Protokoll der Sitzung vom 13.09.2023

Teil der Aktuellen Stunde und rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Sozialen Kahlschlag durch die Bundesregierung verhindern – Fortsetzung der Förderung von arbeitslosen Menschen in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8681 -

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem liebe Vertreterinnen der Thüringer Trägerlandschaft, die uns heute digital folgen! In der Aktuellen Stunde möchten wir als Linksfraktion die Auswirkung der Bürgergeldreform auf arbeitslose junge Menschen in Thüringen behandeln, denn vor wenigen Wochen ist an viele Träger der Thüringer Integrationsrichtlinie ein Informationsschreiben zum Auslaufen der Förderung bis Ende des Jahres 2023 ergangen. Ich denke, Sie alle haben den medialen Aufschrei in Thüringen vernehmen können, der auf dieses Schreiben folgte. Hintergrund für die drastische Maßnahme ist die von der Ampelregierung im Zuge der Bürgergeldreform geplante Umsetzung der sogenannten ganzheitlichen Betreuung nach § 16k Zweites Sozialgesetzbuch. Damit einher geht die Umschichtung der Zuständigkeiten für Beratung und Integrationsleistungen für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren in das Aufgabenfeld der Arbeitsagenturen und damit losgelöst von den Jobcentern. Das mag jetzt erst mal unspektakulär klingen, aber wie so vieles dieser Tage schafft es der Bund, dass damit mehr Probleme entstehen als gelöst werden. Nach gegenwärtigem Stand werden die Fördermaßnahmen für unter 25-Jährige, die durch die Landesebene im Rahmen der Integrationsrichtlinie gefördert werden, mit Ende des Jahres eingestellt werden müssen, denn eine weitere Förderung durch den Freistaat Thüringen wäre nach Artikel 31 Grundgesetz und § 23 Thüringer Landeshaushaltsordnung rechtswidrig. Es droht sonst eine Doppelfinanzierung.

Wir sprechen hier also von einer massiven Einschränkung der Förderangebotsvielfalt im Freistaat, denn Maßnahmen innerhalb der Arbeitsagenturen sind begrenzt und können keine ausreichenden Hilfeleistungen bieten. Hinzu kommt, dass die Ampel

(Abg. Kemmerich)

regierung keinesfalls gewillt zu sein scheint, die eigenen Reformprojekte dann auch ausreichend finanziell zu untermauern. Es winkt eine radikale Kürzungspolitik in nahezu allen Bereichen des Haushalts, nicht nur auf den Arbeitsmarktbereich bezogen, auch in der Bildung, in der Migration, im Umweltbereich – mit einer großen Ausnahme, dem Rüstungsbereich.

So sind auch bei den Jobcentern deutliche finanzielle Einbußen geplant. Allein in diesem Jahr sind die Mittel der Jobcenter bereits um 700 Millionen Euro gekürzt worden, und nächstes Jahr sollen noch weitere 200 Millionen Euro an Verwaltungsgeldern gekürzt werden. Die Pläne der Bundesregierung sind somit nicht durchdacht, sie führen nicht nur zum Erodieren der Jobcenterstrukturen, sondern vor allem zu einer finanziellen und auch personellen Überlastung der Arbeitsagenturen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss Sie alle nicht daran erinnern, wie sehr wir hier in Thüringen bereits jetzt und in Zukunft mit einem hohen Arbeits- und Fachkräftebedarf konfrontiert sind, und dass jede berufliche Fördermaßnahme, die hilft, jungen Menschen einen Arbeitsplatz zu sichern, auch diese Herausforderung besser meistern lässt. Die jüngst veröffentlichten Zahlen des Thüringer Arbeitsmarktberichts vom August 2023 betonen erneut die Wichtigkeit genau dieser Wiedereingliederungsprogramme. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosigkeit in Thüringen bei den 15- bis 25-Jährigen über 15,3 Prozent auf 7.455 Personen zu verzeichnen. Insgesamt sind damit in Thüringen 11,1 Prozent der arbeitslosen Menschen in der Gruppe der 15- bis 25-Jährigen. Bundesweit beträgt der Anteil der arbeitslosen Menschen in diesem Altersbereich nur 5,6 Prozent. Hier liegt also offensichtlich dringender Handlungsbedarf zugunsten junger Menschen vor. Eine Evaluierung unserer Thüringer Integrationsrichtlinie zeigte, dass 80 Prozent der Projektteilnehmer ihre berufliche, fachliche und persönliche Situation bezüglich der Beschäftigungsfähigkeit verbessern konnten. Das heißt, wir haben hier sogar sehr wirksame Maßnahmen, deren Verlust im Raum steht.

