Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Rechtsrock-Konzerte in Eisenach

Nach Kenntnis der Fragestellerin fanden am 19. Juni 2023, 23. Juni 2023 und 24. Juni 2023 in der Immobilie der Thüringer NPD (bzw. die Heimat)-Landesgeschäftsstelle in Eisenach Konzerte der Neonazi-Szene statt. Beim Konzert am 24. Juni 2023, bei dem mehrere Vorstandsmitglieder der extrem rechten Partei und rund 100 Personen der Neona

zi-Szene anwesend waren, soll die Polizei von einer falschen Uhrzeit ausgegangen und zu spät erschienen sein, wodurch der Großteil der anreisenden Personen ohne Kontrollmaßnahmen die Immobilie besuchen konnte. Im Internet veröffentlichte Fotos zeigen einzelne Personen öffentlich sichtbar vor den Gebäuden, auch mit strafbaren Tätowierungen wie etwa SS-Runen. Nach Kenntnis der Fragestellerin sollen jedoch die Personalien von anwesenden Journalistinnen und Journalisten erhoben und gespeichert worden sein, hingegen nicht die der dort abgebildeten Neonazis.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse lagen der Landesregierung, den Sicherheitsbehörden und der Thüringer Polizei zu den drei genannten Konzerten vor – bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Teilnehmer und Zeitpunkt der Kenntniserlangung –?

2. Wie wird das verspätete Erscheinen der Polizei am 24. Juni 2023, insbesondere unter Angabe, warum keine engmaschigen Kontrollen durchgeführt wurden, begründet, obwohl „Immobilie und angrenzender Straßenbereich sowie der nahegelegene Parkplatz“ seit dem „11. August 2022 durchgehend“ als kriminogener Ort klassifiziert wurden – vergleiche Drucksache 7/7931 –?

3. Wie viele Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden aufgrund welcher Delikte im Zusammenhang mit den Veranstaltungen am 19., 23. und 24. Juni 2023, gegebenenfalls auch erst im Nachgang, aufgenommen?

4. In wie vielen Fällen wurden aus welchen Gründen die persönlichen Daten von Journalistinnen und Journalisten vor der Immobilie im Jahr 2023 erhoben – bitte gegebenenfalls die Dauer der Speicherung angeben –?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Am 19. Juni 2023 fand nach hiesiger Kenntnis keine Musikveranstaltung statt. Die beiden Veranstaltungen am 23. und 24. Juni 2023 wurden durch den Flieder Volkshaus e. V., vertreten durch Patrick Wieschke, als Liederabend mit der Band Sleipnir angemeldet. Es handelt sich um zwei identische Veranstaltungen.

(Staatssekretär Dr. Vogel)

Der Veranstalter rechnete mit je 100 Teilnehmern. Tatsächlich anwesend waren 86 bzw. 78 Personen. Formell angezeigt wurden diese am 8. Juni 2023. Nach der Anzeige der Veranstaltungen konnte auch in den sozialen Medien ein Bewerben der Veranstaltung am 23. Juni 2023 festgestellt werden. Erste Hinweise auf die Veranstaltung am 24. Juni wurden bereits im April und Mai 2023 bekannt.

Zu Frage 2: Die Einsatzkräfte der Polizei waren ab 17.10 Uhr vor Ort. Der Einlass zur Veranstaltung begann um 18.00 Uhr und dauerte bis Konzertbeginn, 20.00 Uhr. Die letzte eintreffende Person wurde um 20.45 Uhr polizeilich kontrolliert. Von den 78 anwesenden Personen wurden 68 Personen kontrolliert. Insofern wurde polizeilich nahezu umfassend kontrolliert. Bei den verbleibenden zehn Personen handelt es sich um Personen, die an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beteiligt und bereits vor Eintreffen polizeilicher Kräfte im Objekt anwesend waren. Gleichwohl führt die Eigenschaft einer Lokalität als kriminogener Ort im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG nicht zeitlich uneingeschränkt zu polizeilichen Maßnahmen. Das polizeiliche Handeln wird an den bekannten Informationen und den daraus abgeleiteten Gefahrenprognosen und -erwartungen ausgerichtet und findet in vielen Fällen temporär und an Schwerpunkten orientiert statt.

