Auch deshalb war es nur folgerichtig, dass wir den Untersuchungsausschuss 7/4 – Postenaffäre – ins Leben gerufen haben, insbesondere um das Aufklärungsbewusstsein der Landesregierung zu wecken.
Doch der Reihe nach: In der Sondersitzung am 28.03. ging der Abgeordnete Blechschmidt hier ans Rednerpult und begann seine Rede wie folgt – ich darf zitieren –: „Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Anwesende, der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März hat auch unter den Koalitionsfraktionen Fragen aufgeworfen, die wir zum Gegenstand der heutigen Plenarsitzung machen wollen. Um den Bericht des Rechnungshofs einordnen und bewerten zu können, bedarf es aus unserer Sicht zunächst einer umfassenden Vorlage des gesamten Vorgangs an den Thüringer Landtag.“ Hört, hört. Herr Kollege Blechschmidt hat insbesondere herausgestellt: „umfassende Vorlage des gesamten Vorgangs an den Thüringer Landtag“ –
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was habt ihr mit unseren Fragen gemacht? Die habt ihr im Ausschuss für unzulässig erklärt!)
umfassende Vorlage. Alles auf den Tisch legen und dann schauen, wie es im Lichte der Stellungnahme des Rechnungshofs weitergeht – eigentlich nicht schwer, dachten wir, aber es kam zum Schluss dann doch anders und ich darf auch da zitieren, weil es eine öffentliche Sitzung des HuFA war. Die Debatte begann zunächst mit Vorhaltungen und Belehrungen an unsere Fraktion durch den Staatskanzleiminister über eine Pressemitteilung, die in Bezug auf eine geplante Befassung der Materie
im unzuständigen Ausschuss für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten veröffentlicht wurde. Aufklärung in der Sache sieht für uns anders aus. Im weiteren Verlauf der Sitzung verwies der Staatskanzleiminister auf die verschiedenen Unterlagen, die dem Landtag in der Zwischenzeit zugegangen sind. Den Zugang an sich wollen wir an dieser Stelle ausdrücklich loben. Die Art und Weise des Zugangs zeigte jedoch deutlich auf, dass die Landesregierung kein Aufklärungsbewusstsein hatte, sondern einzig und allein mauern wollte, und zwar mauern, was das Zeug hält.
Zunächst versuchte die Staatskanzlei die umfassenden Prüfberichte des Rechnungshofs, die dieser zu einem Sonderbericht zusammenfasste, als Verschlusssache zu qualifizieren. Doch ein Blick in die Verschlusssachenanweisung des Freistaats Thüringen hätte auch einen Nichtjuristen wie den Staatskanzleiminister genügen müssen, um zu erkennen, dass hier kein Tatbestand greift, der einen entsprechende Klassifizierung als Verschlusssache rechtfertigt.
Als dieses Kartenhaus schlussendlich zusammenbrach, wurde eine neue Mauer hochgezogen: besondere Vertraulichkeit der Unterlagen aufgrund personenbezogener Daten im Sinne des Beschäftigtendatenschutzes. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass wir als CDU-Fraktion den Beschäftigtendatenschutz sehr ernst nehmen und auch achten. Gleichwohl fand sich trotz verschiedener Vorschläge unsererseits kein
Weg, die verfassungsrechtlich verankerte Aufklärungsarbeit der die Regierung kontrollierenden Oppositionsfraktionen im HuFA effektiv zu ermöglichen.
Gerade den Prüfbericht Teil 1, der die Leitungsbereiche in den Blick nimmt und auf über 100 Seiten eine systematische und schwerwiegende Verletzung der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz der Landesregierung vorwirft – diesen Bericht durften wir nur im Geheimschutzraum einsehen, und das auch nur nach vorheriger Überprüfung. Unterlagen mit herausnehmen war nicht möglich.
So sieht keine parlamentarische Kontrolle aus, so kann sie nicht funktionieren. Unser Ziel als Fraktion war es, die Antworten der Landesregierung auf die rechtzeitig übersandten Fragenkataloge zu erörtern. Wir hatten mit Schreiben vom 26. April 28 Fragen übermittelt. Die Antworten der Landesregierung zu diesen Fragen wurden vom Staatskanzleiminister am 25. Mai in den Abendstunden an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses und die Poststelle des Landtags adressiert. Bis zur Sitzung der HuFA, die um 10.00 Uhr begann, lag keine Vorlage für die Abgeordneten vor, die diese hätten zur Kenntnis nehmen können. Und mehr als Kenntnisnahme wäre da auch gar nicht möglich gewesen bei der Umfänglichkeit der Zuarbeit.
