Protokoll der Sitzung vom 14.09.2023

Sehr geehrter Herr Bühl, die Choreografie ging ein bisschen daneben, da Sie jetzt den Punkt mit der Grunderwerbsteuer setzen mussten, und Sie können die große politische Aufregung, die Sie sich offensichtlich von Akt III der Inszenierung „Angebliche Postenaffäre“ versprochen haben, gar nicht so richtig umsetzen, deswegen sind Sie wahrscheinlich auch so ein bisschen gelangweilt von dieser Debatte und beschäftigen sich mit Ihrem Handy und checken wahrscheinlich die Reaktionen auf den unsäglichen politischen Beschluss, den Sie gerade gefasst haben.

(Heiterkeit CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ich checke die positiven Nachrichten, die mir Familien wegen der Senkung schreiben!)

Aber lassen Sie uns doch zu Ihrem Antrag reden. Ich rede doch – vielen Dank dafür, dass ich jetzt Ihre Aufmerksamkeit habe. Lassen Sie uns doch mal über Ihre Beschlussempfehlung reden. Ich finde es schon eigentlich ganz amüsant, wenn Sie hier von fehlendem Aufklärungswillen der Landesregierung sprechen, und Herr Kemmerich hat es ja nun deutlich gesagt. Sie machen es daran fest, dass Sie mit der Antwort der Landesregierung, die Sie bislang in allen Fragestunden, in allen Sitzungen bekommen haben, nicht zufrieden sind. Sie sagen, der fehlende Aufklärungswille macht sich daran fest, weil im Prinzip die Rechtsauffassung, die die Landesregierung vertritt, nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt und nicht der entspricht, die der Landesrechnungshof in seinem Bericht gemacht hat. Das ist der Punkt, den Sie hier ausmachen und sagen, deswegen fehlt der Landesregierung das Aufklärungsinteresse. Ich finde es vor allem auch deshalb interessant, denn wenn Sie ja der Landesregierung vorwerfen, dass sie überhaupt kein Aufklärungsbewusstsein, kein Aufklärungsinteresse hat, dann unterstellen Sie hier so ein Stück weit sich selbst, ein solches zu haben. Oder, Herr Bühl? Und Aufklärungsbewusstsein, Aufklärungsinteresse heißt ja, man will etwas aufklären, was unbekannt ist, wo man sich unsicher ist, wo ein Stück weit Informationen vorliegen, die muss man zusammenpuzzeln, die muss man beraten, und am Ende nach so einer Aufklärung kommt man zu so einem Urteil. Aber Ihr Urteil steht doch schon fest, und da sage ich mal, Sie haben überhaupt kein Aufklärungsinteresse, Sie haben auch kein Aufklärungsbewusstsein. Sie wollen, dass in diesem gesamten Prozess am Ende das festgestellt wird, was Sie von Anfang an sagen. Dann finde ich es wiederum ganz putzig, wenn Sie sagen, der Landesregierung fehlen die Wertschätzung und der Respekt gegenüber dem Verfassungsorgan. Herr Bühl, Ihnen fehlen die Wertschätzung und der Respekt gegenüber dem Verfassungsorgan der Landesregierung, wenn Sie erstens das unterstellen, dass sie kein Aufklärungsbewusstsein haben, wenn Sie unterstellen, dass sie die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss oder in Ausschüssen gänzlich vereitelt haben, und Ihnen fehlen natürlich die Wertschätzung und der Respekt. Wenn Sie von Anfang an, vom ersten Tag an mit solchen Vokabeln, „die Ramelow-Regierung“, „Vetternwirtschaft“, „Veruntreuung“, „Ämterpatronage“ Stimmung erzeugt haben, da sage ich Ihnen, das hat mit Wertschätzung und Respekt gegenüber einem Verfassungsorgan nichts zu tun.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung kann sich selber verteidigen. Ich sage Ihnen aber auch, warum Sie keinen Respekt gegenüber dem Verfassungsorgan Thüringer Landtag haben. Sie sagen, die Landesregierung gibt Ihnen

