Herr Zippel, weil die eine andere Krankenhausplanung haben. Die ist nicht gleichlautend mit unserer. Unsere Krankenhausplanung – das hat gestern ihr Fraktionsvorsitzender wieder falsch gesagt – wäre am 31.12.2022 ausgelaufen, also vor neun Monaten – nach der ursprünglichen Planung. Nicht zwei Jahre hängengelassen, sondern neun Monate – und dass wir es verlängert haben, war ein Antrag der Krankenhäuser.
Die Landeskrankenhausgesellschaft hat sich an uns gewandt und darum gebeten, den Landeskrankenhausplan zu verschieben, weil aufgrund verschiedenster Umstände es aus ihrer Sicht nicht gut möglich gewesen ist, eine fundierte Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen. Der Landeskrankenhausplanungsausschuss mit den Vertretern der Kassen, der Kommunen, der Krankenhäuser hat einstimmig beschlossen, den Krankenhausplan zu verlängern. Also noch mal: Das war kein Gesundheitsministerium, das war nicht unsere Initiative, es waren die Krankenhäuser, für die Sie ja sonst immer streiten, und es war ein einstimmiger Beschluss im Landeskrankenhausplanungsausschuss.
Ich bin über die Diskussion jetzt froh gewesen. Ich freue mich auch wirklich auf die Anhörung. Aber Sie setzen doch auch immer auf Demokratie. Und Demokratie heißt, dass man alle Akteure mit einbezieht. Wenn es auch nur vier Seiten Gesetz sind. Es ist ein höchst komplexes Gesetz, in dem ganz viele Akteure am Ende eine Rolle spielen und mit einbezogen werden müssen,
angefangen von den Ministerien bis zu den Hochschulen. Und was die 6 Prozent angeht, dass man sich eine höhere Quote wünscht an der Stelle: Das haben sie so beschlossen in ihrem Antrag, dass es 6 Prozent Vorabquote sein sollen. Insofern herzlichen Dank trotz alledem für die Diskussion. Ich denke, dass wird ganz spannend werden und wir werden am Ende ein gutes Gesetz gemeinsam erarbeiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte noch mal unterstützen, was Christoph Zippel gesagt hat zu einem ganz anderen Thema, weil das heute richtig auffällt, was Ihr Haus betrifft. Bei aller Freundschaft, wir haben früh über das Krebsregister geredet, was die FDP jetzt vorgelegt hat, was eigentlich Ihre Aufgabe ist und Sie ganz lange erzählt haben, warum das alles bei Ihnen im Haus nicht geht. Heute reden wir über das Gesetz, was Christoph Zippel gut beschrieben hat, wie lange es dauert, bis Sie das Gesetz vorgelegt haben. Ich will noch ergänzen, was Martin Montag heute Morgen angesprochen hatte, die Frage der Krebsberatung bei der Thüringischen Krebsgesellschaft. Seit drei Jahren warten wir darauf, dass Ihr Haus in der Lage ist, das, was der Landtag hier beschlossen hat – erstmals für das Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 und es steht auch im Haushalt 2024 drin –: Bis heute haben Sie es nicht geschafft
die Förderbedingungen so zu stellen, dass der Wille des Landtags, dass Krebsberatung ausreichend und vollständig finanziert wird.
Nicht durch Lückenfinanzierung, sondern durch on-top, damit daneben auch Präventionsprojekte gemacht werden können. Das haben Sie seit dreieinhalb Jahren nicht geschafft zu regeln. Ich muss sagen, mir fällt auf in Ihrem Haus, Sie schaffen viele Dinge nicht, die andere für Sie erledigen müssen, weil Sie sie nicht auf die Pfanne bekommen. Wenn betroffene Patientinnen und Patienten am Ende nicht von der Krebsberatung profitieren können, weil sie wieder geschlossen werden müssen, weil mittlerweile 166.000 Euro offen sind an
Förderungen, die der Landtag beschlossen hat, die Sie nicht auszahlen, da muss man fragen: Wer hat das Haus eigentlich in diesem Land noch im Griff? Sie offensichtlich nicht.
Ja, Herr Mohring, ich will die Frage noch mal beantworten. Ich habe das vorhin schon gesagt, da waren Sie aber vielleicht nicht im Raum.
Vier von fünf Krebsberatungsstellen bekommen die Förderung. Vier von fünf bekommen sie. Also, es ist jetzt nicht so, dass es nicht geregelt wurde, sondern es gibt Krebsberatungsstellen, die die entsprechende Förderung aus dem Land bekommen. Es gibt einen Träger, bei dem das schwieriger ist. Da gibt es ein strukturelles Problem. Das hängt mit institutioneller Förderung zusammen. Da sind wir gerade dabei, eine Lösung zu finden – das will ich jetzt gar nicht weiter sagen, aber da liegen auch Unterlagen noch nicht ganz vollständig vor. Das ist ein Problem. Da haben alle ihre Hausaufgaben zu leisten. Aber, wie gesagt, vier von fünf Krebsberatungsstellen bekommen entsprechend die Förderung.
Ich kann jetzt keine weiteren Wortmeldungen sehen. Für den Gesetzentwurf ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Weitere Anträge auf Ausschussüberweisung gibt es nicht. Wer für die Ausschussüberweisung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die FDP, die CDU und die AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen. Frau Abgeordnete Henfling.
Wir bitten noch um Überweisung und Mitberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Okay, Entschuldigung, das habe ich überhört, das tut mir leid. Frau Abgeordnete Henfling, ich glaube, Herr Zippel wollte es lediglich unterstützen. Das ist vielleicht auch eine schöne Einigkeit am Ende der strittigen Debatte, die wir jetzt vielleicht am Ende hatten.
Dann stimmen wir noch über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die
Grünen, die SPD, die FDP, die CDU und die AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung bestätigt.
Dann müssen wir noch über die Federführung abstimmen. Ich gehe davon aus, dass die der Sozialausschuss – also der Gesundheitsausschuss – haben soll. Wer dafür ist, dass die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung liegt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die FDP, die CDU und die AfD. Das ist einstimmig. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Wir treten jetzt in die Mittagspause bis 13.40 Uhr ein und machen danach weiter mit den Wahlwiederholun
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 31, 35, 37, 38 und 40.
Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8719 -
Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt. Gewählt ist demnach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die Fraktion Die Linke hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Anja Müller vorgeschlagen.
Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Ver
bindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8695 -
Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag ebenfalls jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen.
Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8696 -
Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen und Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen.