für jeden belegten Kinderhortplatz, einen Landeszuschuss für Einrichtungen über hundert Kinder, eine nach Alter gestaffelte Pauschale für Kinder mit Förderbedarf, eine Landespauschale für die Fachberatung durch die örtliche Jugendhilfe, eine Infrastrukturpauschale, die Erstattung der Elternbeiträge – aktuell noch zwei, dann weiß man nicht, wie viel noch – und den Landeszuschuss für die PiA-Ausbildung bzw. das soll ergänzt werden durch die Praktikumsplätze, die bei der Erzieherausbildung generell anfallen.
Alle werden in den meisten Fällen nach ganz eigenen Prinzipien verwaltungstechnisch abgewickelt. Das heißt, wir leisten uns da eine ziemlich umfangreiche Komplexität bei den Finanzierungsmaßnahmen, das vor allem eine ehrliche Evaluation sehr schwer macht.
Und das sagen nicht wir, sondern das steht so in Ihrem Gesetzentwurf. Denn aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands sollen die durch das Gesetz nicht jährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre evaluiert und dem Landtag vorgelegt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein Prozess zu bürokratisch ist, dann muss man nicht die Transparenz und die Erfolgskontrolle mindern, sondern den Prozess anpassen.
Eine erste Möglichkeit dieser Anpassung verspielen Sie leider aus meiner Sicht grundlos. Bei der Anpassung der Personalschlüssel wollen Sie die kleinteilige Aufschlüsselung nach Jahren ab dem dritten Lebensjahr abschaffen. Das ist grundsätzlich richtig, damit entsprechen Sie den Empfehlungen zum Beispiel der Bertelsmann Stiftung, die auch einen einheitlichen Betreuungsschlüssel empfiehlt. Warum Sie das aber bei der Finanzierung der Landespauschalen nicht genauso machen, erschließt sich mir nicht. Stattdessen wird nur die eine Landespauschale für die Praktikantenvergütung erhöht – das bringt eine Vereinfachung mit sich, das begrüßen wir –, aber damit existieren aktuell jetzt immer noch fünf verschiedene Pauschalen für vier Altersstufen bei den Personalschlüsseln. Das verstehe ich nicht.
Eine andere Frage, die sich für uns noch zum Personalschlüssel ergibt, ist die Perspektive mit dem demografischen Wandel. Die Frage, die wir jetzt hier haben, ist: Wie kommen wir an Erzieherinnen und Erzieher? Das hat der Kollege Reinhardt sehr treffend gesagt. Mit dem neuen Schlüssel brauchen wir mehr Erzieherinnen und Erzieher. Sicherlich gehen einige in Rente, dann haben wir noch weniger, und sicherlich gehen auch die Kinderzahlen zurück. Ob die so schnell und so stark zurückgehen, dass wir in zwei Jahren, was die Übergangszeit ist, mit dem Schlüssel hinkommen, wage ich zu bezweifeln.
Meine Damen und Herren, bei den Kindergärten sind die Grenzen zwischen den Aufgaben der Kommunen und den Aufgaben des Landes nicht immer scharf zu ziehen, denn natürlich ist es im Interesse des Landes, dass durch eine gute frühkindliche Bildung langfristig Bildungschancen und Bildungserfolg abgesichert sind. Auch deshalb haben wir Freien Demokraten mit dafür gekämpft, dass die praxisorientierte Erzieherausbildung umgesetzt wird, und auch deshalb haben wir im Bund im KiTa-Qualitätsgesetz eine starke qualitative Komponente für Land und Träger eingebaut. Dennoch sind und bleiben Kindergärten kommunale Aufgabe und sind in dem Fall ja auch Wettbewerbsfaktor eines Landeskreises.
Das heißt, für uns als Verfechter der Subsidiarität, sollte das Land sich beim Reinregieren etwas zurückhalten.
Deswegen kann auch ein landesweites Zentrum für frühkindliche Bildung nur eine gute Ergänzung für frühkindliche Bildung sein, wenn es die Kommunen und freien Träger tatsächlich bei der qualitativen Arbeit unterstützt und wenn es keine Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Akteuren und Einrichtungen gibt. Schon allein das stelle ich infrage.
Für uns steht an erster Stelle eine Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung und vor allem gute Bedingungen für die Kinder und für die Fachkräfte in den Kindergärten, denn nur, wenn das gesichert ist, können auch ein theoretisch oder vielleicht auch praktisch besserer Personalschlüssel und auch die Beitragsfreiheit überhaupt zur Geltung kommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, unser Gesetz ist mitnichten ein Stückwerk. Hier sind nicht irgendwelche Sachen zusammengepackt worden, die nicht zusammenpassen, sondern es hat in sich eine Konsistenz. Wir haben drei wichtige Punkte in unser Gesetz reingeschrieben, die durchaus zusammenpassend sind, zwei Qualitätsverbesserungen und einmal eine Entlastung der Eltern. Das ist euch doch sehr wichtig, Eltern zu entlasten, das haben wir ja gestern gemerkt. Wir haben zum einen das Institut für frühkindliche Bildung implementiert. Ich glaube, wir sind alle gut beraten, wenn wir ähnlich wie im Lehrerberuf wissenschaftliche Erkenntnisse zum einen gewinnen und zum anderen kommunizieren
und den Menschen, die sich um die Kleinsten kümmern, eine Möglichkeit geben, immer auf der Höhe der Zeit zu sein und auch immer in der Lage zu sein, hier das zu tun, was State of the Art ist. Das halte ich für eine vernünftige Lösung und ich glaube, das teilen auch die meisten Eltern in diesem Land.
Der zweite Punkt, den ich bei der Qualitätsverbesserung herausgreifen möchte, ist der Betreuungsschlüssel. Das ist hier verschiedentlich schon gesagt worden und die Sympathiebekundung außerhalb von der CDU habe ich auch zur Kenntnis genommen. Wissenschaftlich gesehen sind wir aber noch weit von den Empfehlungen entfernt, da brauchen wir für die unter Dreijährigen einen Betreuungsschlüssel von eins zu drei und für die über Dreijährigen von eins zu siebeneinhalb. Wir gehen bei den über Dreijährigen auf eins zu zwölf. Und, Franziska Baum, das ist auch eine Entbürokratisierung, denn wir haben jetzt drei Betreuungsschlüssel: von über drei bis vier eins zu zwölf, von über vier bis fünf eins zu dreizehn und von über fünf bis Schuleintritt eins zu zehn. Wir vereinheitlichen das und ich glaube …
Wir können ja darüber reden, wie wir es besser gestalten. Es gilt das Strucksche Gesetz: Dieser Gesetzentwurf wird nicht so beschlossen, wie er jetzt hier vorgelegt wird.
Wir werden im Ausschuss darüber reden. Ich bin da völlig offen, ich bin da vollkommen offen. Aber wir müssen uns dann finanziell ehrlich machen. Dazu aber noch später.
Wir vereinheitlichen, wie gesagt, den Schlüssel für die über Dreijährigen auf eins zu zwölf. Ich habe ausgesprochen viel Sympathie für die Schlüsselverbesserung für die unter Dreijährigen. Auch darüber werden wir reden. Zu der Finanzierung werde ich auch noch etwas sagen, und zwar gleich. Denn wir sind jetzt beim dritten Punkt unseres Gesetzes. Das ist das beitragsfreie Kita-Jahr. So wie das Olaf Müller für die geschätzte Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hier gesagt hat – der ich an dieser Stelle gute Besserung wünsche –, ist das zunächst in unserem Kanon mit der Schlüsselverbesserung nicht gleichwertig gewesen. Aber wir tragen das voll und ganz mit. Denn für uns als Sozialdemokraten ist kostenfreie Bildung vom ersten Tag an ein Herzensanliegen. Deswegen nehmen wir auch diesen Gesetzentwurf so zur Kenntnis und stehen dazu, genauso wie es die Grünen tun.
Jetzt will ich mich noch einige Minuten mit der Finanzierung auseinandersetzen. Lieber Christian Tischner, zur Wahrheit gehört zum einen, dass wir im Haushaltsentwurf der Regierung zu diesem Gesetz nichts finden können, weil es heute erst eingebracht wird. Wie kann eine Landesregierung Kosten für ein Gesetz in einen Haushaltsentwurf reinschreiben, das bei Erstellen des Haushalts noch nicht mal in den Landtag eingebracht gewesen ist?
Das zweite ist – und das hast Du geflissentlich übergangen –: Eure Schlüsselverbesserung für die unter Dreijährigen kostet 60 Millionen Euro. 60 Millionen Euro! Du hast kein einziges Wort gesagt, wo Du das Geld hernehmen möchtest. Es kostet 60 Millionen Euro und wir werden uns am Ende die Frage stellen, sind uns die Jüngsten das wert.