Es ist parlamentarische Gepflogenheit und angesichts Ihrer langjährigen parlamentarischen Erfahrung, Herr Hoff, auf die Sie ja sehr oft zu sprechen kommen, glaube ich, dass wir konform gehen, dass Unterlagen, die in einer Ausschusssitzung erörtert werden können, nicht erst am Vorabend übersandt werden, insbesondere nicht, wenn sie so umfänglich sind, denn dann hat kein Abgeordneter sinnvoll die Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen.
Die Fünftagefrist, die im Ausschuss beschlossen wurde, wurde durch die Staatskanzlei wiederum nicht eingehalten. Die Vorlage 7/5330 hat den Landtag laut Poststempel am 26. Juni um 17.46 Uhr erreicht. Effektiv lag die Vorlage den Abgeordneten am Dienstag, den 27. Juni vor. Das sind keine fünf Tage bis zum Freitag, den 30. Juni 2023.
Wir hatten die Frist auch nicht beschlossen, um die Regierung zu ärgern, sondern die Sache hatte eine Vorgeschichte, wie ich Ihnen gerade schon beschrieben habe. Es gehört zu den Grundsätzen der Organtreue, dass sich die Verfassungsorgane gegenseitig entsprechend Achtung und Respekt entgegenbringen. Die Einhaltung einer Frist ist ein Zeichen von Wertschätzung und Respekt. Diese Wertschätzung und diesen Respekt haben sich in diesem ganzen Prozess – ich glaube, das wurde schon deutlich – sehr oft vermissen lassen. Deshalb kann ich die Art und Weise des Umgangs im HuFA auch nur als organwidriges Verhalten klassifizieren, denn unabhängig von der Fristfrage hatte der Staatskanzleiminister auch kein sonderlich großes Interesse an inhaltlicher Debatte, das habe ich selbst in Sitzungen erlebt, wo immer die gleiche Antwort gegeben wurde, insbesondere im Bereich der öffentlichen Sitzung. Vielmehr war er ein Meister des Verweisens auf frühere Aussagen, die er in anderen Ausschüssen oder im Plenum getätigt hatte bzw. auf die zu spät eingegangenen Unterlagen.
Demokratie lebt davon, dass man Argumente fair miteinander austauscht. Ein Austausch findet jedenfalls nicht statt, indem man versucht, die Kunst des Verweisens zu perfektionieren. Damit leisten Sie ebenfalls einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erosion des demokratischen Systems, aber das ist vielleicht aufgrund dessen, was wir hier erlebt haben, auch Ziel des Ganzen.
Das Aufklärungsbewusstsein sieht anders aus und deshalb war es auch richtig und wichtig, dass wir in diesem Hohen Haus den Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ eingerichtet haben, der entsprechend für Aufklärung sorgen wird.
Wir halten abschließend fest: Noch immer kann von einer Aufklärung nicht im Ansatz gesprochen werden, noch immer liegen die Akten nicht vollumfänglich vor und noch immer gibt es keine digitale Bereitstellung der Unterlagen.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag, erstens, die Arbeit des Untersuchungsausschusses „Postenaffäre“ mit hoher Priorität zu begleiten und bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört vor allem auch die vollständi
ge, gut aufbereitete und zügige Aktenvorlage. Die haben wir bis jetzt noch nicht erlebt und deswegen konnte die letzte Sitzung auch noch nicht wesentlich vorangetrieben werden. Zweitens, dass bis auf Weiteres alle laufenden und geplanten arbeits-, dienst- und beamtenrechtlichen Maßnahmen sofern rechtlich möglich ausgesetzt werden, soweit sie den Empfehlungen des Rechnungshofs widersprechen. Dafür ist hier auch heute dieser Beschluss wichtig. Und drittens, bis zum 31. Oktober 2023 eine umfassende Prüfung dahin gehend einzuleiten, ob und in welchen Fällen die monierte Einstellungspraxis auch außerhalb der Leitungsbereiche seit 2014 praktiziert wurde. Über diese Ergebnisse ist dem Landtag unverzüglich zu berichten.
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, Sie sehen, wir kämpfen weiter um Aufklärung, auch über den Bericht des Rechnungshofs hinaus. Ich glaube, das erwarten die Menschen in diesem Land bei der Schwere der Vorwürfe und daran werden wir weiterarbeiten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist jetzt die nächste Rednerin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, ich kann das relativ kurz halten. Im Wesentlichen hat die Kollegin Merz das hier gerade eingeordnet.
