Beteiligten Verbindlichkeit, aber auch Handlungsoptionen eröffnet. Zugleich wird mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms die notwendige Anpassung der Flächenziele erfolgen, denn um den Bedarf im Land zu decken, brauchen wir gegenüber dem aktuellen Stand in Thüringen fünfmal so viel Fläche für die Windkraft.

Apropos Fläche: Würden wir diese Leistung durch die Installation von Photovoltaik allein abdecken wollen, bräuchten wir mindestens fünfzigmal so viel Fläche.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen vor Ort mehr ermöglichen, beispielsweise durch den Ausbau von Wärmenetzen in den Standortgemeinden. Auch die vergünstigte Abgabe von Windstrom an die Menschen im nahen Umkreis zum Lokalstromtarif oder die direkte Stromlieferung an lokale Unternehmen sind Optionen, die gewählt werden können. Dass dies möglich ist, zeigen andere Bundesländer.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vor gut einem Jahr über die rechtliche Zulässigkeit Klarheit geschaffen. Ich will den Senat an einer Stelle noch einmal zitieren: „Das Gesetz kann als Modell für vergleichbare Regelungen zur Sicherung einer akzeptanzsteigernden bürgerschaftlichen und kommunalen Beteiligung am Ausbau der Windenergie dienen.“ In diesem Sinne werbe ich als Vertreter der SPD-Fraktion um Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Umweltausschuss, um dort nach einer gründlichen Anhörung über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, und ein herzliches Willkommen an die neuen Besucherinnen auf der Tribüne. Damit Sie der Debatte besser folgen können: Wir befinden uns in Tagesordnungspunkt 8 und reden über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks.

(Abg. Möller)

Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne, es ist sehr schön, dass Sie der Debatte beiwohnen – es geht um Windkraft.

Bevor ich auf den eigentlichen Part komme – und wir haben das ja schon einmal ausgetauscht, wir werden heute hoffentlich mal dazu kommen, leider nie im Zwiegespräch –, müssen wir doch erst einmal über die Sinnhaftigkeit eines weiteren Ausbaus von Windkraft in Thüringen diskutieren.

(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Nein!)

Es gibt genug Experten, die unsere Auffassung unterstützen, dass ohne weiteren Ausbau von Speichern, auch wahrscheinlich die Erfindung von Speichern und einem Netzausbau, neue Windkraftanlagen keinen Sinn machen. Vielleicht können Sie, wenn wenig Sonne und viel Wind ist, natürlich Strom liefern und Energie liefern, aber ob es die Gesamtbilanzen zum Positiven verändert, den Beweis hat noch niemand erbracht.

Wir haben schon einmal kurz ausgetauscht, was der Primärenergiebedarf von Thüringen ist – das sind 61 Terawattstunden –, und den können wir nur bilanziell, aber nicht tatsächlich verbessern. Wir werden auf Jahre importieren müssen. Deshalb nochmals: Erklären Sie uns die Sinnhaftigkeit des Ausbaus von Windkraftanlagen!

In dem Gesetz steht wieder der Bezug auf die fiktive Strommenge. Lösen Sie auch das Problem dieses sogenannten Geisterstroms – die Vorredner haben es gesagt. Letztes Jahr hat die Gesamtheit dafür 800 Millionen Euro aufgewendet, dass Windkraftbetreiber 800 Millionen Euro für sich nicht drehende Windkraftanlagen bekommen. Jeder, der durch das Land fährt – das wird Ihnen auch passieren –, sieht die stehenden Windräder. All das müssen wir vorher lösen, bevor wir eines machen, tatsächlich die Bürger jetzt aufzufordern, sich durch finanzielle Anreize vielleicht von der eigentlichen Frage ablenken zu lassen, nämlich, ob es oder ob es keinen Sinn macht.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Frage ist längst geklärt!)

Was Sie alle gesagt haben, ja, Sie fragen wahrscheinlich nur in den Städten. Café Mehlhose wird das wahrscheinlich so sehen, dass man sagen kann, Windkraft ist eine tolle Sache. Aber dann fahren Sie mal mit uns durch das Land

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Mit Ihnen nicht!)

und fragen Sie dort die Leute nach der Akzeptanz für Windkraft. Sie können die Zahlen ableiten, wo Sie wollen, aber auf dem Land haben wir über 80 Bürgerinitiativen kontra Windkraft. Vielleicht sind die nicht im Recht – ich unterstütze sehr, dass wir im Recht sind –, aber es ist erst mal eine signifikante Meinung, die Sie hier niederprügeln und ignorieren wollen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir können keine Gesamtbilanz der Zustimmung für Windkraft machen, wir müssen sie da einholen, wo sie stattfindet.

Und wenn Sie jetzt den Eindruck erwecken, ja, wir kaufen euch eure Zustimmung ab, haben schon viele Leute für Geld ziemlichen Unsinn gekauft, das macht es nicht besser, und der Eindruck ist genau der, der entsteht.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Da können Sie lachen, hören Sie lieber zu.

