Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8698 -
Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, das aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8698 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Dietrich.
Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf neun Stimmzettel. Pro Wahlvorschlag haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ abstimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.
Ich erinnere noch einmal an die Wahlquoren. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 30 und 36 wird jeweils eine absolute Mehrheit benötigt, also mindestens 46 Stimmen. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 31, 34, 39 und 40 wird jeweils eine einfache Mehrheit benötigt, also mehr Ja- als Neinstimmen. Für die Wahl zum Tagesordnungspunkt 35 wird eine absolute qualifizierte Zweidrittelmehrheit
benötigt, also mindestens 60 Stimmen. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 37 und 38 wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt, also doppelt so viele Jastimmen im Verhältnis zur Anzahl der Neinstimmen.
Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin,
Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja, Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit zur Stimmabgabe? Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgegeben konnten. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen.
Überblick über die Leitlinien und Satzungen zur Bürger- und Einwohnerbeteiligung und zur Kinder- und Jugendbeteiligung in den Thüringer Kommunen
In den Thüringer Gemeinden, Städten und Landkreisen können schon jetzt zahlreiche demokratische Mitgestaltungsinstrumente genutzt werden – wie zum Beispiel Einwohnerversammlung, Bürgerbefragung, Bürgerhaushalt, Einrichtung von Beiräten und so weiter. Eine Reihe von Kommunen soll diese Instrumente mit Beteiligungsrichtlinien oder Beteiligungssatzungen beziehungsweise Aufnahme solcher inhaltlichen Regelungen in schon bestehende kommunale Satzungen auf eine geordnete und verstetigte inhaltliche und rechtliche Grundlage gestellt haben. Durch die Änderung des § 26a der Thüringer Kommunalordnung ist für den Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung eine neue Grundlage geschaffen worden.
1. In wie vielen Kommunen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Leitlinien zur Bürger- oder Einwohnerbeteiligung?
2. Wie viele Kommunen haben eine Satzung zur Bürger- und Einwohnerbeteiligung erlassen oder entsprechende Regelungen dazu in ihrer Hauptsatzung aufgenommen?
3. Wie viele Kommunen haben entsprechend § 26a der Thüringer Kommunalordnung in ihren Hauptsatzungen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt, wovon wie viele Kommunen die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen genutzt haben?
4. Wie viele Kommunen haben eine (eigenständige) Satzung zur Kinder- und Jugendbeteiligung erlassen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk, bitte.
Nach § 15 Abs. 1a der Thüringer Kommunalordnung soll der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit geben, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, die sogenannte Einwohnerfragestunde. Zum Stand der Umsetzung des § 15 Abs. 1 ThürKO gab es in diesem Jahr bereits die Kleine Anfrage 7/4072 von Ihnen und dem Abgeordneten Bilay. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage, die Sie in Drucksache 7/7471 finden, geht hervor, dass mit Stand vom 13. Januar 2023 in 301 Städten und Gemeinden Regelungen zur Einwohnerfragestunde in die Hauptsatzung aufgenommen wurden. Darüber hinaus liegen statistische Informationen zu Leitlinien, Satzungsregelung zur Bürgerbeteiligung dem TMIK nicht vor.
Frage 3 beantworte ich gemeinsam mit Frage 4: Auch zum Stand der Umsetzung des § 26a ThürKO, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wurde bereits in diesem Jahr die Kleine Anfrage 7/4354 des Abgeordneten Kowalleck beantwortet. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage in Drucksache 7/7679 geht hervor, dass mit Stand 22. Februar 2023 in 331 Thüringer Städten und Gemeinden Regelungen zur Kinder
und Jugendbeteiligung in die jeweiligen Hauptsatzungen aufgenommen wurden. Statistische Informationen zur Zahl von eigenständigen Satzungen für Kinder- und Jugendbeteiligungen liegen dem TMIK nicht vor.
Ja. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Antwort. Sie haben die Zahlen aus Januar 2023 und aus Februar 2023 gesagt. Nun sind auch ein paar Monate vergangen. Ist es denn möglich, dass man wirklich sehr aktuelle Zahlen noch mal bekommt, vielleicht haben die Gemeinde- und Städte ja nachjustiert und, und, und.
Es ist sicherlich möglich, noch mal zu schauen, was sich in den letzten, vergangenen Monaten getan hat. Wir würden, wenn das vorliegt bzw. recherchierbar ist, entsprechend nachreichen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich die zweite Mündliche Anfrage auf, die von Herrn Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/8590.
Am Klinikstandort Pößneck planen die Thüringen-Kliniken umfangreiche Neustrukturierungen. Zukünftig sind lediglich ein ambulantes Operationszentrum mit einer angegliederten Klinik für Innere Medizin, Funktionsabteilungen und eine nach meiner Kenntnis nicht dauerhaft besetzte Notaufnahme vorgesehen. Für Umbaumaßnahmen wurden beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Fördermittel in Höhe von 26 Millionen Euro beantragt. Die allgemein- und unfallchirurgischen Leistungen werden in Pößneck eingestellt, die Notaufnahme soll in ihrer bisherigen Form nur noch bis zum Jahresende Bestand haben. Folglich ist die notfallmedizinische Versorgung nach meiner Ansicht im nördlichen Saale-Orla-Kreis akut gefährdet.
