Protokoll der Sitzung vom 15.09.2023

Am 13. April 2023 gab die Deutsche Bahn AG in einem Pressebericht in der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt, dass sie im Raum Nürnberg die Standortsuche für ein neues ICE-Instandhaltungswerk eingestellt hat und stattdessen mit „Hochdruck an alternativen Lösungen“ sucht. Auf meine Mündliche Anfrage zum ICE-Werk im April 2023 antwortete die Landesregierung, dass das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17. April 2023 die Landesentwicklungsgesellschaft gebeten habe, sich des Vorhabens anzunehmen, um vom DB-Konzern Kernanforderungen des Projekts zu erfahren. In einem zweiten Schritt würden geeignete Flächen in Thüringen erhoben werden können und wenn möglich dem Konzern vorgeschlagen werden.

(Vizepräsident Worm)

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kontakte gab es in welcher Form zwischen LEG und der DB zum ICE-Instandhaltungswerk seit April 2023 mit welchen Ergebnissen?

2. Welche Kriterien muss und welche sollte der Standort des ICE-Instandhaltungswerks nach Auffassung der Landesregierung erfüllen?

3. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, ob die LEG Standorte in Thüringen identifiziert hat, die den Kriterien der DB entsprechen (bitte unter Benennung der gegebenenfalls identifizierten Standor- te)?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Dr. Böhler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, aufgrund des engen Sachzusammenhangs beantworte ich die Fragen 1 und 2 gemeinsam.

Das TMWWDG hat am 17.04.2023 die Landesentwicklungsgesellschaft gebeten, sich des Vorhabens anzunehmen, um vom DB-Konzern Kernanforderungen des Projekts zu erfahren. In einem zweiten Schritt sollte die LEG geeignete Flächen in Thüringen sondieren und wenn möglich dem Konzern vorgeschlagen. Nach Kontaktaufnahme der LEG mit dem Konzern ergeben sich für den Standort des Projekts folgende Anforderungen: Die DB AG sucht für das Projekt eine Fläche von mindestens 40 Hektar. Perspektivisch wird eine deutlich größere Fläche von ca. 200 Hektar avisiert. Das wichtigste Kriterium für die Lage ist die Vereinbarkeit mit dem Fahrplan der Bahn. Ein betriebsnahes ICE-Werk dient der schnellen Behandlung der Züge in den nächtlichen Einsatzpausen. Da diese Pausen in der Regel bloß einige wenige Stunden betragen, sind lange Überführungsfahrten zu einem weit entfernten Werk ausgeschlossen. Daher kommen

grundsätzlich nur Regionen infrage, in denen zukünftig eine sehr große Anzahl von Fernverkehrszügen beginnt und endet. Dadurch kommen in Deutschland von vornherein nur ganz wenige Regionen in Betracht. Der mitteldeutsche Raum wird durch das bestehende Instandhaltungswerk in Leipzig im Wesentlichen abgedeckt. Das geplante Gelände muss für ein Gebäude mit einer Länge von mindestens 450 Meter geeignet sein. Zudem soll das Gebäude in der Breite sechs Gleiskörper parallel aufnehmen. Durch diese Längenund Breitenanforderungen plant die Bahn für das Instandhaltungswerk mit einem Produktionsgebäude von ca. 80.000 Quadratmetern. Das entspricht einer Fläche von mehr als 190 Basketballfeldern. Um eine ausreichende Verbindung zwischen dem Produktionsgebäude und den Gleisanlagen zu erhalten, muss das Gelände zudem mindestens 1.500 Meter entlang der Gleisanlagen verlaufen.

Wer sich die von der Bahn geplanten Dimensionen des Standorts vor Augen führt, kann nachvollziehen, weshalb ursprünglich deutschlandweit nur acht Standorte – alle außerhalb Thüringens – in die Auswahl der Bahn kamen.