Ich sage, die müssen uns das wert sein, denn es gibt nur eine Sache, die teurer ist als gute Bildung, nämlich gar keine Bildung. Deswegen sollten wir dieses Geld aufbringen.
Und jetzt kommst Du. Du hast – bevor der Gesetzentwurf veröffentlich worden war – eine markige Presse
mitteilung herausgegeben und dabei ein schönes Bild gemalt: Keinen Knopf in der Tasche und dann das Land gestalten wollen.
Ich mag solche Bilder. Weil, wenn man in das Detail guckt und das Detail einem gefällt, geht man einen Schritt zurück und guckt mal das große Ganze an. Lasst uns doch mal auf das große Ganze schauen. Die CDU hat dieses Land bis 2014 regiert. Wenn es Anliegen gab, die Ihnen wichtig waren, hatten Sie gar kein Problem, das mit Schulden zu finanzieren. 16 Milliarden Euro Schulden. Um in dem Bild zu bleiben, lieber Christian Tischner: Ihr habt das Land regiert, nicht mit einem Knopf in der Tasche,
ihr hattet nicht einmal Hosen an! Und an dieser Stelle sage ich eins ganz klar: Wir werden Finanzierungsvorschläge machen – ohne Schulden. Astrid Rothe-Beinlich – Du warst nicht dabei – hat auf mehrfache Journalistennachfrage gesagt, sie kann sich das vorstellen, weil ihr die Jüngsten wichtig sind. Wir werden es nicht brauchen. Ich sage Dir an dieser Stelle zu, Christian Tischner, ich sage Dir an dieser Stelle zu, wir werden Finanzierungsvorschläge machen.
Und wir werden diese Aufgabe ohne Schulden stemmen – gern ohne Knopf in der Tasche, aber die Hosen lassen wir wenigstens an. Vielen Dank.
Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann erhält das Wort für die Landesregierung Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten und sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen und wo immer, Thüringen ist – das wissen Sie – das Mutter- oder das Vaterland des Kindergartens, das Ursprungsland. In Thüringen ist der Kindergarten erfunden worden. Thüringen hat eins der besten Kindergartenbetreuungssysteme in Deutschland. 90.000 Kinder werden in unseren Kindergärten betreut. Der Betreuungsanspruch beträgt zehn Stunden pro Tage. Eltern werden bereits durch zwei beitragsfreie Kindergartenjahre entlastet. Mancher Entwicklungsschritt, um den in anderen Bundesländern seit Langem gerungen wird, ist in Thüringen seit Jahren selbstverständliche Praxis. Auf all das kann man stolz sein.
Thüringen hat auch den Teilrückzug des Bundes aus zwei wichtigen Förderprogrammen, nämlich Sprachkitas und Vielfalt vor Ort, aufgefangen und abgefedert. Wir können also stolz sein auf unsere eigenen Kindergärten, auf die Arbeit der Träger, auf die Arbeit der Fachkräfte, die dort geleistet wird, und auf das, was gemeinsam hier in Thüringen erreicht worden ist. Familien in Thüringen können sich auf eine Kindergartenbetreuung verlassen, die es ihnen ermöglicht, Beruf und Familie miteinander zu verbinden. In Thüringen stellt sich nicht die Frage, ob Männer und vor allem eben Frauen nach der Geburt eines Kindes sich beruflich einschränken müssen, sich drastisch einschränken müssen, weil die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet wäre. Das sind verlässliche Errungenschaften und an die muss man anknüpfen.
Wir begrüßen daher den aus den Reihen der Koalitionsfraktionen heraus entstandenen Impuls zu einer Änderung des Kindergartengesetzes. Es muss unser Ziel sein, den Bereich der frühkindlichen Bildung, der Betreuung und Erziehung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu stärken, und dabei müssen wir auch den Anforderungen der modernen Gesellschaft, den Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft, einer diversen Gesellschaft entgegenkommen. Einige wichtige Fortschritte sind bereits im Frühjahr erzielt worden, als das Kindergartengesetz in der sogenannten kleinen Novelle zur Abstimmung stand. Der Landtag hat damals den Weg freigemacht, und zwar gemeinsam, zur Verstetigung der PiA-Ausbildung, zur Anpassung der Landesförderung an die kommunalen Tarifverträge, also 39-Stunden-Woche und zur Verbesserung der Situation von Tagesmüttern und Tagesvätern. Die breite Zustimmung damals, zur damaligen Novelle, war also ein starkes Signal. Wenn uns das auch bei dieser Novelle gelingt, wenn wir also über Inhalte diskutieren