nicht alle Informationen, gibt Ihnen nicht die Möglichkeit zu diskutieren, gibt Ihnen nicht die Möglichkeit, Fragen zu beantworten und zu bewerten. Ich war ja selbst Mitglied oder habe an Sitzungen des Haushaltsund Finanzausschusses teilgenommen. Ich kann mich noch an eine Sitzung erinnern, als Sie sich darüber aufgeregt haben und der Ausschussvorsitzende Ihrer Fraktion versucht hat, den Staatskanzleiminister zu unterbinden, weil er zum Punkt II. Ihres Antrags Ausführungen gemacht hat, nämlich zu der Frage, welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung? Da haben Sie lautstark dazwischengerufen, das tut hier überhaupt nichts zur Sache, Sie sollen nicht sagen, Herr Hoff, was die Landesregierung für Schlussfolgerungen zieht, das wollten Sie nicht hören, obwohl Sie es selber beantragt haben und haben dann sogar noch behauptet, dass das nicht in Ihrem Antrag gestanden hätte. Ich erinnere mich noch gut an diese Sitzung, als Sie genau diese Schlussfolgerung der Landesregierung gar nicht hören wollten. Ich erinnere mich auch noch gut an die Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien, als Sie gleich von vornherein gesagt haben, wir wollen in diesem Ausschuss überhaupt nicht reden, obwohl es Anträge von Fraktionen gab, die sagen, wir wollen genau darüber reden, weil das der Ausschuss ist, der a) auch betroffen ist durch die Staatskanzlei und b) natürlich es auch der Ausschuss ist, wo der Staatskanzleiminister regelmäßig dem Parlament Auskunft gibt. Diese Beratung in diesem Ausschuss haben Sie verhindert. Da sage ich: Herzlichen Dank für Ihre Feststellung, jemand anderem würde das Aufklärungsbewusstsein fehlen. Sie haben selbst keinen Aufklärungswillen. Sie haben den Willen zur politischen Inszenierung.

(Beifall DIE LINKE)

Das wird hier dann auch weiter in Ihrem Antrag sehr deutlich. Deswegen können wir den auch wirklich relativ schnell abhandeln. Wir stimmen dagegen, Sie stimmen dafür, wahrscheinlich mit der AfD und der FDP. Damit ist klar, dass die Mehrheiten zur Gestaltung der Politik im Thüringer Landtag jetzt tatsächlich neu verteilt werden.

Sie fordern mich hier heraus, wenn Sie in Ihrem Antrag die Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses im April, im Mai, im Juni aufzählen und dann am Ende sagen, weil in diesen drei Sitzungen bis zum Juni die Landesregierung nicht ausführlich geantwortet hat, war es folgerichtig, dass Sie den Untersuchungsausschuss beantragt haben. Dummerweise, Herr Bühl, haben Sie den Untersuchungsausschuss am 27. April

beantragt, also vor Stattfinden all dieser Sitzungen. Wie Sie dann diese Sitzungen zur Begründung Ihres Antrags herbeiziehen können, das müssen Sie mir erklären. Diese zeitliche Unwucht in Ihrem politischen Agieren kann ich zumindest mit meinem physikalischen Verständnis nicht nachvollziehen.

(Beifall DIE LINKE)

Ist aber auch egal, denn darum geht es Ihnen ja gar nicht. Es geht einfach um das Feststellen von Behauptungen, es geht darum, das weiter in der Öffentlichkeit zu halten. Und Herr Kemmerich hat es ja auch

gesagt: Das Ziel ist die Wahl im Herbst 2024.

Was ich allerdings wirklich unverschämt finde, ist der Punkt II.3. Dort sagen Sie nämlich, dass im Prinzip die gesamte Landesverwaltung jetzt unter Verdacht steht. Deswegen nur noch mal kurz in Erinnerung gerufen: Der Rechnungshof hat geprüft die Einstellungspraxis bei Staatssekretären, bei nahen Angestellten, persönlichen Referenten, Büroleitern und Pressesprechern, wo § 3 des Laufbahngesetzes festschreibt, dass eine Ausschreibung nicht zwingend erforderlich ist. Was haben Sie festgestellt, Frau Butzke? Dort, wo gesetzlich keine Ausschreibung vorgeschrieben ist, wurde auch keine Ausschreibung gemacht. Das war Ausgangspunkt Ihrer Beurteilung. Es hätte auch keine Bestenauslese gegeben. Die Landesregierung hat auf die damit verbundenen Mängel in der Dokumentationspflicht der Bestenauslese in diesem Verfahren hingewiesen und hat darauf reagiert.

