Eine kurze Frage zum Kommunikationsprozess: Wird denn oder wurde die TWSB informiert oder wäre das normalerweise der Prozess, sie darüber zu informieren, dass sie aufgrund dieser Gründe nicht in dem Förderverfahren vorgesehen oder eingeplant werden?
Ich habe ja gerade ausgeführt, dass hier eine Anmeldung der TWSB für Förderung ab dem Jahr 2025 vorliegt. Ich würde noch mal nachfragen, ob entsprechend kommuniziert wurde, dass diese Anmeldung eingegangen ist. Aber, wie gesagt, es gibt
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie hatten ja gerade – wenn ich Sie richtig verstanden habe – gesagt, dass die Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen kein förderschädlicher Beginn wäre und demzufolge auch keine Genehmigung eines förderunschädlichen Beginns notwendig wäre. Gilt das nur bei diesem Programm oder gilt das generell bei allen Förderprogrammen?
Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/8298. Bitte, Frau Abgeordnete Wahl.
Im Dezember 2022 wurde die Ortsumfahrung Kallmerode für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben, für deren Realisierung der Bund rund 37 Millionen Euro investiert hat. Die Planungskosten wurden durch den Freistaat Thüringen übernommen. An fünf Stellen auf dem mittlerweile befahrbaren Radbzw. Wirtschaftsweg zwischen Dingelstädt und Kallmerode sind Gitter – auch Wildgitter oder Weiderost genannt –, also bodengleich angeordnete Metallrohre, die für Weide- und Wildtiere ein schwer überwindbares Hindernis darstellen, vorhanden. Grund dafür sind zwei elektronische Wildwarnanlagen, die nach Aussage des Unternehmens Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ‑bau GmbH – DEGES –, das die Bauausführung verantwortete, in wildreichen Gebieten die Sicherheit für die Tiere und den motorisierten Verkehr verbessern sollen. Aus Perspektive der Rad- und Fußverkehrssicherheit stellen diese Gitter mit rund zehn Zentimeter großen Lücken zwischen den einzelnen Rundrohren jedoch eine große Gefahrenquelle dar. Denn bei Überholvorgängen, plötzlichen Bremsmanövern
und Nässe auf den Metallgittern kann es zu schweren Verletzungen von Radfahrenden kommen, die auf asphaltiertem oder ähnlichem Untergrund nicht passieren würden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger besteht die Gefahr, mit dem Fuß in die Lücken zwischen den Metallrohren zu rutschen und sich zu verletzen. Auch die Barrierefreiheit ist durch diese groben Gitter stark eingeschränkt. Durch die aktuelle Positionierung des Zauns zwischen Radweg und Bundesstraße ist der Radverkehr darüber hinaus nicht vor Wildtieren geschützt.
1. Welches Gesamtkonzept steckt hinter der elektronischen Wildwarnanlage – bitte auch Elemente und Wirkungsweise der elektronischen Wildwarnanlage beschreiben –?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschränkungen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit durch die Anlage für die Nutzerinnen und Nutzer des Rad- und Wirtschaftswegs?
3. Wären die Gitter auf dem Radweg vermeidbar, wenn sich der Wildschutzzaun zwischen Radweg und angrenzendem Waldstück befände statt zwischen Radweg und Bundesstraße, so wie es beispielsweise bei der Wildschutzanlage am Rastorfer Kreuz an der Bundesstraße 202 in Schleswig-Holstein der Fall ist, wenn nein, warum nicht?