Ich will aber vielleicht noch mal ein bisschen auf die Meterebene gehen, weil ich ein bisschen das Gefühl habe, zumindest Herr Bühl und ich gehören nicht dem gleichen Parlament an und scheinen irgendwie auch regelmäßig in unterschiedlichen Sitzungen zu sitzen, die aber trotzdem den gleichen Namen tragen. Die ewige Leier von „die Landesregierung behindert die Aufklärung“ ist uns ja nun bekannt, die wird, glaube ich, nicht wahrer, wenn man sie zum zehnten Mal wiederholt. Ich glaube, genug Untersuchungsausschusserfahrung mitzubringen, um sagen zu können, was wirkliche Behinderung von Aufklärungsarbeit im Ernstfall bedeuten kann.
Ich würde im Ernstfall auch sagen, wenn die CDU auch nur ansatzweise im Untersuchungsausschuss „Mafia“ oder im Untersuchungsausschuss „PMK“ so viel Chuzpe hätte, sich hier hinzustellen und das mal zu thematisieren, was wir da an Behinderung haben, auch unter anderem beispielsweise durch andere Regierungen, die sie mitvertreten in Sachsen etc. pp., dann wären wir wahrscheinlich der Aufklärung in diesen Untersuchungsausschüssen, die aus meiner Sicht auch eine sehr hohe Relevanz haben für diesen Freistaat, schon deutlich weiter.
Aber es geht der CDU ja nicht um tatsächliche Aufklärung. Es geht ihr auch im Untersuchungsausschuss nicht um tatsächliche Aufklärung, sondern es geht darum, das, was Sie schon fertig in ihrer Schublade haben, noch mal zu bestätigen. Deswegen lassen Sie auch Sachverständige für sich irgendwelche Gutachten erstellen, die Sie dann einbringen. Was ich Ihnen aber dann tatsächlich auch wirklich übelnehme – neben dem ganzen Schauspiel, das wir jetzt hier seit mehreren Monaten erleben –, ist die Tatsache, dass Sie auch nicht davor zurückschrecken, unter anderem in einem Untersuchungsausschuss Minderheitenrechte zu beschneiden. Das finde ich wirklich problematisch, dass Sie hier zur Durchsetzung Ihrer politischen Ziele und Ihrer Wahlkampfziele nämlich den Versuch, Rot-Rot-Grün immer wieder zu diskreditieren, dass Sie da eben auch ganz tief in die Mottenkiste greifen und Anträge, die wir in dem Untersuchungsausschuss stellen, einfach wegwischen und blockieren. Das – das muss ich auch ehrlich sagen – habe ich in den Untersuchungsausschüssen, die ich selbst verantwortet habe und in denen ich gesessen habe, so nicht erlebt. Auch nicht, als Rot-Rot-Grün hier eine Mehrheit hatte, sind Dinge so einfach weggewischt worden und wurde sich hier öffentlich hier hingestellt und dann wird trotzdem von Aufklärung erzählt. Aber gut.
Wir merken ja auch mit Blick auf den Tagesordnungspunkt davor, dass sich hier sozusagen gerade nicht nur in kleinen Schritten, sondern in sehr großen Schritten Positionen auf der politischen Skala verschieben und sich die CDU entschieden hat, noch weiter nach rechts zu rücken, noch populistischer zu werden, noch weniger an der Sachdebatte teilzunehmen und sachliche Aufklärung hier tatsächlich zu leisten. Wir haben, glaube ich, relativ deutlich bewiesen als Koalitionsfraktionen, dass wir auch mit unserer Positionierung zu einem Untersuchungsausschuss natürlich gewillt sind, das Ganze aufzuklären, ich glaube, deutlich mehr, als es sozusagen die CDU-Fraktion wirklich möchte. Da geht es aus meiner Sicht nur um die Bestätigung der eigenen Position. Das ist das Ziel. Das kann man alles machen, aber da muss sich am Ende halt auch nicht wundern, wenn die Leute sich erstens fragen, was zur Hölle machen die da eigentlich, und zweitens die Menschen auch das Gefühl haben, dass man sich nicht mehr um die Themen kümmert, die tatsächlich problematisch für sie sind. Es ist jetzt nicht wahnsinnig überraschend, dass wir dieser Beschlussempfehlung heute hier nicht zustimmen werden. Das ist, glaube ich, keine Überraschung. Ich würde der CDU nur dringend raten, vielleicht dann doch zumindest ansatzweise wieder zu den Gepflogenheiten zurückzukehren, die wir auch in der letzten Legislatur, als wir noch eine Mehrheitskonstellation hatten, hier gepflegt haben. Ansonsten, glaube ich, bekommen wir hier richtige Probleme, die nicht mehr einfach so zu heilen sind. Aber auch dieser Appell ist nicht der erste, den wir in diese Richtung schicken und die Aufmerksamkeitsspanne bei der CDU ist, glaube ich, dahin gehend ein Stück weit erschöpft.
