Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben wiederum ein Ergebnis vorliegen: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 88, es wurden 88 Stimmen abgegeben, auf den Gesetzentwurf entfallen 46 Jastimmen, 42 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage …). Damit ist die Beschlussfassung mit Mehrheit abgenommen.
Sehr verehrter Präsident, ich habe diese Abstimmung eben mit Ja vollzogen, weil hier schon der Änderungsantrag berücksichtigt wurde und der auch die Zustimmung erhalten hat, nachdem klargestellt wurde, dass es sich um die Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung in Form eines Zuschusses um eine Zuwendung im Sinne von § 23 Landeshaushaltsordnung handelt. Damit wurde klargestellt, dass es sich nicht um einen gesetzlichen Anspruch handelt und die Ausreichung von der Verfügbarkeit von entsprechenden Haushaltsmitteln im jeweiligen Landeshaushalt abhängig ist.
Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Steuersachverhalt Grunderwerb und auf einen Maximalbetrag in Höhe von 25.000 Euro begrenzt. Deshalb konnte ich dem hier auch zustimmen, denn es handelt sich
damit um ein selbständiges Förderprogramm des Landes, was den Steuervorrang an sich völlig unangetastet lässt.
Im Übrigen ist auch die Formulierung „Maßgabe des Landeshaushalts“ an verschiedensten Stellen der Thüringer Landesgesetzgebung genauso vollzogen, weshalb sich mir hier auch keine rechtlichen Bedenken bei dieser Formulierung gestellt haben. Deswegen konnte ich diesem hier zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch mir unterlaufen Fehler, das habe ich nie bestritten. Normalerweise hätte ich das Wort nach der Schlussabstimmung erteilen müssen. Ich gebe ja auch Fehler zu – ganz ruhig. Deswegen, Frau Kollegin Marx, würde ich mit Ihrer Zustimmung darum bitten, das nach der Schlussabstimmung zu machen.
Wir kommen damit jetzt zur Schlussabstimmung. Es ist ein unruhiger Tag, da unterläuft auch mal was. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz und dann zur Schlussabstimmung!)
Einen Augenblick! Der sitzungsleitende Präsident wartet gerade die kurze Erläuterung ab, die bilateral stattfindet. Das trägt zum reibungsloseren Ablauf bei. Das Problem ist damit jetzt geklärt.
Wir kommen nun zu dem dritten Punkt, nämlich zum Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, erhebt sich jetzt bitte von den Plätzen. Danke schön. Das sind die Stimmen der Gruppe
und der fraktionslosen Abgeordneten. Wir sind jetzt mitten in der Schlussabstimmung und ich bitte doch mal, ein bisschen die Ruhe zu wahren. Jetzt erheben sich bitte von den Plätzen die Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Enthaltungen dürfte es jetzt eigentlich keine geben. Das ist auch der Fall. Damit, meine Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Jetzt erteile ich Frau Ministerin Taubert für eine Protokollnotiz der Landesregierung das Wort. Frau Marx habe ich jetzt noch übersehen. Entschuldigung, Frau Kollegin Marx, jetzt erst mal Sie mit der Erklärung zum Abstimmungsverhalten, dann Frau Ministerin.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Der Änderungsantrag der CDU, der alle rechtlichen Bedenken beiseite wischen soll – nach den Worten, die wir eben gehört haben –, kam heute Vormittag auf unseren Tisch. Der Bitte, die eben auch noch mal
besprochen wurde zwischen den parlamentarischen Geschäftsführenden, dass wir noch mal ausdrücklich verfassungsrechtlich überprüfen können, ob das jetzt eine andere Schlussfolgerung zulässt, als dass es sich hier um einen Steuerfreibetrag handelt, die im Übrigen auch nicht dazu geführt hätte, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 01.01.2024, so, wie es begehrt wird in dem jetzt beschlossenen Gesetz, infrage gestanden hätte –, der Bitte ist nicht entsprochen worden. Da fühle ich mich auch persönlich in meinen Rechten als Abgeordnete begrenzt
und beeinträchtigt, nämlich das nicht noch genauer überprüfen zu dürfen. Im Übrigen: Bei dem abgesetzten Tagesordnungspunkt 29 hätten Sie genau über so was wahrscheinlich gern diskutiert – nur mal am Rande. Deswegen konnte ich dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen, und auch dem Änderungsantrag nicht.