Jetzt übertragen Sie eine gesetzliche Regelung, die nur für diesen Bereich gilt, auf die komplette Verwaltung und unterstellen, dass dort das Verfahren auch Anwendung findet. Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass entgegen der rechtlichen Vorgabe, dass in allen anderen Bereichen Ausschreibungen zu erfolgen haben, diese dort nicht stattgefunden haben. Im Übrigen will ich Ihnen auch sagen: Das sind ja in anderen Bereichen – eben wurde das Landesverwaltungsamt genannt – Entscheidungen, die gar nicht durch Minister und Staatssekretäre getroffen werden, sondern wo Personalreferate diese Personalentscheidungen vorbereiten, wo Personalräte beteiligt sind, wo Ausschreibungen dokumentiert werden, wo im Prinzip auch Konkurrentenklagen bearbeitet werden und so die gerichtlichen Verfahren tatsächlich auch vorbereitet werden, die wirklich stattfinden.

Was Sie machen mit Ihrem Punkt II.3, ist, die komplette Verwaltung und die komplette Arbeit der Personal

referate in allen Ministerien und allen nachgeordneten Behörden unter Generalverdacht zu stellen. Diesen Generalverdacht beschreiben Sie von Anfang an mit Vetternwirtschaft, Veruntreuung und Ämterpatronage.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eine Unverschämtheit, weil das wirklich die politische Auseinandersetzung verlässt und tatsächlich Beamte in Thüringen unter Generalverdacht stellt. Aber das ist etwas, was wir heute früh schon mal diskutiert haben. Da haben Sie auch Polizeibeamtenstellen als Versorgungsposten charakterisiert. Sie haben wirklich langsam jeden Anstand verloren, den Sie in der politischen Auseinandersetzung mit uns, aber auch mit der Landesregierung eigentlich zeigen sollten.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe es schon gesagt: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Beschließen Sie ihn! Es wird daran nichts ändern. Wenn Sie wirklich Aufklärung im Untersuchungsausschuss erzielen wollen, dann werden Sie natürlich in die Lage versetzt werden müssen, in den Akten zu gucken, in die Akten zu schauen, die zu lesen, mit den jeweiligen Ministern und Staatssekretären zu diskutieren. Aber Sie sollten vor allem auch eines machen: Sie sollten die Mitarbeit anderer Fraktionen nicht blockieren. Denn eine Ihrer ersten Entscheidungen im Untersuchungsausschuss war, einen Beweisantrag der Fraktionen von SPD, Linke und Grüne abzulehnen. So viel zu Ihrem Aufklärungsbewusstsein. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD erteile ich Herrn Abgeordneten Kießling das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, liebe Abgeordnete auf den Bänken! Wir haben nun schon viel gehört im Klein-klein. Ich will es mal ein bisschen zusammenfassen. Der Thüringer Rechnungshof hatte ja den Zeitraum 2014 bis 2020 geprüft und dabei die Akten von 64 Landesbediensteten auch entsprechend überprüft mit dem Ergebnis, dass diese Landesregierung den Schwerpunkt lieber auf das Parteibuch, auf das richtige Parteibuch gelegt hat statt auf die Bestenauslese und somit auf Eignung und Befähigung, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, eben nicht so den Schwerpunkt gelegt hat. Ziel der Prüfung war unter anderem auch, ob die Landesregierung bei den Einstellungen wirtschaftlich und sparsam gehandelt hatte, eben auch ob die beamtenrechtlichen, insbesondere die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung in die Beamtenlaufbahn gegeben sind. Es ist ja jetzt auch dieser Grund,

(Abg. Dittes)

warum jetzt hier das noch Ganze erweitert werden soll. Hier gibt es ja auch klare gesetzliche Vorgaben, die es einzuhalten gilt. Jedoch gibt es mehr als berechtigte Zweifel, ob diese immer von dieser rot-rot-grünen Regierung eingehalten worden sind. Daher hat der Landtag festgestellt, dass die vom Thüringer Rechnungshof in seinem Sonderbericht vom 13. März 2023 mit dem Titel „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ erhobenen Vorwürfe gegenüber der Landesregierung, insbesondere die festgestellten Verstöße gegen den Leistungsgrundsatz nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes bei Stellenbesetzungen, fehlende Stellenausschreibung und nicht nachvollziehbarer Eingruppierung schwer wiegen.

Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, dem Land darüber zu berichten, wie sie mit dem Ergebnis der Prüfung des Thüringer Rechnungshofs umgehen wird, insbesondere wie sie das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen bewertet und welche dienst-, beamten-, haushalts-, disziplinar- und zivilrechtlichen Maßnahmen sie im Einzelfall prüfen und gegebenenfalls ergreifen wird.

