Anhalt blickt, wo ähnliche Projekte weiterlaufen. Deswegen besteht weiterhin die Frage: Aus welchen Gründen vertritt die Thüringer Landesregierung hier eine restriktivere Auffassung, als dies in dem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt der Fall ist?
Eine weitere Frage, die sich uns stellt, ist, warum die Träger der Projekte der Integrationsrichtlinie erst Mitte Juli über das Ende ihrer Projekte zum 31.12.2023 informiert wurden, obwohl der § 16k mit der Einführung des Bürgergeldes, also schon Ende 2022, mitbeschlossen wurde. Hier wird gesagt, dass es Mitte Mai noch einmal Ausführungen der Bundesagentur für Arbeit gab. Trotzdem hätte es hier sicherlich eine frühere Befassung des Arbeitsministeriums mit der Thematik geben und schon frühzeitig nach Lösungen gesucht werden müssen. Deswegen ist der Brief, den Frau Werner im Juli 2023 an Bundesminister Heil geschickt hat, aller Ehren wert und richtig, aber der ist Ende Juli natürlich sehr spät erst verschickt worden.
Die nächste Frage, die wir haben, ist, warum nicht, als sich andeutete, dass es Probleme mit der Bundesgesetzgebung oder Überschneidungen mit der Bundesgesetzgebung hätte geben können, die Optionierung früher gezogen wurde, sodass die Maßnahmen von 1,5 Jahren eine längere Laufzeit bekommen hätten.
Diese Fragen sagen uns, dass es hier Veränderungen geben muss. Wir setzen in diesem Fall – das ist die Kritik der Linken, die wir auch teilen – nicht auf den Bund als Problemlöser. Die Agenturen haben schon abgewunken, dort weiter zu fördern, die Job-Center haben nicht die finanziellen Mittel, das haben wir schon gehört, sondern wenn, dann müssen wir Lösungen auf Landesebene finden. Die sind schon angekündigt worden, es soll eine große Trägerkonferenz geben. Uns würde interessieren, welche Lösungen dort vorgegeben werden sollen. Vielleicht hat Frau Werner auch schon neue Informationen dazu.
Wirklich ärgerlich ist, dass wir viele Mitarbeiter in diesen Projekten, die sich über Jahre in die Thematik eingearbeitet haben, die genau wissen, was die Teilnehmer brauchen, durch diese Entscheidung verlieren werden. Denn mit dem Ende am 31.12. ist klar, dass der Arbeitsvertrag zunächst endet. Wir haben einen Arbeitnehmermarkt, das heißt, diese Arbeitnehmer, die wir in einem ganz speziellen Bereich brauchen, werden nach Alternativen suchen oder haben dies bereits getan, so die Rückmeldung von vielen Trägern. Deswegen wird uns das Thema weiter beschäftigen. Wir setzen darauf, dass wir auch Lösungen von der Landesebene präsentiert bekommen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. König. Jetzt hat Frau Kollegin Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ja, wir haben ein Problem, ausgelöst von § 16k im Bürgergeld-Gesetz, der seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist. Dass damit aber in Thüringen ein sozialer Kahlschlag durch die Bundesregierung stattfindet, wie der Titel der Aktuellen Stunde der Linken glauben machen soll, das hat mich doch etwas irritiert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben doch als gemeinsames Ziel, die Lebensumstände aller Thüringerinnen und Thüringer zu verbessern. Ob da ein solch polemischer Titel und Inhalt in einer Aktuellen Stunde richtig aufgehoben ist, habe ich mich gefragt. Lassen Sie es mich erklären. Die Idee vom Bürgergeld ist ja, dass passgenaue Leistungen zentriert werden, um das Ganze ein Stück überschaubarer zu machen, und das ist auch gut so. Wenn Menschen sich wegen jeder Unterstützung an unterschiedliche Träger, Ämter oder Unterstützungsprojekte wenden müssen, macht das auf Dauer keinen Sinn, und wenn diese dann auch kaum voneinander wissen, noch viel weniger.
Die Ampel in Berlin hat § 16k nicht aus Dusseligkeit eingeführt. Die Idee dahinter ist und bleibt, dass es ein bundesweit einheitliches Instrument gibt, das als Regelleistung im SGB II sicher finanzier- und nutzbar ist. Bisher gab es nie ein Instrument, das die Menschen ganz grundlegend und ohne direkten Arbeitsmarktbezug niederschwellig und aufsuchend unterstützt hat. Mit den neuen Regelungen im Bürgergeld-Gesetz wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, individueller auf die Lebenssituation zu schauen.
