Warum? Weil man irgendwie einen Punkt macht. Dieser Punkt – und das habe ich der CDU an verschiedener Stelle auch schon mal gesagt: Die republikanische Partei in den USA ist auch deshalb in so einem derart desolaten Zustand, weil irgendwann so eine Truppe, die sich Tea-Party-Bewegung nannte, diese Partei übernommen hat, indem man einfach so Dinge in den Raum gestellt hat, egal, ob es die Realität trifft oder nicht, und immer behauptet hat, das sei das zentrale Problem. Und wenn man nicht jetzt etwas macht, dann zeigt das erst, wie marode und versifft Washington oder Berlin oder in dem Fall eben die rot-rot-grüne Regierung in Erfurt ist. Das ist Tea-Party und damit geht eine gute republikanische oder christdemokratische Partei einfach den Bach runter. Aber das ist zunächst erst mal Ihr Problem.
Jetzt ist für mich der nächste Punkt, der mich an der Stelle interessiert: Sie gehen ja von der Frage aus: Was für einen Berufsabschluss oder soll man überhaupt einen haben? Dann wird so getan, wenn man einen Berufsabschluss hat, dann ist man eine gute Ministerin oder ein guter Minister. Jetzt schauen wir uns mal an, warum eigentlich Ministerinnen und Minister zurückgetreten sind. Weil die offensichtlich wegen fehlendem Berufsabschluss Probleme bei der Leitung des Ministeriums hatten. Und jetzt schauen wir uns mal an: Hat es von irgendeiner Ministerin oder irgendeinem Minister in der Geschichte der Bundesrepublik einen Rücktritt gegeben, weil die Ursache des Rücktritts in einem nicht vorhandenen Berufsabschluss oder einer nicht vorhandenen Ausbildung liegt? Kein einziger Rücktritt einer Ministerin oder eines Ministers erfolgte aufgrund der Tatsache, dass die betreffende Person kein abgeschlossenes Hochschulstudium oder keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte. Jetzt sehen wir uns mal an, warum sie denn zurückgetreten sind. Für die Bundesstatistik: zwischen 1949 und 2017 212 Personen im Bundeskabinett; 152 Personen – das sind 72 Prozent – waren vor der Ersternennung Mitglied des Bundestags, 21 Prozent waren vorher Mitglied einer Landesregierung. In diesen 68 betrachteten Jahren gab es 67 Rücktritte auf der Bundesebene, das waren 25 Prozent, die ausgeschieden sind. Jetzt schaut man sich an, gehen wir mal willkürlich quer durch die Parteien. Fangen wir bei meiner eigenen Partei an: Gregor Gysi, ausgebildeter Rinderzüchter und dann hat er einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert und musste wegen der sogenannten Bonusmeilenaffäre als Berliner Senator zurücktreten. Das hat mit seinem Abschluss nichts zu tun. Andrea Fischer, Bündnis 90/Die Grünen, fällt in diese Kategorie – ich habe jetzt nicht für alle den Abschluss recherchiert –, wegen der BSE
Affäre zurückgetreten; Anne Spiegel von den Grünen im Zusammenhang mit dem Ahrhochwasser zurückgetreten; Günther Krause von der CDU wegen der Putzkraftaffäre, nicht steuerlich abgerechnete Reinigungskraft im Privathaushalt; Franz Josef Jung – nach 30 Tagen zurückgetreten, Kundusaffäre; Hans Schuberth von der CSU – nach 50 Tagen zurückgetreten, Ausscheiden aufgrund des konfessionellen Proporzes, er war nämlich Katholik und Adenauer sagte, nein, zurücktreten, das muss jetzt ein Protestant werden; Hans-Peter Friedrich, nach 59 Tagen wegen der Edathy-Affäre zurückgetreten; Lothar de Maizière nach 75 Tagen zurückgetreten, IM-Vorwürfe; Hans Krüger nach 113 Tagen wegen NSDAP-Mitgliedschaft zurückgetreten. Da können wir noch den Ministerpräsidenten Filbinger mit dazunehmen wegen seiner Marinerichter-Tätigkeit im Nationalsozialismus. Hans Friederichs von der FDP im Zusammenhang mit der Flick-Parteispendenaffäre zurückgetreten; Lambsdorff von der FDP wegen der Parteispendenaffäre Flick zurückgetreten; Jürgen Möllemann, FDP, wegen der Briefbogenaffäre. Die hatten alle Abschlüsse. Reinhard Klimmt hatte auch einen Abschluss, Strafbefehl wegen Zahlung und Verträgen, die beim FC Saarbrücken eine Rolle gespielt haben; das hat mit dem Amt überhaupt nichts zu tun. Der ist auch nicht wegen Fehlverhaltens im Amt zurückgetreten, sondern wegen seiner Tätigkeit als Präsident des FC Saarbrücken. Wir können da noch weitere anschauen: Christian von Boetticher, ich habe den als Kollegen noch kennengelernt, wegen persönlicher Verfehlungen zurückgetreten, tragischer Fall. Max Streibl von der CSU, der musste wegen der Amigo-Affäre zurücktreten; Alfred Sauter musste gegen seinen Willen zurücktreten, weil er für Stoiber wegen der Skandale bei der Landesbank die Verantwortung übernehmen musste usw. Dann kann man auch noch sagen, dann treten auch noch Leute zurück, weil sie mit Hitlervergleichen Probleme haben, das würde dann beispielswiese Herta Däubler-Gmelin treffen. Und so kann man das durchgehen. Interessanterweise: Guttenberg, Giffey, Schavan – deren Problem war ja, dass sie einen Hochschulabschluss hatten und dann noch die Promotion machen wollten. Die Probleme hätte man nicht, hätten die vielleicht überhaupt keinen Hochschulabschluss gemacht, dann wären sie zur Promotion nie zugelassen worden, dann hätte es die Plagiatsaffären nie gegeben.
