Wer also hier Experimente machen will oder nicht, lieber Herr Schard, ist noch die Frage. Sie wagen quasi ein Experiment mit relativ willkürlichen Eigenschaften, Frau Marx hat es hier betont, die herangezogen werden.
Wir Bündnisgrüne sagen ganz deutlich, dass die bestehende Regelung richtig ist, weil wir tatsächlich davon ausgehen, dass es den Zugang zu allen öffentlichen Ämtern für jede und jeden geben soll.
Und wir sehen tatsächlich Bedenken bezüglich der Vorschläge der CDU-Fraktion, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens, die Personalkompetenz, wer Ministerin oder Minister wird, soll selbstver
ständlich weiterhin beim Ministerpräsidenten liegen, der übrigens gewählt wird, und das ist auch alles festgelegt in der Thüringer Landesverfassung. Ende 2020, auch darauf hat sich schon eine Vorrednerin bezogen, hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einer Ausarbeitung bereits mit dem Thema befasst. Wer das mal nachlesen möchte, das ist das Aktenzeichen des Wissenschaftlichen Dienstes WD 3 – 3000 – 262/20. Und das Ergebnis ist: „Eine Person, die der Bundeskanzler gemäß Art. 64 Abs. 1 GG als Minister vorschlägt, muss nach herrschender Auffassung die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, die auch im Falle der Wahl des Bundeskanzlers vorliegen müssen. Der Vorgeschlagene muss deutscher Staatsangehöriger i. S. d. Art. 116 GG sein, das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen und zudem die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Das Grundgesetz sieht weitere Voraussetzungen, insbesondere eine Einschränkung für die Ministerernennung nach fachlicher Eignung, nicht vor. Die Besetzung der Ministerämter ist wie die Wahl des Bundeskanzlers eine rein politische Entscheidung, für die im Grundgesetz ein Bezugspunkt zur Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung fehlt.“
Jetzt komme ich noch mal zu ein paar allgemeineren Ausführungen zur repräsentativen Demokratie. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es in Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an der staatlichen Willensbildung, indem sie wählen gehen. Und das ist auch notwendiger Bestandteil der repräsentativen Demokratie. Die Wahl wiederum hat das Ziel, den politischen Willen der Wählerinnen zur Geltung zu bringen, also auch eine Volksrepräsentation zu schaffen, die ein Spiegelbild der im Volk vorhandenen politischen Meinung darstellt und ein Parlament als funktionsfähiges Staatsorgan hervorbringt. Das Verhältniswahlrecht wiederum bewirkt die Repräsentation dadurch, dass die Parteien ihre Kandidatinnen und Programme den Wahlberechtigten vorstellen und die Wählerinnen in der Wahl einer Liste die Entscheidung für eine parteipolitische Richtung treffen. Regierungsmitglieder sind also Repräsentantinnen des Volkes, die Teil einer Landesregierung sind, die den politischen Willen der Wählerinnen widerspiegelt.
Zusammengefasst: Es ist tatsächlich so, Ministerinnen und Minister sind parteipolitisch legitimiert und dies ohne bestimmte fachliche Anforderungen. Es obliegt der jeweiligen Partei, die an einer Regierungsbildung beteiligt ist, dem Ministerpräsidenten die ihrer Meinung nach geeignetste Person vorzuschlagen, die das Amt einer Ministerin oder eines Ministers einnehmen soll, quasi nach interner Bes
tenauslese. Und so kann die Partei die für sie politisch wichtigen Ziele tatsächlich auch durchsetzen und dem Wählerinnenwillen entsprechen. Und um eine erfolgreiche Wiederwahl der Partei zu ermöglichen, ist das natürlich Voraussetzung, weil sonst, Kollegin Marx hat es gesagt, entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler gegebenenfalls anders, weil sie sagen, das war vielleicht nicht gut. Oder sie entscheiden sich wieder für die gleiche Partei und bekunden damit, dass sie damit zufrieden waren.
Nun ist ja die Frage: Ist es wirklich sinnvoll, irgendeine Berufsausbildung mit zweijähriger Berufserfahrung – gegebenenfalls in einem völlig fremden Fachbereich – als Voraussetzung für ein Ministerinnenamt zu fordern oder sind nicht andere Kompetenzen wichtiger? Sollte die Aufgabe nicht viel besser beispielsweise einer Person anvertraut werden, die das politische Geschäft kennt und Kompetenzen hat wie politische Führungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, die Fähigkeit, Kompromisse zu schließen, die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und richtig delegieren zu können – natürlich auch mit einem Gespür für politische Probleme. Das kommt ja oft auch mit Erfahrung. Dieses Prinzip gilt übrigens auch für Oberbürgermeisterinnen oder Verwaltungschefs. Auch für sie gibt es keine Vorgaben, wie sie die CDU jetzt mit einem solchen Gesetz vorschlägt oder plant.