Ich sage hier ganz deutlich: Wir als Linksfraktion werden uns konsequent dafür einsetzen, dass diese unsoziale Kürzungspolitik gestoppt wird. Wir wollen den Kahlschlag der Maßnahmenvielfalt durch die Verschiebung der Förderungsmaßnahmen zur Bundesebene verhindern. Hier sind auf Landesebene allerdings bisher nur eingeschränkte Mittel vorhanden. Die Thüringer Landesregierung mit unserer Arbeitsministerin Heike Werner prüft jedoch derzeit auf Hochtouren Mittel und Wege, wie die Förderungen trotz des Agierens der Ampel

fortgesetzt werden können. Sehen Sie diese Aktuelle Stunde deswegen als einen dringenden Appell auch an Ihre Fraktionen auf Bundesebene, ein deutliches Signal so nicht mehr zu geben, denn die Auswirkungen dieser Pläne auf junge arbeitslose Menschen in Thüringen sind schlicht unverantwortlich. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Güngör. Jetzt hat Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet! Wir haben in den letzten knapp drei Stunden hier schon ausführlich verfolgen können, dass zwischen konservativer und liberaler und auch AfD-Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie rot-grünen sozialen Menschheitsbeglückungsversuchen Welten liegen. Mit der hier angesprochenen Reform der Regierung in Berlin wird versucht, das Dickicht ein wenig zu lichten. Ein solcher Kahlschlag, wie hier eben angesprochen, wenn er denn überhaupt stattfindet, ist ja manchmal ganz nützlich, dann kommt nämlich im Anschluss in der Regel eine Neubepflanzung. Wenn hier die Rede davon ist, dass 2024 etwa 60 Projekte nicht weiter durch das Land Thüringen und mit Mitteln des ESF gefördert werden können und eingestellt werden müssen, dann stellt sich mir als interessierter Beobachterin zuallererst die Frage, ob die nicht auch längst entbehrlich waren.

(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Das ist so zynisch!)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Mein Gott, wirklich! Das ist Ihre Politik!)

Es wurden mehrere Hundert Erwerbslose betreut, im Alter bis zu 25 Jahren. Es war vorhin gerade von Fachkräften die Rede. Ich wage zu behaupten, bis zu einem Alter von 25 Jahren gibt es noch gar nicht so viele Fachkräfte, und wenn es Fachkräfte sind, dann sind die in Arbeit. Alle anderen brauchen Nachqualifizierung auf verschiedenen Ebenen ihres Lebens – im persönlichen Bereich der Lebensgestaltung, im Bereich der Alltagsbewältigung, im schulischen Bereich, im berufsschulischen Bereich. Das könnte oder das wird in Zukunft sicherlich auch eine Arbeitsagentur leisten können, wenn sie denn entsprechend personell und finanziell ausgestattet wird. Die Jobcenter werden entlastet und wir werden angesichts des horrenden Arbeitskräftemangels in allen Bereichen davon ausgehen können – mit gemeinschaftlicher Anstrengung und we

(Abg. Güngör)

niger Störfeuer –, dass wir die ungefähr halbe Million junger Leute im Alter zwischen 15 und 24 Jahren im Lauf der nächsten Jahre in den Arbeitsmarkt integrieren können.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Haben Sie eine Ahnung, wozu Sie gerade reden?)

Ja, habe ich.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das kommt nicht so rüber!)

Das macht nichts. Das kommt ja bei Ihnen häufig nicht so an, aber das liegt an Ihrem persönlichen Filter.

Wir unterstützen solche Bestrebungen, wir sehen dem gelassen entgegen, wir befürchten auch keinen sozialen Kahlschlag und wir werden schauen – nächstes Jahr oder übernächstes Jahr, wenn die Maßnahmen evaluiert werden können –, ob es was gebracht hat oder ob man nachsteuern muss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Herold. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lehmann zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ehrlich gesagt musste ich erst mal durchatmen, und zwar mehrmals, als ich den Titel der Aktuellen Stunde gelesen habe. Und das liegt nicht daran, dass wir uns in dem Inhalt und in dem Thema nicht einig sind, sondern dass ich mich wirklich gefragt habe: Was wollen Sie mit dieser Aktuellen Stunde erreichen? Ich zitiere mal kurz, was in der Begründung der Aktuellen Stunde steht, weil ich das wiederum in Ordnung finde. Es geht ja um den § 16k im SGB II: „Ziel und Zweck soll hierbei sein, dass jegliche Förderlücken und Förderbedarfe hilfebedürftiger Menschen bedient werden.“ Und: „die Ausführung der Fördermaßnahmen [wird] von der Landesebene auf die Bundesebene [ge]schoben.“