Vor dem Hintergrund sage ich, bei den Rücktritten, die wir hatten, ist nicht die Frage des Berufsabschlusses der entscheidende Punkt, sondern es ist die Frage, ob man als Person geeignet ist, ein Mi
nisterium zu führen oder nicht. Mit dieser Frage haben sich der Parlamentarische Rat, als er seinerzeit das Grundgesetz erarbeitet hat, und der Herrenchiemseer Konvent beschäftigt: Was sind eigentlich die Kriterien für den Bundeskanzler und dann in allen anderen Ländern auch geregelt in den Landesverfassungen, was ist die Grundmaxime. Die Grundmaxime ist: Es geht in erster Linie um die persönliche Eignung der Personen. Ein Berufsabschluss schadet überhaupt nichts, auch ein Studienabschluss schadet überhaupt nichts. Aber dass das die Garantie dafür ist, dass gut regiert wird, dass man nicht zurücktreten muss wegen Verfehlung im Amt oder Verfehlung außerhalb des Amts oder weil man politisch zurücktritt, weil man sagt, ich kann etwas nicht mehr mittragen. Darum geht es. Ganz ehrlich: Man kann auch ein Störgefühl erzeugen, indem man einfach eine Erzählung macht und behauptet, weil man sowieso sagt, die Grünen sind die Schlimmsten in unserer Gesellschaft. Dann fängt man an auf dieser Grundlage so eine Erzählung zu machen und Legenden zu stricken, die hätten ja alle keinen Abschluss usw. Da frage ich mal: Ist das die Art, wie wir miteinander politisch umgehen und ein Problem erzeugen, oder geht es darum, dass in diesem Land gut regiert werden soll und durch diese Landesregierung auch gut regiert wird? Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und wir würden jetzt zur Überweisung an den Ausschuss kommen. Ich habe wahrgenommen, dass eine Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgen soll. Gibt es weitere Anträge auf Überweisung an andere Ausschüsse? Das sehe ich nicht. Das gilt auch für beide Initiativen, wir haben ja einmal das Gesetz und dann das Gesetz zur Verfassungsänderung? Okay. Dann stimmen wir jetzt darüber ab.
Wer das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7785, an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und Frau Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Überweisung stattgegeben.
Wir kommen zur Überweisung des Tagesordnungspunkts 3 b, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7786 in korrigierter Fassung. Wer das an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, Gruppe der FDP und Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 3 b an den dafür zuständigen Ausschuss überwiesen.
Damit schließe ich die Tagesordnungspunkte 3 a und 3 b und wir treten in eine Mittagspause bis 13.40 Uhr ein. Ich weise darauf hin, dass sich der Freundeskreis Litauen 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause in Raum F 202 trifft, und wünsche Ihnen einen guten Appetit.
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen, ich rufe auf Tagesordnungspunkt 26 und die Tagesordnungspunkte 29 bis 34.
Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8331 -
Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8331 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Corinna Herold.
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und
Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8332 -
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8332 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Björn Höcke.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8302 -
Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält.
Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Nachdem bislang nur eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen gewählt wurde, ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter aus diesem Bereich zu wählen.
Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in Drucksache 7/8302 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Dittes.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8333 -
Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8333 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach.
Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8334 -
Gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Satz 1 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat entsenden jede Fraktion und Parlamentarische Gruppe ein Mitglied und ein stellvertre
Die Fraktion der AfD ist derzeit noch nicht im Landessportbeirat vertreten. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8334 vor. Vorgeschlagen ist als Mitglied Herr Abgeordneter Uwe Thrum und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8313 -
Herr Abgeordneter Robert-Martin Montag hat mit Schreiben vom 27. Juni 2023 seinen sofortigen Rücktritt als stellvertretendes Mitglied des Landessportbeirats erklärt. Vor diesem Hintergrund ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats erforderlich. In Übereinstimmung mit dem Landtag vertritt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Auffassung, dass im Landessportbeirat Personen vertreten sein können, die vom Landtag gewählt werden, dem Landtag aber nicht als Mitglied angehören müssen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegt Ihnen in Drucksache 7/8313 vor. Vorgeschlagen ist Herr Steffen Hausdörfer.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)