Zu Frage 3: Bei den Veranstaltungen am 23. und 24. Juni wurden behördlicherseits keine Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Im Nachgang der Veranstaltung am 26. Juni meldete sich ein Pressevertreter bei der Landespolizeiinspektion Gotha und teilte eigene Wahrnehmungen und Verstöße im Sinne des § 86a StGB mit. Die Polizeibehörde hat aktuell den Anzeigenerstatter um Übergabe seines Bildmaterials zu Beweiszwecken gebeten. Ungeachtet dessen wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ich komme zu Frage 4: In der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, alle Daten für das Jahr 2023 zu erheben. Personalien von Pressevertretern wurden am 16. und 24. Juni aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG erhoben. Eine weiterführende Speicherung bzw. Verarbeitung der Daten hat nicht stattgefunden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Schenk. Es gibt eine Nachfrage durch Frau Abgeordnete KönigPreuss.

Genau. Meine erste Nachfrage ist, inwieweit denn für den 16. Juni 2023 entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Sie hatten jetzt für den 19. Juni gesagt. Es liegen keine für den 16. vor?

Am 16. Juni 2023 fand eine Veranstaltung unter dem Motto „FLAK solo live“ im Flieder Volkshaus statt. Erste polizeiliche Kenntnisse über diese Veranstaltung konnten am 19. April 2023 gewonnen werden, denn hier wurde durch den Veranstalter ein Post via Facebook veröffentlicht, in dem dafür geworben wurde, also für die Veranstaltung dann am 16. Juni. Eine direkte Anmeldung und damit verbundene Kenntnis über eine mögliche Personenzahl lagen nicht vor. Gemäß der Genehmigung könnten sich aber maximal 100 Personen, inklusive des Funktionspersonals, im Gebäude aufhalten. Aufgrund ähnlich gelagerter Veranstaltungen in der Vergangenheit kann man von einer Teilnehmerzahl zwischen 50 und 70 ausgehen.

Ich habe eine weitere Frage. Sie hatten erklärt, dass die Identitätsfeststellungen von Journalistinnen, die jetzt im Zeitraum der Beantwortung überhaupt feststellbar waren, am 16.06. und 24.06. stattfanden, und haben erklärt, dass das nach § 14 Abs. 1 PAG erfolgt wäre, die Identitätsfeststellung. Jetzt lautet § 14 PAG, dass die Polizei die Identität einer Person feststellen kann, „1. zur Abwehr einer Gefahr, 2. Wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem a) aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort aa) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, bb) sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder cc) sich Straftäter verbergen, oder b) an dem Personen der Prostitution nachgehen“.

Jetzt würde ich gern wissen: Es handelte sich ja um Journalisten und Journalistinnen, die sich mit ihrem Presseausweis ausgewiesen haben, von denen trotzdem die Identität – also die Personalausweise mussten vorgezeigt werden und die Personaldaten wurden durch die Polizei auch notiert. Bitte was wurde nach § 14 Abs. 1 PAG den Journalisten unterstellt, um ihre Identität festzustellen? Dass eine Gefahr abgewehrt werden müsste, die durch die Journalisten besteht, dass sie sich an einem Ort aufhalten, um dort Straftaten zu verabreden, vorzubereiten oder zu verüben, dass sie keine erforderliche Aufenthaltserlaubnis haben, Straftäter sind oder auf welcher Grundlage – ich glaube, es

(Staatssekretärin Schenk)

kann sein, ich weiß nicht, ob das jetzt zuständig war – können Sie das erklären?

Und für den Fall, dass ich mich jetzt auf die Schnelle geirrt habe und es sich um das Gefahrengebiet handelt und deswegen die Identitätsfeststellung erfolgt ist: Können Sie erklären, warum bei Journalistinnen aufgrund des Gefahrengebiets, welches in Eisenach vor dem Flieder Volkshaus besteht, die Identitäten festgestellt wurden, aber nicht die Identitäten der Neonazis, die dort zu dem Konzert angereist sind?

