Protokoll der Sitzung vom 15.09.2023

Tagesordnungspunkt 40

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8698 -

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen.

Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach dem Namensaufruf fünf Stimmzettel. Pro Wahlvorschlag haben Sie jeweils eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

(Vizepräsident Worm)

Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Denny Möller und Herr Abgeordneter Tiesler eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Jens Dietrich, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Thomas Gröger, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Voigt, Mario; Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Jetzt frage ich noch mal in die Runde: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen.

Währenddessen rufe ich vereinbarungsgemäß erneut den Tagesordnungspunkt 41

Fragestunde

auf. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere

Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung.

Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Engel in der Drucksache 7/8678 gestellt wird.

Stand der Jugendhilfeplanung in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten

Den Festlegungen des § 80 des Achten Sozialgesetzbuches folgend haben die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Bedarfe zu ermitteln und die Angebote der Jugendhilfe in ihrem Bereich zu planen und unter

(Vizepräsident Worm)

Beteiligung der freien Träger eine entsprechende Jugendhilfeplanung vorzulegen. Einige Landkreise und kreisfreie Städte scheinen derzeit nicht über einen bestätigten Jugendförderplan zu verfügen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Jugendhilfeplanung jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten?

2. Welche öffentlichen Träger der Jugendhilfe verfügen derzeit nicht über einen aktuell gültigen Jugendförderplan?

3. Welche Aussichten bestehen jeweils in diesen kreisfreien Städten und Landkreisen, in überschaubarer Zeit eine Planung für die nächsten Jahre zu verabschieden?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Engel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dem Landesjugendamt im TMBJS obliegt die Fachberatung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese wird in Form von Vor-Ort-Gesprächen, Arbeitskreisen und monatlichen kollegialen Beratungen durchgeführt. Aus der Fachberatung kann abgeleitet werden, dass alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Thüringen Jugendhilfeplanung als gesetzliche Pflichtaufgabe verstehen und entsprechend ihrer Bedingungen vor Ort gestalten. Das bezieht sich sowohl auf die personelle Ausstattung, Planungsfachkräfte, auf Fragen der Kooperation im Sinne einer integrierten Sozialplanung und auf die Durchführung verschiedener Teilfachplanungen. Bestehende Herausforderungen für Jugendhilfeplanung lassen sich als nicht thüringenspezifisch beschreiben, vielmehr entsprechen diese den Ergebnissen der aktuell veröffentlichten bundesweiten Forschungsergebnisse im Projekt „Jugendhilfeplanung in Deutschland – Herausforderungen, Potenziale und Entwicklungstendenzen“, vom ISA Münster digital veröffentlicht.

Zu Frage 2: Alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verfügen über einen aktuell gültigen Jugendförderplan.

Und bei der Frage 3 verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Danke schön.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch Herrn Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/8679. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen

(Abg. Engel)

Mit Beschluss des Landtags wird in Thüringen die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) als weitere reguläre Ausbildung im Erzieherbereich anerkannt und gefördert. Obwohl es sich um eine Aufgabe im Wirkungsbereich der Kommunen handelt, unterstützt das Land die Träger von Kindertageseinrichtungen je belegtem Ausbildungsplatz mit einem Zuschuss von 1.200 Euro pro Monat, was ca. 80 Prozent der Gesamtkosten umfasst. Damit wurden deutschlandweit betrachtet gute Voraussetzungen für die praxisintegrierte Erzieherausbildung geschaffen. Das neue Ausbildungsjahr begann am 1. August 2023.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele junge Menschen haben in Thüringen zu Beginn des Ausbildungsjahres 2022 und zu Beginn des Ausbildungsjahres 2023 jeweils eine konsekutive (vollzeitschulische) und eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum Erzieher/zur Erzieherin aufgenommen?

2. Wie viele der begonnenen Ausbildungsverhältnisse in praxisintegrierter Form wurden am 1. August 2023 bei Kommunen und wie viele bei freien Trägern begonnen?

3. Wie hoch ist die Landesförderung zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung für PiA für das Jahr 2023 und voraussichtlich für das Jahr 2024?

4. An welchen staatlichen beruflichen Schulen in Thüringen wird die praxisintegrierte Ausbildung durchgeführt (bitte die beruflichen Schulen mit Ausbildungszahlen aufführen)? Vielen Dank.

Vielen Dank. Auch hier antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp, bitte.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 nach den Zahlen derjenigen, die eine praxisintegrierte Ausbildung aufgenommen haben: für das Schuljahr 2022/2023 an staatlichen Schulen im konsekutiven Ausbildungsgang im ersten Ausbildungsjahr: 368; praxisintegrierte Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr: 68; an Schulen in freier Trägerschaft – immer noch für das Schuljahr 2022/2023 – 581 in der konsekutiven Ausbildung und 38 in der praxisintegrierten Ausbildung; im Schuljahr 2023/2024 an staatlichen Schulen 367 in der konsekutiven Ausbildung und 28 in der praxisintegrierten Ausbildung. Die Daten der Schulen in freier Trägerschaft liegen uns noch nicht vor.

Zu Frage 2: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es müsste eine Abfrage in den betreffenden Schulen erfolgen, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht rechtzeitig realisiert werden konnte.

Zu Frage 3: Entsprechend § 28 Abs. 2 des Thüringer Kindergartengesetzes beträgt der monatliche Landeszuschuss je belegtem Ausbildungsplatz im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung 1.200 Euro. Diese Regelung trat zum 01.08.2023 in Kraft und ist nicht befristet.

Zu Frage 4, an welchen staatlichen beruflichen Schulen die praxisorientierte Ausbildung durchgeführt wird: Das ist zunächst erstens die Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena. Dort befinden sich im dritten Ausbildungsjahr 20, gesamt also 20. Das ist dann zweitens die Marie-Elise-Kayser-Schule in Erfurt, erstes Ausbildungsjahr: 17, zweites Ausbildungsjahr: 22, drittes Ausbildungsjahr: 18,

(Abg. Wolf)

insgesamt: 57. Das ist drittens das staatliche Berufsbildungszentrum Ernst Arnold Greiz-Zeulenroda, erstes Ausbildungsjahr: 7, zweites Jahr: 13, drittes Jahr: 15, insgesamt: 36. Das ist viertens Berufsschulcampus Unstrut-Hainich Mühlhausen, zweites Ausbildungsjahr: 10, drittes Jahr: 10, insgesamt: 20. Und das ist schließlich fünftens die Staatliche berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales, Medizinische Fachschule Saalfeld „Georgius Agricola“, erstes Ausbildungsjahr: 4, das heißt insgesamt: 4.

Danke schön.

Es gibt eine Nachfrage, bitte Herr Abgeordneter.

Erst mal vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es ist jetzt natürlich ein bisschen schwierig, ich hatte die zweite Frage nicht ohne Grund gestellt. Sie haben jetzt das gesagt, was ich oben schon in meinem Antext formuliert habe, wie hoch die Förderung ist. Ich habe jetzt nicht rausgehört, wie viel Geld das Land plant für 2023, um diese Ausbildung zu unterstützen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, und auch für 2024, dass man schon mal eine Prognose erstellen könnte. Ich wäre sehr daran interessiert, dass Sie mir das nachreichen könnten, weil das Problem ja auch für uns nicht ganz uninteressant ist.

(Unruhe CDU)