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Herr Abgeordneter Blechschmidt, selbstverständlich steht Ihnen das auch zu.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ich möchte auch mein Abstimmverhalten erklären. Ich habe gegen den Gesetzentwurf gestimmt, nicht nur aus inhaltlichen Gründen, sondern weil ich auch grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken habe einerseits und mich andererseits in meinen Abgeordnetenrechten sehr stark beeinträchtigt fühle. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Beratung mehrheitlich einen Antrag zur Beauftragung des Wissenschaftlichen Dienstes über die verfassungsrechtlichen Fragen abgelehnt und damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, dass alle Abgeordneten durch den Wissenschaftlichen Dienst vor dieser Abstimmung über verfassungsrechtliche Bedenken hätten informiert werden können. Absurd bzw. bedenklich ist dabei auch, dass dazu kommt, dass jetzt in der Begründung das Argument geliefert worden ist, der Wissenschaftliche Dienst habe zum bisherigen Zeitpunkt keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. Er konnte sie gar nicht äußern, weil eine Mehrheit den entsprechenden Auftrag abgelehnt hat. Deshalb habe ich dieses Gesetz abgelehnt.
Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Ich gucke jetzt vorsichtshalber noch mal genau in die Runde, ob noch jemand sein Abstimmungsverhalten erklären möchte. Das ist erkennbar nicht der Fall. Jetzt, Frau Ministerin, haben Sie die Chance für Ihre Protokollnotiz.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass trotz der Kenntnisnahme der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf durch alle Abgeordneten dieses Hauses dieses Gesetz von der Mehrheit beschlossen wurde. Wir behalten uns als Landesregierung eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren persönlichen Erklärungswünsche mehr vor. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Vereinbarungsgemäß sollen am heutigen Tag noch die Tagesordnungspunkte 8 und 12 aufgerufen werden. Erster Tagesordnungspunkt wäre Tagesordnungspunkt 12. Soeben bekomme ich auch die Rednerliste.
Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären Antrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7574 - hier: Nummern I und III dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8721 -
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Haushalts- und Finanzausschuss wurde der Antrag der CDU-Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/7574 in den Nummer I und III überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in der Folge mehrmals mit der Thematik befasst und zwischenzeitlich ist es aber auch zur Einsetzung und zur Arbeit des Untersuchungsausschusses zum selben Thema gekommen. Insofern sah der Haushalts- und Finanzausschuss seine Befassungszeit auch für beendet an und hat dann zu dem überwiesenen Antrag folgende Beschlussempfehlung gefasst, wie sie in der Drucksache 7/8721 vorliegt. Diese Beschlussempfehlung ist mehrheitlich gefasst worden. Ich will sie jetzt nicht vorlesen und bitte einfach, uns somit als Haushalts- und Finanzausschuss über diese Beschlussempfehlung auch von der Beratung zu diesem Gegenstand zu entlasten.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Emde. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und auch sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, wir finden heute – das reiht sich irgendwie ein – einen weiteren Antrag, der so ein bisschen Schaufensterdebatte einfach wieder ist, wie wir es schon seit einiger Zeit hier aus dem Plenum kennen. Wenn man genauer hinschaut, wird deutlich, dass er nicht konsistent ist. Das, was wir heute mit der Beschlussempfehlung als Antrag sehen, ist ein gänzlich neues Konstrukt. Der ursprüngliche Antrag, der am 28. März hier beraten und an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde, hatte gänzlich andere Inhalte, unter anderem Fristsetzung bis 30. April und 30. Juni. Dieser Ursprungsantrag wurde erstmals am 21. April in der regulären Ausschusssitzung behandelt. Bereits am 28. April – ganze sieben Tages später – wurde aber durch die CDU-Fraktion die Einsetzung des Untersuchungsausschusses schon beantragt.