Zu Frage 3: Der Bitte des TMWWDG folgend wurden von der LEG Standorte geprüft, die für ein entsprechendes Projekt infrage kommen. Aufgrund der geplanten Anforderungen an das Bahnnetz kommen nach Einschätzung nur drei Standorte in Thüringen infrage. Das waren Arnstadt, Erfurt und Saalfeld. Leider konnte an den genannten Standorten keine geeignete Fläche identifiziert werden, die auch nur ansatzweise den

(Abg. Müller)

Anforderungen der Bahn entsprochen hätte. Daher besteht seitens der LEG derzeit kein weiterer Kontakt zur Deutschen Bahn, zudem besteht aus Sicht der LEG keine Möglichkeit, der DB geeignete Flächen für das Projekt in Thüringen anzubieten.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Abgeordneten Bilay in der Drucksache 7/8690 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

Nach § 353 b Strafgesetzbuch steht auf die Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in fahrlässigen Fällen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In der Drucksache 7/7419 teilte die Landesregierung im März 2023 mit, dass im Jahr 2022 insgesamt 15 Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gegen Thüringer Polizeibeamtinnen und ‑beamte geführt wurden. In den Jahren 2021 und 2020 waren es 34 bzw. 20 Verfahren (Drucksache 7/5171).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht wurden in den Dienststellen der Thüringer Polizei und der Polizeiabteilung des Innenministeriums im Jahr 2023 bisher eingeleitet? Bitte aufschlüsseln nach Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte und gegen unbekannt.

2. Um welche Sachverhalte bzw. Vorwürfe geht es in den in Frage 1 bis 3 genannten Fällen? Um kurze Darstellung wird gebeten.

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zunächst die Antwort auf die Frage 1: Die vom Abgeordneten erbetenen Auskünfte können mit den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik – kurz PKS – nicht valide erhoben werden, da es sich hierbei um eine Ausgangsstatistik handelt und die Daten erst abrufbar vorhanden sind, sobald die Ermittlungsverfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Deshalb wurde durch den zuständigen Sachbereich „Interne Ermittlungen“ in der Landespolizeidirektion eine Sonderrecherche im Vorgangsbearbeitungssystem der Thüringer Polizei durchgeführt. Die hierbei erhobenen Daten sind nicht valide und unterliegen ständigen Änderungen, sodass bei einer späteren Abfrage auch andere Daten ausgeworfen werden können.

Aktuell befinden sich 32 entsprechende Ermittlungsverfahren in Bearbeitung bei unterschiedlichen Dienststellen der Thüringer Polizei – so weit die Antwort auf die Frage 1.

(Staatssekretärin Dr. Böhler)

Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Bei den meisten der oben genannten 32 Ermittlungsverfahren handelt es sich um noch laufende Verfahren, zu denen unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung von weiteren Angaben abgesehen werden muss. Des Weiteren sind die vom Abgeordneten erfragten Sachverhaltsdarstellungen für die bereits abgeschlossenen Verfahren nur nach Einsichtnahme in jede einzelne Ermittlungsakte erhebbar. Dies war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Nachfragen gibt es? Doch, eine. Bitte, Herr Abgeordneter.

Ich versuche es mal und dann kann man es ja noch versuchen, anders zu klären. Können Sie mir trotzdem sagen – vielleicht ist das ja bei der händischen Recherche festgestellt worden –, ob und inwieweit auch Journalistinnen und Journalisten Gegenstand der Ermittlungen gewesen sind?

Kann ich Ihnen nicht sagen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündlich Anfrage wird gestellt durch Herrn Abgeordneten Herrgott in der Drucksache 7/8691. Bitte, Herr Abgeordneter.

Lehrkräftemangel und Stundenausfall an der Staatlichen Regelschule Ranis

Die personelle Situation an der Regelschule Ranis im Schuljahr 2023/2024 ist nach mir vorliegenden Informationen prekär. Im regelmäßigen Stundenplan konnten viele Schulstunden nicht eingeplant werden. So finden in der Klassenstufe 7 derzeit anstatt der Soll-Stundenzahl von 33 Wochenstunden lediglich 23 Wochenstunden statt. Aktuell sind nach Aussage der Elternvertreter an der Regelschule von 24 Lehrerstellen nur zwölf besetzt. In der Vergangenheit wurden Unterrichtsstunden teilweise durch Abordnungen und den Einsatz von Studenten abgedeckt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrer und Studenten sind zum Schuljahresbeginn tatsächlich an der Schule tätig?