4. Welche konkreten Maßnahmen werden vor Freigabe des Radwegs ergriffen, um die Sicherheit der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu gewährleisten?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Wildwarnanlagen befinden sich in der Nähe der Anschlussstellen Dingelstädt und Kallmerode. Das Gesamtkonzept der Wildwarnanlage sieht entlang der Bundesstraße 247 eine wildkatzensichere Einzäunung der angrenzenden Waldbereiche vor. Dort, wo die beiden Wildwarnanlagen platziert sind, schwenkt der Zaun jeweils in Richtung Wald ab und öffnet sich als mindestens 50 Meter breiter und mindestens 20 Meter tiefer Wildwechselkorridor. Damit der Wildwechselkorridor sowohl im Bankettbereich als auch im Be
reich des westlich der Trasse parallel verlaufenden Wirtschaftswegs lückenlos ist, werden an diesen Stellen Wildroste eingesetzt. Innerhalb der Wildwechselkorridore sind je Straßenseite zwei Lichtschranken unter Einsatz von Aktivinfrarotsensoren vorgesehen. Wird eine der Schranken durch Eintritt eines wärmeabstrahlenden Körpers unterbrochen, aktiviert dies die Wildverkehrszeichen am Straßenrand und der Verkehr auf der B 247 wird von der Richtgeschwindigkeit 100 km/h stufenweise erst auf 70 km/h und dann auf 50 km/h abgebremst. Einige Minuten nach Aktivierung schalten die Wildverkehrszeichen wieder in ihren Ausgangszustand zurück und der Verkehr kann die Strecke wieder gemäß Richtgeschwindigkeit passieren.
Zu Frage 2: Der derzeitige Zustand entspricht nicht dem Endzustand und ist noch nicht zur Nutzung freigegeben. Die eingesetzten Wildroste werden noch fahrrad- und fußgängerinnenfreundlich nachgerüstet. Einschränkungen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit werden nach Freigabe nicht mehr bestehen.
Zu Frage 3: Der trassenparallele Weg dient in erster Linie als Wirtschaftsweg zur Forstbewirtschaftung und wird zur Fahrradnutzung freigegeben. Um die Zuwegung in den Wald nicht zu beeinträchtigen, wurde die Führung des Zauns zwischen Bundesstraße und Wirtschaftsweg planfestgestellt.
Und zu Frage 4: Eine provisorische Sicherung der Wildroste für den Rad- und Fußgängerinnenverkehr auf dem Wirtschaftsweg erfolgte durch die Auflage von geeigneten Platten. Ebenso sind zum Teil temporär unbefestigte Umfahrungen unmittelbar neben den Wildrosten angelegt worden.
Vielen Dank. Sehr erhellend, wie das funktionieren kann. Ich hätte noch die Frage für wann das Freigabedatum des Radwegs geplant ist.
Vielen Dank. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages, Drucksache 7/8299. Herr Abgeordneter Müller, Sie haben das Wort.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im April dieses Jahres die Aktualisierung des Zielfahrplans des Deutschlandtakts gestartet. Bis zum 14. Juli 2023 sollen die involvierten Stakeholderinnen und Stakeholder nach meiner Kenntnis Ideen einreichen. Neben Verbänden und Eisenbahnverkehrsunternehmen sind die Länder aufgrund ihrer Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr dazu aufgerufen, Vorschläge anzumelden. Der Deutschlandtakt ist nach meiner Auffassung der Schlüssel zur Stärkung der Schiene und zur Verlagerung von Verkehr, der aktuell vor allem mit dem Pkw stattfindet. Aus dem Fahrplanentwurf für den Deutschlandtakt wird die notwendige Eisenbahninfrastruktur abgeleitet, das heißt, die Infrastrukturplanung folgt der Angebotsplanung. Im Fahrplanentwurf sind Fahrzeiten hinterlegt und berücksichtigt, wie sich die Nachfrage im Schienenpersonen- und ‑güterverkehr entwickeln wird. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen für die Eisenbahninfrastruktur. Im Zielzustand brauchen sich Fahrgäste praktisch keinen konkreten Fahrplan mehr zu merken, da in jedem Taktknoten optimale Anschlüsse bestehen, was Bahnfahren für jeden einfacher und damit attraktiver macht.
Damit Thüringen vom Deutschlandtakt profitiert, braucht es eine aktive Mitarbeit des Landes während des aktuellen Prozesses zur Aktualisierung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt.
1. Welche Angebotsverbesserungen bzw. Angebotsverdichtungen im Schienenpersonennahverkehr hat die Landesregierung im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts dem Bund zusätzlich übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln?
2. Welche Elemente des Fahrplankonzepts des beauftragten Instituts mit Sitz in Dresden zur Integration des SPNV Ostthüringens in den Deutschlandtakt, das im Beisein der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft im März 2022 dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgestellt wurde, hat die Landesregierung im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutsch
3. Welche Veränderungen bei den SPNV-Taktknoten, die bisher im SPNV-Nahverkehrsplan 2018 bis 2022 benannt sind, hat die Landesregierung dem Bund im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln?
