Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Jetzt hat sich der fraktionslose Abgeordnete Gröning zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier auf den Tribünen und natürlich auch an den Endgeräten, ich bin selbst Hausbesitzer, habe mir das von Grund auf aufgebaut. Ich konnte mir das damals gerade so leisten. Wenn ich heute sehe, was für Hürden Neuhausbesitzer oder Interessenten aufbringen müssen, um sich diesen Traum zu erfüllen – ich könnte es nicht mehr. Ich könnte es nicht mehr realisieren, mir ein Haus zu leisten.
Da war letztlich auch die SPD, die gegen die Abschaffung gesprochen hat. Ich begrüße den Antrag der CDU, hier die Kosten runterzudrehen für die Neuhausbesitzer. Herzlichen Glückwunsch für diesen Antrag,
dem werde ich auch zustimmen, aber das kann nicht das Ende sein. Lassen Sie uns bitte hier im Thüringer Landtag noch weiter daran arbeiten, diese Steuern weiter runterzunehmen, um die Hürden zu nehmen, um dieser Rezession auch entgegenzuwirken, denn wir machen Politik nicht für die Bürger – das stört mich hier so ein bisschen an den Formulierungen –, sondern wir machen Politik für unsere Bürger hier in Thüringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Gröning. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Taubert, bitte schön.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst mal: Wir haben zwei Teile in diesem Gesetzentwurf und in diesem Änderungsantrag. Mir ist das vorhin aufgefallen, auch in der CDUFraktion fokussieren Sie sich sehr auf den Teil 2 und finden es doch absonderlich, dass hier jemand davon redet, dass auch Spekulanten von dieser Senkung der Grunderwerbsteuer profitieren. Das ist natürlich so. Wenn Sie den Steuersatz von 6,5 auf 5 nehmen, dann werden zunächst mal alle, die hier Grunderwerb …
Alle, ja. Aber dann darf man sich natürlich nicht mokieren, wenn jemand sagt, auch Spekulanten. Mir ist ein Fall eingefallen, der mir vor ungefähr zwei Jahren zur Kenntnis gelangt ist, da hatte die Bundesregierung eine bestimmte Förderung im energetischen Bereich gestrichen gehabt – Sie können sich entsinnen – und da haben doch ein ganz gerüttelt Maß an Menschen, die zur Sicherung ihres Vermögens – und nicht zum Ersterwerb einer armen Familie – das Haus kaufen wollten, gesagt: Also, wenn das jetzt wegfällt, dann lohnt sich für mich der Erwerb dieses Eigenheims nicht mehr. Also, es ging nicht um große Blöcke.
Was ist das, Herr Walk? – Ich will nur sagen, es gibt natürlich eine Menge Spekulation auch heute noch, weil man, wenn man doch ein großes Vermögen hat, auch schauen muss, wo man das anlegt. Und wenn man ein mittleres Vermögen hat, dann guckt man eben auch darauf, ob man nicht ein Eigenheim erwerben kann. Zunächst mal gilt es für alle und natürlich auch für die erwähnten Zweige, die sich beruflich mit Immobilienkäufen auseinandersetzen.
Dieser Teil, nämlich die Senkung – auch für diejenigen, die sich damit sonst nicht beschäftigen –, wird zwischen 45 und 50 Millionen Euro Mindereinnahmen laufend im Landeshaushalt verursachen. Ich denke, ich habe da auch rechtzeitig persönlich darum gebeten, dass man das mit der Haushaltsdiskussion verbindet, denn nur dann kann man auch ganz genau sagen, wo man das Geld einsparen möchte. Sie haben jetzt manches hier ein bisschen indifferent erzählt, was man alles tun kann. Aber die Sache liegt ja in der Konkretheit. Wollen Sie tatsächlich eine laufende Förderung abschaffen, wollen Sie zum Beispiel im Krankenhausbereich weniger Investitionen machen oder wollen Sie eine bislang geförderte Frauenhausförderung abschaffen, wollen Sie andere Dinge abschaffen? Das wird dann ganz konkret. Dann kann man sich, wenn man außerhalb dieses Raumes vor den Menschen steht, nicht mehr drücken und sagen, irgendwo wird da schon gespart werden, sondern das ist ganz konkret. Das war unsere Bitte, das mit dem Landeshaushalt zu verbinden. Das ist Punkt eins.
