Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, Sie haben es schon gehört: Es geht um ein Gesetz, das die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Minister festlegen soll. Unser Entwurf hat auch einen Gesetzesvorschlag zum Inhalt, der eigentlich unter dem Aspekt des vernünftigen und verantwortungsvollen Regierungshandelns nicht geregelt werden müsste, sondern es sich vielmehr um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte. Es sollte an sich auch Konsens sein, Ministerpositionen nur mit den dafür geeigneten Persönlichkeiten zu besetzen.

Die Welt um uns herum ist insgesamt kompliziert und auch komplexer geworden. Das gilt natürlich auch für die Politik und das Regierungshandwerk. Mehr denn je sind gerade in schwierigen Zeiten politische Führungskraft, Überzeugungskraft und natürlich auch Vertrauen in politisches Handeln gefragt. Es sollte ebenso unstrittig sein, dass Minister und Ministerinnen über ein gewisses Handwerkszeug verfügen müssen, um unseren Freistaat effektiv und bestens regieren zu können.

Dabei sollten sich die Anforderungen an den Minister natürlich auch an den jeweiligen Anforderungen orientieren, die das Ministeramt mit sich bringt. Wir beschreiben mit unseren vorgelegten Regelungen Neuland, da es bisher diese spezifischen Anforderungen an die Kompetenzen von Ministern nicht gibt. Aber noch mal: Die Welt hat sich verändert, Anforderungen haben sich verändert und mir scheint, als gäbe es zunehmend einen Trend, immer weniger Wert auf Eignung und Befähigung zu

(Minister Stengele)

legen, was am Ende fatale Auswirkungen nach sich zieht.

(Beifall CDU)

Aus diesem Grund steht unser Gesetzentwurf auch für gutes Regieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der steht für Populismus, der Gesetzentwurf!)

Minister als Teil der Regierung stehen großen Häusern, großen Verwaltungseinheiten vor. Die Aufgaben von Ministerinnen und Ministern sind komplex, die Verantwortung für Millionenbudgets und natürlich auch Hunderte Mitarbeiter ist hoch. Es handelt sich in allen Belangen um einen Spitzenjob, der vielerlei Eigenschaften und Erfahrungen erfordert. Sicher ist die Tätigkeit als Minister – das ist klar – kein Beruf, den man erlernen oder studieren kann, und ich füge hinzu, dass das meine Fraktion auch nicht will. Aber es kommt dennoch auf Persönlichkeiten an, die durch Erfahrungen und durch Anforderungen geprägt wurden, um den typischen Ansprüchen, die an der Spitze eines Ministeriums an den jeweiligen Amtsinhaber gestellt werden, dann auch gerecht werden zu können.

Teile der Tätigkeiten eines Ministers ähneln den Topjobs der Wirtschaft und ebenso der Verwaltung und dennoch wird in diesen Bereichen kaum jemand auf die Idee kommen, diese Jobs in den Chefsesseln an Leute zu vergeben, die an anderer Stelle nicht gezeigt haben, dass sie sich durchsetzen können, dass sie sich durch eine Ausbildung oder ein Studium kämpfen können und die notwendige Erfahrung dafür gesammelt haben. Und all das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat natürlich Gründe. Denn es geht in allererster Linie um die Bewältigung von komplexen Aufgaben, für die man regelmäßig auch ein Rüstzeug benötigt.

Bei Entscheidungen mit Folgen für ein ganzes Bundesland und für die gesamte Bevölkerung eines Bundeslandes ist das natürlich auch nicht anders. Und ja, jede noch so gute Ausbildung bietet nicht unbedingt die Gewähr dafür, dass man den Anforderungen, die an das Ministeramt gestellt werden, auch gerecht wird. Aber Erfahrungen und ein Beruf bieten eine weitaus vielversprechendere Grundlage dafür, mit den Anforderungen mindestens zurechtzukommen oder besser, diese Aufgaben ausfüllen zu können. Lediglich ein Parteibuch, egal welcher Couleur, oder die ideologische Nähe zu einer Partei sind jedenfalls keine ausreichende Qualifikation dafür, ein komplexes Haus wie ein Ministerium im Interesse der Bevölkerung führen zu können.

(Beifall CDU)

Das Schicksal eines Bundeslandes mit seinen Millionen Menschen eignet sich auch nicht dafür, zum experimentellen Rahmen oder zum Versuchsobjekt zu werden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Landtag hat solche Regelungen!)