Unser Fazit lautet: Den Vorschlägen der CDU in der vorliegenden Fassung können wir nicht zustimmen. Kein anderes Bundesland macht derartige Vorschriften zu fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für Regierungsmitglieder und eben auch nicht der Bund und das ist auch richtig so. Sorge bereitet mir aber vor allem – das will ich ganz deutlich sagen –, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – und Ihre Rede, Herr Schard, hat das leider nicht besser gemacht – Vorurteile gegen Politikerinnen und Politiker geschürt werden und das Misstrauen gegen die parlamentarische Demokratie gestärkt wird.
Der Vorschlag entspricht auch nicht der Lebensrealität, denn die Lebensläufe sind vielfältig, bunt und mitunter auch nicht geradlinig. Einer tiefergehenden Debatte im zuständigen Justizausschuss wollen wir uns allerdings nicht verschließen. Hier könnten wir beispielsweise auch noch erörtern – auch das war vorhin schon mal Teil einer Rede –, welche Rolle Staatssekretärinnen als Teil der Regierung spielen, wie sie auch als tatsächlicher Teil der Regierung begriffen werden können, denn das werden sie hier in dem Sinne nicht, obwohl sie die Aufgaben wahrnehmen – Herr Korschewsky hat es dargestellt – und damit auch den Regularien des Thüringer Mi
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auf meiner Liste steht jetzt Herr Montag, der ist aber nicht da. Herr Kemmerich übernimmt, dann bitte schön, für die Gruppe der FDP.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer und Gäste auf der Tribüne – sehr viele junge Leute erkenne ich hier –, wie aus der Debatte zu entnehmen: Wir diskutieren über die Voraussetzungen, mit denen man in Thüringen zukünftig, zumindest nach der Idee der CDU, einen Ministerposten bekleiden darf.
Jetzt sitzen hier viele junge Leute vor mir, die wahrscheinlich gerade ihre Schulausbildung absolvieren, und es wird erwartet, dass ihr natürlich die Schule auch mit einer entsprechenden Befähigung abschließt, dass ihr euch danach entscheidet, eine Gesellenlehre zu beginnen oder eine Lehre im gewerblich kaufmännischen Bereich oder auch ein Studium beginnt und auch das zum Abschluss bringt, um dann eine Befähigung für das zu haben, was ihr euch als Berufswunsch vorgenommen habt, um diesen dann zu gestalten und auszufüllen.
Jetzt haben wir gerade die Situation in Thüringen und auch in der gesamten Republik, dass vielerlei Fragen in den Augen der Bevölkerung aufkommen, ob Ministerämter oder andere Spitzenämter in der Politik, die in der öffentlichen Betrachtung stehen, mit den fachlich geeigneten Personen besetzt sind.
Ich will gar nicht so tief darauf eingehen. Wir werden später auch sagen: Wir können das gern im Ausschuss weiterberaten. Ein paar Formulierungsdinge sind der Diskussion würdig. Aber ich denke, wir sollten mehr so an den Kern des Problems herankommen.
Mehrfach ist gesagt worden, dass in Thüringen natürlich der Ministerpräsident, der leider der Debatte nicht beiwohnt, letztlich dafür verantwortlich ist, wer Minister in diesem Land ist. Es liegt in seiner Verantwortung, die Regierungsmannschaft aufzustellen, und er muss auch mit der Verantwortung leben und dazu politische Rechenschaft ablegen.
Nun hatten wir den Bericht des Thüringer Rechnungshofs über die Frage, wie Staatssekretäre besetzt worden sind. Das nährt ja das Störgefühl der Menschen hier in Thüringen. Wir haben auch gehört, dass innerhalb der Koalition scheinbar die Parteien ein ausschließliches Vorschlagsrecht haben. Also wird die Verantwortung vom Ministerpräsidenten wieder ein bisschen weggenommen. Insofern sind die Parteien auch mit dafür verantwortlich, wen sie denn in die Ministerämter entsenden.
Dann hatten wir die Diskussion Anfang des Jahres und die Entlassung des Justizministers Adams, die auch sicherlich fragwürdig war, aber das muss dann – Frau Rothe-Beinlich hat es gesagt – die grüne Partei für sich verantworten. Welche Fragen sind dann bei der Besetzung der neuen Ministerämter aufgetaucht? Viele im Land Thüringen sagen: Wir erwarten bei der Besetzung des Justizministers einen Volljuristen. Das muss man aber auch ernst nehmen. Natürlich wird auch gefragt, Herr Stengele ist nicht mehr da, ob die geeignete Vorqualifikation zur Besetzung eines Umweltministeriums Berufserfahrung als Theaterdirektor ist.
Frau Rothe-Beinlich, im Gegensatz zu manch anderen Kollegen mit grünem Parteibuch habe ich Jura studiert und ein erstes Staatsexamen abgelegt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist der Beweis, dass die entsprechende Qualifi- kation nicht das Entscheidende ist!)