Lassen Sie mich etwas ausholen. § 16k stand bereits im Sommer letzten Jahres im Referentenentwurf zum Bürgergeld. Er wurde auch nie kritisch diskutiert, das heißt, es war ziemlich klar, dass er kommen wird. Sämtliche Sozial- und Wohlfahrtverbände haben in den Anhörungen zum geplanten Gesetz § 16k begrüßt. Im Sommer fiel aber auf, dass dieser Paragraf mit Förderprogrammen bzw. dafür zuständigen Richtlinien nicht kompatibel ist.
Das Sozialministerium in Thüringen plant, die Förderung nach den sogenannten Integrationsrichtlinien zum 31.12.2023 einzustellen, mit der Begründung, dass das in § 16k beschriebene Förderinstrument der ganzheitlichen Betreuung die Thüringer Förderung umfänglich ersetze. Das trieb die Trägerorganisationen zu Recht auf den Plan. Von der Einstellung des Programms sind in Thüringen ca. 2.000 arbeitslose Menschen und etwa 100 Mitarbeiter betroffen.
Diese Entscheidung des Ministeriums bitten wir ernsthaft zu hinterfragen. Es kann nicht im Sinne der Landesregierung sein, bestehende Strukturen zu zerschlagen und dafür auch noch die Bundesregierung verantwortlich zu machen. Meine Kollegin Frau Lehmann hat es schon gesagt. Die LAG Arbeit für Thüringen hat mich auch darauf angesprochen und über die Programme informiert. Ich teile da ausdrücklich die Zweifel an der Notwendigkeit der Einstellung der Thüringer Programme.
Die langjährig aufgebauten guten Strukturen nun zu zerschlagen, würde einen unwiederbringlichen Verlust der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen mit speziellen Unterstützungsbedarfen nach sich ziehen. Gleichzeitig gingen unwiederbringliches Wissen und Arbeitskräfte verloren – die Trägerlandschaft für solche Maßnahmen ist dann unwiederbringlich zerstört. Das kann auch das Ministerium nicht wollen. Abgesehen davon, ist die Integrationsrichtlinie ein Teil der Maßnahmen, für die die ESFGelder geplant und festgelegt wurden. Ich frage mich, warum diese Gelder nicht dafür ausgegeben werden können, schließlich stellt Brüssel diese Gelder für die soziale Teilhabe der Thüringerinnen und Thüringer zur Verfügung. Diese Gelder werden in Thüringen dringend benötigt.
Ich appelliere auch an Sie, Frau Ministerin, und ich weiß, Sie führen bald Gespräche, dass dafür eine Lösung gefunden werden muss. Auch andere Länder haben ähnliche Probleme mit § 16k und haben auch pragmatische Lösungsansätze gefunden, die das Miteinander von freien Trägerlandschaften und den Jobcentern unterstützen. Auch hätte sich Thüringen auf die Einführung des § 16k vorbereiten und alternative Programme entwickeln können. Nun ist es höchste Zeit, denn bis zum kommenden Frühjahr kann in Thüringen niemand auf eine mögliche neue Richtlinie warten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Pfefferlein. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ganz schön, dass wir jetzt die Debatte haben, weil das die Möglichkeit gibt, mit ein paar falschen Auffassungen aufzuräumen und mal über den Ausschuss hinaus darzulegen – was ich da eigentlich schon ausführlich gemacht habe –, wo unser Problem liegt.
Zunächst mal stimme ich Frau Lehmann vollkommen zu. Auch wir finden es richtig und gut, dass die Bundesregierung bestimmte Maßnahmen, die wir als Land hier seit vielen Jahren auch umgesetzt haben, in die Gesetzgebung aufgenommen hat, dazu gehören die ganzheitliche Betreuung von arbeitslosen Menschen, deren Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen, die Menschen zu stabilisieren usw. Also: § 16k ist wichtig und richtig.