Es ist also die Verantwortung der Landesregierung, auf diese Vorwürfe angemessen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, auch das beschädigte Vertrauen der Bürger in die Regierung wiederherzustellen, meine Damen und Herren. Es bedarf daher einer transparenten, umfassenden und auch gründlichen Aufarbeitung durch das Parlament, durch die Justiz und vor allem auch durch die Landesregierung.

Was es nicht braucht, ist eine Gesetzesänderung, welche dieser Landesregierung ermöglicht, diese zweifelhaft eingestellten Staatssekretäre, als Beispiel, jederzeit in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen zu versetzen, wo sie dann auf Kosten der Steuerzahler ewig bleiben können.

Meine Damen und Herren, der nächste Tagesordnungspunkt beinhaltet ja eine entsprechende Gesetzesänderung und dazu wird mein Kollege Mühlmann noch dazu ausführen. Da ist nach unserer Auffassung der Punkt II aus der Drucksache 7/7574 mit den geforderten Konsequenzen aus der vom Thüringer Landesrechnungshof kritisierten Einstellungspraxis noch lange nicht hinreichend erfüllt. Auch konnte uns in der Beratung des HuFA nicht zweifelsfrei durch die Landesregierung dargelegt werden, dass, wie in Punkt III.2 des Antrags gefordert, sofort alle laufenden und geplanten arbeits-, dienst- und beamtenrechtlichen Maßnahmen,

sofern rechtlich noch möglich, ausgesetzt werden, soweit sie der Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs widersprechen.

Auch auf die Frage nach dem entstandenen Schaden für die Steuerzahler konnte bisher keine befriedigende Antwort gegeben werden, zumal der Thüringer Rechnungshof schon seit 2019 die Personalpolitik und die Menge an Personal in der Landesregierung kritisiert. Da wir uns als kleines Thüringen einen Personalkörper ähnlich wie beispielsweise in Baden-Württemberg leisten, mit dem Unterschied, dass Baden-Württemberg zum Beispiel 2021 eine Wirtschaftsleistung von 536 Milliarden Euro hatte und im Gegensatz dazu Thüringen von 65,5 Milliarden. Als drittkleinstes deutsches Flächenland beschäftigt Thüringen nach den Stadtstaaten bezogen auf die Bevölkerung die meisten Landesbediensteten, rund 29 je 1.000 Einwohner.

Im Bericht des Rechnungshofs von 2019 war damals schon zu lesen, dass etwa 26 Landesbedienstete pro 1.000 Einwohner vorhanden waren. Somit bewegen wir uns mit dieser rot-rot-grünen Landesregierung zügig auf die 40-Prozent-Grenze unserer Landesverfassung bezüglich der Personalausgaben im Landeshaushalt zu. Diese rot-rot-grüne Landesregierung schränkt durch ihre Personalausgabenpolitik den Handlungsspielraum immer mehr ein. Da ist unter anderem die Beschlussempfehlung des HuFA in der Drucksache 7/8721 nur folgerichtig, dass der zwischenzeitlich eingesetzte Untersuchungsausschuss 7/4 sich mit der sogenannten „Postenaffäre“ weiter befassen und die noch offenen Fragen, vor allem die notwendigen Konsequenzen, hieraus ermitteln muss und soll.

Auch der Forderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 33 Abs. 2 – ich zitiere –: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“, ist nicht Folge geleistet worden, wenn hier von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung das Parteibuch das ausschlaggebende Kriterium war bzw. erst gar nicht die offenen Stellen ausgeschrieben wurden. Mit anderen Worten: Diese Landesregierung verstößt hierbei gegen das Grundgesetz, meine Damen und Herren, und das laut Bericht des Landesrechnungshofs gleich in 34 Fällen. In zwei Fällen erhob das Ressort ausdrücklich die dem Minister entsprechende politische Einstellung zum Einstellungskriterium, was einen klaren Gesetzesverstoß darstellt. Nur in fünf Fällen wurde die Einstellung mit der Eignung des Bewerbers für die Stelle begründet. Das kann sich keiner in der freien Wirtschaft leisten, meine Damen und Herren.