Also, wir werden dem natürlich nicht zustimmen. Und ich würde auch allen empfehlen, das nicht zu tun.
Es ist ein Nonsensantrag in vielerlei Hinsicht. Aber gut, dafür sind Sie ja auch ein bisschen bekannt. Ich sage nur Genderantrag war auch so ein Nonsensantrag. Keine Ahnung, wer Ihnen so was ausschreibt.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, keine Zuschauer mehr auf der Tribüne, aber hoffentlich noch ein paar im Netz! Ja, wir haben festgestellt in dem ganzen Verfahren, auch wenn das hier wieder runtergespielt wird, aber es liegt ja auch in der Natur der Sache, es gab ein mangelndes Aufklärungsbewusstsein der Landesregierung. Insofern haben wir festgestellt, dass wir mit dem Sofortbericht der Landesregierung nicht zufrieden waren.
Und auch die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss offenbarte ein eklatantes Desinteresse der Landesregierung, den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären. Die erbetenen Unterlagen wurden entweder gar nicht oder nur unzureichend an die Abgeordneten des Ausschusses übermittelt. Das beeinträchtigt nun mal unsere Arbeit. Daher haben wir letztlich folgerichtig den Untersuchungsausschuss 7/4 zur Postenaffäre eingerichtet, um die Defizite in der Aufklärung durch die Landesregierung zu kompensieren. Angesichts der begrenzten Zeit bis zum Ende der 7. Wahlperiode sollte die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss höchste Priorität einräumen. Sie sollte dies tun, indem sie nun vollständige und gut aufbereitete und zügige Aktenvorlage liefert, um den Untersuchungsprozess zu erleichtern. Jegliche Verzögerung oder Obstruktion würden die dringend benötigte Transparenz und Aufklärung weiter untergraben. Und ich sage es noch mal ganz deutlich: Bei der Aufklärung hier um diesen Sachverhalt geht es nicht um Dinge der Neunziger oder 2000er oder lange zurückliegend, sondern es geht um das Einschätzen des Handelns der aktiven Landesregierung, die sich in großen Teilen übrigens da bewirbt, diese Regierungszeit fortzusetzen. Ich glaube, da hat die Bevölkerung ein sehr hohes Maß an Anrecht von unmittelbarer transparenter Aufklärung, und das zeitnah vor dem Wahltermin.
Der Bericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März dieses Jahres hat schwere Verstöße bei der Stellenbesetzung aufgezeigt. Infolge dessen fordern wir alle laufenden und geplanten Maßnahmen, die den Empfehlungen dieses Berichts widersprechen, sofort auszusetzen. Und wir haben erlebt, dass dies teilweise
wieder unterlaufen wird mit weiteren Verbeamtungen auf Lebenszeit im Bereich der Staatssekretäre. Das ist schon ziemlich frech, da mit mangelndem Unrechtsbewusstsein weiter so zu tun, als ob alles denn in Ordnung wäre. Wir werden das später an anderer Stelle noch mal diskutieren.
Eben dies stellt die Integrität des Handelns der Regierung wieder her, allerdings sehen wir allerdings noch kein besonderes Unrechtsbewusstsein. Der Bericht des Rechnungshofs hat nur die Spitze des Eisbergs
aufgedeckt. Es ist unerlässlich, die Einstellungspraxis in der gesamten Thüringer Landesverwaltung zu überprüfen, also auch zum Beispiel im Thüringer Landesverwaltungsamt und anderen Bereichen. Diese Überprüfung sollte sich auch nicht nur auf die Leitungsbereiche beschränken, sondern die gesamte Verwaltungsstruktur. Der Landtag sollte unverzüglich über die Ergebnisse informiert werden, um geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, deshalb die heutige Beschlussvorlage. In Anbetracht der schwerwiegenden Feststellungen des Thüringer Rechnungshofs und der erheblichen Mängel bei der Aufklärung durch die Landesregierung erscheint die Annahme dieses Änderungsantrags nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten. Ich wiederhole es gerne, im Sinne der Wähler, die im nächsten Jahr eine Entscheidung zu treffen haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Bühl, die Choreografie ging ein bisschen daneben, da Sie jetzt den Punkt mit der Grunderwerbsteuer setzen mussten, und Sie können die große politische Aufregung, die Sie sich offensichtlich von Akt III der Inszenierung „Angebliche Postenaffäre“ versprochen haben, gar nicht so richtig umsetzen, deswegen sind Sie wahrscheinlich auch so ein bisschen gelangweilt von dieser Debatte und beschäftigen sich mit Ihrem Handy und checken wahrscheinlich die Reaktionen auf den unsäglichen politischen Beschluss, den Sie gerade gefasst haben.