Ich muss Ihnen sagen – und ich beschäftige mich mit dem Thema „SGB II“ im Prinzip, seit es das SGB II gibt: Ich finde das gut. Ich finde es gut, dass der Bund endlich diese Verantwortung übernimmt

(Beifall SPD)

und dass der Bund endlich sagt: Wir wollen, dass es eine umfassende Betreuung und Begleitung von Menschen gibt, die keine Arbeit haben und dies

brauchen. Ich finde das gut und ich finde es richtig, dass der Bund das macht. Und das sehe nicht nur ich so, auch ein großer Teil der Fachwelt sieht das so.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde ist aber: „Sozialen Kahlschlag durch die Bundesregierung verhindern“. Da frage ich mich wirklich: Tragen Sie eigentlich auch Verantwortung in diesem Land? Haben Sie Interesse daran, die Probleme zu lösen, die bestehen, die ohne Zweifel durch diese Veränderung der Rechtslage bestehen? Die LAG Arbeit – ich weiß nicht, ob Sie die Stellungnahme gelesen haben – schildert nämlich die Probleme etwas anders, als sie momentan zumindest zunächst interpretiert werden. Dort sagt man: Es gibt zwischen § 16k SGB II und unserer Integrationsrichtlinie Überschneidungen, die dazu führen, dass es Teile gibt, die wir zukünftig nicht mehr über die Integrationsrichtlinie finanzieren können, aber nicht vollständig. Und es gibt die, die sagen, dass Integrationsprojekte wie bisher ergänzend umgesetzt werden können, möglicherweise auch mit neuen Schwerpunkten, anderen, als wir das in der Vergangenheit gemacht haben, so wie sich solche Förderprojekte über die letzten Jahre immer und immer weiterentwickelt haben, im Übrigen auch das Landesarbeitsmarktprogramm.

Frau Güngör, eine Sache, die Sie verschwiegen haben: Dieses Schreiben, aus dem Sie zitiert haben, hat das Thüringer Arbeits- und Sozialministerium verschickt, nicht die Bundesregierung. Das Thüringer Landesministerium hat die Träger angeschrieben. Ich muss Ihnen sagen: Ich stelle infrage, ob diese vollständige Streichung notwendig ist, weil ich die Stellungnahme der LAG Arbeit nachvollziehbar und plausibel finde. Ja, ganz genau, das ist plausibel. Und dann frage ich mich – ich hatte das Gefühl, wir sind in einem guten Kontakt mit dem Arbeitsministerium

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Das ist ja auch so!)

dazu und zu der Frage, wie wir genau diese Frage lösen können. Ich bin eigentlich nach wie vor guter Hoffnung, dass wir mit Frau Ministerin Werner einen Weg finden, wie wir eine Fortsetzung dieser Förderung für Thüringen ermöglichen können.

Die Ministerin schildert ja auch, sie sei in einem guten Kontakt mit den anderen Ländern, sie sei in gutem Kontakt mit dem BMAS. Das ist eine Sorge, die es nicht nur in Thüringen gibt, sondern auch in anderen Ländern. Es gibt auch eine Bereitschaft des BMAS, darüber zu diskutieren. Warum Sie dann aber einen so reißerischen Titel für dieses

(Abg. Herold)

Thema verwenden, ist mir schlicht und ergreifend ein Rätsel, zumal Sie in Ihrer Rede auch keinen Lösungsvorschlag gebracht haben; wenn Sie den gehabt hätten, hätte ich es möglicherweise noch nachvollziehen können.

Der zweite Punkt ist – ich habe Ihnen auch zugehört, Frau Güngör; es ist mir diesmal nicht leichtgefallen; ich höre Ihnen sonst gern zu, aber diesmal war es schwer –, Sie verweisen auf den Bundeshaushalt. Ich teile viele Ihrer Kritikpunkte. Mir tut es auch weh zu sehen, in welchen Bereichen, insbesondere im sozialen Bereich, dort gekürzt wird. Das ist auch deswegen hart, weil das Sachen sind, die unmittelbar bei den Menschen, auch unmittelbar bei den Menschen in Thüringen ankommen. Es ist meiner Meinung nach unstrittig, dass es Änderungen am Bundeshaushalt gibt und dies auch bedeutet, dass wir dort Mehrausgaben brauchen.