Wir stimmen daher der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu, mit der weiteren Behandlung im eingerichteten UA. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redewünsche vor. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Hoff das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja hier schon deutlich gemacht worden, dass naturgemäß unterschiedliche Auffassungen darüber vorliegen, inwieweit die Landesregierung ihrer selbst gewählten Aufklärungsverpflichtung auch nachgekommen ist. Ich will noch mal darauf verweisen, dass wir selbst – darauf ist Herr Abgeordneter Dittes eingegangen – durch Schreiben von mir einen Sofortbericht im für die Staatskanzlei zuständigen Ausschuss abgeben wollten. Das ist abgelehnt worden. Gleichwohl sind dann im Ausschuss für Justiz und auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen in öffentlicher und in geschlossener Sitzung umfangreiche Fragenkataloge abgearbeitet worden – die Protokolle sind für alle Abgeordneten einsehbar.

Darüber hinaus sind durch die regierungstragenden Fraktionen auf der einen Seite und durch die CDU und die FDP auf der anderen Seite Anträge in den Thüringer Landtag eingebracht worden, die sich mit dem Thema befassen, und die Landesregierung hat erklärt, dass sie die Aufträge an die Landesregierung in diesen Anträgen unabhängig von der Frage, ob sie vom Landtag beschlossen werden, beantwortet. Das heißt also, bevor der Landtag überhaupt zu einer Beschlussfassung über seine eigenen Anträge gekommen ist, haben wir diese Arbeitsaufträge abgearbeitet in den Sitzungen und in einem umfangreichen Bericht, der mit über 140 Seiten auch für alle Abgeordneten einsehbar ist.

Wir haben darüber hinaus eine Sondersitzung des Thüringer Landtags gehabt, in der ich einen umfangreichen Sofortbericht abgegeben habe. Gleichzeitig muss ich Ihnen, lieber Abgeordneter Bühl, zu Ihrem Vorwurf, ich würde im Haushaltsausschuss auf die entsprechenden Aussagen in der Sonderplenarsitzung und in den Ausschusssitzungen verweisen, sagen, dass das halt daran liegt, dass, wenn Sie redundante Fragen stellen, ich natürlich, weil ich auch die Zeit der Abgeordneten nicht überstrapazieren will, auf die Antworten verweise, die ich schon gegeben habe, die Ihnen schriftlich vorliegen. Darüber hinaus hat es aber noch einen ganz einfachen Grund: Man möchte Ihnen auch nicht das Gefühl geben, dass ich an dem einen Tag möglicherweise in einem Jota eine abweichende Aussage zu dem Thema mache, an dem Sie

(Abg. Kießling)

sowieso schon den Untersuchungsausschuss angekündigt haben. Insofern ist das Verhalten, das Sie mir unbegründet vorwerfen, eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass ein Untersuchungsausschuss eben was anderes ist als beispielsweise eine Sonderausschusssitzung oder Ähnliches, nämlich dass hier entsprechend auch Vorladungen als Zeuge zu erwarten sind. Gleichzeitig weise ich entschieden zurück, wie ich es schon an verschiedener Stelle gemacht habe, dass Sie den Vorwurf unterbreiten, die Landesregierung hätte hier quasi mit Täuschen, Tricksen und zu wenigen Unterlagen gearbeitet.

Ich will aber auch mal darauf hinweisen, weil Sie ja immer und immer wieder darüber sprechen, dass die Landesregierung unter dem Vorwand des Datenschutzes Ihnen Unterlagen nicht zugänglich machen würden. Mit Schreiben vom 13. September 2023 ging in der Thüringer Staatskanzlei und in allen Fachressorts der Landesregierung ein Schreiben des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten ein. Aus dem möchte ich zitieren: „[Dem] Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit […] liegen derzeit zwei Beschwerden vor, die die mögliche Übermittlung von Personalakten(‑daten) an den Untersuchungsausschuss 7/4 des Thüringer Landtags […]“ – ich verzichte jetzt auf die Langfassung des Titels – „betreffen. Nach hiesigem Kenntnisstand hat der Untersuchungsausschuss 7/4 in seiner ersten Sitzung am 7. Juli 2023 die Landesregierung aufgefordert, bis zum 15. September bestimmte Bestandteile der Personalakten der betroffenen Bediensteten nebst den dazugehörigen Sachakten, insbesondere Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Stellenbewertungen vorzulegen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen meine derzeitige datenschutzrechtliche Bewertung der Sachlage darlegen. Die Landesregierung ist bei [ihrer] Tätigkeit an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung […] und der geltenden Datenschutzgesetze gebunden. Eine Übermittlung an den Untersuchungsausschuss darf nur erfolgen, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) [Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) bis e) [Datenschutz-Grundverordnung]. Nach § 2 Abs. 7 des Thüringer Datenschutzgesetzes […] darf die Landesregierung personenbezogene Daten, die für andere Zwecke erhoben worden sind, zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen sowie zur Vorlage von Unterlagen und Berichten im Rahmen der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ – dann ist fettgedruckt in dem Schreiben – „in dem dafür erforderlichen Umfang verwenden. Diese Regelung trägt dem im Datenschutz wesentlichen Grundsatz der Erforderlichkeit Rechnung, nach dem auch bei bestehender Rechtsgrundlage eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Erforderlichkeit zulässig ist. Maßstab für die Erforderlichkeit der Übermittlung ist der Beschluss zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses in der Drucksache 7/7914. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anforderung des Untersuchungsausschusses allein bereits eine Datenübermittlung rechtfertigt. Dem steht die Bestimmung des § 2 Abs. 7 [Thüringer Datenschutzgesetz] entgegen.“