Jetzt haben wir zwei Probleme. Das eine – und das ist die Antwort an Frau Pfefferlein –: Wir haben über eine Richtlinie, die mit ESF-Geldern sozusagen gefüttert ist, genau das gleiche Aufgabenspektrum wahrgenommen. Das heißt, wir können diese Richtlinie nicht einfach mal kurz ändern, weil diese Richtlinie Teil des Operationellen Programms des ESF ist. Das heißt, da haben viele Monate lang Menschen gemeinsam daran gesessen, so eine Richtlinie zu erarbeiten, um sie dann durch die EU auch abnicken zu lassen – der musste ja auch zugestimmt werden. Wir müssen auch im Operationellen Programm darlegen, wie die finanziellen Mittel, die wir durch den ESF erhalten, in diesen verschiedenen Richtlinien untergebracht werden. Und wenn wir zum Beispiel wie in dem Fall 76 Millionen Euro für diese Integrationsrichtlinie haben, dann können wir, wenn eine Richtlinie wegfällt, nicht einfach das Geld auf andere Richtlinien verteilen. Das geht nicht, weil es eben mit dem ESF so abgestimmt ist. Und wenn wir eine neue Richtlinie erarbeiten, dann muss diese auch wieder mit der EU abgestimmt werden. Das ist keine Sache von einem Viertel- oder halben Jahr, das ist eine Sache von ein bis zwei Jahren. Deswegen war uns also die Alternative, schnell eine andere Richtlinie zu erarbeiten, an der Stelle nicht möglich.
Jetzt wurde die Frage gestellt, warum wir aus Ihrer Sicht die Träger relativ spät informiert haben. Ja, der § 16k war bekannt, aber es gab zwei Dinge, die wir nicht wussten. Das eine: Es gibt eine fachliche Weisung der BA, deren Seiten im zweistelligen Bereich sind, und in der den Jobcentern mitgeteilt wurde, was alles durch den § 16k gefördert werden kann und muss. Diese fachliche Weisung haben wir leider erst im Mai bekommen. Diese fachliche Weisung hat noch mal unsere Möglichkeiten stark
eingeschränkt, die Richtlinie vielleicht noch irgendwie anwenden zu können. Das war Numero eins, das kam im Mai.
Das Zweite war die Frage, inwiefern den Jobcentern finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um § 16k auch umsetzen zu können. Fakt ist, dass die Zuwendungen für unsere Träger planmäßig zum Ende des Jahres 2023 auslaufen. Das war sowieso so, steht auch in den Zuwendungsbescheiden, das ist auch für Herrn König vielleicht wichtig. Es gibt in der Ausschreibung die Möglichkeit, um ein Jahr zu verlängern, aber in den Zuwendungsbescheiden steht das erst mal nicht. Da ist es nur für eineinhalb Jahre, und alle Projekte können zu Ende gemacht werden, so wie es im Zuwendungsbescheid steht. Dieses Ende ist eben am 31.12.2023.
Jetzt hätte die Option bestanden – also die Jobcenter müssen diese Aufgabe nicht selber erledigen; sie können das selber machen, dazu sind sie zuallererst aufgefordert, wenn das Personal da ist, aber sie können die Aufgabe auch an Dritte übergeben. Sie können sie aber nur an Dritte übergeben, wenn den Jobcentern entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da kann ich sagen, dass wir erst im Juni/Juli erfahren haben, wie sich die finanziellen Mittel im Bereich der Eingliederungshilfe, also bei den Jobcentern, verändern werden und dass dort leider nicht nur Kürzungen in Größenordnungen vorgesehen sind. Ich verstehe die Not, ich weiß auch, dass Sie da einen schwierigen Koalitionspartner auf Bundesebene haben, aber es sind eben bis zu 700 Millionen Euro, wenn nicht sogar mehr, die insgesamt in dem Bereich eingespart werden sollen. Zusätzlich kommen aber neue Aufgaben hinzu. Ich hatte während meiner Sommertour ein Gespräch mit zwei Frauen aus einem Jobcenter, die echt verzweifelt waren, die gesagt haben: Wir können die Aufgabe nicht umsetzen, weil wir einfach die finanziellen Mittel dafür nicht haben und das, was die Integrationsrichtlinie eigentlich leisten kann, nämlich eine Begleitung der Menschen auf Dauer, wenn es notwendig ist, auch kurze oder häufigere Kontakte. Das können die Kolleginnen und Kollegen aus den Jobcentern gar nicht leisten. Das sind eben Dinge, die wir bis zum Mai bzw. Juni nicht wussten, und deswegen ist auch das Problem so groß, weil die Jobcenter die Aufgaben nicht einfach an die Träger weitergeben können, sondern weil wir jetzt alle gemeinsam in einer schwierigen Situation sind.