Wir schauen auch da auf unsere Verfassung, Artikel 99 Abs. 3, wenn der Landtag irgendein Gesetz beschließt, dann muss er auch sagen, wo die Deckung herkommt und das kann momentan von der CDU-Fraktion und auch von den anderen Fraktionen, die zustimmen wollen, nicht gesagt werden und wird auch nicht gesagt im Antrag. Dann haben wir in dem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf einen Teil 2, da geht es um Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung. Hier wird ohne Befristung – also das Gesetz läuft im besten Fall dann 40 Jahre – gesagt, dass man
hier steht kein Enddatum drin, ich habe Ihren Antrag vor mir liegen –, also dass Sie forever fördern wollen, nämlich ganz eng dran, Grunderwerbssteuer, die bezahlt worden ist und angefallen ist bis zu einem Betrag von 25.000 Euro im Höchstfall, also fünfmal.
Nein, nein. Das ist ja der Unterschied. Bei Förderrichtlinien ist es immer das Jahr und dann kommt hier aus dem Rund die Frage, ob wir das nicht auf fünf Jahre mit Verpflichtungsermächtigung machen können. Das ist der Unterschied. Hier haben Sie eine gesetzliche Regelung, wo Sie kein Enddatum setzen, sondern nur ein Anfangsdatum – ganz nüchtern, was hier steht – und sagen, also das sollte doch für mehrere Jahre sein.
Wir haben und ich habe das auch der Präsidentin mitgeteilt und möchte das auch hier noch mal anführen: Zu der Drucksache 7/6813 ist Ihnen eine Vorlage zugegangen, 7/5601. Das Finanzministerium in meiner Person hat Ihnen noch mal aufgezeigt, dass wir zu diesem § 2 durch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken haben, und die möchte ich zumindest kurz anreißen. Es ist schon gesagt worden, wir müssen uns zunächst mal auf unser Grundgesetz beziehen, weil in Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 einfach nur die Bestimmung des Satzes, des Prozentsatzes, das, was Sie in § 1 regeln wollen, festgelegt ist. Eine andere Kompetenz haben wir an keiner Stelle und wenn Sie sich die vorhergehenden Anträge, also auch Ihren Ursprungsantrag, anschauen, dann sind Sie selber dabei zu begründen und zu sagen, es wäre doch aber schön, wenn man Freibeträge auch vom Bund beschließen lässt. Also das heißt, Sie wissen ganz genau, dass Sie an der Stelle nur den Hebesatz verändern können, nichts anderes, und alles andere gar nicht in unsere Kompetenz fällt.
Nun kann man das ausblenden. Das ist immer Ihr gutes Recht, dass man Dinge ausblenden kann. Aber wir können es nicht ausblenden, denn wenn das Gesetz zustande kommt, dann müssen wir natürlich möglicherweise – also ich bin sehr nahe dran – in ein Normenkontrollverfahren gehen, weil Sie das eben einfach nicht einhalten. Und ich finde das schon schade, dass eine Fraktion, die schon Regierungsverantwortung hatte und das auch wieder anstrebt, sagt, na gut, also gut die Gesetze sind mir jetzt nicht ganz so wichtig. Das finde ich schon bedenklich.
Ich möchte darauf eingehen, was Sie zu dem Änderungsantrag des Änderungsantrags geschrieben haben. Ich finde das auch ein bisschen schwierig, dass Sie jetzt in dieses Schreiben, in dieses Anschreiben, so hereinmogeln: Warum hat uns der Landtag und die Landtagsverwaltung und der Wissenschaftliche Dienst nicht darauf hingewiesen? Das, finde ich, sollte man meines Erachtens nicht machen, wenn man selber weiß, wo die Sache gerade ist.