2. Was unternimmt die Landesregierung zur Sicherstellung der notfallmedizinischen Leistungen nach dem Thüringer Krankenhausplan für die betroffene Region?
4. Wann ist mit einer Bescheidung der Einzelfördermaßnahme zum Umbau des Klinikstandorts zu rechnen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: In dem der Landesregierung vorliegenden Umstrukturierungskonzept zum Krankenhausstandort Pößneck der Thüringen-Kliniken ist die Sicherstellung der Notfallversorgung ein wichtiger Aspekt. Der Krankenhausträger hat nie beabsichtigt, die Notfallversorgung in Pößneck einzustellen. Zunächst ist festzuhalten, dass der Fachbereich Innere Medizin vollständig am Standort Pößneck verbleibt. Damit ist in Pößneck unter anderem die Versorgung kardiologischer Notfälle oder die Erstversorgung von Schlaganfällen nach wie vor uneingeschränkt und in hoher medizinischer Qualität möglich. Es ist zweitens in den Thüringen-Kliniken zudem vorgesehen, auch nach der Umstrukturierung die erforderliche fachärztliche Besetzung in einem sektorenübergreifenden Modell sicherzustellen, um auch in der Chirurgie für das in Pößneck anfallende Versorgungsspektrum eine medizinische Ersteinschätzung vornehmen zu können. Die nach dieser Einschätzung leicht eingestuften Fälle werden zu Präsenzzeiten in Pößneck versorgt, sonst nach Saalfeld verwiesen. Schwere Fälle werden primär durch den Rettungsdienst stabilisiert und umgehend nach Saalfeld verlegt. Dazu wird den Angaben des Krankenhausträgers zufolge am Standort Pößneck eine neue Rettungswache gebaut.
Zu Frage 2: Das vorgelegte Konzept der Thüringen-Kliniken zur Umstrukturierung des Krankenhausstandorts Pößneck ist mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform zielführend. Bis zu dessen Umsetzung sind noch weitere Abstimmungen notwendig, beispielsweise mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie den Krankenkassen. Insbesondere wird es erforderlich sein, eine sektorenübergreifende Versorgung in der Notfallaufnahme am Standort Pößneck zu etablieren, um auch im Bereich der Chirurgie das bisherige Fallgeschehen bedarfsnotwendig abdecken zu können. Die Landesregierung wird sich neben der diesbezüglichen Erledigung der Aufgaben in eigener Zuständigkeit darüber hinaus dafür einsetzen, tragfähige Lösungen zu finden, damit die Menschen in und um Pößneck auch weiterhin auf eine hervorragende und erreichbare stationäre Versorgung vertrauen können. Zudem hat der Krankenhausträger für den Standort Pößneck die Feststellung als Spezialversorger im Rahmen des GBA-Beschlusses zur gestuften Notfallversorgung beantragt. Diese würde beinhalten, dass der Standort Pößneck nach Feststellung der Landeskrankenhausplanungsbehörde die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich ist und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an der Notfallversorgung teilnimmt. Der Antrag wird durch die Landeskrankenhausplanungsbehörde befürwortet, da anhand der vorliegenden Leistungsdaten der Standort Pößneck für die flächendeckende Versorgung für den Bereich der inneren Medizin zwingend erforderlich ist. Zur hierfür erforderlichen Bescheiderteilung wird derzeit die Anhörung des Krankenhausträgers durchgeführt.
Zu Frage 3: Die perspektivische Umstellung des Krankenhausstandortes auf einen sektorenübergreifenden Versorger im Rahmen der Umsetzung der angestrebten bundesrechtlichen Krankenhausreform, für die bereits abgestimmte Eckpunkte zwischen Bund und Ländern vorliegen, ist ausdrücklich zu befürworten. Sichert dieser Schritt des Krankenhausträgers doch den Fortbestand des Krankenhauses in Pößneck und damit auch die wohnortnahe stationäre Versorgung der Bevölkerung im nördlichen Saale-Orla-Kreis.
Zu Frage 4: Gemäß § 10 Abs. 1 des Thüringer Krankenhausgesetzes hat die Landesregierung zur Bearbeitung von Förderanträgen der Krankenhäuser fachliche Prüfungsverfahren im Wege der Einzelförderung einzuleiten. Im fachlichen Prüfungsverfahren werden insbesondere die krankenhausplanerische Bedarfsgerechtigkeit des Vorhabens, baufachliche Belange und speziell die Einhaltung der Grundsätze nach § 9 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz geprüft. Zuwendungen für Krankenhäuser im Rahmen der Investitions