Das sehe übrigens nicht nur ich so. Es gab im August einen Antrag in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, dem alle Länder zugestimmt haben, in dem wir alle gemeinsam darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass die Mittelkürzungen im SGB II
vermieden werden im Sinne der Menschen, die diese Unterstützung dringend brauchen. Es geht nicht nur um die Frage der Integration, also § 16k, sondern es geht auch um die Frage der Betreuung von Menschen unter 25. Da sind wir uns als Länder einig, dass hier Veränderungen notwendig sind. Das vielleicht dazu, warum wir das an der Stelle aus Ihrer Sicht spät, aber gar nicht eher leisten konnten.
Jetzt wurde die Frage gestellt, welche Alternativen es gibt. Frau Pfefferlein hat gesagt, es gibt mehrere Länder, die das anders handhaben. Wir im Haus wissen Konkretes nur von zwei Ländern. Es gibt Sachsen-Anhalt und es gibt Bayern. Bayern hat die gleiche Rechtsauffassung wie wir, das heißt, die beenden auch ihre Förderrichtlinie. Allerdings gelten deren Zuwendungsbescheide nicht nur für eineinhalb Jahre, sondern für zweieinhalb Jahre, deswegen haben die etwas mehr Luft. Wie gesagt, unsere Zuwendungen laufen zum 31.12. planmäßig aus und wir können keine neuen Konzeptauswahlverfahren oder Ähnliches machen, weil das dann den gesetzlichen Gegebenheiten widersprechen würde.
Jetzt kann man auch nicht sagen: Na ja, jetzt seien Sie mal mutig, probieren Sie mal aus. Die LAG Arbeit hat sich hingesetzt – dafür bin ich auch sehr dankbar –, hat versucht, Vorschläge zu erarbeiten, die uns vielleicht aus der Misere helfen können. Aber so einfach ist das nicht. Frau Lehmann, Sie waren ja selber im Ministerium tätig, und Heike Taubert wird das bestätigen können: Mit der EU ist nicht zu spaßen. Selbst wenn uns Fachleute vielleicht sagen, na ja, es könnte irgendwie gehen. Wenn die EU sagt, das widerspricht den gesetzlichen Grundlagen, dann sind nicht nur die 76 Millionen Euro gefährdet, die wir in der Integrationsrichtlinie haben, sondern es könnte die Gefahr bestehen, dass die EU-Gelder insgesamt gesperrt werden. Dann kann man natürlich Widerspruch einlegen, aber das heißt nicht, dass man nach einem Vierteljahr vielleicht recht bekommt, sondern das kann sich zwei Jahre hinziehen. Ich habe letztens gehört, es gab mal einen Fall, wo wir sieben Jahre lang Geldern hinterhergeklagt haben, ehe die wieder an das Land kamen. Das können wir nicht gefährden. Deswegen also haben wir uns hingesetzt – und, Herr König, die Trägerkonferenz hat bereits stattgefunden – und haben versucht, gemeinsam zu schauen, welche Ideen es gibt, wie die Integrationsrichtlinie verändert, weitergeführt werden könnte. Es gibt Dinge, die wir jetzt noch mal prüfen wollen, aber, wie gesagt, ich will das jetzt auch gar nicht zu sehr ausbreiten, weil ich hier auch nicht sozusagen die Projekte und die mögliche Weiterführung einer Richtlinie gefährden möchte.
Noch mal zu Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt geht einen etwas anderen Weg. Wir können die rechtliche Prüfung, die dort vorgenommen wurde, noch nicht nachvollziehen, aber wir schauen uns das natürlich ganz genau an und hoffen, dass es vielleicht die Möglichkeit gibt, einen Teil der Richtlinie fortzuführen. Aber das wäre nur ein Teil der Richtlinie, das heißt, man müsste auf jeden Fall ein neues Konzeptauswahlverfahren machen. Die Projekte, wie sie jetzt laufen, können eben nicht weitergeführt werden, weil, wie gesagt, der Zuwendungsbescheid Ende des Jahres endet. Wir werden auf der ASMK – also auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz – natürlich weiter darum kämpfen – und wie ich höre, mit vielen gemeinsam hier im Raum –, dass die Mittel für die Jobcenter, für die BA aufgestockt werden, weil es eben wichtig ist, nicht nur im Sinne der betroffenen Menschen und nicht nur im Sinne der Netzwerke, die wir hier vor Ort in vielen Jahren gemeinsam aufgebaut haben, sondern natürlich auch im Sinne von Fachkräfteförderung, dass wir die Mittel in der Hand haben, um allen Menschen – und auch denen, die noch Hürden haben, um im Arbeitsmarkt wieder anzukommen – die Unterstützung zu geben, die sie brauchen.
