1. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, welche zum 1. August 2023 in Kraft treten soll?
2. Sind auf Landesebene weitere Durchführungsverordnungen zur Ersatzbaustoffverordnung geplant bzw. in Arbeit und, wenn ja, wann ist mit deren Veröffentlichung zu rechnen?
3. Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf in der Frage der Verwertung von mineralischen Böden und deren Verwertung in der Bauwirtschaft, insbesondere in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“ unter anderem mit Blick auf beispielsweise Diabas und, wenn ja, welchen?
Zu Frage 1: Mit der Ersatzbaustoffverordnung wird erstmals bundesweit einheitlich geregelt, wie Bauund Abbruchabfälle und andere mineralische Abfälle im Einklang mit den Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes aufbereitet und verwendet werden können. Neben der nötigen Rechtsklarheit werden damit auch bundesweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Die Landesregierung befürwortet deshalb die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung.
Zu Frage 2: Die Ersatzbaustoffverordnung soll in Thüringen eins zu eins umgesetzt werden. Es sind somit keine ergänzenden Durchführungsverordnungen geplant. Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung ist es jedoch erforderlich, die behördlichen Zuständigkeiten anzupassen. Das geschieht über eine Verordnung, die federführend im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz erarbeitet wird. Diese Verordnung befindet sich noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien und wird erst nach dem 01.08.2023 veröffentlicht werden. Deshalb wurden vorab Hinweise zur Zuständigkeit durch den Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 13.06.2023 gegeben. Dieser Erlass und weitere Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung sind auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht. Ich kann auch gern den direkten Link nachreichen.
Zu Frage 3: Unabhängig davon, dass die Ersatzbaustoffverordnung eine wichtige Grundlage für die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen darstellt, sind deren Regelungen zum Teil missverständlich. Hier besteht Klärungsbedarf. Im Rahmen der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“, einem Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz, wurden viele dieser Verständnisfragen gesammelt und in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst. Die erste Version dieses Katalogs ist bereits auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“, kurz LAGA, veröffentlicht worden. Auch da gebe ich den Link gern im Nachhinein zur Kenntnis. Eine erweiterte zweite Version befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Welcher Handlungsbedarf bei der Kreislaufführung von Baustoffen besteht, wird derzeit in einem Gesprächskreis zum Thema „Kreislaufwirtschaft in der Wertschöpfungskette Bau“ erörtert, der durch den Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. initiiert wurde. Die Landesregierung ist durch Teilnehmende aus dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dem Thüringer Landesamt
für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in diesem Gesprächskreis vertreten. Ziel des Gesprächskreises ist es, Defizite in der Kreislaufwirtschaft Bau aufzudecken, Lösungswege zu finden sowie positive Praxisbeispiele zu sammeln. Der Gesprächskreis hat sich bis jetzt zweimal zu Gesprächen getroffen. Fragen im Zusammenhang mit Diabas sind der Landesregierung bisher nicht bekannt und weder auf Bundes- noch auf Landesebene ausgesprochen worden.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Anmerkung zum letzten Satz: Das stimmt nicht ganz, das ist bereits auch im Ausschuss für Infrastruktur angesprochen worden. Folgendes Problem: Also Diabas hat ja kleine geogene Beimengungen von Arsen und dergleichen und ist deswegen bei den letzten Änderungen der LAGA manchmal problembehaftet. Konkretes Praxisbeispiel: Es ist eine Baustraße für den Bau eines Durchlasses mit frischem gebrochenen Diabas aus einem Steinbruch gebaut worden. Da durfte es verwendet werden und dann musste diese Baustraße danach wieder zurückgebaut werden und auf einmal war es ein problembehafteter Abfall und durfte nicht einfach wieder weiterverwendet werden. Das ist das Problem dabei und in meinen Augen auch ein Problem, was unnötig Ressourcen verschwendet auch im Deponiebereich. Deswegen die Frage: Wird dieses Problem seitens der Landesregierung gesehen und, wenn ja, sind da weitere Schritte notwendig nach der Einführung dieser Verordnung oder nicht?
Wie gesagt, Herr Abgeordneter Bergner, bisher war uns das Problem in der Form nicht bekannt. Wir haben das extra noch mal recherchiert. Uns sind diesbezüglich keine Probleme bekannt geworden. Diabas ist ein mineralisches Gestein, das natürlicherweise vorkommt. Entsprechend sind zwar möglicherweise geogene Belastungen vorhanden, aber dass es im Rahmen eines Rückbaus von entsprechenden technischen Bauvorhaben zu Verunreinigungen kommt und damit Abfälle entstehen, die dann gegebenenfalls behandlungsbedürftig sind,
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, inwieweit ist der Landesregierung bekannt, dass es aufgrund fehlender Handlungsempfehlungen, die den Verordnungstext übersetzen, massive Probleme und Verunsicherungen bei den betroffenen Unternehmen, zum Beispiel Bauunternehmen und auch dem Tagebau Kamsdorf, gibt?
Ich habe ja ausgeführt, dass einige der Regelungen in der Mantelverordnung erklärungsbedürftig sind und deswegen auch ein Arbeitskreis gebildet worden ist, der hier diese Fragen sammelt, aufbereitet und entsprechende Antworten gibt. Insofern sind wir dabei, auf diese Fragen, soweit die bekannt werden, einzugehen und dann entsprechende Handlungsanweisungen vorzulegen.
Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum das alles so lange dauert. Es geht hier auch um existenzielle Sorgen der betroffenen Unternehmen. Dass da nicht früher gehandelt wird, das können Sie mir vielleicht als Vertreter der Landesregierung noch mal erläutern.
Wenn Sie bezüglich Ihrer Frage speziell auf das Unternehmen Remex in Kamsdorf abzielen, da stehen wir mit dem Unternehmen bzw. mit den Fragen, die dazu aufgetaucht sind, in sehr engem Kontakt, sind dabei, das auch aufzuarbeiten. Möglicherweise hat das aber nichts mit der Ersatzbaustoffverordnung zu tun, sondern einfach mit anderen Regelungen. Aber, wie gesagt, wir sind dazu in sehr engem Kontakt und führen dazu auch Gespräche.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie werden verstehen, Herr Staatssekretär, dass das die Nachfrage provoziert, mit welchen anderen Regelungen das was zu tun hat.
Sie verstehen, dass Ihre letzte Ausführung die Nachfrage provoziert, mit welchen anderen Regelungen, von denen Sie gerade gesprochen haben, das zu tun hat.
Das hat möglicherweise auch was mit dem Hauptbetriebsplan für die Einlagerung von Stoffen im Tagebau Kamsdorf und den da getroffenen Regelungen zu tun.
Nach einer Meldung des MDR Thüringen vom 21. Juni 2023 sei ein zwei Wochen zuvor im Eichsfeld gefundener toter Luchs nach Aussage des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz offenbar erschossen worden. Der Naturschutzbund Thüringen – NABU – erneuerte diesbezüglich seine Forderung nach einer Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltstraftaten. Diese Forderung hatte der Naturschutzbund schon vorher im Zusammenhang mit dem bei Buttstädt erschossenen Luchs erhoben. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3500 führte die Landesregierung in Drucksache 7/6103 aus, dass eine zusätzliche Stabsstelle als nicht erforderlich angesehen werde. Zum bei Buttstädt Anfang des Jahres 2022 erschossenen Luchs gab es laut Antwort des zuständigen Ministeriums keine Täterhinweise.
1. Welche Merkmale, insbesondere unter Angabe, ob das Tier in Thüringen als resident dokumentiert gewesen ist, wies das im Eichsfeld gefundene Tier auf, also Geschlecht, Alter und Herkunft?
2. Wurde seitens welcher Landesbehörden oder welcher Kommunalbehörden Anzeige im Zusammenhang mit dem im Eichsfeld gefundenen Tier erstattet, wenn ja, wann?
3. Gibt es zwischenzeitlich Hinweise auf den oder die Täter zum bei Buttstädt erschossenen Luchs, wenn ja, seit wann?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zwischenzeitlich zur Schaffung einer möglichen Stabsstelle „Umweltkriminalität“?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Rahmen der Begutachtung des am 07.06.2023 im Landkreis Eichsfeld tot aufgefundenen Luchses wurde festgestellt, dass es sich um ein männliches Tier, einen Kuder, handelte, dem der linke Vorderlauf fehlte. Über das Fellmuster der Innenseite des rechten Vorderlaufs konnte der Luchs identifiziert werden. Es handelt sich um ein Individuum, das bereits mehrfach in näherem Umfeld des Fundortes im Rahmen des offiziellen Luchs-Monitorings von Fotofallen erfasst worden war. Über das Alter des Tieres ist nichts bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um ein Tier handelt, dass aus der Harz-Population stammt.
Zu Frage 2: Nach Information des Landkreises Eichsfeld wurde seitens der dafür zuständigen unteren Naturschutzbehörde am 22. Juni 2023 Anzeige erstattet.
Zu Frage 3: Dem Kompetenzzentrum „Wolf, Biber, Luchs“ liegen keine neuen Kenntnisse in Bezug auf den bei Buttstädt tot aufgefundenen Luchs vor.
Zu Frage 4: Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3500. Hierzu hatte die Landesregierung bereits ausgeführt, dass aufgrund des gemeinsamen Runderlasses des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten
und Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Umwelt sowie des gesundheitlichen und technischen Verbraucherschutzes vom 30. Januar 2020 schon eine ausreichende Kooperation der betroffenen Behörden etabliert worden ist. Diese Kooperation umfasst auch Straftaten gegen geschützte Tierarten. So sind bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ein Koordinator „Umwelt“ sowie bei den Polizei- und Verwaltungsbehörden zentrale Beauftragte bestellt, die regelmäßig verfahrensunabhängige Besprechungen durchführen, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen organisieren und besuchen sowie gegenseitige Hospitationen planen. Eine zusätzliche Stabsstelle „Umweltkriminalität“ hält die Landesregierung daher für nicht erforderlich. Unabhängig davon möchte ich an dieser Stelle nochmals deutlich betonen, dass das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz die Tötung des Luchses auf das Schärfste verurteilt und klar fordert, dass diese Straftat streng verfolgt werden muss.
Ja, vielen Dank. Der NABU Thüringen und PETA haben ja Lohn für Hinweise auf den Täter ausgerufen. Gibt es im Eichsfeld zu diesem Tier eventuell schon Hinweise auf den Täter oder die Täter?
Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete König-Preuss in Drucksache 7/8287.