Meine Damen und Herren, auch wenn es manchem so vorkommt: Das Regieren eines Landes ist kein Spiel, in dem das Glück oder der Zufall regiert. Ob in großen oder kleinen Unternehmen, in großen oder kleinen Verwaltungen, überall wird zuerst auf Eignung, Ausbildung und Erfahrung geschaut, und das hat gute Gründe, denn es geht auch darum, den Aufgaben gewachsen zu sein. Wir hatten gestern den parlamentarischen Abend mit dem Handwerk und da ist viel über Ausbildung, über Eignung geredet worden. Das sollte natürlich auch in der Politik eine entsprechende Rolle spielen, da darf sich die Politik nicht herausnehmen.

(Beifall CDU)

Eine fundierte Ausbildung macht zudem auch unabhängig. Schließlich sind Regierungspositionen, Ministerpositionen auf Zeit verliehen und auch Minister sollten in der Lage sein, in einen Beruf zurückkehren zu können. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man auch einen Beruf erlernt hat.

(Beifall CDU, AfD)

Schließlich geht es auch darum, sich innerhalb eines Ministeriums durchsetzen zu können und nicht nur mit der Kraft der Autorität dieses Amtes akzeptiert zu sein. Ohne die Möglichkeit eigener Reflektionen wäre auch die Beeinflussbarkeit besonders hoch. Und von Ministern, meine Damen und Herren, werden Meinungen verlangt, sie sind nicht nur ausführendes Organ eines Apparats, sondern sie sind auch hauptsächlich Impulsgeber in dem jeweiligen Ministerium. Was sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon halten, wenn jeder Mitarbeiter mitunter besser qualifiziert wäre als der Chef. Es geht um Akzeptanz nach innen, aber nicht nur nach innen, es geht auch um Akzeptanz und Vertrauen nach außen – in das Land, in die Bevölkerung. Wem vertrauen die Menschen denn mehr? Sicherlich denjenigen, denen man aufgrund ihrer Erfahrungen, ihrer Eignungen auch etwas zutraut. Wenn bei der Bevölkerung der Eindruck vorherrscht, dass es reicht, lediglich zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, identifiziert sich niemand mehr mit den politischen Entscheidungen des Ministeriums. Die Folgen sind unweigerlich Vertrauensverlust und Misstrauen und schließlich Politikverdrossenheit, die in der heutigen Zeit immer wieder stark und von allen Seiten beklagt wird.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Stichwort: Maskendeals!)

Meine Damen und Herren, Herr Schubert, allein mit Gesinnung lässt sich ein Land nicht regieren.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das will doch auch über- haupt keiner!)

Was soll man den Menschen erzählen, die durch ihre Ausbildung oder ihr Studium bewiesen haben, sich Herausforderungen stellen zu können, und sich zwingend für ihre Karriere qualifizieren mussten? Das Leistungsprinzip ist der Schlüssel für Erfolg und Fortschritt, und das gilt auch für das politische Spitzenamt eines Ministers. Wir erwarten, dass für Minister in Thüringen im Ansatz vergleichbare Voraussetzungen gelten wie für die Bevölkerung natürlich auch, denn Minister sind Teile dieser Gesellschaft, für die zumindest solche Basisregeln ebenso gelten sollten.

Schließlich ist auch die Frage zu stellen, was der Steuerzahler denken soll, der seine Steuern für gute Regierungsleistungen entrichtet und natürlich auch erwartet, dass ein Ministerium kompetent geführt wird und Entscheidungen souverän getroffen werden, der aber befürchten muss, dass diese Grundprinzipien vollkommen außen vor gelassen werden und die wirklich ansehnlichen monatlichen Gehaltsansprüche, Übergangsgelder und Pensionen nicht an adäquate Eignung gekoppelt sind. Dabei geht es nicht nur um die schon angesprochene Politikverdrossenheit, nein, es geht auch um Gerechtigkeit. Wenn es hier ein Störgefühl gibt, ist der Vertrauensverlust in politisches Handeln vorprogrammiert, was wiederum fatale Folgen hat.

(Beifall CDU)

Wer als Minister zwangsläufig und zu Recht von seinen Mitarbeitern Qualifikation und Eignung verlangt, kann bei diesen Anforderungen doch nicht komplett außen vor bleiben, auch wenn es sich natürlich hier um ein politisches Amt handelt.