Ich kann nur sagen, dass wir alle gemeinsam dafür kämpfen werden und daran arbeiten, eine Lösung zu finden mit der bestehenden Richtlinie. Die wird so nicht weitergeführt werden können, da beißt die Maus leider keinen Faden ab, aber ich denke, wir werden eine Lösung finden. Ich bin ganz froh, weil ich zumindest in der Trägerkonferenz, die wir jetzt gemeinsam durchgeführt haben, auf der einen Seite viel Verständnis für die Probleme wahrgenommen habe – wir konnten noch mal gut erklären, was unsere Nöte an der Stelle sind –, und auf der anderen Seite müssen wir natürlich auch gemeinsam daran arbeiten, Lösungen zu finden. Das haben wir in Thüringen in den letzten Jahren immer wieder geschafft und deswegen bin ich hier zumindest froher Hoffnung. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich den vierten Teil und rufe den fünften Teil der Aktuellen Stunde auf
e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringens Nahverkehr braucht einen Paradigmenwechsel“
Sehr geehrte Kolleginnen – Männer sind natürlich mitgemeint, gütigerweise auch die der CDU –, liebe Zuhörer/‑innen und Interessierte,
im Thüringer Nahverkehrsplan werden die Rahmenvorgaben für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat für den Zeitraum 2023 bis 2027 festgelegt. So steht es im ersten Satz des neuen Nahverkehrsplans, das macht die Bedeutung des Dokuments deutlich. Jetzt werden die Weichen für den Nahverkehr der Zukunft gestellt – oder auch nicht. Welche Bahnverbindungen in den kommenden Jahren gestärkt werden, wo das Angebot ausgebaut wird und an welchen Stellen in das Eisenbahnnetz investiert werden muss, das sind Fragen, die viele Menschen betreffen.
Vor diesem Hintergrund werden Sie verstehen, dass wir mehr als überrascht waren – und das nicht im positiven Sinne –, dass der Entwurf des Verkehrsministeriums nur an ausgewählte Verbände sowie die Aufgabenträger geschickt worden und nur mit Passwort zugänglich ist. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halten wir es für einen elementaren Grundsatz, dass die interessierten Bürgerinnen, Verbände und natürlich auch die Presse Einblick in den und Stellung zum Entwurf nehmen können. Der Entwurf für den neuen Nahverkehrsplan muss öffentlich einsehbar sein.
Die künftige Gestaltung des Nahverkehrs bewegt die Menschen im Land buchstäblich. Das 49-EuroTicket sorgt auf fast allen Bahnstrecken für Nachfragesteigerungen zwischen 10 und 30 Prozent. Pendlerinnen auf den nachfragestarken Strecken klagen schon jetzt regelmäßig über überfüllte Züge, keinerlei Platz für die Fahrradmitnahme oder sich häufende Verspätungen. Es gibt also dringend und erfreulicherweise den Bedarf, das Bus- und Bahnangebot in Thüringen auszubauen. Darauf muss der Nahverkehrsplan die richtige Antwort finden. Kapazitätsausbau auf den nachfragestarken Strecken muss an erster Stelle stehen.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum das Ringen um den Halbstundentakt im Saaletal de facto keine Berücksichtigung
im Nahverkehrsplan findet. Wie groß das Interesse an einem dichten Takt ist, hat nicht zuletzt die Anhörung zur Petition zur Saalebahn Ende August gezeigt, für die rund 2.500 Menschen in Thüringen unterschrieben haben. Das Mindeste, was kurzfristig hier kommen muss, ist die Öffnung der IC-Linie für Nahverkehrstarife.
Doch leider bleibt der Entwurf für den Nahverkehrsplan nicht nur bezüglich des Angebots auf der Saalbahn vage und unverbindlich.