Es handelt sich um einen kriminogenen Ort, und das ist die Grundlage für die Feststellung, wie Sie jetzt am Ende der Frage richtig bilanziert haben. Ansonsten hatte ich ja in meiner Antwort auf Frage 2 ausgeführt, dass 68 von den 78 Personen kontrolliert wurden, dass sich also die Nichtkontrolle nur auf die zehn bezieht, die vor Eintreffen der Polizei um 17.10 Uhr bereits im Haus zugegen waren.

Aber warum werden denn …

Entschuldigung, Frau Abgeordnete, Ihre Nachfragen sind erschöpft.

Dann kommen Kleine Anfragen.

Gut. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Baum in Drucksache …

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Herr Bilay hat noch eine Frage!)

Ach, Herr Bilay hat noch eine Anfrage zu dem Thema. Bitte.

Vielen Dank, dass es noch ermöglicht wurde. Das war ja jetzt abgestellt auf das Polizeiaufgabengesetz, was ja Landesrecht ist. Das könnte ja im gegebenen Fall bei der Frage „Kontrolle von Journalistinnen und Journalisten“ auch mit dem Presserecht kollidieren, insbesondere mit Artikel 5 Grundgesetz, die Pressefreiheit. Kann unter Würdigung dieses Aspekts gegebenenfalls noch mal die Antwort der Landesregierung überprüft werden, was

eben die Antwort auf die Nachfrage der Abgeordneten König-Preuss gewesen ist?

Nun, ich habe keine abschließende Antwort auf die Nachfrage der Abgeordneten König-Preuss gegeben, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass in ihrer Fragestellung zwei Optionen kontrastiert wurden. Ich habe die eine Option für die wahrscheinlichere gehalten, kann eine Abwägung aber natürlich gern noch schriftlich nachreichen.

Dann kommen wir jetzt zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Baum in Drucksache 7/8296. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in Thüringen

Die Thüringer Landesregierung betont regelmäßig ihren Einsatz für die Ausweitung des ÖPNV und dessen Bedeutung. Aufbauend auf der Anfrage des Kollegen Bergner in Drucksache 7/8074 vom 25.05.2023 ergeben sich weitere Fragen nach aktuellen Förderanträgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand des Fördermittelantrags der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH?

2. Wann ist mit einer Entscheidung hinsichtlich der beantragten Förderung zu rechnen?

3. Ist seitens des zuständigen Ministeriums vorgesehen, der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zu gewähren, um dem Betrieb die Vorbereitung auf die notwendige Ausschreibung zu ermöglichen? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

(Abg. König-Preuss)

Bevor ich auf Ihre konkreten Fragen eingehe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Das Antragsverfahren im Rahmen der ÖPNV-Unternehmensförderung gliedert sich in zwei Stufen, zum einen in Stufe 1, die Anmeldung des Fördervorhabens, und in Stufe 2, den konkreten Antrag zum Fördervorhaben. Auf der Grundlage aller Förderanmeldungen aus Stufe 1 wird das jährliche Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgestellt. Erst daran anschließend erfolgt die Antragstellung durch die im Programm berücksichtigten Antragstellerinnen gemäß Stufe 2. Für das Investitionsprogramm 2023 hat die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH, kurz TWSB, mit Eingangsdatum vom 30. September 2022 eine Förderanmeldung ab dem Jahr 2025 mit einem Fördervolumen in Höhe von 14,4 Millionen Euro eingereicht. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen.

Zu den Fragen 1 und 2: Seitens der TWSB liegt lediglich eine Förderanmeldung, jedoch kein Förderantrag vor. Förderanmeldungen für Vorhabenbeginne, die nicht im Jahr der Programmaufstellung liegen, können daher nicht berücksichtigt werden. Das Vorhaben der TWSB mit Vorhabenbeginn im Jahr 2025 wurde daher sachlogisch nicht in das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 aufgenommen.

Zu Frage 3: Das Vorhaben der TWSB konnte – wie eben dargelegt – nicht im Investitionsprogramm 2023 berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens ist die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht erforderlich und wird vonseiten des TMIL auch nicht geplant.

Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Baum.

Eine kurze Frage zum Kommunikationsprozess: Wird denn oder wurde die TWSB informiert oder wäre das normalerweise der Prozess, sie darüber zu informieren, dass sie aufgrund dieser Gründe nicht in dem Förderverfahren vorgesehen oder eingeplant werden?