2. Welche Fächer werden aktuell unter der Soll-Stundenanzahl unterrichtet (bitte nach Klassenstufe und Fach auflisten)?

3. Werden kurzfristig die unbesetzten Lehrerstellen an der Regelschule Ranis besetzt werden?

4. Welche Maßnahmen ergreift das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, um die Unterrichtssituation an der Schule zeitnah zu verbessern?

(Staatssekretär Götze)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zur Frage 1: Zum Schuljahresbeginn stehen 16 Lehrkräfte zur Verfügung, davon 3 Studentinnen. Zur Unterrichtsabsicherung werden an der Regelschule Ranis 366 Lehrerwochenstunden benötigt. Das ergibt sich aus der Schülerzahl und der Anzahl der Klassen. Derzeit sind das elf. Für Lehrer an Regelschulen beträgt die Pflichtstundenzahl einer Vollzeitlehrkraft 26 Lehrerwochenstunden, 16 mal 26 wären 416 Lehrerwochenstunden. Nicht alle Lehrkräfte sind aber in Vollzeit tätig. Die zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden können aufgrund von zu vergebenden Abminderungsstunden für Alter, Personalrat, Schulleitung nicht komplett in den Unterricht fließen, sodass die Anzahl an Lehrkräften derzeit nicht ausreichend ist. Die Fehlstunden entstehen, weil es über die Sommerferien eine Kündigung gab. Eine weitere Lehrkraft musste aus dringenden Gründen versetzt werden und eine weitere Lehrkraft ist langzeiterkrankt. Somit standen der Schule am ersten Schultag 347 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Wegen der dargestellten Abminderungsstunden blieben für den Unterricht 294 Lehrerwochenstunden, sodass Kürzungen im Unterricht erfolgen mussten. Der Schwerpunkt der Stundenkürzung liegt in den Klassenstufen sieben und acht, da die Abschlussklassen und die jüngeren Schülerinnen und Schüler möglichst wenige Kürzungen erfahren sollen.

Zu Frage 2: Der Mangel entstand durch Kündigung einer Lehrkraft, die 26 Stunden Mathematik unterrichtete, und einer versetzten Lehrkraft, die Kunst, Ethik und Sozialkunde unterrichtete. Die kirchliche Lehrkraft befindet sich in Elternzeit, zur Absicherung der Abschlussklassen können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen am evangelischen Religionsunterricht an der Regelschule Pößneck teilnehmen.

Bis zu den Herbstferien werden folgende Fächer unter der Sollstundenzahl unterrichtet: Mathematik – Klassenstufe 5 drei von vier, Klassenstufe 7 drei von vier, Klassenstufe 8 drei von vier, Klassenstufe 9 drei von vier; Deutsch –Klassenstufe 10 drei von vier; Englisch – Klassenstufe 5 drei von fünf, Klassenstufe 6 drei von fünf; Technisches Werken – Klassenstufe 5 eins von zwei und Klassenstufe 6 eins von zwei; Physik in der Klassenstufe 9 eins von zwei; Ethik – Klassenstufe 5 eins von zwei, Klassenstufe 6 eins von zwei, Klassenstufe 7 null von zwei, Klassenstufe 8 null von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei und Klassenstufe 10 eins von zwei; Sport – Klassenstufe 7 zwei von drei, Klassenstufe 8 zwei von drei, Klassenstufe 9 zwei von drei und Klassenstufe 10 zwei von drei; WRT – Klassenstufe 7 null von zwei, Klassenstufe 8 null von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei; Wahlpflichtfach – Klassenstufe 7 eins von zwei, Klassenstufe 8 eins von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei, Klassenstufe 10 eins von zwei. Der Kunstunterricht fällt derzeit vollständig aus und findet nach den Herbstferien ungekürzt statt. Der evangelische Religionsunterricht findet nur in den Abschlussklassen statt. Die Lücken können wegen der zwei Neueinstellungen mit Ausnahme des Fachs evangelische Religion weitgehend geschlossen werden.