Aber Sie haben auch sowohl öffentlich als auch hier noch mal zu dem Thema „Nordrhein-Westfalen“ gesprochen und haben gesagt, das ist in Nordrhein-Westfalen alles schon so geregelt. Und nun bleiben wir doch bei den Fakten. Was ist denn in Nordrhein-Westfalen geregelt? In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent. Die dortige Landesregierung beabsichtigt momentan nicht – also es gibt keine Hinweise darauf –, dass dieser Satz von 6,5 Prozent geändert werden soll. Also, steht so da – 6,5 Prozent, genauso wie in Thüringen. Es sind im Übrigen fünf Bundesländer, die 6,5 Prozent haben. Und dann hat diese Landesregierung, weil sie eben weiß, dass alles andere gar nicht möglich ist, weil wir als
Länder die Kompetenz nicht haben, gesagt, wir machen eine Förderrichtlinie, sie nennt sich Förderrichtlinie Wohneigentum – abgekürzt –, wo sie die Dinge geregelt hat.
Jetzt sagen Sie mir: Was ist identisch? Identisch ist der Maximalbetrag von 500.000 Euro. Aber der Weg dahin, der ist eben nicht identisch, und das macht es aus. Sie verkaufen den Leuten jetzt, wenn das beschlossen wird, dass wir dagegen sind, dass die Grunderwerbsteuer gesenkt wird. Aus fiskalischen Erwägungen kann ich sagen, ja, das ist so, weil Sie nicht genau benennen, wo Sie sparen wollen. Und das Zweite ist aber, Sie verschweigen natürlich der Öffentlichkeit, dass diese Kompetenz gar nicht bei uns liegt, und das, finde ich, ist schon grenzwertig.
Also, ich bitte Sie, noch mal zu überlegen, was Sie heute tun, aus genau diesen Erwägungen und es wäre schön, wenn man das in die Haushaltsdiskussion verschiebt und dann eine andere Lösung findet. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine, es sind auch so gut wie keine mehr möglich.
Meine Damen und Herren, die Beratung hier im Haus hat ebenso wie das Schreiben und jetzt auch die Ausführungen der Ministerin vom heutigen Tage und die Stellungnahme des Rechnungshofs im Haushaltsund Finanzausschuss gezeigt, dass eine Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko bergen kann. Im gemeinsamen Interesse an einer verfassungskonformen Beschlussfassung zur Vorbereitung der Ausfertigung des Gesetzes bitte ich deshalb vor dem Hintergrund des momentanen Verfahrensstands die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zu einer Beratung in den Raum F 111.
Das ist jetzt so, Frau Kollegin. Dafür haben Sie diese Funktion. Zur Unterstützung ist auch ein Mitglied der Landesregierung zu dieser Beratung eingeladen. Ich unterbreche die Sitzung jetzt hier für 20 Minuten. Es geht 17.10 Uhr weiter.
Meine Damen und Herren, die 20 Minuten sind um. Ich bitte Sie deshalb, sich wieder auf Ihre Plätze zu begeben und auch wieder etwas Ruhe einkehren zu lassen. Wir fahren fort nach der Beendigung der Aussprache, was vorhin bereits stattfand, zunächst mit der Abstimmung über den Antrag auf Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Rücküberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer ist gegen diese Rücküberweisung? Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8737. Herr Abgeordneter Bühl.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt. So bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer sich hierhinzustellen.
Meine Damen und Herren, es gibt ein Ergebnis: Es waren anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 88, es wurden 88 Stimmen abgegeben, auf den Antrag entfallen 46 Jastimmen, 42 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage …). Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8722 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Herr Abgeordneter Bühl.
Es ist erneut namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte wiederum die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihres Amts zu walten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben wiederum ein Ergebnis vorliegen: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 88, es wurden 88 Stimmen abgegeben, auf den Gesetzentwurf entfallen 46 Jastimmen, 42 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage …). Damit ist die Beschlussfassung mit Mehrheit abgenommen.