Deshalb geht der Vorschlag oder die Idee des Vorschlags hier in die richtige Richtung. Aber es gibt auch ein paar Kritikpunkte. Wir haben auch Minister gehabt, ich nenne mal die ehemalige Verteidigungsministerin Frau Lambrecht, die in meinen Augen als Staatssekretärin im Finanzministerium einen sehr guten Job gemacht hat, aber wahrscheinlich mit der Führung des Verteidigungsministeriums augenscheinlich nach Ansicht der Öffentlichkeit überfordert war. Den Kollegen Scheuer haben wir angesprochen. Eine gute Ausbildung lässt ja auch nicht vermeiden, dass man Fehler macht, Fehler macht, die auch dem Steuerzahler sehr teuer zu stehen kommen, und Fehler macht, die auch in der
Öffentlichkeit diskutiert werden. Also allein das Kriterium, eine Ausbildung zugrunde zu legen, scheint das Problem auch nicht zu lösen. Insofern bleibt es dabei zu sagen: Es ist und bleibt die Verantwortung des Ministerpräsidenten. Das müssen sich diejenigen fragen, die ein Störgefühl mit der Besetzung und auf der anderen Seite bei der Umfrage der letzten Tage gesagt haben, Herr Ramelow macht eine gute Regierungsarbeit; das betrug 51 Prozent. Wenn das kongruent ist, dann müssen die Leute einfach die Entscheidung treffen, bei der nächsten Landtagswahl andere Parteien zu wählen.
Deshalb ist so wichtig – ich komme auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs zurück –, dass wir bei der Auswahl der Beamten – da geht die Argumentation einer meiner Vorredner fehl, nämlich bei den Staatssekretären – in den Ministerien ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahme das Kriterium der Bestenauslese gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes beachten.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das muss er sa- gen!)
Die Diskussion werden wir im Untersuchungsausschuss noch weiterführen, Herr Hoff. Ich will Sie jetzt nicht noch mal in Verlegenheit bringen und Sie loben, das war schon bemerkenswert genug.
Das Beamtentum – und das gilt natürlich für die gesamten Häuser – unterstützt den Minister, die Ministerin bei der Umsetzung der politischen Arbeit. Das ist dann auch eine gute Gegenargumentation, vielleicht die oder den nicht in letzter Instanz fachlich eingearbeitete/n und vorgebildete/n Minister/-in davor zu schützen, Fehler zu machen, oder vor manchem Irrweg zu schützen. Aber noch mal: Deswegen ist auch unsere Kritik verbunden mit dem Bericht des Rechnungshofs an der Besetzungspraxis dieser Regierung so ernst zu nehmen und so wichtig, weil sie auch nur auf das Vertrauensverhältnis der Bürger einzahlt.
Ich verstehe das Anliegen der Bürger, ich verstehe das gesetzgeberische Maß der CDU und sage auch eins: Ich kann dem Vorschlag deshalb etwas abgewinnen, weil es in meinen Augen unheimlich wichtig ist, dass man in den politischen Prozess überhaupt Lebens- und Berufserfahrung mitbringt.
Und es schadet auch keinem Menschen zu beweisen, dass er durchhält, einen Studienabschluss, einen Berufsabschluss zu erreichen. Das bloße „Ich bin mal an einer Universität eingeschrieben“, was
Mode ist, um zu sagen, ich habe das mal studiert, das ist deutlich zu wenig und in meinen Augen nicht das, was man als Rüstzeug für ein Ministerium, für die Führung eines Ministeriums braucht, nämlich: Führungsverantwortung, Teamfähigkeit, Weitblick, Einfühlsamkeit in die Probleme der Menschen dieses Landes.
Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und liebe Schülerinnen auf der Besuchertribüne, ich bin nochmals vorgegangen, um insbesondere aufgrund des Redebeitrags des AfD-Abgeordneten noch mal ein paar Fakten hier in den Raum zu stellen. Der hat unter anderem erklärt, dass der Verfassungsschutz in Thüringen die AfD nur deswegen als gesichert extrem rechts einstufen würde, weil es ein parteipolitisches Interesse dahinter gäbe, nämlich durch den Innenminister, der Mitglied der SPD ist, und durch den Verfassungsschutzpräsidenten, der auch Mitglied der SPD ist. Die beiden würden die AfD hassen und deswegen würden sie das machen. Deswegen sei auch der Verfassungsschutz in das Ministerium eingeordnet, also untergeordnet worden und keine eigenständige Behörde mehr.
Das stimmt so nicht, was die AfD hier dargestellt hat. Das ist aber nicht neu, dass die AfD sogenannte Fake News verbreitet, sondern das ist leider der Standard, den wir hier im Landtag immer wieder von der AfD zu hören bekommen.
Ich will als Erstes kurz erklären, was das mit dem Verfassungsschutz auf sich hat. Aus Thüringen stammt die rechtsterroristische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“. Die sind im Jahr 1998 untergetaucht und im Jahr 2011 haben sie sich selbst enttarnt. Bekannt wurde dann, dass die für die Morde an zehn Menschen, darunter neun aus rassistischen Motiven und eine aus Thüringen stammende Polizeibeamtin, verantwortlich waren. Wir hatten in Thüringen zwei Untersuchungsausschüsse, die sich damit beschäftigt haben, um ins