Zu Frage 3: Zwei Stellen werden am 01.10.2023 wieder besetzt, die Einstellungen sind bereits vorbereitet. Somit stehen nach den Herbstferien 18 Lehrkräfte mit insgesamt 346 Stunden für Unterricht zur Verfügung. Das Minus in den Sollstunden von 366 Lehrerwochenstunden entsteht wegen der langzeiterkrankten Lehrkraft. Es wurde eine zusätzliche Stelle ausgeschrieben, die bei einer entsprechenden Bewerbung eines geeigneten Kandidaten oder einer geeigneten Kandidatin sofort besetzt werden kann.

Zu Frage 4 nach den Maßnahmen des Ministeriums: Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das Thüringer Ministerium arbeitet zudem mit verschiedenen Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs, die zum Teil kurzfristig und zum Teil längerfristig greifen. Solche Maßnahmen, die letztlich für alle Thüringer Schulen zutreffen, sind unter anderem: Das Einstellungsverfahren wurde flexibilisiert, die Besetzung offener Stellen wurde auf die digitale Plattform „www.erstereihe-thueringen.de“ gestellt. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei wie in Vorjahren die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Stellen von Lehrkräften, die aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden, können sofort neu besetzt werden. Im Schuljahr 2022/2023 gingen 922 Lehrkräfte in den Ruhestand. Demgegenüber hat der Freistaat 1010 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt, also 9,5 Prozent mehr. Zum Start des neuen Schuljahres 2023/2024 wurden weitere 333 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, 22 Prozent der Neueinstellungen im letzten Schuljahr sind Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei weiterhin, wie eben schon erwähnt, die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Thüringen bemüht sich zudem um sogenannte Seiteneinsteiger, für die insbesondere Nachqualifizierungen/Intensivkurse angeboten werden. Diese sollen künftig direkt von den Schulämtern eingestellt werden, ohne Umweg über das Ministerium, damit sie schneller starten können. Nachqualifizierungen und Intensivkurse werden für diese Personengruppe angeboten und derzeit weiterentwickelt. Für Seiteneinsteiger soll der Lehrerberuf attraktiver gemacht werden. Sie sollen im ersten Jahr einen deutlich abgespeckten Stundenplan bekommen und zwischen 8 und 15 Stunden pro Woche Unterricht geben. Das soll ihnen bei der Orientierung und der Ausbildung helfen. Außerdem soll es künftig noch neue und bessere Perspektiven für die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger geben. Diejenigen, die nur befristet eingestellt werden, sollen nach einem Jahr auch unbefristet eingestellt werden können. Nach Änderungen des Besoldungsgesetzes wird versucht, auch die Zulagen einzusetzen, um zusätzliche Lehrkräfte auf das Land zu holen. Studierende werden neu angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen zu gewinnen. Erfolgreichen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wird angeboten, dass sie den Stundenumfang ihres Praxiseinsatzes an den Schulen erhöhen. Und schließlich wird um Lehrkräfte im Ruhestand geworben, zum Beispiel über das Programm „Grau macht Schlau“ unter Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand. Lehrkräfte, die ihren Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand beabsichtigen, werden wir um Verschiebung ihres Ruhestands ersuchen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Herrgott.

Danke, Herr Staatssekretär. Eine Lehrkraft wird regulär im Halbjahr in den Ruhestand eintreten: Wann kann diese Stelle ausgeschrieben werden?

Grundsätzlich kann die Stelle ausgeschrieben werden, wenn absehbar ist, wann dieser Ruhestand eintritt, aber im Einzelfall muss man sehen, wie die Stellen im jeweiligen Schulamt verteilt sind, sodass ich nicht ganz sicher sagen kann, wann das in diesem Fall der Fall sein wird.