Dann wird der Untersuchungsausschussauftrag erläutert. Dann zitiere ich weiter: „Für die Erfüllung dieser Aufgabe bedarf es meiner Meinung nach nur der Übersendung von Sachakten zu Auswahlverfahren. Wenn es keine Auswahlverfahren gegeben haben sollte, genügt die Aussage darüber. Teile von Personalakten sind nur insoweit zu übersenden, als sie Angaben zu Auswahlverfahren enthalten. Gegenstand der Untersuchung ist“ – Zitat – „‚Ernennung beziehungsweise Einstellung‘ bzw.“ – Zitat – „die ‚Besetzung von Stellen‘. Daher geht es nicht um die Untersuchung der betroffenen Bediensteten, sondern um die jeweiligen Verfahren, die ihrer Einstellung oder Dienstpostenzuweisung zugrunde liegen. Ich warne daher davor, die Personalakten ohne Prüfung der Erforderlichkeit der Übermittlung an den Untersuchungsausschuss zu übersenden. Dies würde einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) [Datenschutz-Grundverordnung] darstellen.“

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Vor dem Hintergrund der Landesregierung hier noch mal quasi via öffentlicher Plenarsitzung den Vorwurf zu machen, sie würde dem Untersuchungsausschuss Unterlagen vorenthalten, leichtfertig, weil sie den Untersuchungsausschussauftrag verhindert, ist das ein starker Vorwurf. Sondern es ist die Aufgabe sowohl der Landesregierung als auch des Landtags, den personenbezogenen Daten – und um diese Sachfrage diskutieren wir seit dem ersten Tag bei der Übersendung von Unterlagen – Rechnung zu tragen.

Und dass Sie notorisch den personenbezogenen Datenschutz hintanstellen, weil Sie das als Instrument nutzen wollen, um der Landesregierung zu unterstellen, sie würde Ihrem Untersuchungsauftrag entgegenwirken, das ist ein mangelnder Respekt gegenüber dem Datenschutz und den Beschäftigten, um die es geht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und um die ging es der Landesregierung vom ersten Tag an dieser Stelle.

Dann haben Sie in II. Ziffer 3 der Drucksache 7/8721, die hier schon zitiert worden ist, gesagt, die Landesregierung soll bis 31. Oktober 2023 eine umfassende Prüfung einleiten und unverzüglich dem Landtag über das Ergebnis berichten, ob und – wenn ja – in welchem Umfang die vom Thüringer Rechnungshof monierte Einstellungspraxis in der Thüringer Landesverwaltung auch außerhalb der Leitungsberichte der obersten Landesbehörden seit Dezember 2014 praktiziert wurde. Das heißt, Sie möchten, dass – also ich kann das schwer fassen, weil, wenn man sich den Sonderbericht des Rechnungshofs noch mal zugrunde legt: Der hat vier Teile, und der Teil 4 beschäftigt sich ausschließlich mit den Staatssekretären. Das heißt, Sie wollen jetzt, dass wir als Landesregierung umfassend prüfen, ob außerhalb der Leitungsbereiche die Kriterien, die für die Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären zugrunde liegen, praktiziert worden sind. Da kann ich Ihnen heute schon sagen: Nein, denn diese Regelungen umfassen ja nur Staatssekretärinnen und Staatssekretäre.