Es gibt eine Studie zu der Situation in MecklenburgVorpommern. Die wird Ihnen bekannt sein. Seit 2016 gibt es ein ähnliches Gesetz in MecklenburgVorpommern über diese Bürgerbeteiligung. In der Zusammenfassung wird hier gesagt: Es ist nicht zur kurzfristigen Akzeptanzschaffung auf lokaler Ebene geeignet. Insofern mögen Sie Ihrem eigenen Fetisch der Windkraft hier einen weiteren Versuch hinzufügen, ihn über unser Land zu bringen, aber Sinnhaftigkeit ist das nicht. Und wenn Sie uns dann allen vorwerfen, wir hätten keine Ideen für erneuerbare Energien – ja, doch, Kollege Bergner wird nicht müde, von Wasserkraft zu reden. Wir reden vom sinnvollen Einsatz von Biomasse. Wir reden von integrierten Systemen. Windkraft macht ja an Stellen durchaus auch Sinn. Aber was ist denn die Realität, wenn ich draußen auch mit Leuten rede, die in erneuerbare Energien investiert haben? Wie viele Dächer vollgepflastert mit Photovoltaikanlagen werden von der TEN zurzeit nicht angeschlossen oder erfahren so viele Abschaltungen im Jahr 2023 wie noch nie zuvor? Wer erklärt den Bürgern da draußen, das ist kein tiefes, fundiertes Wissen, dass am letzten Sonntag bei zugegebenermaßen tollem Sonnenschein, aber auch sehr viel Wind, dass an der Börse – und Herr Minister, nehmen Sie mal die Hände weg und erklären Sie es mir gleich, wie wollen Sie denn den Leuten erklären – sie dann 50 Cent an dem Sonntag um 15.00 Uhr mitbringen müssen, wenn sie Strom produziert haben?

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist eben Kapitalismus!)

(Vizepräsidentin Henfling)

Dann steht der Vorwurf im Raum, dass die Energiewende so nicht funktionieren kann. Dann erklären Sie uns doch mal, wie sie denn funktionieren soll bei diesen Tatbeständen, die wir einfach zu beobachten haben! Das ist nicht das einzige Mal, dass wir negative Börsenpreise haben. Das zieht sich fort und fort.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, da gibt es gemischte Einkaufs- preise!)

(Unruhe im Hause)

Es gibt keine gemischten Einkaufspreise, der Börsenpreis ist der tatsächlich festgestellte Preis des Überschusses in dem Moment, und den nimmt Ihnen keiner ab. Bei der Strompreisbildung, da gibt es gemischte Einkaufspreise, aber da sollten wir endlich mal an eines drangehen, was wir seit Jahren versprechen – ich kann lauter brüllen, ich habe das Mikro –, dass dieses Merit-Order-Prinzip vernünftig restrukturiert wird.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Bleiben Sie doch mal bei der Sache!)

Aber da haben Sie ja was dagegen, weil die größten Besitzer von Windparks und Solaranlagen vielleicht ein grünes Parteibuch haben.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das sollen wir hier in Thüringen machen? Das ist doch Quatsch!)

Das ist doch keine Lösung im Sinne der Bürger. Wir monieren, dass das eine Inflation ist, die auch über Energiepreise getrieben wird.

Herr Kemmerich, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Das macht die Leute nicht besonders glücklich, sondern das speist auch Wahlergebnisse, Umfrageergebnisse...

Herr Kemmerich, Ihre Redezeit ist seit Längerem zu Ende.

Danke, Frau Präsidentin.

(Beifall Gruppe der FDP)

Danke schön. Ich weise noch mal darauf hin, dass Grundhöflichkeiten auch in den Reden angebracht sind. Ich glaube, wir müssen Regierungsmitglieder nicht auffordern, ihr Handy wegzulegen, um zuzuhören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Nächste erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, regionale Wertschöpfung in Thüringen fördern, die Kommunen stärken und eine Politik, von der Bürgerinnen merken, dass sie ihre persönliche Lebenssituation ganz konkret verbessert – in der Politik sind dies häufig genannte Ziele. Heute haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese Versprechen einlöst. Thüringen ist damit Vorreiter, wie wir Menschen an einer dezentralen Energiewende beteiligen können.

Bisher war es tatsächlich so, dass Menschen im direkten Umfeld einer Windenergieanlage selten etwas davon hatten. Allzu häufig beschränkte sich die finanzielle Teilhabe vor Ort allein auf die Pachteinnahmen der Grundstückseigentümerinnen. Viele Umfragen und Studien zeigen, dass die Akzeptanz der Windenergie auch unter diesem finanziellen Teilhabedefizit leidet. Auf freiwilliger Basis wurde manchmal die Erlösbeteiligung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden gezahlt. Mit dem Siegel „[...] faire Windenergie“ hat Thüringen hier schon früh versucht, die Vorhabenträger freiwillig zur Beteiligung zu bringen. Mit dem Windenergiebeteiligungsgesetz gehen wir nun einen Schritt weiter und machen die finanzielle Beteiligung der umliegenden Gemeinden und auch direkt der Anwohnerinnen verpflichtend.

Thüringen ist nicht das erste Bundesland, das ein Beteiligungsgesetz einführt. Deshalb konnten wir uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs an den Erfahrungen aus anderen Bundesländern orientieren. Für die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes hat dies den Vorteil, dass die administrativen Aufwände stark minimiert werden konnten. Es ist ein sehr bürokratiearmes Gesetz, das die wesentlichen Regelungen in wenigen Paragrafen übersichtlich zusammenfasst.

Sehr geehrte Damen und Herren, überall dort, wo Menschen an der Energiewende selbst beteiligt sind, treiben sie den Umstieg auf Erneuerbare voran. Das sind zum Beispiel die Eigenheimbesitzerinnen, die mit der Solaranlage auf dem Dach ganz