Meine Damen und Herren, über Generationen hinweg hielten Eltern ihre Kinder dazu an, sich anzustrengen und Abschlüsse zu erzielen. Gerade die Politik hat eine Vorbildwirkung, lebt angesichts der auch aktuellen Diskussionen um die Einstellungsmissstände hier in Thüringen aber komplett etwas anderes vor. Politik sollte mit gutem Beispiel vorangehen und nicht ständig den Eindruck erwecken, dass Leistung und Befähigung nicht zählen oder für Politiker ständig privilegierende Sonderregelungen gelten würden. Fragen Sie auch gern mal die Menschen hier im Land, ob sie Minister mit oder ohne

Abschluss bevorzugen würden bzw. mehr akzeptieren würden. Ich denke, die Antwort darauf können wir uns alle nicht nur vorstellen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch eine Suggestivfrage!)

Aus diesen Gründen haben wir diesen Gesetzesvorschlag eingebracht, wonach Minister nur werden kann, wer einen Mastergrad nachweisen kann oder ein gleichwertiges Hochschulstudium abgeschlossen hat

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oder?)

oder einen Bachelor oder ein gleichwertiges Hochschulstudium abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen kann

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist eine Akademisierung des Ministeramts!)

oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und ebenso eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen kann

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Als Elektronikfacharbeiter?)

wunderbar – und sich natürlich in allen drei Alternativen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennt.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dieser letzte Punkt sollte selbstverständlich sein, wenn man als Teil einer Regierung an der Spitze eines freiheitlich-demokratischen Bundeslandes stehen will.

Ich teile die vorab medial geäußerten Bedenken des Kollegen Montag nicht – er ist jetzt im Moment leider nicht da –, als er sich meldete und davon ausging, dass das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur auf die letzte Alternative anzuwenden ist – das war zumindest eine Wortmeldung in der TA diese Woche –,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und unser Gesetzesvorschlag bietet dafür auch keinen Anhaltspunkt. Und, Frau Rothe-Beinlich, weil Sie gerade wieder dazwischengeredet haben: Auch Ihre im Vorfeld im gleichen Artikel geäußerten Bedenken kann ich nicht teilen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich erkläre es Ihnen noch mal!)

Ja, sicherlich werden Sie das versuchen, aber ich muss Ihnen das ja auch nicht glauben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich muss Ihnen auch nichts glauben!)

Wenn sich nämlich dieses Haus an die Umbildung des Kabinetts am Ende des vergangenen Jahres erinnert, dann erinnert man sich vielleicht auch an die geäußerten Feststellungen, dass jeder Koalitionspartner – das ist damals geäußert worden – sein Personal selbst entsendet und der Ministerpräsident in diesem Fall nur Dienstleister sei. Da muss man sich natürlich irgendwann mal entscheiden, ob man dem Ministerpräsidenten das zugesteht oder im Prinzip die Leute dann entsendet und der Ministerpräsident nur akzeptieren muss.

Aber von einer De-facto-Einschränkung des Ministerpräsidenten bezüglich seiner Freiheit, wie es geäußert wurde, kann insofern keine Rede sein, denn die Einschränkungen – und das haben wir ja lesen können bzw. ändern wir es noch – geben die Koalitionspartner selbst vor. Letztlich geben auch die Verfassung und die Gesetze den Rahmen vor. Und wenn das durch den Gesetzgeber dann so geregelt wird, wie wir das vorschlagen, dann gelten die geregelten Umstände.

Richtig ist letztlich, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen natürlich auch geschaffen werden müssen. Das wollen wir in Artikel 70 Abs. 4 Verfassung des Freistaats Thüringen dann auch so umsetzen, wonach künftig das hier besprochene Gesetz die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für Minister regeln soll und die verfassungsrechtliche Grundlage mit Artikel 70 Abs. 4 geschaffen wird.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das Gesetz regelt überhaupt keine persönlichen Voraussetzungen!)

Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten, wem es ernst mit gutem Regieren in Thüringen ist, der verschließt sich unseren Vorschlägen, unseren Änderungen nicht, auch wenn Sie Ihnen nicht gefallen, Herr Dittes, Sie sind ja gleich dran.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist eine ernsthafte Kritik, da geht es nicht ums Glauben!)