Wir diskutieren in dieser Landtagssitzung aber nicht nur darüber, wir diskutieren auch über andere Fragen, die bundesrechtlich relevant sind, wobei es zum Beispiel gleichzeitig um die Fragen geht, wo wir möglicherweise Steuern senken, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt und auch den Bundeshaushalt haben. Da hat Ihre Fraktion wiederum gar kein Problem, zu sagen: Das müssen wir machen, das müssen wir fortsetzen, das wirkt sich sowohl auf unseren Landeshaushalt als auch auf den Bundeshaushalt aus. Da sage ich Ihnen: Das finde ich nicht nur inkonsequent

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!)

doch, das stimmt –, sondern das finde ich auch unglaubwürdig.

Ich will an dieser Stelle noch einen kurzen Satz an die Träger und an die Menschen verlieren, die momentan in den Projekten in Thüringen sind: Sie können darauf vertrauen, dass wir als Fraktion uns dafür einsetzen, dass die Projekte fortgesetzt werden, dass die Fachkräfte, die im Moment in diesen Projekten arbeiten, weiterhin dort sind, und dass wir uns dafür auch gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium einsetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Da- für sind aber die Voraussetzungen bei den Arbeitsämtern gar nicht da!)

Vielen Dank, Frau Lehmann. Ich rufe jetzt Herrn Dr. König für die CDU-Fraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer! Nach den Streitigkeiten innerhalb der Koalition, zwischen Linke und SPD, will ich als Teil einer Fraktion, die sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene noch in der Opposition ist, versuchen, einen nüchternen Blick auf das Thema zu werfen. Ich denke, das Thema ist eins, das uns beschäftigen sollte. Denn nach dem Auslaufen der Thüringer Integrationsrichtlinie und dem damit verbundenen Ende von 60 Projekten zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wollen wir uns – wie ich schon gesagt habe – damit beschäftigen. Das haben wir auch schon getan und zwar im Ausschuss in der letzten Woche. Die heutige Aktuelle Stunde sehen wir eigentlich auch als Fortsetzung dieser Diskussion, denn aus unserer Sicht sind hier einige Fragen offengeblieben.

Zunächst möchte ich aber sagen, dass die heutige Aktuelle Stunde der Linken aus unserer Sicht zu kurz greift – da bin ich bei Frau Lehmann –, denn sie ist nur an die Bundesregierung adressiert. Gleichzeitig brauchen wir auch das Thüringer Arbeitsministerium als Adressat, weil – wie ich eben schon gesagt habe – in der Ausschussberatung in der vergangenen Woche einige Punkte offengeblieben sind.

Korrekt ist – das wurde genannt –, dass der Auslöser für die Kündigung der Projekte das Inkrafttreten der zweiten Stufe der Bürgergeldreform zum 1. Juli, und damit ein Bundesgesetz, ist. Konkret geht es um die Einführung des § 16k SGB II, mit dem durch ganzheitliche Betreuung individuelle Förderlücken geschlossen, darüberhinausgehende Förderbedarfe gedeckt werden. Nach Auffassung der Landesregierung führt dies dazu, dass zwischen dem Fördergegenstand der Thüringer Integrationsrichtlinie und des neuen § 16k SGB II Deckungsgleichheit besteht. Das haben wir vorhin gehört. Da grundsätzlich in Deutschland für identische Aufgaben nicht zwei Ebenen finanzieren dürfen, führt dies haushalterisch dazu – das ist die Sichtweise des Ministeriums –, dass Landesmittel nicht mehr eingesetzt werden können, da die Aufgabe bereits durch Bundesgesetzgebung geregelt ist. Ähnliche Auswirkungen gibt es mit Blick auf den ESF, da hier Mittel nicht eingesetzt werden dürfen, wenn sie für gesetzliche Leistungen eines Mitgliedstaates aufgewendet werden. So weit, so gut.

Eine Frage stellt sich dabei trotzdem, und die hat auch Frau Lehmann aufgeworfen: Ist die rechtliche Bewertung der Landesregierung in diesem Fall korrekt oder gab es Alternativen? Und hier gibt es aus unserer Sicht Alternativen, wenn man auf Sachsen

(Abg. Lehmann)