Bereits hier entstehen Unstimmigkeiten zu Ihrem Antrag. Sie wollen feststellen lassen, dass die Einsetzung des Untersuchungsausschusses eine Folge des mangelnden Aufklärungsbewusstseins der Landesregierung war. Dabei haben Sie noch vor Ablauf Ihrer selbst gesetzten Fristen diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Gleichzeitig werfen Sie der Landesregierung vor, sie hätte die parlamentarische Kontrollfunktion vereitelt, obwohl die Landesregierung neben zahlreichen Kleinen Anfragen – ich habe irgendwann tatsächlich aufgehört zu zählen, ich meine, es waren mindestens acht, die sich diesem Thema ganz direkt gewidmet haben – und in einem 141 Seiten langen Bericht der Landesregierung in Vorlage 7/5330 umfangreiche Antworten gegeben hat. Unter „Vereiteln“ versteht meine Fraktion etwas anderes. Sie fordern, dass die Landesregierung alle Stellenbesetzungen außerhalb der Leitungsbereiche in obersten Landesbehörden seit 2014 überprüft.
Die Ministerien haben zusammen deutlich über 1.000 Personalstellen und Sie wollen für alle Stellenbesetzungsverfahren der letzten neun Jahre tatsächlich eine Prüfung vorgelegt haben? Ganz ehrlich, das ist schlicht eine Forderung für das Schaufenster, die Sie hier aufmachen.
Im Übrigen hatte sich der Haushaltsausschuss vor der Sommerpause auch darauf verständigt, die Anträge von CDU und FDP sowie Rot-Rot-Grün auf einfachem Wege abzuschließen, damit man nicht mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses kollidiert. Sie haben stattdessen Ihren Ursprungsantrag umformuliert, damit er überhaupt in eine Beschlussempfehlung Eingang finden kann. Vorher war das inhaltlich gar nicht möglich. Sie hätten ihn wie die Koalitionsfraktionen auch, wie wir das getan haben, einfach für erledigt erklären können, weil es jetzt eben Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist. Stattdessen wollen Sie hier heute noch mal die große politische Bühne präsentiert bekommen, was inhaltlich mit diesem Antrag aber komplett an den Gegebenheiten vorbeigeht. Das ist einfach nur schlechter Stil und zeigt, dass Ihnen an Aufklärung nicht wirklich gelegen ist, sondern das politische Schauspiel im Vordergrund steht. Vielen Dank.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Merz, „Aufklärung“ ist ein großes Wort. Ich will im Kontext dessen auch auf das eingehen, was meine Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss in den letzten Sitzungen erlebt haben. Lassen Sie mich kurz vorwegstellen, wie all dies, die Affäre, die hier im Raum steht, begonnen hat und die Ramelow-Regierung in einer Sondersitzung des Landtags am 28. März den
Menschen und uns Aufklärung versprochen hat. Hintergrund der Sondersitzung war der am 13. März 2023 durch den Thüringer Rechnungshof veröffentlichte Sonderbericht zur Prüfung der Einstellungspraxis der Landesregierung in den Leitungsbereichen und bei den Staatssekretären. Dieser Bericht wirft schwere Fragen auf, schwere Fragen und Vorwürfe gegen die Landesregierung, die massiven Schaden für dieses Land bedeuten können. Diese Aufklärung verkümmerte im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu einem unwürdigen Hinhalte- und Taktikspiel des Staatskanzleiministers.
Auch deshalb war es nur folgerichtig, dass wir den Untersuchungsausschuss 7/4 – Postenaffäre – ins Leben gerufen haben, insbesondere um das Aufklärungsbewusstsein der Landesregierung zu wecken.