4. Welche Infrastrukturmaßnahmen – Ausbau bzw. Neubau von Eisenbahninfrastruktur – werden durch die dem Bund übermittelten Angebotsausweitungen bzw. Angebotsverdichtungen im SPNV Thüringens erforderlich – bitte Maßnahmen beschreiben –?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Bevor ich auf die konkreten Fragen eingehe, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung zum Fortschreibungsprozess des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt: Am 20. September 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr über die Veröffentlichung des finalisierten Abschlussberichts zum Deutschlandtakt informiert. Der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt bildet die Grundlage für die fahrplanbasierte Infrastrukturplanung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung des Bundes. Der Deutschlandtakt legt entgegen einer weit verbreiteten Annahme kein rechtlich verbindliches Bedienungsangebot fest. Nach wie vor sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen und regionalen Aufgabenträgerinnen des Schienenpersonennahverkehrs entsprechend den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung im Betrieb verantwortlich. Infrastrukturmaßnahmen, die für die Umsetzung der von den Ländern gemeldeten Angebotskonzepte im Schienenpersonennahverkehr erforderlich sind, aber keine Wirkung auf den Schienenpersonennahverkehr und/oder den Schienengüterverkehr haben, werden vom Bund nicht finanziert. Vielmehr obliegt die Finanzierung dieser Maßnahmen den Ländern, die dazu gegebenenfalls eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten können. Zur Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 25. April 2023 eine Auf
taktveranstaltung durchgeführt. Darin wurden die Rahmenbedingungen, das Ziel sowie der Ablauf der Fortschreibung des Zielfahrplans kommuniziert. Die Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ dient nicht der Neukonzeptionierung, sondern der Anpassung an die aktuelle Nachfrageentwicklung und Änderungen in den Angebotskonzepten im Schienenpersonenfern- und Schienenpersonennahverkehr. Die Fortschreibung baut damit auf bestehende Strukturen des geltenden Zielfahrplans auf. Die beteiligten Akteurinnen haben nun bis 14. Juli 2023 Gelegenheit, eine Rückmeldung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu Anpassungswünschen des Zielfahrplans im genannten Rahmen zu geben.
Zu Frage 1 und 2, beide Fragen beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam: Die Rückmeldung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird derzeit vom Fachreferat des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitet. Dabei stehen in Bezug auf gewonnene Erkenntnisse aus sowohl abgeschlossenen, laufenden sowie auch in Vorbereitung befindlichen Vergabeverfahren eine gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung von Taktzeiten, der Haltepolitik oder von Linienführungen im Vordergrund. Umfangreiche Änderungen des Mengengerüsts sind nicht vorgesehen. Wenngleich der Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ einen wesentlich längeren Betrachtungshorizont als der derzeit ebenfalls in Fortschreibung befindliche Thüringer Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr für die Jahre 2023 bis 2027 hat, sollen für den Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ keine Planungen angemeldet werden, die sich nicht in den Planungsinstrumenten der Länder, zum Beispiel im Nahverkehrsplan, widerspiegeln.
Zu Frage 3: Die Struktur der Taktknoten in Thüringen wird maßgeblich von der Fernverkehrskonzeption, den Knotenstrukturen der benachbarten Länder, der Streckeninfrastruktur sowie der Knoteninfrastruktur bestimmt und ist deshalb grundsätzlich von Kontinuität geprägt. Im Übrigen ergibt sich die Knotenstruktur aus der vom Gutachter auszuführenden Fahrplankonstruktion, wird also nicht vom Land übermittelt.
Zu Frage 4: Diese Frage kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden. Es ist Aufgabe des Bundes bzw. des Gutachters des Bundes, die Rückmeldungen der an der Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ beteiligten Akteurinnen auszuwerten und im Falle einer Berücksichtigung im fortgeschriebenen Zielfahrplan „Deutsch
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich kann keine Nachfragen erkennen und schließe damit die Fragestunde bzw. den Tagesordnungspunkt für heute.